Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
1. Ausgangslage
Für die deutsche Nord- und Ostsee müssen gemäß Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU eine Reihe von Verpflichtungen erfüllt werden. Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben sind die in einem sechsjährigen Zyklus an die EU-Kommission (EU-KOM) zu berichtenden Ergebnisse der Zustandsanalysen der deutschen Nord- und Ostsee gemäß Art. 8 MSRL, die Festlegung des „Guten Umweltzustandes“ (GES; Art. 9 MSRL) der deutschen Meeresgebiete und die Festlegung der Umweltziele (Art. 10 MSRL). Zudem sind regional abgestimmte Monitoringprogramme (Art. 11 MSRL) und Maßnahmenprogramme (Art. 13 MSRL) zu entwickeln und ebenfalls über sie zu berichten. Die Maßnahmenprogramme sind zu operationalisieren und die Wirkung der Maßnahmen auf die Umweltziele zu überwachen. Das BfN benötigt hierfür wissenschaftliche Unterstützung durch externe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um die nachfolgend aufgeführten Berichtspflichten und Maßnahmen zeit-, sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
In der geplanten vierjährigen Laufzeit des Projektes sind die Maßnahmenprogramme an die EU-KOM gemäß Art. 13 MSRL (2015) zu berichten, die darin erwähnten Maßnahmen bis 2016 zu operationalisieren und der nächste Zustandsbericht (2018) sowie die Weiterentwicklung von GES und der Umweltziele (§ 45 WHG) vorzubereiten. Zudem sind auf die bereits vorliegende negative Bewertung der bisherigen nationalen Berichte durch die EU-KOM gemäß Art. 12 MSRL Vorschläge für Entgegnungen zu formulieren und die Arbeitsgrundlagen der Berichte in Teilen substantiell zu verbessern, d.h. insbesondere die Indikatoren für die Bewertung des Guten Umweltzustands fertig zu stellen und regional abzustimmen sowie national und regional verabschiedete Messverfahren in die Praxis umzusetzen.
Das für AWZ Projekt 2 „MSRL“ relevante Vorprojekt ist „Cluster 2 - Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“. AWZ Projekt 2 „MSRL“ soll inhaltlich unmittelbar an das Vorprojekt anschließen.
2. Zielstellung
Innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit soll die Bewertung der marinen Arten, Lebensraumtypen bzw. Biotoptypen und Ökosysteme verbessert sowie die Definition des „Guten Umweltzustandes“ und die Festlegung der Umweltziele weiterentwickelt werden. Außerdem sollen nationale Maßnahmenkonzepte zur Erreichung der Umweltziele für die Zuarbeit in den nationalen und internationalen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der MSRL entworfen bzw. weiterentwickelt werden. Weiterhin soll in Kooperation mit parallel laufenden Projekten ein Monitoringkonzept für die biologischen Ökosystemkomponenten entwickelt werden. Hierbei ist es erforderlich, einen ständigen intensiven Kontakt mit Institutionen zu pflegen, die an der Ausführung von laufenden Monitoringprogrammen in Nord- und Ostsee beteiligt sind. Ferner müssen die Inhalte und Ergebnisse eventueller Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Projekte im Geschäftsbereich des BMUB zur MSRL in die Projektplanung und -umsetzung einfließen.
Weiter muss das AWZ-Projekt 2 „MSRL“ das BfN in den o.g. Aufgaben in Beteiligungsverfahren und Abstimmungsprozessen wissenschaftlich unterstützen.
Die Ergebnisse des Vorhabens dienen somit als wissenschaftliche Basis für die Erfüllung der Vollzugsaufgaben des BfN in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee im Rahmen der MSRL. Die übergeordnete Zuständigkeit für die nationale Umsetzung der MSRL liegt im Geschäftsbereich des BMUB und betrifft dabei aber auch mittel - und unmittelbar Vollzugsaufgaben des BfN.
3. Zeitplan
Der Leistungszeitraum des AWZ-Projekt 2 „MSRL“ beginnt am Tag der Erteilung des Zuschlages und endet nach Ablauf von 48 Monaten.
4. Aufgabenspektrum
Das Aufgabenspektrum des Forschungsauftrages gliedert sich in Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben.
4. 1 Koordinierungsleistungen (Modul 1)
Die Rahmen- und Koordinierungsleistungen beinhalten vor allem die zeitliche und inhaltliche Koordinierung aller nachstehenden Aufgaben (Modul 2), die Organisation von Terminen und die zeitnahe Abstimmung aller Arbeiten mit dem BfN sowie den zusätzlich eingebundenen Nachunternehmern.
Für die Vertragsabwicklung des Moduls 1 ist ein Festpreis vorgesehen. Mit diesem Festpreis sind alle anfallende Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt. Zur Preisbewertung wird die Nettokalkulation herangezogen. Über die gesamte Vertragsdauer von 4 Jahren (48 Monate) sind 4.000 Arbeitsstunden für die Preiskalkulation anzusetzen.
4.2 Spezifischen Teilaufgaben (Modul 2)
A. Weiterentwicklung und Vorbereitung zur Fertigstellung von biodiversitätsrelevanten Indikatoren, Bewertungssystemen und GES-Schwellen (gem. Art. 9 MSRL)
Diese Aufgabe beinhaltet vor allem fachwissenschaftliche Entwicklungen von biodiversitätsrelevanten Indikatoren inkl. des Vorschlages von Schwellen des Guten Umweltzustandes der Indikatoren sowie der Beratung zu Schwellen und Bewertungssystemen des Guten Umweltzustandes der Nord- und Ostsee. Weiter fallen Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen an.
B. Unterstützung des Prozesses der Weiterentwicklung, Konkretisierung und wenn möglich Quantifizierung der Umweltziele des nationalen Berichtes zu Art. 10 (2012) für die deutsche Nord- und Ostsee
Dies beinhaltet vor allem die Entwicklung, Konkretisierung und wenn möglich Quantifizierung der operativen Umweltziele des nationalen Berichtes zu Art. 10 (2012) für die deutsche Nord- und Ostsee. Weiter fallen Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen an.
C. Vorbereitung der Konzeption und Anpassung des Monitorings und der Datenhaltung an die Berichts- und Bewertungserfordernisse nach MSRL
Zunächst fallen Aufgaben zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Konzeption und Anpassung des Monitorings an die MSRL in der deutschen AWZ an. Dies beinhaltet auch die Unterstützung der Entwicklung von MSRL-relevanten Datenbankmodellen am BfN und in den entsprechenden nationalen und europäischen Gremien. Im Anschluss ist mit fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung sowohl im BfN, als auch in Abstimmung mit den Küstenbundesländern zu rechnen.
D. Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von Maßnahmenkonzepten zur Umsetzung der Umweltziele
Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von nationalen Maßnahmenkonzepten zur Umsetzung der Umweltziele, insbesondere von Maßnahmenkonzepten zum Erhalt und ggf. zur Wiederherstellung der marinen Biodiversität. Dies kann die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung auf diesen Terminen beinhalten. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Unterstützung bei der Anpassung der Maßnahmenkonzepte an diese Ergebnisse an.
E. Vorbereitung der Erstellung des Berichtes und der elektronischen Berichtsformate der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL.
Zunächst fallen Aufgaben zu den wissenschaftlich-fachlichen Vorbereitungen für die Erstellung des Berichtes und der elektronischen Berichtsformate der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL an. Weiter sind Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen beinhaltet. Weiter kann dies die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung auf diesen Terminen umfassen. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Unterstützung bei der Anpassung der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL an diese Ergebnisse an.
F. Daten (gültig für alle Aufgaben)
F.1 Allgemeine Vorgaben
Alle Daten, die im Projekt erhoben und bearbeitet werden, sind zu dokumentieren und in Datenbanken bzw. (wenn ein räumlicher Bezug besteht) GIS-basiert zu führen. Im BfN wird dazu das Geografische Informationssystem ArcGIS (Fa. ESRI) eingesetzt. Die Vorgaben zu Datenformaten und -modellen sowie zur Führung von Metadaten sind mit dem BfN und evtl. parallel laufenden Projekt „Qualitätssicherung“ abzustimmen. Soweit zutreffend, sind dabei in Bezug auf Datenmodelle und Metadaten die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie zu berücksichtigen.
Alle geforderten Kartendarstellungen erfolgen GIS-basiert und sind als ArcGIS-Dateien und als Grafikdateien zu übergeben.
Die im Rahmen dieses Projektes erhobenen bzw. bearbeiteten Daten müssen für das BfN unmittelbar nach den Erhebungen verfügbar gemacht werden (z.B. durch Übermittlung per E-Mail in Begleitung eines Kurzberichts).
F.2 Datenbereitstellung
Grundsätzlich besteht für das BfN die Möglichkeit auf die Datenbestände anderer Bundesbehörden zurückzugreifen, die dem Auftragnehmer dann zur Verfügung gestellt werden können. Dies wurde bereits im Rahmen anderer BfN-Projekte praktiziert und ist auch für die Zukunft geplant. Diese Zugriffsmöglichkeit bedeutet allerdings oft nicht, dass die Daten bereits gesichtet, vorausgewertet oder entsprechend der BfN-Bedürfnisse konvertiert vorliegen. In der Regel müssen sie daher durch den Auftragnehmer zur Nutzbarmachung entsprechend bearbeitet werden.
Im Gegenzug wird erwartet, dass auch eigene (unpublizierte) Daten der Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Erfüllung des Auftrags eingebracht werden.
Für die Vertragsabwicklung des Moduls 2 ist eine Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Der Umfang von Modul 2 kann nicht im Voraus exakt spezifiziert werden, voraussichtlich wird es sich aber im Rahmen von 11.000 Arbeitsstunden über die gesamte Vertragsdauer von 4 Jahren (48 Monate) bewegen. Der Auftragnehmer hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird aus Gründen der Vergleichbarkeit eine sogenannte „Standardstunde“ herangezogen, die sich zu 15 % aus dem Stundensatz für den Projektleiter, zu 65 % aus dem Stundensatz für wissenschaftliche Mitarbeiter und zu 20 % aus dem Stundensatz für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter zusammensetzt. Die Stundensätze sind getrennt nach den drei Kategorien der Mitarbeiter auszuweisen. Dabei sind eventuelle zusätzliche Kosten, wie z. B. Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten), in die Stundensätze einzurechnen. Zur Preisbewertung wird die Netto-Kalkulation von 11.000 „Standardstunden“ herangezogen. Für eine Standardstunde ist eine Zeitstunde zugrunde zu legen.
Im Vertrag werden nur die Stundensätze für den Projektleiter, für wissenschaftliche Mitarbeiter und für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter festgeschrieben. Die Abrechnung der Personalstunden erfolgt auf Basis des tatsächlichen Arbeitsaufwandes nach den entsprechenden Stundensätzen und kann demzufolge je nach Art der durchgeführten Arbeiten von der vorgegebenen Aufteilung der Standardstunde abweichen. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten.
Die einzelnen Aufträge im Modul 2 werden in der Regel per E-Mail Korrespondenz erfolgen. In Einzelfällen kann auch die Anwesenheit der Auftragnehmer beim BfN Außenstelle Insel Vilm (oder ggfs. an einem anderen Ort in Deutschland) notwendig sein.
Eine ständige Ansprechbarkeit für den Auftraggeber sowie die Vorhaltung eines festen Mitarbeiterstabes mit entsprechenden Fachkenntnissen zur Bearbeitung kurzfristiger aktueller Anfragen wird erwartet. Daher ist eine grundsätzliche Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zu gewährleisten sowie bei Abwesenheitszeiten eine fachkundige Vertretung sicherzustellen.
5. Bewertungsmatrix
Grundlage für die Bewertung der Angebote ist die Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen. Für Modul 1 wird der Netto-Festpreis und für Modul 2 die Netto-Kalkulation von 11.000 „Standardstunden“ herangezogen.
6. Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist das Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-21.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-04-21
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Auftragsbekanntmachung
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