Auftragsbekanntmachung (2015-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der ab 17.7.2013 geltenden Fassung:1. Leistungen bei Ingenieurbauwerken gem. Teil 3, § 43 HOAI, Lph 3-9, inkl. ergänzende besondere Leistungen (z. B. örtliche Bauüberwachung)2. Leistung zu Erarbeitung hydrogeologischer Grundlagen und Grundwassermodellierung mit der Software SPRINGZur Ermittlung der Einflüsse der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen auf die Grundwassersituation soll ein stationäres 2D-Grundwasserströmungsmodell mit dem Programm SPRING unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse und den Vorgaben des AG (Leitfaden) erstellt werden. Im Rahmen der Entwurfsplanung ist die Erweiterung des Grundwasser-Messstellennetzes erforderlich. Dazu sollen die entsprechenden Leistungen (u.a. Festlegung der Standorte, Einholung von Gestattungen und Kampfmittelfreigaben, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen nach den Vorgaben des AG, fachtechnische Baubegleitung) erbracht werden. Zum Leistungsspektrum gehört zudem die Erarbeitung der notwendigen hydrogeologischen Grundlagen und Eingangsparameter für das Grundwassermodell (Stichtagsmessung, Kalibrierplan, Gewässerbegehung).3. Landschaftsplanerische LeistungenIm Rahmen der Projektbearbeitung sind landschaftsplanerische Leistungen zu erbringen:— Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß Leistungsbild der HOAI— FFH-Verträglichkeitsstudie, Artenschutzrechtliche Prüfung— Darüber hinaus ist im Rahmen der Ausführung eine ökologische Baubegleitung wahrzunehmen.4. Leistung bei Baugrundbegutachtung, Bodenmanagement und schutzwürdigen BödenIm Rahmen der Projektbearbeitung ist ein Baugrundgutachten gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Das Leistungsbild umfasst im Wesentlichen die Beschreibung des Baugrundes, Gefährdungsabschätzungen, das Bodenmanagement sowie den Umgang mit schutzwürdigen Böden. Gegebenenfalls sind auch Gründungsgutachten zu erstellen. Die Felduntersuchungen werden übergeordnet vom Auftraggeber organisiert und sind somit nicht Leistungsbestandteil. Die Felduntersuchungen sind durch den AN zu überwachen. Im Rahmen der Bauausführung ist eine bodenkundliche und fachtechnische Baubegleitung Leistungsbestandteil.5. Leistung bei Hydraulischen BerechnungenIm Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist das bestehende 2D-Modell mit dem Programm Mike 21 Flow Model (Version: flexible mesh) weiterzuführen und fortzuschreiben. Zwecks Wirksamkeitsprüfung und Restriktionsprüfung sind die gängigen hydraulischen Größen (inkl. kornbezogene Sohlschubspannung) zu ermitteln.
Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der ab 17.7.2013 geltenden Fassung:1. Leistungen bei Ingenieurbauwerken gem. Teil 3, § 43 HOAI, Lph 3-9, inkl. ergänzende besondere Leistungen (z. B. örtliche Bauüberwachung)2. Leistung zu Erarbeitung hydrogeologischer Grundlagen und Grundwassermodellierung mit der Software SPRINGZur Ermittlung der Einflüsse der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen auf die Grundwassersituation soll ein stationäres 2D-Grundwasserströmungsmodell mit dem Programm SPRING unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse und den Vorgaben des AG (Leitfaden) erstellt werden. Im Rahmen der Entwurfsplanung ist die Erweiterung des Grundwasser-Messstellennetzes erforderlich. Dazu sollen die entsprechenden Leistungen (u.a. Festlegung der Standorte, Einholung von Gestattungen und Kampfmittelfreigaben, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen nach den Vorgaben des AG, fachtechnische Baubegleitung) erbracht werden. Zum Leistungsspektrum gehört zudem die Erarbeitung der notwendigen hydrogeologischen Grundlagen und Eingangsparameter für das Grundwassermodell (Stichtagsmessung, Kalibrierplan, Gewässerbegehung).3. Landschaftsplanerische LeistungenIm Rahmen der Projektbearbeitung sind landschaftsplanerische Leistungen zu erbringen:— Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß Leistungsbild der HOAI— FFH-Verträglichkeitsstudie, Artenschutzrechtliche Prüfung— Darüber hinaus ist im Rahmen der Ausführung eine ökologische Baubegleitung wahrzunehmen.4. Leistung bei Baugrundbegutachtung, Bodenmanagement und schutzwürdigen BödenIm Rahmen der Projektbearbeitung ist ein Baugrundgutachten gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Das Leistungsbild umfasst im Wesentlichen die Beschreibung des Baugrundes, Gefährdungsabschätzungen, das Bodenmanagement sowie den Umgang mit schutzwürdigen Böden. Gegebenenfalls sind auch Gründungsgutachten zu erstellen. Die Felduntersuchungen werden übergeordnet vom Auftraggeber organisiert und sind somit nicht Leistungsbestandteil. Die Felduntersuchungen sind durch den AN zu überwachen. Im Rahmen der Bauausführung ist eine bodenkundliche und fachtechnische Baubegleitung Leistungsbestandteil.5. Leistung bei Hydraulischen BerechnungenIm Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist das bestehende 2D-Modell mit dem Programm Mike 21 Flow Model (Version: flexible mesh) weiterzuführen und fortzuschreiben. Zwecks Wirksamkeitsprüfung und Restriktionsprüfung sind die gängigen hydraulischen Größen (inkl. kornbezogene Sohlschubspannung) zu ermitteln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lippeverband, Abt. 22-GO
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Postleitzahl: 45128
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.eglv.de🌏
E-Mail: bauer.jochen@eglv.de📧
Telefon: +49 2011042241📞
Fax: +49 2011042661 📠
Auf dieser Grundlage soll nun die Umgestaltung eines 10,9 km langen Gewässerabschnittes zwischen km 2,4 und km 13,3 geplant werden.
Das Maßnahmengebiet liegt im Kreis Wesel.
Im betrachteten Gewässerabschnitt sollen verschiedene Maßnahmen zur flussbaulichen Umgestaltung einschließlich Neutrassierung des Gewässers, zur Verbesserung der Überflutungshäufigkeit der Aue, zur Wiederherstellung der Fließdynamik und zur Verhinderung der Tiefenerosion geplant werden. Die Prüfung ergänzender wasserbaulicher Maßnahmen in der Flussaue wie z.B. die Anlage von Flutmulden, Stillgewässern, Blänken o.ä. gehört ebenfalls zum Leistungsumfang.
Im betrachteten Gewässerabschnitt sollen verschiedene Maßnahmen zur flussbaulichen Umgestaltung einschließlich Neutrassierung des Gewässers, zur Verbesserung der Überflutungshäufigkeit der Aue, zur Wiederherstellung der Fließdynamik und zur Verhinderung der Tiefenerosion geplant werden. Die Prüfung ergänzender wasserbaulicher Maßnahmen in der Flussaue wie z.B. die Anlage von Flutmulden, Stillgewässern, Blänken o.ä. gehört ebenfalls zum Leistungsumfang.
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der ab 17.7.2013 geltenden Fassung:
1. Leistungen bei Ingenieurbauwerken gem. Teil 3, § 43 HOAI, Lph 3-9, inkl. ergänzende besondere Leistungen (z. B. örtliche Bauüberwachung)
2. Leistung zu Erarbeitung hydrogeologischer Grundlagen und Grundwassermodellierung mit der Software SPRING
Zur Ermittlung der Einflüsse der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen auf die Grundwassersituation soll ein stationäres 2D-Grundwasserströmungsmodell mit dem Programm SPRING unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse und den Vorgaben des AG (Leitfaden) erstellt werden. Im Rahmen der Entwurfsplanung ist die Erweiterung des Grundwasser-Messstellennetzes erforderlich. Dazu sollen die entsprechenden Leistungen (u.a. Festlegung der Standorte, Einholung von Gestattungen und Kampfmittelfreigaben, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen nach den Vorgaben des AG, fachtechnische Baubegleitung) erbracht werden. Zum Leistungsspektrum gehört zudem die Erarbeitung der notwendigen hydrogeologischen Grundlagen und Eingangsparameter für das Grundwassermodell (Stichtagsmessung, Kalibrierplan, Gewässerbegehung).
Zur Ermittlung der Einflüsse der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen auf die Grundwassersituation soll ein stationäres 2D-Grundwasserströmungsmodell mit dem Programm SPRING unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse und den Vorgaben des AG (Leitfaden) erstellt werden. Im Rahmen der Entwurfsplanung ist die Erweiterung des Grundwasser-Messstellennetzes erforderlich. Dazu sollen die entsprechenden Leistungen (u.a. Festlegung der Standorte, Einholung von Gestattungen und Kampfmittelfreigaben, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen nach den Vorgaben des AG, fachtechnische Baubegleitung) erbracht werden. Zum Leistungsspektrum gehört zudem die Erarbeitung der notwendigen hydrogeologischen Grundlagen und Eingangsparameter für das Grundwassermodell (Stichtagsmessung, Kalibrierplan, Gewässerbegehung).
3. Landschaftsplanerische Leistungen
Im Rahmen der Projektbearbeitung sind landschaftsplanerische Leistungen zu erbringen:
— Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß Leistungsbild der HOAI
— Darüber hinaus ist im Rahmen der Ausführung eine ökologische Baubegleitung wahrzunehmen.
4. Leistung bei Baugrundbegutachtung, Bodenmanagement und schutzwürdigen Böden
Im Rahmen der Projektbearbeitung ist ein Baugrundgutachten gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Das Leistungsbild umfasst im Wesentlichen die Beschreibung des Baugrundes, Gefährdungsabschätzungen, das Bodenmanagement sowie den Umgang mit schutzwürdigen Böden. Gegebenenfalls sind auch Gründungsgutachten zu erstellen. Die Felduntersuchungen werden übergeordnet vom Auftraggeber organisiert und sind somit nicht Leistungsbestandteil. Die Felduntersuchungen sind durch den AN zu überwachen. Im Rahmen der Bauausführung ist eine bodenkundliche und fachtechnische Baubegleitung Leistungsbestandteil.
Im Rahmen der Projektbearbeitung ist ein Baugrundgutachten gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Das Leistungsbild umfasst im Wesentlichen die Beschreibung des Baugrundes, Gefährdungsabschätzungen, das Bodenmanagement sowie den Umgang mit schutzwürdigen Böden. Gegebenenfalls sind auch Gründungsgutachten zu erstellen. Die Felduntersuchungen werden übergeordnet vom Auftraggeber organisiert und sind somit nicht Leistungsbestandteil. Die Felduntersuchungen sind durch den AN zu überwachen. Im Rahmen der Bauausführung ist eine bodenkundliche und fachtechnische Baubegleitung Leistungsbestandteil.
5. Leistung bei Hydraulischen Berechnungen
Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist das bestehende 2D-Modell mit dem Programm Mike 21 Flow Model (Version: flexible mesh) weiterzuführen und fortzuschreiben. Zwecks Wirksamkeitsprüfung und Restriktionsprüfung sind die gängigen hydraulischen Größen (inkl. kornbezogene Sohlschubspannung) zu ermitteln.
Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist das bestehende 2D-Modell mit dem Programm Mike 21 Flow Model (Version: flexible mesh) weiterzuführen und fortzuschreiben. Zwecks Wirksamkeitsprüfung und Restriktionsprüfung sind die gängigen hydraulischen Größen (inkl. kornbezogene Sohlschubspannung) zu ermitteln.
Beschreibung der Optionen:
Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der ab 17.7.2013 geltenden Fassung: Leistungen bei Ingenieurbauwerken gem. Teil 3, § 43 HOAI, Lph 5-9, inkl. ergänzender besonderer Leistungen (z. B. örtliche Bauüberwachung)
Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der ab 17.7.2013 geltenden Fassung: Leistungen bei Ingenieurbauwerken gem. Teil 3, § 43 HOAI, Lph 5-9, inkl. ergänzender besonderer Leistungen (z. B. örtliche Bauüberwachung)
Weitere optionale Leistungen:
— ökologische Baubegleitung
— bodenkundliche und fachtechnische Baubegleitung.
Referenznummer: 4.002/22-GO-20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wesel/Essen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat zu den unter III.2.1 bis III.2.3 benannten Nachweise Angaben in einem Bewerbungsbogen mit dem Titel „Umgestaltung eines 10,9 km langen Gewässerabschnitts der Lippe im Bereich Wesel“ zu machen. Dieser ist erhältlich bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle. Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Nicht unterschriebene oder formlose Anträge werden nicht gewertet.
Der Bewerber hat zu den unter III.2.1 bis III.2.3 benannten Nachweise Angaben in einem Bewerbungsbogen mit dem Titel „Umgestaltung eines 10,9 km langen Gewässerabschnitts der Lippe im Bereich Wesel“ zu machen. Dieser ist erhältlich bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle. Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Nicht unterschriebene oder formlose Anträge werden nicht gewertet.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachbenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur Fachkunde sind die Ausführungen in Ziffer III.2.2 und III.2.3 zu beachten. Zum Nachweis der Fachkunde sind die Referenzen je Bewerbergemeinschaftsmitglied nur für den zu übernehmenden Leistungsteil nachzuweisen. Der technische Leiter für das Projekt ist nur von dem Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen, das ihn stellt, im Übrigen ist die Aufgabenteilung zwischen den Bewerbergemeinschaftsmitgliedern im Organigramm zu berücksichtigen. Die weiteren Erklärungen zur Fachkunde sind ohne Einschränkung einzureichen.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachbenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur Fachkunde sind die Ausführungen in Ziffer III.2.2 und III.2.3 zu beachten. Zum Nachweis der Fachkunde sind die Referenzen je Bewerbergemeinschaftsmitglied nur für den zu übernehmenden Leistungsteil nachzuweisen. Der technische Leiter für das Projekt ist nur von dem Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen, das ihn stellt, im Übrigen ist die Aufgabenteilung zwischen den Bewerbergemeinschaftsmitgliedern im Organigramm zu berücksichtigen. Die weiteren Erklärungen zur Fachkunde sind ohne Einschränkung einzureichen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der nachbenannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zudem sind Erklärungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Fachkunde gemäß dem in III.2.2 und III.2.3 genannten Anforderungen einzureichen. Zum Nachweis der Fachkunde sind die Referenzen nur für den zu übernehmenden Leistungsteil nachzuweisen. Der technische Leiter für das Projekt ist nur zu nennen, soweit er vom Nachunternehmer gestellt wird, im Übrigen ist der Nachunternehmer aber im Organigramm zu berücksichtigen. Die weiteren Erklärungen zur Fachkunde sind ohne Einschränkung einzureichen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der nachbenannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zudem sind Erklärungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Fachkunde gemäß dem in III.2.2 und III.2.3 genannten Anforderungen einzureichen. Zum Nachweis der Fachkunde sind die Referenzen nur für den zu übernehmenden Leistungsteil nachzuweisen. Der technische Leiter für das Projekt ist nur zu nennen, soweit er vom Nachunternehmer gestellt wird, im Übrigen ist der Nachunternehmer aber im Organigramm zu berücksichtigen. Die weiteren Erklärungen zur Fachkunde sind ohne Einschränkung einzureichen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Hierzu ist beim Auftraggeber (siehe I.1) schriftlich bzw. per Mail ein entsprechender Bewerbungsbogen mit dem Projekttitel: „Umgestaltung eines 10,9 km langen Gewässerabschnitts der Lippe im Bereich Wesel“ anzufordern. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Hierzu ist beim Auftraggeber (siehe I.1) schriftlich bzw. per Mail ein entsprechender Bewerbungsbogen mit dem Projekttitel: „Umgestaltung eines 10,9 km langen Gewässerabschnitts der Lippe im Bereich Wesel“ anzufordern. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Folgende Erklärungen sind mit der Bewerbung in der angegebenen Reihenfolge einzureichen:
1. Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen gemäß § 4 VOF.
2. Eigenerklärung gemäß Anhang 1 zum Bewerbungsbogen, dass
a) über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat und eine Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
a) über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat und eine Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
b) der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
c) der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat.
d) der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat.
e) sich der Bewerber bei der Erteilung von Auskünften, die nach §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigter Weise nicht erteilt hat.
3. Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 2 (bzw. Anhang 10) und Anhang 3 (bzw. Anhang 10.1) zum Bewerbungsbogen des Bieters und bereits aller bekannter Nachunternehmer zur Tariftreue gemäß dem Anhang zum Bewerbungsbogen. Soweit in Ausnahmefällen kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gelten sollte, müssen sich Bieter und Nachunternehmer verpflichten, im Auftragsfall ein Mindeststundenentgelt von EUR 8,85 für die Ausführung des Auftrages zu zahlen.
3. Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 2 (bzw. Anhang 10) und Anhang 3 (bzw. Anhang 10.1) zum Bewerbungsbogen des Bieters und bereits aller bekannter Nachunternehmer zur Tariftreue gemäß dem Anhang zum Bewerbungsbogen. Soweit in Ausnahmefällen kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gelten sollte, müssen sich Bieter und Nachunternehmer verpflichten, im Auftragsfall ein Mindeststundenentgelt von EUR 8,85 für die Ausführung des Auftrages zu zahlen.
4. Erklärung zur Frauenförderung gemäß Anhang 5 (bzw. Anhang 10.3) zum Bewerbungsbogen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Vorbemerkungen zu III.2.1 sowie zum evtl. Einsatz von Nachunternehmern gelten sinngemäß auch für III.2.2).
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung des unter III.2.1 benannten Bewerbungsbogens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
5. Eine Bankenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
6. Nachweis oder Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenscghäden sowie 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr verfügt. Verfügt der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht über den geforderten Versicherungsschutz, kann er mit dem Teilnahmeantrag versichern, den Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Nachweis oder Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenscghäden sowie 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr verfügt. Verfügt der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht über den geforderten Versicherungsschutz, kann er mit dem Teilnahmeantrag versichern, den Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.
7. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Dienstleistungserbringers und seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Vorbemerkungen zu III.2.1 sowie zum evtl. Einsatz von Nachunternehmern gelten sinngemäß auch für III.2.3).
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung des unter III.2.1 benannten Bewerbungsbogens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
8. Angabe aus der die technische Leitung für die anzubietenden Leistungen hervor geht (Projektbezogenes Organigramm mit Benennung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung sowie der federführenden Mitarbeiter der jeweiligen Fachdisziplinen/Teilbereiche: Objektplanung, Hydraulische Berechnungen
8. Angabe aus der die technische Leitung für die anzubietenden Leistungen hervor geht (Projektbezogenes Organigramm mit Benennung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung sowie der federführenden Mitarbeiter der jeweiligen Fachdisziplinen/Teilbereiche: Objektplanung, Hydraulische Berechnungen
9. Lebensläufe der Personen aus dem Organigramm unter Punkt 8; Nachweis der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen
9. Lebensläufe der Personen aus dem Organigramm unter Punkt 8; Nachweis der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen
10. Angaben zu den wesentlichen vom Bewerber in den letzten fünf Jahren erbrachten und abgeschlossenen Leistungen von vergleichbaren Vorhaben zu:
10a) Planung und Umsetzung von Umgestaltungsabschnitten an Gewässern 1. und 2. Ordnung mit Lauflängen größer 2 km mit zusätzlichen Angaben gemäß Bewerbungsbogen.
10b) Erarbeitung hydrogeologischer Grundlagen und Grundwassermodellierung mit SPRING im Rahmen von Gewässerumgestaltungen mit zusätzlichen Angaben gemäß Bewerbungsbogen.
10c) Bestimmung der gängigen hydraulischen Größen (inkl. kornbezogene Sohlschubspannung) mit Hilfe des Mike 21 Flow Model (Version: flexible mesh) mit zusätzlichen Angaben gemäß Bewerbungsbogen.
10d) Baugrundbegutachtung, Bodenmanagement, schutzwürdige Böden mit zusätzlichen Angaben gemäß Bewerbungsbogen.
11. Vergleichbare Leistungen des Projektleiters. Angaben zu den wesentlichen vom vorgesehenen Projektleiter/Projektleiterin bereits geleiteten vergleichbaren Vorhaben der Planung und Umsetzung von Umgestaltungsabschnitten an Gewässern 1. und 2. Ordnung mit Lauflängen größer 2 km
11. Vergleichbare Leistungen des Projektleiters. Angaben zu den wesentlichen vom vorgesehenen Projektleiter/Projektleiterin bereits geleiteten vergleichbaren Vorhaben der Planung und Umsetzung von Umgestaltungsabschnitten an Gewässern 1. und 2. Ordnung mit Lauflängen größer 2 km
12. Angaben zu den Erfahrungen und Qualifikationen der für bestimmte Teilbereiche vorgesehenen federführenden Mitarbeiter des Bewerbers (Fachdisziplinen/Teilbereiche: Objektplanung/Flussbau, Objektplanung/Auen-Gestaltung)
13. Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der von dem Dienstleistungserbringer in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
13. Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der von dem Dienstleistungserbringer in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
14. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung (Standardsoftware, fachspezifische Software, etc.) der Dienstleistungserbringer für die Dienstleistung verfügen wird.
15. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität.
16. Angabe des Auftragsanteils, für den der Dienstleistungserbringer möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. Soweit sich der Bewerber auf die Eignung seiner Nachunternehmer berufen möchte, gelten die vorstehenden Hinweise.
Mindeststandards:
(1) Mindestens eine Referenz zum Aufbau und Einsatz eines 3D-Grundwassermodells mit dem System SPRING
(2) Mindestens eine Referenz zur Bestimmung der gängigen hydraulischen Größen (inkl. kornbezogene Sohlschubspannung) mit Hilfe des Mike 21 Flow Model (Version: flexible mesh).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens:
Personenschäden 1 500 000 EUR
Sach- und Vermögensschäden 1 500 000 EUR
Bei geringerer Deckungshöhe eine Zusicherung des Bewerbers, dass die Höhe der Haftpflicht bei Auftragserteilung angepasst wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt sind;
— in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird;
— in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über die der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
Sonstige besondere Bedingungen: Auf den Auftrag findet das TVgG-NRW Anwendung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden nach Überprüfung der formalen Kriterien aus Abschnitt III.2 einer Punktebewertung gemäß folgender Eignungskriterien unterzogen (siehe auch Bewerberbogen):Qualität der Referenzen des Bewerbers (Gewichtung 45 %), davon: Umgestaltungsabschnitten an Gewässern 1. oder 2. Ordnung (15 %), Grundwassermodellierung (10 %), hydraulische Berechnungen (10 %), Baugrundbegutachtung ... (10 %)Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin (Gewichtung 25 %), Erfahrung und Qualifikation des Projektteams (Gewichtung 30 %, davon 15 % für den verantwortlichen Mitarbeiter für die Objektplanung/Flussbau und 15 % für den verantwortlichen Mitarbeiter für die Objektplanung/Auen-Gestaltung). Je Kriterium werden maximal 5 Wertungspunkte vergeben. Es findet eine vergleichende Wertung statt. 5 Wertungspunkte werden vergeben, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern herausragend sind, 4 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern besser sind, 3 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern vergleichbar sind, 2 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern schlechter und 1 Wertungspunkt, wenn die Leistungen im Vergleich zu allen Mitbewerbern schlechter ist. Die einzelnen vorgenannten Kriterien werden wie folgt gewichtet:Qualität der Referenzen des Bewerbers, maximal 5 Wertungspunkte, Gewichtung 45 %, mögliche Gesamtpunktzahl 225;Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin, maximal 5 Wertungspunkte, Gewichtung 25 %, mögliche Gesamtpunktzahl 125;Erfahrung und Qualifikation des Projektteams, maximal 5 Wertungspunkte, Gewichtung 30 %, mögliche Gesamtpunktzahl 150Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 500 PunkteDie Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl.
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden nach Überprüfung der formalen Kriterien aus Abschnitt III.2 einer Punktebewertung gemäß folgender Eignungskriterien unterzogen (siehe auch Bewerberbogen):Qualität der Referenzen des Bewerbers (Gewichtung 45 %), davon: Umgestaltungsabschnitten an Gewässern 1. oder 2. Ordnung (15 %), Grundwassermodellierung (10 %), hydraulische Berechnungen (10 %), Baugrundbegutachtung ... (10 %)Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin (Gewichtung 25 %), Erfahrung und Qualifikation des Projektteams (Gewichtung 30 %, davon 15 % für den verantwortlichen Mitarbeiter für die Objektplanung/Flussbau und 15 % für den verantwortlichen Mitarbeiter für die Objektplanung/Auen-Gestaltung). Je Kriterium werden maximal 5 Wertungspunkte vergeben. Es findet eine vergleichende Wertung statt. 5 Wertungspunkte werden vergeben, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern herausragend sind, 4 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern besser sind, 3 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern vergleichbar sind, 2 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern schlechter und 1 Wertungspunkt, wenn die Leistungen im Vergleich zu allen Mitbewerbern schlechter ist. Die einzelnen vorgenannten Kriterien werden wie folgt gewichtet:Qualität der Referenzen des Bewerbers, maximal 5 Wertungspunkte, Gewichtung 45 %, mögliche Gesamtpunktzahl 225;Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin, maximal 5 Wertungspunkte, Gewichtung 25 %, mögliche Gesamtpunktzahl 125;Erfahrung und Qualifikation des Projektteams, maximal 5 Wertungspunkte, Gewichtung 30 %, mögliche Gesamtpunktzahl 150Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 500 PunkteDie Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jochen Bauer
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 4.002/22-GO-20
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514113514📞
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 107 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 129-237846 (2015-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wesel / Essen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Herangehensweise an die Aufgabenstellung (20)
2. Klarheit der Organisation/der Schnittstellen/ Kapazitätsplanung (10)
3. Maßnahmen zur Einhaltung von Terminen und Kosten (20)
4. Maßnahmen zur Vermeidung von Nachträgen (20)
5. Honorar (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-04 📅
Name: Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Wilhelmstr. 26
Postort: Solingen
Postleitzahl: 42697
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: robert.ueberfeldt@fischer-teamplan.de📧
Internetadresse: www.fischer-teamplan.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2016/S 004-004186 (2016-01-05)