1. Ausgangslage Für die deutsche Nord- und Ostsee müssen gemäß Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU eine Reihe von Verpflichtungen erfüllt werden. Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben sind die in einem sechsjährigen Zyklus an die EU-Kommission (EU-KOM) zu berichtenden Ergebnisse der Zustandsanalysen der deutschen Nord- und Ostsee gemäß Art. 8 MSRL, die Festlegung des „Guten Umweltzustandes“ (GES; Art. 9 MSRL) der deutschen Meeresgebiete und die Festlegung der Umweltziele (Art. 10 MSRL). Zudem sind regional abgestimmte Monitoringprogramme (Art. 11 MSRL) und Maßnahmenprogramme (Art. 13 MSRL) zu entwickeln und ebenfalls über sie zu berichten. Die Maßnahmenprogramme sind zu operationalisieren und die Wirkung der Maßnahmen auf die Umweltziele zu überwachen. Das BfN benötigt hierfür wissenschaftliche Unterstützung durch externe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um die nachfolgend aufgeführten Berichtspflichten und Maßnahmen zeit-, sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In der geplanten vierjährigen Laufzeit des Projektes sind die Maßnahmenprogramme an die EU-KOM gemäß Art. 13 MSRL (2015) zu berichten, die darin erwähnten Maßnahmen bis 2016 zu operationalisieren und der nächste Zustandsbericht (2018) sowie die Weiterentwicklung von GES und der Umweltziele (§ 45 WHG) vorzubereiten. Zudem sind auf die bereits vorliegende negative Bewertung der bisherigen nationalen Berichte durch die EU-KOM gemäß Art. 12 MSRL Vorschläge für Entgegnungen zu formulieren und die Arbeitsgrundlagen der Berichte in Teilen substantiell zu verbessern, d.h. insbesondere die Indikatoren für die Bewertung des Guten Umweltzustands fertig zu stellen und regional abzustimmen sowie national und regional verabschiedete Messverfahren in die Praxis umzusetzen. Das für AWZ Projekt 2 „MSRL“ relevante Vorprojekt ist „Cluster 2 - Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“. AWZ Projekt 2 „MSRL“ soll inhaltlich unmittelbar an das Vorprojekt anschließen. 2. Zielstellung Innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit soll die Bewertung der marinen Arten, Lebensraumtypen bzw. Biotoptypen und Ökosysteme verbessert sowie die Definition des „Guten Umweltzustandes“ und die Festlegung der Umweltziele weiterentwickelt werden. Außerdem sollen nationale Maßnahmenkonzepte zur Erreichung der Umweltziele für die Zuarbeit in den nationalen und internationalen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der MSRL entworfen bzw. weiterentwickelt werden. Weiterhin soll in Kooperation mit parallel laufenden Projekten ein Monitoringkonzept für die biologischen Ökosystemkomponenten entwickelt werden. Hierbei ist es erforderlich, einen ständigen intensiven Kontakt mit Institutionen zu pflegen, die an der Ausführung von laufenden Monitoringprogrammen in Nord- und Ostsee beteiligt sind. Ferner müssen die Inhalte und Ergebnisse eventueller Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Projekte im Geschäftsbereich des BMUB zur MSRL in die Projektplanung und -umsetzung einfließen. Weiter muss das AWZ-Projekt 2 „MSRL“ das BfN in den o.g. Aufgaben in Beteiligungsverfahren und Abstimmungsprozessen wissenschaftlich unterstützen. Die Ergebnisse des Vorhabens dienen somit als wissenschaftliche Basis für die Erfüllung der Vollzugsaufgaben des BfN in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee im Rahmen der MSRL. Die übergeordnete Zuständigkeit für die nationale Umsetzung der MSRL liegt im Geschäftsbereich des BMUB und betrifft dabei aber auch mittel - und unmittelbar Vollzugsaufgaben des BfN. 3. Zeitplan Der Leistungszeitraum des AWZ-Projekt 2 „MSRL“ beginnt am Tag der Erteilung des Zuschlages und endet nach Ablauf von 48 Monaten. 4. Aufgabenspektrum Das Aufgabenspektrum des Forschungsauftrages gliedert sich in Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben. 4. 1 Koordinierungsleistungen (Modul 1) Die Rahmen- und Koordinierungsleistungen beinhalten vor allem die zeitliche und inhaltliche Koordinierung aller nachstehenden Aufgaben (Modul 2), die Organisation von Terminen und die zeitnahe Abstimmung aller Arbeiten mit dem BfN sowie den zusätzlich eingebundenen Nachunternehmern. Für die Vertragsabwicklung des Moduls 1 ist ein Festpreis vorgesehen. Mit diesem Festpreis sind alle anfallende Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt. Zur Preisbewertung wird die Nettokalkulation herangezogen. Über die gesamte Vertragsdauer von 4 Jahren (48 Monate) sind 4.000 Arbeitsstunden für die Preiskalkulation anzusetzen. 4.2 Spezifischen Teilaufgaben (Modul 2) A. Weiterentwicklung und Vorbereitung zur Fertigstellung von biodiversitätsrelevanten Indikatoren, Bewertungssystemen und GES-Schwellen (gem. Art. 9 MSRL) Diese Aufgabe beinhaltet vor allem fachwissenschaftliche Entwicklungen von biodiversitätsrelevanten Indikatoren inkl. des Vorschlages von Schwellen des Guten Umweltzustandes der Indikatoren sowie der Beratung zu Schwellen und Bewertungssystemen des Guten Umweltzustandes der Nord- und Ostsee. Weiter fallen Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen an. B. Unterstützung des Prozesses der Weiterentwicklung, Konkretisierung und wenn möglich Quantifizierung der Umweltziele des nationalen Berichtes zu Art. 10 (2012) für die deutsche Nord- und Ostsee Dies beinhaltet vor allem die Entwicklung, Konkretisierung und wenn möglich Quantifizierung der operativen Umweltziele des nationalen Berichtes zu Art. 10 (2012) für die deutsche Nord- und Ostsee. Weiter fallen Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen an. C. Vorbereitung der Konzeption und Anpassung des Monitorings und der Datenhaltung an die Berichts- und Bewertungserfordernisse nach MSRL Zunächst fallen Aufgaben zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Konzeption und Anpassung des Monitorings an die MSRL in der deutschen AWZ an. Dies beinhaltet auch die Unterstützung der Entwicklung von MSRL-relevanten Datenbankmodellen am BfN und in den entsprechenden nationalen und europäischen Gremien. Im Anschluss ist mit fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung sowohl im BfN, als auch in Abstimmung mit den Küstenbundesländern zu rechnen. D. Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von Maßnahmenkonzepten zur Umsetzung der Umweltziele Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von nationalen Maßnahmenkonzepten zur Umsetzung der Umweltziele, insbesondere von Maßnahmenkonzepten zum Erhalt und ggf. zur Wiederherstellung der marinen Biodiversität. Dies kann die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung auf diesen Terminen beinhalten. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Unterstützung bei der Anpassung der Maßnahmenkonzepte an diese Ergebnisse an. E. Vorbereitung der Erstellung des Berichtes und der elektronischen Berichtsformate der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL. Zunächst fallen Aufgaben zu den wissenschaftlich-fachlichen Vorbereitungen für die Erstellung des Berichtes und der elektronischen Berichtsformate der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL an. Weiter sind Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen beinhaltet. Weiter kann dies die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung auf diesen Terminen umfassen. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Unterstützung bei der Anpassung der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL an diese Ergebnisse an. F. Daten (gültig für alle Aufgaben) F.1 Allgemeine Vorgaben Alle Daten, die im Projekt erhoben und bearbeitet werden, sind zu dokumentieren und in Datenbanken bzw. (wenn ein räumlicher Bezug besteht) GIS-basiert zu führen. Im BfN wird dazu das Geografische Informationssystem ArcGIS (Fa. ESRI) eingesetzt. Die Vorgaben zu Datenformaten und -modellen sowie zur Führung von Metadaten sind mit dem BfN und evtl. parallel laufenden Projekt „Qualitätssicherung“ abzustimmen. Soweit zutreffend, sind dabei in Bezug auf Datenmodelle und Metadaten die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie zu berücksichtigen. Alle geforderten Kartendarstellungen erfolgen GIS-basiert und sind als ArcGIS-Dateien und als Grafikdateien zu übergeben. Die im Rahmen dieses Projektes erhobenen bzw. bearbeiteten Daten müssen für das BfN unmittelbar nach den Erhebungen verfügbar gemacht werden (z.B. durch Übermittlung per E-Mail in Begleitung eines Kurzberichts). F.2 Datenbereitstellung Grundsätzlich besteht für das BfN die Möglichkeit auf die Datenbestände anderer Bundesbehörden zurückzugreifen, die dem Auftragnehmer dann zur Verfügung gestellt werden können. Dies wurde bereits im Rahmen anderer BfN-Projekte praktiziert und ist auch für die Zukunft geplant. Diese Zugriffsmöglichkeit bedeutet allerdings oft nicht, dass die Daten bereits gesichtet, vorausgewertet oder entsprechend der BfN-Bedürfnisse konvertiert vorliegen. In der Regel müssen sie daher durch den Auftragnehmer zur Nutzbarmachung entsprechend bearbeitet werden. Im Gegenzug wird erwartet, dass auch eigene (unpublizierte) Daten der Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Erfüllung des Auftrags eingebracht werden. Für die Vertragsabwicklung des Moduls 2 ist eine Rahmenvereinbarung vorgesehen. Der Umfang von Modul 2 kann nicht im Voraus exakt spezifiziert werden, voraussichtlich wird es sich aber im Rahmen von 11.000 Arbeitsstunden über die gesamte Vertragsdauer von 4 Jahren (48 Monate) bewegen. Der Auftragnehmer hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird aus Gründen der Vergleichbarkeit eine sogenannte „Standardstunde“ herangezogen, die sich zu 15 % aus dem Stundensatz für den Projektleiter, zu 65 % aus dem Stundensatz für wissenschaftliche Mitarbeiter und zu 20 % aus dem Stundensatz für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter zusammensetzt. Die Stundensätze sind getrennt nach den drei Kategorien der Mitarbeiter auszuweisen. Dabei sind eventuelle zusätzliche Kosten, wie z. B. Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten), in die Stundensätze einzurechnen. Zur Preisbewertung wird die Netto-Kalkulation von 11.000 „Standardstunden“ herangezogen. Für eine Standardstunde ist eine Zeitstunde zugrunde zu legen. Im Vertrag werden nur die Stundensätze für den Projektleiter, für wissenschaftliche Mitarbeiter und für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter festgeschrieben. Die Abrechnung der Personalstunden erfolgt auf Basis des tatsächlichen Arbeitsaufwandes nach den entsprechenden Stundensätzen und kann demzufolge je nach Art der durchgeführten Arbeiten von der vorgegebenen Aufteilung der Standardstunde abweichen. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten. Die einzelnen Aufträge im Modul 2 werden in der Regel per E-Mail Korrespondenz erfolgen. In Einzelfällen kann auch die Anwesenheit der Auftragnehmer beim BfN Außenstelle Insel Vilm (oder ggfs. an einem anderen Ort in Deutschland) notwendig sein. Eine ständige Ansprechbarkeit für den Auftraggeber sowie die Vorhaltung eines festen Mitarbeiterstabes mit entsprechenden Fachkenntnissen zur Bearbeitung kurzfristiger aktueller Anfragen wird erwartet. Daher ist eine grundsätzliche Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zu gewährleisten sowie bei Abwesenheitszeiten eine fachkundige Vertretung sicherzustellen. 5. Bewertungsmatrix Grundlage für die Bewertung der Angebote ist die Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen. Für Modul 1 wird der Netto-Festpreis und für Modul 2 die Netto-Kalkulation von 11.000 „Standardstunden“ herangezogen. 6. Ort der Leistungserbringung Ort der Leistungserbringung ist das Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-21.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Naturschutz
Postanschrift: Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm; Putbus/Lauterbach
Postleitzahl: 18581
Postort: Putbus
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfn.de🌏
E-Mail: sandor.neels@bfn-vilm.de📧
Telefon: +49 3830186143📞
Fax: +49 3830186150 📠
Zusätzliche Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind nicht vorhanden.
.
Nach Feststellung der Eignung erhalten im Zuge der Angebotserstellung die Bieter die Möglichkeit, sich vor Ort (BfN - AS Insel Vilm) über den Stand das abgeschlossene Projekt „Cluster 2 MSRL“ anhand der vorliegenden Unterlagen zu informieren (zeitlicher Umfang: ca. ein halber Tag pro Bieter). Um den Geheimwettbewerb zu wahren, müssen die Termine an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Bei Inanspruchnahme der Vor-Ort-Einsichtnahme werden keine fachlichen Fragen beantwortet. Diese können im Nachgang (nicht beim möglichen Vor-Ort-Termin) schriftlich gestellt und beantwortet werden. Aufgrund desnoch nicht abgeschlossenen Umsetzungsprozesses besteht keine Möglichkeit die Unterlagen frei zur Verfügung zu stellen. Die einsichtnehmenden Personen müssen vorab benannt werden und eine Verschwiegenheitserklärung abgeben.
.
Informationen zu Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1 Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter - http://www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html - abgerufen werden.
.
Der Teilnahmeantrag ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Z 1.2 - 53202/2014/12“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I. 1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich.
.
Information zur Sprache, in der die Teilnahmeanträge abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden.
Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die Deutsche Fassung.
.
Zusätzliche Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind nicht vorhanden.
.
Nach Feststellung der Eignung erhalten im Zuge der Angebotserstellung die Bieter die Möglichkeit, sich vor Ort (BfN - AS Insel Vilm) über den Stand das abgeschlossene Projekt „Cluster 2 MSRL“ anhand der vorliegenden Unterlagen zu informieren (zeitlicher Umfang: ca. ein halber Tag pro Bieter). Um den Geheimwettbewerb zu wahren, müssen die Termine an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Bei Inanspruchnahme der Vor-Ort-Einsichtnahme werden keine fachlichen Fragen beantwortet. Diese können im Nachgang (nicht beim möglichen Vor-Ort-Termin) schriftlich gestellt und beantwortet werden. Aufgrund desnoch nicht abgeschlossenen Umsetzungsprozesses besteht keine Möglichkeit die Unterlagen frei zur Verfügung zu stellen. Die einsichtnehmenden Personen müssen vorab benannt werden und eine Verschwiegenheitserklärung abgeben.
.
Informationen zu Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1 Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter - http://www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html - abgerufen werden.
.
Der Teilnahmeantrag ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Z 1.2 - 53202/2014/12“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I. 1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich.
.
Information zur Sprache, in der die Teilnahmeanträge abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden.
Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die Deutsche Fassung.
.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Ausgangslage
Für die deutsche Nord- und Ostsee müssen gemäß Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU eine Reihe von Verpflichtungen erfüllt werden. Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben sind die in einem sechsjährigen Zyklus an die EU-Kommission (EU-KOM) zu berichtenden Ergebnisse der Zustandsanalysen der deutschen Nord- und Ostsee gemäß Art. 8 MSRL, die Festlegung des „Guten Umweltzustandes“ (GES; Art. 9 MSRL) der deutschen Meeresgebiete und die Festlegung der Umweltziele (Art. 10 MSRL). Zudem sind regional abgestimmte Monitoringprogramme (Art. 11 MSRL) und Maßnahmenprogramme (Art. 13 MSRL) zu entwickeln und ebenfalls über sie zu berichten. Die Maßnahmenprogramme sind zu operationalisieren und die Wirkung der Maßnahmen auf die Umweltziele zu überwachen. Das BfN benötigt hierfür wissenschaftliche Unterstützung durch externe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um die nachfolgend aufgeführten Berichtspflichten und Maßnahmen zeit-, sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
Für die deutsche Nord- und Ostsee müssen gemäß Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU eine Reihe von Verpflichtungen erfüllt werden. Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben sind die in einem sechsjährigen Zyklus an die EU-Kommission (EU-KOM) zu berichtenden Ergebnisse der Zustandsanalysen der deutschen Nord- und Ostsee gemäß Art. 8 MSRL, die Festlegung des „Guten Umweltzustandes“ (GES; Art. 9 MSRL) der deutschen Meeresgebiete und die Festlegung der Umweltziele (Art. 10 MSRL). Zudem sind regional abgestimmte Monitoringprogramme (Art. 11 MSRL) und Maßnahmenprogramme (Art. 13 MSRL) zu entwickeln und ebenfalls über sie zu berichten. Die Maßnahmenprogramme sind zu operationalisieren und die Wirkung der Maßnahmen auf die Umweltziele zu überwachen. Das BfN benötigt hierfür wissenschaftliche Unterstützung durch externe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um die nachfolgend aufgeführten Berichtspflichten und Maßnahmen zeit-, sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
In der geplanten vierjährigen Laufzeit des Projektes sind die Maßnahmenprogramme an die EU-KOM gemäß Art. 13 MSRL (2015) zu berichten, die darin erwähnten Maßnahmen bis 2016 zu operationalisieren und der nächste Zustandsbericht (2018) sowie die Weiterentwicklung von GES und der Umweltziele (§ 45 WHG) vorzubereiten. Zudem sind auf die bereits vorliegende negative Bewertung der bisherigen nationalen Berichte durch die EU-KOM gemäß Art. 12 MSRL Vorschläge für Entgegnungen zu formulieren und die Arbeitsgrundlagen der Berichte in Teilen substantiell zu verbessern, d.h. insbesondere die Indikatoren für die Bewertung des Guten Umweltzustands fertig zu stellen und regional abzustimmen sowie national und regional verabschiedete Messverfahren in die Praxis umzusetzen.
In der geplanten vierjährigen Laufzeit des Projektes sind die Maßnahmenprogramme an die EU-KOM gemäß Art. 13 MSRL (2015) zu berichten, die darin erwähnten Maßnahmen bis 2016 zu operationalisieren und der nächste Zustandsbericht (2018) sowie die Weiterentwicklung von GES und der Umweltziele (§ 45 WHG) vorzubereiten. Zudem sind auf die bereits vorliegende negative Bewertung der bisherigen nationalen Berichte durch die EU-KOM gemäß Art. 12 MSRL Vorschläge für Entgegnungen zu formulieren und die Arbeitsgrundlagen der Berichte in Teilen substantiell zu verbessern, d.h. insbesondere die Indikatoren für die Bewertung des Guten Umweltzustands fertig zu stellen und regional abzustimmen sowie national und regional verabschiedete Messverfahren in die Praxis umzusetzen.
Das für AWZ Projekt 2 „MSRL“ relevante Vorprojekt ist „Cluster 2 - Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“. AWZ Projekt 2 „MSRL“ soll inhaltlich unmittelbar an das Vorprojekt anschließen.
2. Zielstellung
Innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit soll die Bewertung der marinen Arten, Lebensraumtypen bzw. Biotoptypen und Ökosysteme verbessert sowie die Definition des „Guten Umweltzustandes“ und die Festlegung der Umweltziele weiterentwickelt werden. Außerdem sollen nationale Maßnahmenkonzepte zur Erreichung der Umweltziele für die Zuarbeit in den nationalen und internationalen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der MSRL entworfen bzw. weiterentwickelt werden. Weiterhin soll in Kooperation mit parallel laufenden Projekten ein Monitoringkonzept für die biologischen Ökosystemkomponenten entwickelt werden. Hierbei ist es erforderlich, einen ständigen intensiven Kontakt mit Institutionen zu pflegen, die an der Ausführung von laufenden Monitoringprogrammen in Nord- und Ostsee beteiligt sind. Ferner müssen die Inhalte und Ergebnisse eventueller Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Projekte im Geschäftsbereich des BMUB zur MSRL in die Projektplanung und -umsetzung einfließen.
Innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit soll die Bewertung der marinen Arten, Lebensraumtypen bzw. Biotoptypen und Ökosysteme verbessert sowie die Definition des „Guten Umweltzustandes“ und die Festlegung der Umweltziele weiterentwickelt werden. Außerdem sollen nationale Maßnahmenkonzepte zur Erreichung der Umweltziele für die Zuarbeit in den nationalen und internationalen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der MSRL entworfen bzw. weiterentwickelt werden. Weiterhin soll in Kooperation mit parallel laufenden Projekten ein Monitoringkonzept für die biologischen Ökosystemkomponenten entwickelt werden. Hierbei ist es erforderlich, einen ständigen intensiven Kontakt mit Institutionen zu pflegen, die an der Ausführung von laufenden Monitoringprogrammen in Nord- und Ostsee beteiligt sind. Ferner müssen die Inhalte und Ergebnisse eventueller Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Projekte im Geschäftsbereich des BMUB zur MSRL in die Projektplanung und -umsetzung einfließen.
Weiter muss das AWZ-Projekt 2 „MSRL“ das BfN in den o.g. Aufgaben in Beteiligungsverfahren und Abstimmungsprozessen wissenschaftlich unterstützen.
Die Ergebnisse des Vorhabens dienen somit als wissenschaftliche Basis für die Erfüllung der Vollzugsaufgaben des BfN in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee im Rahmen der MSRL. Die übergeordnete Zuständigkeit für die nationale Umsetzung der MSRL liegt im Geschäftsbereich des BMUB und betrifft dabei aber auch mittel - und unmittelbar Vollzugsaufgaben des BfN.
Die Ergebnisse des Vorhabens dienen somit als wissenschaftliche Basis für die Erfüllung der Vollzugsaufgaben des BfN in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee im Rahmen der MSRL. Die übergeordnete Zuständigkeit für die nationale Umsetzung der MSRL liegt im Geschäftsbereich des BMUB und betrifft dabei aber auch mittel - und unmittelbar Vollzugsaufgaben des BfN.
3. Zeitplan
Der Leistungszeitraum des AWZ-Projekt 2 „MSRL“ beginnt am Tag der Erteilung des Zuschlages und endet nach Ablauf von 48 Monaten.
4. Aufgabenspektrum
Das Aufgabenspektrum des Forschungsauftrages gliedert sich in Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben.
4. 1 Koordinierungsleistungen (Modul 1)
Die Rahmen- und Koordinierungsleistungen beinhalten vor allem die zeitliche und inhaltliche Koordinierung aller nachstehenden Aufgaben (Modul 2), die Organisation von Terminen und die zeitnahe Abstimmung aller Arbeiten mit dem BfN sowie den zusätzlich eingebundenen Nachunternehmern.
Die Rahmen- und Koordinierungsleistungen beinhalten vor allem die zeitliche und inhaltliche Koordinierung aller nachstehenden Aufgaben (Modul 2), die Organisation von Terminen und die zeitnahe Abstimmung aller Arbeiten mit dem BfN sowie den zusätzlich eingebundenen Nachunternehmern.
Für die Vertragsabwicklung des Moduls 1 ist ein Festpreis vorgesehen. Mit diesem Festpreis sind alle anfallende Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt. Zur Preisbewertung wird die Nettokalkulation herangezogen. Über die gesamte Vertragsdauer von 4 Jahren (48 Monate) sind 4.000 Arbeitsstunden für die Preiskalkulation anzusetzen.
Für die Vertragsabwicklung des Moduls 1 ist ein Festpreis vorgesehen. Mit diesem Festpreis sind alle anfallende Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt. Zur Preisbewertung wird die Nettokalkulation herangezogen. Über die gesamte Vertragsdauer von 4 Jahren (48 Monate) sind 4.000 Arbeitsstunden für die Preiskalkulation anzusetzen.
4.2 Spezifischen Teilaufgaben (Modul 2)
A. Weiterentwicklung und Vorbereitung zur Fertigstellung von biodiversitätsrelevanten Indikatoren, Bewertungssystemen und GES-Schwellen (gem. Art. 9 MSRL)
Diese Aufgabe beinhaltet vor allem fachwissenschaftliche Entwicklungen von biodiversitätsrelevanten Indikatoren inkl. des Vorschlages von Schwellen des Guten Umweltzustandes der Indikatoren sowie der Beratung zu Schwellen und Bewertungssystemen des Guten Umweltzustandes der Nord- und Ostsee. Weiter fallen Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen an.
Diese Aufgabe beinhaltet vor allem fachwissenschaftliche Entwicklungen von biodiversitätsrelevanten Indikatoren inkl. des Vorschlages von Schwellen des Guten Umweltzustandes der Indikatoren sowie der Beratung zu Schwellen und Bewertungssystemen des Guten Umweltzustandes der Nord- und Ostsee. Weiter fallen Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen an.
B. Unterstützung des Prozesses der Weiterentwicklung, Konkretisierung und wenn möglich Quantifizierung der Umweltziele des nationalen Berichtes zu Art. 10 (2012) für die deutsche Nord- und Ostsee
Dies beinhaltet vor allem die Entwicklung, Konkretisierung und wenn möglich Quantifizierung der operativen Umweltziele des nationalen Berichtes zu Art. 10 (2012) für die deutsche Nord- und Ostsee. Weiter fallen Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen an.
Dies beinhaltet vor allem die Entwicklung, Konkretisierung und wenn möglich Quantifizierung der operativen Umweltziele des nationalen Berichtes zu Art. 10 (2012) für die deutsche Nord- und Ostsee. Weiter fallen Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen an.
C. Vorbereitung der Konzeption und Anpassung des Monitorings und der Datenhaltung an die Berichts- und Bewertungserfordernisse nach MSRL
Zunächst fallen Aufgaben zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Konzeption und Anpassung des Monitorings an die MSRL in der deutschen AWZ an. Dies beinhaltet auch die Unterstützung der Entwicklung von MSRL-relevanten Datenbankmodellen am BfN und in den entsprechenden nationalen und europäischen Gremien. Im Anschluss ist mit fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung sowohl im BfN, als auch in Abstimmung mit den Küstenbundesländern zu rechnen.
Zunächst fallen Aufgaben zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Konzeption und Anpassung des Monitorings an die MSRL in der deutschen AWZ an. Dies beinhaltet auch die Unterstützung der Entwicklung von MSRL-relevanten Datenbankmodellen am BfN und in den entsprechenden nationalen und europäischen Gremien. Im Anschluss ist mit fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung sowohl im BfN, als auch in Abstimmung mit den Küstenbundesländern zu rechnen.
D. Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von Maßnahmenkonzepten zur Umsetzung der Umweltziele
Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von nationalen Maßnahmenkonzepten zur Umsetzung der Umweltziele, insbesondere von Maßnahmenkonzepten zum Erhalt und ggf. zur Wiederherstellung der marinen Biodiversität. Dies kann die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung auf diesen Terminen beinhalten. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Unterstützung bei der Anpassung der Maßnahmenkonzepte an diese Ergebnisse an.
Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von nationalen Maßnahmenkonzepten zur Umsetzung der Umweltziele, insbesondere von Maßnahmenkonzepten zum Erhalt und ggf. zur Wiederherstellung der marinen Biodiversität. Dies kann die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung auf diesen Terminen beinhalten. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Unterstützung bei der Anpassung der Maßnahmenkonzepte an diese Ergebnisse an.
E. Vorbereitung der Erstellung des Berichtes und der elektronischen Berichtsformate der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL.
Zunächst fallen Aufgaben zu den wissenschaftlich-fachlichen Vorbereitungen für die Erstellung des Berichtes und der elektronischen Berichtsformate der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL an. Weiter sind Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen beinhaltet. Weiter kann dies die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung auf diesen Terminen umfassen. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Unterstützung bei der Anpassung der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL an diese Ergebnisse an.
Zunächst fallen Aufgaben zu den wissenschaftlich-fachlichen Vorbereitungen für die Erstellung des Berichtes und der elektronischen Berichtsformate der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL an. Weiter sind Aufgaben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen sowie die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung bei Gremien des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen beinhaltet. Weiter kann dies die Unterstützung der Organisation, Durchführung und Bereitstellung der benötigten Dokumente und Webinhalte für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen von Erörterungsterminen und die Bereitstellung fachwissenschaftlicher und naturschutzrechtlicher Begleitung auf diesen Terminen umfassen. Im Nachgang fallen Aufgaben im Bereich der Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Unterstützung bei der Anpassung der zweiten Bewertung gem. Art. 8 MSRL an diese Ergebnisse an.
F. Daten (gültig für alle Aufgaben)
F.1 Allgemeine Vorgaben
Alle Daten, die im Projekt erhoben und bearbeitet werden, sind zu dokumentieren und in Datenbanken bzw. (wenn ein räumlicher Bezug besteht) GIS-basiert zu führen. Im BfN wird dazu das Geografische Informationssystem ArcGIS (Fa. ESRI) eingesetzt. Die Vorgaben zu Datenformaten und -modellen sowie zur Führung von Metadaten sind mit dem BfN und evtl. parallel laufenden Projekt „Qualitätssicherung“ abzustimmen. Soweit zutreffend, sind dabei in Bezug auf Datenmodelle und Metadaten die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie zu berücksichtigen.
Alle Daten, die im Projekt erhoben und bearbeitet werden, sind zu dokumentieren und in Datenbanken bzw. (wenn ein räumlicher Bezug besteht) GIS-basiert zu führen. Im BfN wird dazu das Geografische Informationssystem ArcGIS (Fa. ESRI) eingesetzt. Die Vorgaben zu Datenformaten und -modellen sowie zur Führung von Metadaten sind mit dem BfN und evtl. parallel laufenden Projekt „Qualitätssicherung“ abzustimmen. Soweit zutreffend, sind dabei in Bezug auf Datenmodelle und Metadaten die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie zu berücksichtigen.
Alle geforderten Kartendarstellungen erfolgen GIS-basiert und sind als ArcGIS-Dateien und als Grafikdateien zu übergeben.
Die im Rahmen dieses Projektes erhobenen bzw. bearbeiteten Daten müssen für das BfN unmittelbar nach den Erhebungen verfügbar gemacht werden (z.B. durch Übermittlung per E-Mail in Begleitung eines Kurzberichts).
F.2 Datenbereitstellung
Grundsätzlich besteht für das BfN die Möglichkeit auf die Datenbestände anderer Bundesbehörden zurückzugreifen, die dem Auftragnehmer dann zur Verfügung gestellt werden können. Dies wurde bereits im Rahmen anderer BfN-Projekte praktiziert und ist auch für die Zukunft geplant. Diese Zugriffsmöglichkeit bedeutet allerdings oft nicht, dass die Daten bereits gesichtet, vorausgewertet oder entsprechend der BfN-Bedürfnisse konvertiert vorliegen. In der Regel müssen sie daher durch den Auftragnehmer zur Nutzbarmachung entsprechend bearbeitet werden.
Grundsätzlich besteht für das BfN die Möglichkeit auf die Datenbestände anderer Bundesbehörden zurückzugreifen, die dem Auftragnehmer dann zur Verfügung gestellt werden können. Dies wurde bereits im Rahmen anderer BfN-Projekte praktiziert und ist auch für die Zukunft geplant. Diese Zugriffsmöglichkeit bedeutet allerdings oft nicht, dass die Daten bereits gesichtet, vorausgewertet oder entsprechend der BfN-Bedürfnisse konvertiert vorliegen. In der Regel müssen sie daher durch den Auftragnehmer zur Nutzbarmachung entsprechend bearbeitet werden.
Im Gegenzug wird erwartet, dass auch eigene (unpublizierte) Daten der Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Erfüllung des Auftrags eingebracht werden.
Für die Vertragsabwicklung des Moduls 2 ist eine Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Der Umfang von Modul 2 kann nicht im Voraus exakt spezifiziert werden, voraussichtlich wird es sich aber im Rahmen von 11.000 Arbeitsstunden über die gesamte Vertragsdauer von 4 Jahren (48 Monate) bewegen. Der Auftragnehmer hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten.
Der Umfang von Modul 2 kann nicht im Voraus exakt spezifiziert werden, voraussichtlich wird es sich aber im Rahmen von 11.000 Arbeitsstunden über die gesamte Vertragsdauer von 4 Jahren (48 Monate) bewegen. Der Auftragnehmer hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird aus Gründen der Vergleichbarkeit eine sogenannte „Standardstunde“ herangezogen, die sich zu 15 % aus dem Stundensatz für den Projektleiter, zu 65 % aus dem Stundensatz für wissenschaftliche Mitarbeiter und zu 20 % aus dem Stundensatz für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter zusammensetzt. Die Stundensätze sind getrennt nach den drei Kategorien der Mitarbeiter auszuweisen. Dabei sind eventuelle zusätzliche Kosten, wie z. B. Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten), in die Stundensätze einzurechnen. Zur Preisbewertung wird die Netto-Kalkulation von 11.000 „Standardstunden“ herangezogen. Für eine Standardstunde ist eine Zeitstunde zugrunde zu legen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird aus Gründen der Vergleichbarkeit eine sogenannte „Standardstunde“ herangezogen, die sich zu 15 % aus dem Stundensatz für den Projektleiter, zu 65 % aus dem Stundensatz für wissenschaftliche Mitarbeiter und zu 20 % aus dem Stundensatz für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter zusammensetzt. Die Stundensätze sind getrennt nach den drei Kategorien der Mitarbeiter auszuweisen. Dabei sind eventuelle zusätzliche Kosten, wie z. B. Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten), in die Stundensätze einzurechnen. Zur Preisbewertung wird die Netto-Kalkulation von 11.000 „Standardstunden“ herangezogen. Für eine Standardstunde ist eine Zeitstunde zugrunde zu legen.
Im Vertrag werden nur die Stundensätze für den Projektleiter, für wissenschaftliche Mitarbeiter und für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter festgeschrieben. Die Abrechnung der Personalstunden erfolgt auf Basis des tatsächlichen Arbeitsaufwandes nach den entsprechenden Stundensätzen und kann demzufolge je nach Art der durchgeführten Arbeiten von der vorgegebenen Aufteilung der Standardstunde abweichen. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten.
Im Vertrag werden nur die Stundensätze für den Projektleiter, für wissenschaftliche Mitarbeiter und für nicht wissenschaftliche Mitarbeiter festgeschrieben. Die Abrechnung der Personalstunden erfolgt auf Basis des tatsächlichen Arbeitsaufwandes nach den entsprechenden Stundensätzen und kann demzufolge je nach Art der durchgeführten Arbeiten von der vorgegebenen Aufteilung der Standardstunde abweichen. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten.
Die einzelnen Aufträge im Modul 2 werden in der Regel per E-Mail Korrespondenz erfolgen. In Einzelfällen kann auch die Anwesenheit der Auftragnehmer beim BfN Außenstelle Insel Vilm (oder ggfs. an einem anderen Ort in Deutschland) notwendig sein.
Eine ständige Ansprechbarkeit für den Auftraggeber sowie die Vorhaltung eines festen Mitarbeiterstabes mit entsprechenden Fachkenntnissen zur Bearbeitung kurzfristiger aktueller Anfragen wird erwartet. Daher ist eine grundsätzliche Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zu gewährleisten sowie bei Abwesenheitszeiten eine fachkundige Vertretung sicherzustellen.
Eine ständige Ansprechbarkeit für den Auftraggeber sowie die Vorhaltung eines festen Mitarbeiterstabes mit entsprechenden Fachkenntnissen zur Bearbeitung kurzfristiger aktueller Anfragen wird erwartet. Daher ist eine grundsätzliche Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zu gewährleisten sowie bei Abwesenheitszeiten eine fachkundige Vertretung sicherzustellen.
5. Bewertungsmatrix
Grundlage für die Bewertung der Angebote ist die Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen. Für Modul 1 wird der Netto-Festpreis und für Modul 2 die Netto-Kalkulation von 11.000 „Standardstunden“ herangezogen.
6. Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist das Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Z 1.2-53202/AWZ/2014/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 18581 Putbus/Insel Vilm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen (Punkte (a) bis (g)) sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern:
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen (Punkte (a) bis (g)) sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern:
III.2.1)
(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4) nicht älter als 3 Monate sein (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich);
(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4) nicht älter als 3 Monate sein (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich);
(b) Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. bei den Nachunternehmern keine Ausschlussgründe gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG vorliegen sowie dass alle Beschäftigungsverhältnisse den aktuellen tarifvertraglichen Bindungen unterliegen;
(c) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll: Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
(c) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll: Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:
(a) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentlich-rechtliche Organisationen in staatlicher Trägerschaft haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen.
(b) Ggf. Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziff. II.1.5 dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(a) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:
(1) Angabe derjenigen Teilaufgaben, für die der Bewerber Unteraufträge unter Nennung der jeweiligen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt;
(2) Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers (bzw. Nachunternehmer) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der
erbrachten Dienstleistung;
(3) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber (bzw. Nachunternehmer) in den letzten drei Jahren Beschäftigten (festangestellt, freiberuflich) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
Jahren ersichtlich ist;
(b) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben bezogen auf die Leistung (II 1.5)
(1) ihre Stellung und Anerkennung als Forschungseinrichtung oder wissenschaftliches Dienstleistungsunternehmen im Bereich von Themen des marinen Naturschutzes darzulegen (Unternehmensschwerpunkte,
Dienstleistungs- und Forschungsspektrum entsprechen den Anforderungen des Projektes).
(2) ihre Maßnahmen zur Qualitätssicherung, ihre Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten sowie die vorhandene technische Ausrüstung zu beschreiben,
(c) Bewerber bzw. Nachunternehmer müssen erklären,
(1) wie sie sich eine reibungslose persönliche Kommunikation mit dem Auftraggeber am BfN Außenstelle Insel Vilm vorstellen;
(2) dass eine vom Bewerber mit der wissenschaftlichen Bearbeitung federführend zu betrauende Person dem BfN ständig als Ansprechpartner zur Verfügung steht und bereit ist, während der Projektlaufzeit bei
Bedarf auch mehrmals für längere Zeit kontinuierlich Aufgaben direkt am BfN (Außenstelle Vilm) zu erledigen;
(d) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben durch die Vorlage von z.B. Zeugnissen, Zertifikaten, oder gleichwertigen Bescheinigungen bzw. einschlägigen Publikationen nachzuweisen (Mindestkriterien), dass
(1) mindestens die für das Projekt mit der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zu betrauenden Personen über Universitätsabschlüsse in den für die Leistungserbringung relevanten Fächern verfügen;
(2) Organisatorischer Sachverstand und Erfahrungen in Bezug auf die fristgerechte und zeitlich präzise geplante Durchführung von komplexen Forschungsprojekten sowie Erfahrung in der Koordination von
naturwissenschaftlichen Verbundprojekten und im Projektmanagement vorhanden ist;
(3) die für die Erstellung der Arbeitsergebnisse sowie die für den Kontakt mit dem Auftraggeber zu betrauenden Personen die deutsche Sprache vollständig in Wort und Schrift beherrschen beherrschen (für deutsche Muttersprachler reicht eine entsprechende Erklärung) und Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Erstellung von wissenschaftlichen Publikationen in Deutsch und Englisch, einschließlich Kenntnis
(3) die für die Erstellung der Arbeitsergebnisse sowie die für den Kontakt mit dem Auftraggeber zu betrauenden Personen die deutsche Sprache vollständig in Wort und Schrift beherrschen beherrschen (für deutsche Muttersprachler reicht eine entsprechende Erklärung) und Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Erstellung von wissenschaftlichen Publikationen in Deutsch und Englisch, einschließlich Kenntnis
der Fachterminologie zum Meeresnaturschutz in beiden Sprachen, besitzen.
(4) bei der wissenschaftlichen Bearbeitung Personen eingesetzt werden, die
i.) über gute Fachkenntnisse im Bereich Meeresnaturschutz (national und international) und Meeresökologie sowie entsprechende Erfahrung in der Aufbereitung und Kompilation wissenschaftlicher Sachverhalte aus verschiedenen Disziplinen der Meereskunde) verfügen;
i.) über gute Fachkenntnisse im Bereich Meeresnaturschutz (national und international) und Meeresökologie sowie entsprechende Erfahrung in der Aufbereitung und Kompilation wissenschaftlicher Sachverhalte aus verschiedenen Disziplinen der Meereskunde) verfügen;
ii.) Erfahrungen bei der Unterstützung der Umsetzung von EU-Richtlinien (insbesondere der MSRL) und nationalem Recht speziell im (marinen) Naturschutzrecht haben;
iii.) Fachkenntnisse in der Entwicklung von biodiversitätsrelevanten Indikatoren und der Erstellung von Bewertungssystemen besitzen;
iv.) Fachkenntnisse in der Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von Maßnahmenkonzepten, insbesondere zum Erhalt und ggf. zur Wiederherstellung der marinen Biodiversität besitzen;
v.) über Kenntnisse zu den aktuellen nationalen und internationalen meeresschutzpolitischen Themen, insbesondere im Bereich der deutschen AWZ, verfügen.
(e) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben mit Hilfe von Referenzen aus den letzten 5 Jahren abgeschlossene Aufgabenstellungen und Projekte darzustellen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind.
"Vergleichbare" Leistungen in diesem Sinne sind solche gemäß II 1.5 dieser Bekanntmachung. Die Darstellung der Referenzen muss folgendes beinhalten:
(1) Name und Adresse des Auftrag- bzw. Zuwendungsgebers (o. ä.) sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftrag- bzw. Zuwendungsgeber (der Bewerber stimmt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);
(1) Name und Adresse des Auftrag- bzw. Zuwendungsgebers (o. ä.) sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftrag- bzw. Zuwendungsgeber (der Bewerber stimmt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);
(2) Bezeichnung und kurze Beschreibung des jeweiligen Projekts inklusive Leistungs- bzw. Forschungsgegenstand sowie Inhalt und –umfang;
(3) erbrachte Eigenleistung (ggf. ARGE- oder Nachunternehmeranteil) in %,
(4) Zeitraum der erbrachten Leistung bzw. des Forschungsprojekts.
(f) Diese Referenzen dienen Bewerbern als Möglichkeit ihre Technische Leistungsfähigkeit (III.2.3) zu untermauern und zusätzliche für die Aufgabenerfüllung relevante Kenntnisse und Erfahrungen darzulegen, insbesondere:
(1) Einschlägige Erfahrungen in der Begleitung von Verwaltungsverfahren und der Umsetzung der MSRL in Deutschland;
(2) Erfahrungen in der Entwicklung von biodiversitätsrelevanten Indikatoren und der Erstellung von Bewertungssystemen;
(3) Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und der Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung von Maßnahmenkonzepten, insbesondere zum Erhalt
und ggf. zur Wiederherstellung der marinen Biodiversität.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe auch Punkt VI.3.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien: Mindestanzahl gemäß VOL/A § 3 EG Abs. 5.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Neels
Name: Bundesamt für Naturschutz
Postanschrift: Konstantinstr. 110
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Kontaktperson: Bundesamt für Naturschutz
Herrn Zeissl
Telefon: +49 22884911153📞
E-Mail: eugen.zeissl@bfn.de📧
Fax: +49 22884911149 📠
URL für weitere Informationen: http://www.bfn.de🌏
URL der Dokumente: http://www.bfn.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z 1.2-53202/AWZ/2014/12
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind nicht vorhanden.
Nach Feststellung der Eignung erhalten im Zuge der Angebotserstellung die Bieter die Möglichkeit, sich vor Ort (BfN - AS Insel Vilm) über den Stand das abgeschlossene Projekt „Cluster 2 MSRL“ anhand der vorliegenden Unterlagen zu informieren (zeitlicher Umfang: ca. ein halber Tag pro Bieter). Um den Geheimwettbewerb zu wahren, müssen die Termine an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Bei Inanspruchnahme der Vor-Ort-Einsichtnahme werden keine fachlichen Fragen beantwortet. Diese können im Nachgang (nicht beim möglichen Vor-Ort-Termin) schriftlich gestellt und beantwortet werden. Aufgrund desnoch nicht abgeschlossenen Umsetzungsprozesses besteht keine Möglichkeit die Unterlagen frei zur Verfügung zu stellen. Die einsichtnehmenden Personen müssen vorab benannt werden und eine Verschwiegenheitserklärung abgeben.
Nach Feststellung der Eignung erhalten im Zuge der Angebotserstellung die Bieter die Möglichkeit, sich vor Ort (BfN - AS Insel Vilm) über den Stand das abgeschlossene Projekt „Cluster 2 MSRL“ anhand der vorliegenden Unterlagen zu informieren (zeitlicher Umfang: ca. ein halber Tag pro Bieter). Um den Geheimwettbewerb zu wahren, müssen die Termine an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Bei Inanspruchnahme der Vor-Ort-Einsichtnahme werden keine fachlichen Fragen beantwortet. Diese können im Nachgang (nicht beim möglichen Vor-Ort-Termin) schriftlich gestellt und beantwortet werden. Aufgrund desnoch nicht abgeschlossenen Umsetzungsprozesses besteht keine Möglichkeit die Unterlagen frei zur Verfügung zu stellen. Die einsichtnehmenden Personen müssen vorab benannt werden und eine Verschwiegenheitserklärung abgeben.
Informationen zu Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1 Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter - http://www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html - abgerufen werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1 Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter - http://www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html - abgerufen werden.
Der Teilnahmeantrag ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Z 1.2 - 53202/2014/12“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Der Teilnahmeantrag ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Z 1.2 - 53202/2014/12“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I. 1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich.
Information zur Sprache, in der die Teilnahmeanträge abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden.
Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die Deutsche Fassung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101a und 107 Abs.3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).