Angaben zur Baumaßnahme: Der Deutsche Bundestag betreibt im Reichstagsgebäude eine Beleuchtungsanlage, die derzeit hauptsächlich aus Halogenleuchten besteht. Diese sollen auf LED-Technik umgerüstet werden. Die bestehende Beleuchtungsanlage wurde größtenteils in Sonderfertigung produziert und geliefert (Hersteller ERCO, Fertigstellung 1999). Grundlage der Beleuchtung ist ein Lichtkonzept mit spezifischen lichttechnischen und gestalterischen Parametern, das in den Neunziger Jahren vom Architekturbüro Foster + Partners in Zusammenarbeit mit dem Lichtplaner Claude Engle entworfen wurde. Dieses Lichtkonzept wird beibehalten und ist 1:1 in LED-Technik zu realisieren. Die zu erneuende Beleuchtung besteht aus ca. 2000 Leuchten und deckt große Teilbereiche des Gebäudes ab. Es sind ca. 17 verschiedene Typen eingebaut, überwiegend Deckeneinbauleuchten. Die Einbauhöhe variiert zwischen 3m und 28m. Die vorhandenen konventionellen Einbausätze der Leuchten (Hersteller ERCO) sind gegen neue LED Umrüst-Kitts (Hersteller ERCO) auszutauschen. Gegenstand des Auftrages: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 (Beleuchtung), Leistungsphasen 1-4 (Teilleistungen) und 5-9 gemäß §55 ff HOAI 2013. Die Beleuchtung wird als Ganzes betrachtet, das heißt technische Anbindungen an andere Anlagenteile sind mit einzubeziehen (z.B. Dimmer, Sicherheitsbeleuchtung). Grundlagen der Bearbeitung sind: die Anforderungen des Auftraggebers BBR, die Belange des Nutzers Deutscher Bundestag, die Beibehaltung des bestehenden Lichtplanungskonzepts, die Beibehaltung des Leuchtenherstellers Fa. ERCO, die Bestandsunterlagen der Errichtung aus dem Jahr 1999. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bauausführung bei laufendem parlamentarischem Betrieb stattfinden muss, voraussichtlich raumweise und innerhalb abzustimmender Zeitfenster. Der Beginn der Leistungen ist umgehend nach Beauftragung vorgesehen. Ende der Leistungen – je nach Bauausführungs-Terminplan – ca. Ende 2016, zuzügl. LPH 9 HOAI. Die geschätzten Baukosten (KG 200-600) für die Gesamtmaßnahme betragen voraussichtlich ca. 2 300 000 EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-19.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik
Menge oder Umfang:
Leistungsbereich: siehe II 1.5) – Beschreibung/Gegenstand des Auftrages. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbr.bund.de; www.bund.de; www.evergabe-online.de🌏
E-Mail: vergabe.berlin@bbr.bund.de📧
Fax: +49 3018401-8450 📠
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck im Internet unter der Adresse
http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/dienstleistungen_inland_table.html?nn=565822
beziehungsweise unter:
(www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baufachlicher Service-Vergaben- Freiberufliche Dienstleistungen (VOF)-Inland erhältlich.
Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden. Der unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag an die Vergabestelle des BBR zu senden:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
Vergabereferat A 4.1;
Straße des 17. Juni 112;
10623 Berlin.
Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist im Raum W.001 erfolgen.
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung außen auf dem Umschlag deutlich mit dem beigefügten „Aufkleber“
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.2.2). und III.2.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über vergabe.berlin@bbr.bund.de erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baufachlicher Service-Vergaben- Freiberufliche Dienstleistungen (VOF)-Inland veröffentlicht.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen):
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck im Internet unter der Adresse
(www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baufachlicher Service-Vergaben- Freiberufliche Dienstleistungen (VOF)-Inland erhältlich.
Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden. Der unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag an die Vergabestelle des BBR zu senden:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
Vergabereferat A 4.1;
Straße des 17. Juni 112;
10623 Berlin.
Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist im Raum W.001 erfolgen.
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung außen auf dem Umschlag deutlich mit dem beigefügten „Aufkleber“
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.2.2). und III.2.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über vergabe.berlin@bbr.bund.de erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baufachlicher Service-Vergaben- Freiberufliche Dienstleistungen (VOF)-Inland veröffentlicht.
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Angaben zur Baumaßnahme:
Der Deutsche Bundestag betreibt im Reichstagsgebäude eine Beleuchtungsanlage, die derzeit hauptsächlich aus Halogenleuchten besteht. Diese sollen auf LED-Technik umgerüstet werden. Die bestehende Beleuchtungsanlage wurde größtenteils in Sonderfertigung produziert und geliefert (Hersteller ERCO, Fertigstellung 1999). Grundlage der Beleuchtung ist ein Lichtkonzept mit spezifischen lichttechnischen und gestalterischen Parametern, das in den Neunziger Jahren vom Architekturbüro Foster + Partners in Zusammenarbeit mit dem Lichtplaner Claude Engle entworfen wurde. Dieses Lichtkonzept wird beibehalten und ist 1:1 in LED-Technik zu realisieren.
Der Deutsche Bundestag betreibt im Reichstagsgebäude eine Beleuchtungsanlage, die derzeit hauptsächlich aus Halogenleuchten besteht. Diese sollen auf LED-Technik umgerüstet werden. Die bestehende Beleuchtungsanlage wurde größtenteils in Sonderfertigung produziert und geliefert (Hersteller ERCO, Fertigstellung 1999). Grundlage der Beleuchtung ist ein Lichtkonzept mit spezifischen lichttechnischen und gestalterischen Parametern, das in den Neunziger Jahren vom Architekturbüro Foster + Partners in Zusammenarbeit mit dem Lichtplaner Claude Engle entworfen wurde. Dieses Lichtkonzept wird beibehalten und ist 1:1 in LED-Technik zu realisieren.
Die zu erneuende Beleuchtung besteht aus ca. 2000 Leuchten und deckt große Teilbereiche des Gebäudes ab. Es sind ca. 17 verschiedene Typen eingebaut, überwiegend Deckeneinbauleuchten. Die Einbauhöhe variiert zwischen 3m und 28m. Die vorhandenen konventionellen Einbausätze der Leuchten (Hersteller ERCO) sind gegen neue LED Umrüst-Kitts (Hersteller ERCO) auszutauschen.
Die zu erneuende Beleuchtung besteht aus ca. 2000 Leuchten und deckt große Teilbereiche des Gebäudes ab. Es sind ca. 17 verschiedene Typen eingebaut, überwiegend Deckeneinbauleuchten. Die Einbauhöhe variiert zwischen 3m und 28m. Die vorhandenen konventionellen Einbausätze der Leuchten (Hersteller ERCO) sind gegen neue LED Umrüst-Kitts (Hersteller ERCO) auszutauschen.
Die Beleuchtung wird als Ganzes betrachtet, das heißt technische Anbindungen an andere Anlagenteile sind mit einzubeziehen (z.B. Dimmer, Sicherheitsbeleuchtung). Grundlagen der Bearbeitung sind: die Anforderungen des Auftraggebers BBR, die Belange des Nutzers Deutscher Bundestag, die Beibehaltung des bestehenden Lichtplanungskonzepts, die Beibehaltung des Leuchtenherstellers Fa. ERCO, die Bestandsunterlagen der Errichtung aus dem Jahr 1999. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bauausführung bei laufendem parlamentarischem Betrieb stattfinden muss, voraussichtlich raumweise und innerhalb abzustimmender Zeitfenster.
Die Beleuchtung wird als Ganzes betrachtet, das heißt technische Anbindungen an andere Anlagenteile sind mit einzubeziehen (z.B. Dimmer, Sicherheitsbeleuchtung). Grundlagen der Bearbeitung sind: die Anforderungen des Auftraggebers BBR, die Belange des Nutzers Deutscher Bundestag, die Beibehaltung des bestehenden Lichtplanungskonzepts, die Beibehaltung des Leuchtenherstellers Fa. ERCO, die Bestandsunterlagen der Errichtung aus dem Jahr 1999. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bauausführung bei laufendem parlamentarischem Betrieb stattfinden muss, voraussichtlich raumweise und innerhalb abzustimmender Zeitfenster.
Der Beginn der Leistungen ist umgehend nach Beauftragung vorgesehen.
Ende der Leistungen – je nach Bauausführungs-Terminplan – ca. Ende 2016, zuzügl. LPH 9 HOAI.
Die geschätzten Baukosten (KG 200-600) für die Gesamtmaßnahme betragen voraussichtlich ca. 2 300 000 EUR brutto.
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: VOF 17-1027/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 10117 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vollständig ausgefüllter und von dem/den Büroinhaber(n), dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichneter Bewerbungsbogen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
1. Vollständig ausgefüllter und von dem/den Büroinhaber(n), dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichneter Bewerbungsbogen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen (Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.)
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen (Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.)
3. Unterzeichnete Erklärung nach VOF § 4 Absatz 6 und 9 VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe), Anlage 2 des Bewerbungsbogens. Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen. Anlage 3 a des Bewerbungsbogens.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen. Anlage 3 b des Bewerbungsbogens.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zur Durchführung dieses Auftrages die Vorlage einer Vollmachtserklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Gemeinschaft nachzuweisen, Anlage 4 des Bewerbungsbogens.
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmern), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Erklärung nach VOF § 4 Absatz 6 und 9 (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 Absatz 6 VOF vorzulegen. Anlage 2 und Anlage 5 des Bewerbungsbogens.
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmern), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Erklärung nach VOF § 4 Absatz 6 und 9 (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 Absatz 6 VOF vorzulegen. Anlage 2 und Anlage 5 des Bewerbungsbogens.
Für Bewerber, die nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen hinsichtlich Umsatz und Mitarbeitern erfüllen, muss bereits mit der Bewerbung eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. Anlage 5 des Bewerbungsbogens.
Für Bewerber, die nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen hinsichtlich Umsatz und Mitarbeitern erfüllen, muss bereits mit der Bewerbung eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. Anlage 5 des Bewerbungsbogens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h. die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat – siehe III.2.1) Punkt 6 beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat – siehe III.2.1) Punkt 6 beachten.
Mindeststandards:
Der Jahresumsatz im Bereich der Technischen Ausrüstung, HOAI 2013, § 53 ff (2), Anlagengruppe 4 muss im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 200 000 EUR netto betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1.Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 5 Absatz 5 d) VOF.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
— siehe III.2.1) Punkt 6 beachten.
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe vergleichbaren realisierten Referenzprojekten:
Aus der Referenzliste (Anlage 6 des Bewerbungsbogens) sind 2 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Bei allen aufgeführten Referenzprojekten muss der Beginn der Leistungserbringung für die Leistungsphase 3 gem. § 55 ff. HOAI nach dem 01.01.2008 liegen und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung muss die LPH 8 gem. § 55 ff HOAI abgeschlossen sein. (vgl. Punkt 2 der geforderten Mindeststandards).
Bei allen aufgeführten Referenzprojekten muss der Beginn der Leistungserbringung für die Leistungsphase 3 gem. § 55 ff. HOAI nach dem 01.01.2008 liegen und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung muss die LPH 8 gem. § 55 ff HOAI abgeschlossen sein. (vgl. Punkt 2 der geforderten Mindeststandards).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Auftraggeber, Entwurfsverfasser, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, BGF, Projektkosten, Umfang der Leistung, Planung von Anlagen, Referenzschreiben
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 einseitig bedruckte DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in Papierform mit Beschreibung / Erläuterung zu den entsprechenden Angaben im Bewerbungsbogen und der Auswertungsmatrix einzureichen.
Darüber hinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams: Projektleiter, Projektmitarbeiter.
Ausbildung, Berufserfahrung, Bürozugehörigkeit, Umfang der erbrachten Leistung/ Erfahrungen, Einbindung in die beiden Referenzprojekte, besondere Erfahrungen in Gremien und Erfahrung mit Öffentlichen Auftraggebern.
Der berufliche Werdegang ist entsprechend den Angaben im Bewerbungsbogen und der Auswertungsmatrix neben dem Bewerbungsbogen einzureichen (maximal 4 einseitig bedruckte DIN A 4 Seiten je Mitarbeiter des Projektteam)
Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter -einschließlich Büroinhaber sind in Kopie vorzulegen
4. Mit der Unterschrift unter diesen Bewerbungsbogen erklärt der Bewerber / die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software, vorhanden ist.
4. Mit der Unterschrift unter diesen Bewerbungsbogen erklärt der Bewerber / die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software, vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der beiden Referenzprojekte sowie der vorgesehenen Mitarbeiter ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen und Projektmitarbeiter werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der beiden Referenzprojekte sowie der vorgesehenen Mitarbeiter ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen und Projektmitarbeiter werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Die Auswertungsmatrix Stufe 1 ist zusammen mit allen Bewerbungsunterlagen auf folgender Seite veröffentlicht:
www.bbr-bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich-baufachlicher Service-Vergaben-Freiberufliche Dienstleistungen (VOF).
Mindeststandards:
Zu 1. Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 3 Ingenieure davon Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik/Gebäudeautomation (oder vergleichbar) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich Anlagengruppe 4, 5 und 8 der technischen Gebäudeausrüstung im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 2
Zu 1. Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 3 Ingenieure davon Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik/Gebäudeautomation (oder vergleichbar) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich Anlagengruppe 4, 5 und 8 der technischen Gebäudeausrüstung im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 2
Zu 2. Es ist eine Referenzliste mit mindestens zwei mit der Bauaufgabe vergleichbaren Referenzprojekten vorzulegen. Die Referenzprojekte aus dieser Referenzliste müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. (Anlage 6) Bei allen aufgeführten Referenzprojekten muss der Beginn der Leistungserbringung für die Leistungsphase 3 gem. § 55 ff. HOAI nach dem 01.01.2008 liegen und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung muss die LPH 8 gem. § 55 ff HOAI abgeschlossen sein
Zu 2. Es ist eine Referenzliste mit mindestens zwei mit der Bauaufgabe vergleichbaren Referenzprojekten vorzulegen. Die Referenzprojekte aus dieser Referenzliste müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. (Anlage 6) Bei allen aufgeführten Referenzprojekten muss der Beginn der Leistungserbringung für die Leistungsphase 3 gem. § 55 ff. HOAI nach dem 01.01.2008 liegen und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung muss die LPH 8 gem. § 55 ff HOAI abgeschlossen sein
Davon muss es sich bei mindestens einem Referenzprojekt:
— um ein Projekt mit Projektkosten (KGR 445 nach DIN 276) von mind. netto 500 000 EUR handeln.
— um ein Umbau/Sanierung handeln, in dem die Technische Ausrüstung im laufenden Betrieb erneuert wurde.
Zu 3.
Projektleiter (PL) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik/Versorgungstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich der technischen Ausrüstung
Projektmitarbeiter (MA) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik/Gebäudeautomation (oder vergleichbarer Studienabschluss) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8.
Projektmitarbeiter (MA) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik/Gebäudeautomation (oder vergleichbarer Studienabschluss) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 1,5 EUR für Personenschäden und von 1 Mio EUR für sonstige Schäden entsprechend Abschnitt K12 RBBau nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) gemäß Anhang 19 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) gemäß Anhang 19 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO Bln erforderlich.
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. (§ 5 Absatz 6 VOF).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. (§ 5 Absatz 6 VOF).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung, wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung, wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat A 4.1 – Vergabesachgebiet
Internetadresse: www.bbr.bund.de; www.bund.de; www.evergabe-online.de🌏
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck im Internet unter der Adresse
(www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baufachlicher Service-Vergaben- Freiberufliche Dienstleistungen (VOF)-Inland erhältlich.
Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden. Der unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag an die Vergabestelle des BBR zu senden:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
Vergabereferat A 4.1;
Straße des 17. Juni 112;
10623 Berlin.
Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist im Raum W.001 erfolgen.
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung außen auf dem Umschlag deutlich mit dem beigefügten „Aufkleber“
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.2.2). und III.2.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.2.2). und III.2.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über vergabe.berlin@bbr.bund.de erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baufachlicher Service-Vergaben- Freiberufliche Dienstleistungen (VOF)-Inland veröffentlicht.
Auskünfte werden ausschließlich über vergabe.berlin@bbr.bund.de erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baufachlicher Service-Vergaben- Freiberufliche Dienstleistungen (VOF)-Inland veröffentlicht.
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 22894990, Fax: +49 2289499163.
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 107 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 107 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 101 a, 101 b GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 101 b Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 101 b Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – A 4.1 Vergabesachgebiet
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Internetadresse: www.bbr.bund.de🌏
Fax: +49 30184018450 📠
Quelle: OJS 2015/S 098-177666 (2015-05-19)