Umladung von Abfällen im Verbandsgebiet des RAVON

Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON)

Die Leistung umfasst die Umladung von Abfällen an 3 Standorten im Verbandsgebiet des RAVON. Zum Leistungsumfang gehört jeweils pro Standort:

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-30 Auftragsbekanntmachung
2015-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: S. Einzellose.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON)
Postanschrift: Kunnersdorf Am Kalkwerk 6
Postleitzahl: 02829
Postort: Schöpstal
Kontakt
E-Mail: info@ravon.de 📧
Telefon: +49 358257274 📞
Fax: +49 358257270 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 086-155764
ABl. S-Ausgabe: 86

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Umladung von Abfällen an 3 Standorten im Verbandsgebiet des RAVON. Zum Leistungsumfang gehört jeweils pro Standort:
— die Gestellung einer Umladestelle mit geeichter LKW-Waage einschließlich geeigneter Arbeitsplätze für 2 Mitarbeiter des RAVON, welche die Kontrolle und Verwiegung der Lieferungen (Input und Output) vornehmen
— die Übernahme der angelieferten Abfälle,
— die Beladung von Transporteinheiten (Container, Walking-Floor),
— die Bereitstellung von Stellflächen für Container für Abfälle (bis 36 m
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Umladung von Abfällen im Gebiet Kamenz/Bischofswerda
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang gemäß Ziffer II.1.5)Standortvorgaben: max. 15 km ab Schnittpunkt BAB A 4/ S 95 (BAB Abfahrt Pulsnitz).
Leistungsumfang gemäß Ziffer II.1.5)
Standortvorgaben: max. 15 km ab Schnittpunkt BAB A 4/ S 95 (BAB Abfahrt Pulsnitz).
Menge oder Umfang: Ca. 17.000 t/a.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Umladung von Abfällen im Gebiet NOL/Weißwasser
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang gemäß Ziffer II.1.5)max. 10 km ab Weißwasser/Oberlausitz, Kreuzung Berliner Straße/Bautzner Straße (nicht außerhalb des Landkreises Görlitz).
max. 10 km ab Weißwasser/Oberlausitz, Kreuzung Berliner Straße/Bautzner Straße (nicht außerhalb des Landkreises Görlitz).
Menge oder Umfang: Ca. 8.000 t/a.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Umladung von Abfällen im Gebiet Löbau/Zittau/Görlitz
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang gemäß Ziffer II.1.5)Standortvorgaben: max. 25 km ab Sohland am Rotstein, Kreuzung Dorfstraße/ Paulsdorfer Str. (nicht außerhalb des Landkreises Görlitz).
Standortvorgaben: max. 25 km ab Sohland am Rotstein, Kreuzung Dorfstraße/ Paulsdorfer Str. (nicht außerhalb des Landkreises Görlitz).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Görlitz, Landkreis Bautzen (Freistaat Sachsen, Deutschland).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
—Eigenerklärung über Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft nachzureichen,
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über Gesetzestreue im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB, insbesondere über Verfehlungen hinsichtlich der Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte im Unternehmen, des Verstoßes gegen einschlägige Paragraphen des Sozialgesetzbuches (Drittes Buch, Arbeitsförderung), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und über Eintragungen in Führungszeugnissen und Gewerbezentralregister.
Mehr anzeigen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachzureichen.
— Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung in Berufs-/Handeslregister.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH(Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/ Berufs- oder Handelsregister soll nicht vor dem 1.10.2014 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Mehr anzeigen
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Mehr anzeigen
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Umsatzangaben (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen), Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 (ggf. vorläufig),
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2012, 2013 und 2014 (ggf. vorläufig) einzureichen.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Mehr anzeigen
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich,wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/ -umfang, -ort, Auftragswert netto pro Jahr:
Mehr anzeigen
1 Referenz für das Umladen (oder Behandeln) von Abfällen von mindestens 5.000 t/a,
— Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die folgenden Tätigkeiten:
Lagern von nicht gefährlichen Abfällen für die vorgesehene Umladestelle (Abfallarten gemäß Benutzungssatzung des RAVON: Katalog der Abfälle, welche der RAVON an Umladestationen annimmt, ausgewählte Abfallarten für Deponierung gemäß Benutzungssatzung des RAVON (die Abfallarten werden in den Vergabeunterlagen konkretisiert)),
Mehr anzeigen
Lagern von gefährlichen Abfällen für die vorgesehene Umladestelle (ausgewählte Abfallarten für Deponierung gemäß Benutzungssatzung des RAVON (die Abfallarten werden in den Vergabeunterlagen konkretisiert))
Sofern der Standort der vorgesehenen Umladestelle nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. Genehmigungsantrag, dem keine offensichtlich behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften
Mehr anzeigen
Eigenerklärung über die Lagerkapazität von 99 t für nicht gefährliche Abfälle und von 29 t für gefährliche Abfälle
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ergeben sich aus den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 75/442/EW vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194, S. 47) in der durch die Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (Abl. EG Nr. L 78 S. 32) geänderten Fassung, die durch die §§ 56, 57 KrWG und der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebsverordnung - EfbV) umgesetzt wurde.
Mehr anzeigen
Für die vorgesehene Umladestation fordert die Vergabestelle mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung eines Übersichts-/Lageplanes,
Mindeststandards:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist
vom Auftraggeber der Referenzleistung eine ausgestellte oder bestätigte Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, nachzureichen.
das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb, die Genehmigung, der Genehmigungsantrag nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Die Nachweise werden dann in Summe bewertet. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer beizubringen.
Mehr anzeigen
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Die Zertifzierung zum Entsorgungsfachbetrieb/ die Genehmigungen müssen zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein und es dürfen keine Umstände vorliegen, die die Geltung der Zertifizierung/Genehmigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Frage stellen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Mehr anzeigen
Beabsichtigt der Bieter, sich der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 5 % der Auftragssumme über 3 Jahre.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage von Leistungspreisen, Abfallmengen, usw. im Gutschriftverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Wesentlich ist die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmer sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in mindestens folgender Höhe:
Vermögensschäden: 1 000 000 EUR; Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR ist erforderlich und auf Verlangen dem Auftraggeber nachzuweisen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlungsbeleg, welcher der Anforderung beizulegen ist. Als Verwendungszweck ist auf dem Beleg "Ausschreibung der Umadung von Abfällen" zu vermerken.
Bankverbindung:
IBAN: DE37 8505 0100 0000 0088 50
BIC: WELADED1GRL.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Herrn Rycer

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 086-155764 (2015-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 358257247 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 212-386637
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 86-155764
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren für Los 2 (Umladung von Abfällen im Gebiet NOL/Weißwasser) wurde aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-01 📅
Name: Frauenrath Recycling GmbH
Postanschrift: Gewerbering Nord 11
Postort: Bretnig
Postleitzahl: 01900
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Becker Umweltdienste GmbH
Postanschrift: Sandstraße 116
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ry'cer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 212-386637 (2015-10-28)