Umgestaltung der Innenstadt auf einer Fläche von ca. 6 900 m², Erneuerung Fussgängerzone in ungebundener Bauweise. Abbruchmaßnahmen, Erdarbeiten, Leitungsbau, Schachtbauarbeiten, Betonpflasterarbeiten, Entwässerungseinrichtungen. Neupflanzungen Straßenbäume, Stadtmöblierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Fußgängerzonen
Menge oder Umfang:
“Umgestaltung der Innenstadt auf einer Fläche von ca. 6 900 m², Erneuerung Fussgängerzone in ungebundener Bauweise. Abbruchmaßnahmen, Erdarbeiten,...”
Menge oder Umfang
Umgestaltung der Innenstadt auf einer Fläche von ca. 6 900 m², Erneuerung Fussgängerzone in ungebundener Bauweise. Abbruchmaßnahmen, Erdarbeiten, Leitungsbau, Schachtbauarbeiten, Betonpflasterarbeiten, Entwässerungseinrichtungen. Neupflanzungen Straßenbäume, Stadtmöblierung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fußgängerzonen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Viernheim
Postanschrift: Ketteler Straße 3
Postleitzahl: 68519
Postort: Viernheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.viernheim.de🌏
E-Mail: viernheim@bieteranfrage.de📧
Telefon: +49 26029973890📞
Fax: +49 32121239232 📠
“Die Vergabeunterlagen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) angefordert werden. Enthalten die Vergabeunterlagen...”
Die Vergabeunterlagen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) angefordert werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (viernheim@bieteranfrage.de) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.3.4) zu stellen. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2015/S 014-020353 (2015-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 505 150,46 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15...”
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2015/S 070-124008 (2015-04-08)