Umsetzung Vorstudie Meldewesenanforderung „AnaCredit“ — Die IB.SH – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist gefordert, den zunehmenden Anforderungen im Bereich des Meldewesens Rechnung zu tragen. Zu einer der neuen Anforderungen zählt die Meldung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Meldewesenanforderung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ mit hoher Priorität versehen. Diese sieht den stufenweisen Aufbau einer Erhebung harmonisierter, sehr granularer Kreditdaten vor. Durch die gemeldeten Informationen sollen Datenlücken im Bereich von Kreditengagements geschlossen und sowohl geldpolitische als auch mikro- und makroprudenzielle Fragestellungen beantwortet werden können. Mit dem Beschluss 2014/6 hat die EZB die Implementierung eines harmonisierten granularen Kreditmeldewesens auf europäischer Ebene vorgesehen. Die IB.SH setzt diese Meldewesenanforderung in Form eines internen Projektes um. Um Klarheit darüber zu gewinnen, welche Auswirkungen durch die Meldung zu erwarten sind und welche Aufgaben zu bearbeiten sind, um die Meldung termingerecht liefern zu können, hat die IB.SH in einem ersten Schritt eine Vorstudie erstellt. Im Rahmen der Vorstudie wurde mittels einer Gab-Analyse bezüglich der einzelnen zu meldenden AnaCredit-Attribute eine Kritikalitätseinschätzung getroffen. Diese Einschätzung war wiederum Grundlage zur Identifizierung der Handlungsnotwendigkeiten in der IB.SH. Abgeleitet aus den Handlungsnotwendigkeiten wurde in der Vorstudie das Umsetzungsprojekt vorstrukturiert. — Beschreibung der Leistung Die IB.SH wird das Umsetzungsprojekt, welches unmittelbar nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens beginnen soll, nicht vollständig in Eigenregie durchführen können. Um eine adäquate externe Unterstützungsleistung beauftragen zu können, führt die IB.SH diese vorliegende Ausschreibung durch und ruft mit diesem Teilnahmewettbewerb grundsätzlich geeignete Unternehmen auf, sich für das Umsetzungsprojekt zu bewerben. Aufgabe im Umsetzungsprojekt ist es in der IB.SH die technischen und organisatorischen Vorbereitungen zu treffen, um sowohl die AnaCredit-Meldung an die Bundesbank Mitte 2017 und die Meldung an die EZB zum zweiten Quartal 2018 abgeben zu können. Ziel ist somit die Herstellung der ordnungsgemäßen Meldefähigkeit der IB.SH zu den genannten Terminen. Zudem ist im Projekt die Umsetzung der AnaCredit-Phasen II und III vorzubereiten. Die Umsetzung der Phasen II und III ist nicht Gegenstand dieser Beauftragung. Das Umsetzungsprojekt, dass durch den Dienstleister vorrangig vor Ort in der IB.SH umgesetzt werden soll, wird sich für die beiden o. g. Meldetermine in die Phasen: Fachkonzeption, DV-Konzeption, Anpassung der Vorsystem, Anpassung der Meldewesen Schnittstelle/Software, Test und Abnahme und Prozess-/DQ-Anpassungen gliedern. Die IB.SH nutzt derzeit zur Abgabe der Meldungen an die Bundesbank die Meldewesensoftware ABACUS DaVinci und die S2A-Schnittstelle zum Liefersystem (SAP/ABAKUS).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.ib-sh.de🌏
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991518📞
Fax: +49 4315991465 📠
Alle Fragen zum Teilnamewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Donnerstag, 7.1.2016 zu richten an:
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de
Fax: +49 4315991465
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet und unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ veröffentlicht.
—
Mit dem ANGEBOT zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Angebot/ Konzept
b) Preisblatt
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen
der Vergabestelle)
e) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue
und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239)
—
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
—
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen.
—
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch
zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle
ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich.
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und
durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-S0-15-1118000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“)
deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich.
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-
Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36,00 EUR an. Für dieses und alle weiteren
Vergabeverfahren der GMSH entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren.
Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Mit dem ANGEBOT zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Angebot/ Konzept
b) Preisblatt
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen
der Vergabestelle)
e) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue
und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239)
—
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
—
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen.
—
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch
zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle
ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich.
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und
durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-S0-15-1118000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“)
deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich.
Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36,00 EUR an. Für dieses und alle weiteren
Vergabeverfahren der GMSH entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren.
Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Die IB.SH – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein.
Die IB.SH – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein.
Die IB.SH ist gefordert, den zunehmenden Anforderungen im Bereich des Meldewesens Rechnung zu tragen. Zu einer der neuen Anforderungen zählt die Meldung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Meldewesenanforderung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ mit hoher Priorität versehen. Diese sieht den stufenweisen Aufbau einer Erhebung harmonisierter, sehr granularer Kreditdaten vor. Durch die gemeldeten Informationen sollen Datenlücken im Bereich von Kreditengagements geschlossen und sowohl geldpolitische als auch mikro- und makroprudenzielle Fragestellungen beantwortet werden können.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Meldewesenanforderung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ mit hoher Priorität versehen. Diese sieht den stufenweisen Aufbau einer Erhebung harmonisierter, sehr granularer Kreditdaten vor. Durch die gemeldeten Informationen sollen Datenlücken im Bereich von Kreditengagements geschlossen und sowohl geldpolitische als auch mikro- und makroprudenzielle Fragestellungen beantwortet werden können.
Mit dem Beschluss 2014/6 hat die EZB die Implementierung eines harmonisierten granularen Kreditmeldewesens auf europäischer Ebene vorgesehen.
Die IB.SH setzt diese Meldewesenanforderung in Form eines internen Projektes um.
Um Klarheit darüber zu gewinnen, welche Auswirkungen durch die Meldung zu erwarten sind und welche Aufgaben zu bearbeiten sind, um die Meldung termingerecht liefern zu können, hat die IB.SH in einem ersten Schritt eine Vorstudie erstellt. Im Rahmen der Vorstudie wurde mittels einer Gab-Analyse bezüglich der einzelnen zu meldenden AnaCredit-Attribute eine Kritikalitätseinschätzung getroffen. Diese Einschätzung war wiederum Grundlage zur Identifizierung der Handlungsnotwendigkeiten in der IB.SH. Abgeleitet aus den Handlungsnotwendigkeiten wurde in der Vorstudie das Umsetzungsprojekt vorstrukturiert.
Um Klarheit darüber zu gewinnen, welche Auswirkungen durch die Meldung zu erwarten sind und welche Aufgaben zu bearbeiten sind, um die Meldung termingerecht liefern zu können, hat die IB.SH in einem ersten Schritt eine Vorstudie erstellt. Im Rahmen der Vorstudie wurde mittels einer Gab-Analyse bezüglich der einzelnen zu meldenden AnaCredit-Attribute eine Kritikalitätseinschätzung getroffen. Diese Einschätzung war wiederum Grundlage zur Identifizierung der Handlungsnotwendigkeiten in der IB.SH. Abgeleitet aus den Handlungsnotwendigkeiten wurde in der Vorstudie das Umsetzungsprojekt vorstrukturiert.
Beschreibung der Leistung
Die IB.SH wird das Umsetzungsprojekt, welches unmittelbar nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens beginnen soll, nicht vollständig in Eigenregie durchführen können. Um eine adäquate externe Unterstützungsleistung beauftragen zu können, führt die IB.SH diese vorliegende Ausschreibung durch und ruft mit diesem Teilnahmewettbewerb grundsätzlich geeignete Unternehmen auf, sich für das Umsetzungsprojekt zu bewerben.
Die IB.SH wird das Umsetzungsprojekt, welches unmittelbar nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens beginnen soll, nicht vollständig in Eigenregie durchführen können. Um eine adäquate externe Unterstützungsleistung beauftragen zu können, führt die IB.SH diese vorliegende Ausschreibung durch und ruft mit diesem Teilnahmewettbewerb grundsätzlich geeignete Unternehmen auf, sich für das Umsetzungsprojekt zu bewerben.
Aufgabe im Umsetzungsprojekt ist es in der IB.SH die technischen und organisatorischen Vorbereitungen zu treffen, um sowohl die AnaCredit-Meldung an die Bundesbank Mitte 2017 und die Meldung an die EZB zum zweiten Quartal 2018 abgeben zu können. Ziel ist somit die Herstellung der ordnungsgemäßen Meldefähigkeit der IB.SH zu den genannten Terminen.
Aufgabe im Umsetzungsprojekt ist es in der IB.SH die technischen und organisatorischen Vorbereitungen zu treffen, um sowohl die AnaCredit-Meldung an die Bundesbank Mitte 2017 und die Meldung an die EZB zum zweiten Quartal 2018 abgeben zu können. Ziel ist somit die Herstellung der ordnungsgemäßen Meldefähigkeit der IB.SH zu den genannten Terminen.
Zudem ist im Projekt die Umsetzung der AnaCredit-Phasen II und III vorzubereiten. Die Umsetzung der Phasen II und III ist nicht Gegenstand dieser Beauftragung.
Das Umsetzungsprojekt, dass durch den Dienstleister vorrangig vor Ort in der IB.SH umgesetzt werden soll, wird sich für die beiden o. g. Meldetermine in die Phasen: Fachkonzeption, DV-Konzeption, Anpassung der Vorsystem, Anpassung der Meldewesen Schnittstelle/Software, Test und Abnahme und Prozess-/DQ-Anpassungen gliedern.
Das Umsetzungsprojekt, dass durch den Dienstleister vorrangig vor Ort in der IB.SH umgesetzt werden soll, wird sich für die beiden o. g. Meldetermine in die Phasen: Fachkonzeption, DV-Konzeption, Anpassung der Vorsystem, Anpassung der Meldewesen Schnittstelle/Software, Test und Abnahme und Prozess-/DQ-Anpassungen gliedern.
Die IB.SH nutzt derzeit zur Abgabe der Meldungen an die Bundesbank die Meldewesensoftware ABACUS DaVinci und die S2A-Schnittstelle zum Liefersystem (SAP/ABAKUS).
Referenznummer: ZB-S0-15-1118000-4121.6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße je Segment, Niederlassungen, Standorte in Deutschland und möglicher Kunden-Betreuungsstandort, Gründungsdatum für dieses Segment und Historie) max. 4 DIN A 4 Seiten
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße je Segment, Niederlassungen, Standorte in Deutschland und möglicher Kunden-Betreuungsstandort, Gründungsdatum für dieses Segment und Historie) max. 4 DIN A 4 Seiten
2.
Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet
3.
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Ausschreibungsbedingungen anerkennt und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließt und, sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen.
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Ausschreibungsbedingungen anerkennt und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließt und, sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen.
4.
Eigenerklärung, dass:
— der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
— keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 lit. a – g und Abs. 9 lit. a – e der VOF vorliegen.
— der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2.500,- Euro belegt worden ist.
5.
Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
6.
Eigenerklärung, ob – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
7.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8.
Eigenerklärung über Erfahrung mit der Bearbeitung von Meldewesenprojekten
9.
Eigenerklärung über Vertrautheit mit den fachlichen Strukturen und Prozessen in Landesförderinstituten
10.
Eigenerklärung über Benennung des verantwortlichen Projektleiters bzw. der verantwortlichen Projektleiterin einschl. Vertretungsregelung
11.
Eigenerklärung zur Ressourcenverfügbarkeit in Bezug auf die geplante Vertragsdauer
12.
Eigenerklärung zur beruflichen und fachlichen Qualifikation und Erfahrung für das zur Leistungserbringung einzusetzende Personal
13.
Eigenerklärung über 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten und einschlägigen und vergleichbaren Leistungen im Bezug auf die ausgeschriebene Leistung
14.
Eigenerklärung zur Erfahrung in der Planung, Durchführung und Controlling von Meldewesen-Projekten im SAP-Umfeld/ Banking
15.
Eigenerklärung zur Erfahrung in der Planung und Durchführung von Vorstudien oder Umsetzungsprojekten im Zusammenhang mit der Meldewesenanforderung „AnaCredit“
16.
Eigenerklärung zur Erfahrung in der Management- und Systemberatung sowie im Testmanagement
17.
Eigenerklärung über gute Kenntnisse folgender SAP-Module: CML, FI, CO, GP und in der Förderbankenlösung ABAKUS
18.
Eigenerklärung über gute Kenntnisse im Bereich SAP-Schnittstellen (S2A) zur Meldewesensoftware Abacus da Vinci
19.
Eigenerklärung über Vertrautheit mit den technischen Strukturen und Prozessen in Landesförderinstituten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Wird sich vom Auftraggeber vorbehalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß der Vergabeunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes versandt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Konsortialführer zu benennen. Die Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine
entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor.
Kartellrechtlich unzulässige Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Einreichung des Teilnahmeantrages:
Der gesamte Teilnahmeantrag ist vollständig in Papierform abzugeben, wenn dieser nicht über das e-
Vergabesystem der GMSH eingereicht wird. Wird der Teilnahmeantrag in Papierform abgegeben, dann ist dieser ZUSÄTZLICH digitalisiert auf einer CD einzureichen.
Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell
(nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden etc.) und noch gültig sein.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei
jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, ist dies im Rahmen des Teilnahmeantrages anzugeben. Darüber hinaus hat der Bewerber/ die
Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist nachzuweisen, dass ihm/
ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen
Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer
entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt ggf. eine Aufforderung durch die Vergabestelle. Der Auftraggeber behält sich die Forderung von weiteren Unterlagen von
Nachunternehmern vor.
Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig
Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig
oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur
Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format
der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit
Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Hinweis: Weitergehende Unterlagen/ Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-02-24 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität und Schlüssigkeit des Angebotes (30)
3. Präsentation (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Postanschrift: Fleethörn 29-31
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jasmin Erich
Adresse des Käuferprofils: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-15 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-S0-15-1118000-4121.6
Zusätzliche Informationen
Alle Fragen zum Teilnamewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Donnerstag, 7.1.2016 zu richten an:
Mit dem ANGEBOT zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Angebot/ Konzept
b) Preisblatt
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen
der Vergabestelle)
e) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue
und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239)
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch
zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle
ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich.
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und
durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-S0-15-1118000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“)
deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich.
Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36,00 EUR an. Für dieses und alle weiteren
Vergabeverfahren der GMSH entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren.
Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabewesen.html🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – Fachbereich 812
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
Fax: +49 4315991119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung gemäß § 3 Abs. 1 VOF.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB
informiert.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 4315991518📞
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2015/S 247-449972 (2015-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umsetzung Vorstudie Meldewesenanforderung „AnaCredit“.
Die IB.SH – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein.
Die IB.SH ist gefordert, den zunehmenden Anforderungen im Bereich des Meldewesens Rechnung zu tragen. Zu einer der neuen Anforderungen zählt die Meldung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Meldewesenanforderung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ mit hoher Priorität versehen. Diese sieht den stufenweisen Aufbau einer Erhebung harmonisierter, sehr granularer Kreditdaten vor. etc.
Die IB.SH – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein.
Die IB.SH ist gefordert, den zunehmenden Anforderungen im Bereich des Meldewesens Rechnung zu tragen. Zu einer der neuen Anforderungen zählt die Meldung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Meldewesenanforderung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ mit hoher Priorität versehen. Diese sieht den stufenweisen Aufbau einer Erhebung harmonisierter, sehr granularer Kreditdaten vor. etc.
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Allgemeine Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Die IB.SH ist gefordert, den zunehmenden Anforderungen im Bereich des Meldewesens Rechnung zu tragen. Zu einer der neuen Anforderungen zählt die Meldung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Meldewesenanforderung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ mit hoher Priorität versehen. Diese sieht den stufenweisen Aufbau einer Erhebung harmonisierter, sehr granularer Kreditdaten vor. etc.
Die IB.SH ist gefordert, den zunehmenden Anforderungen im Bereich des Meldewesens Rechnung zu tragen. Zu einer der neuen Anforderungen zählt die Meldung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Meldewesenanforderung „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ mit hoher Priorität versehen. Diese sieht den stufenweisen Aufbau einer Erhebung harmonisierter, sehr granularer Kreditdaten vor. etc.
Die IB.SH wird das Umsetzungsprojekt, welches unmittelbar nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens beginnen soll, nicht vollständig in Eigenregie durchführen können. Um eine adäquate externe Unterstützungsleistung beauftragen zu können, führt die IB.SH diese vorliegende Ausschreibung durch und ruft
Die IB.SH wird das Umsetzungsprojekt, welches unmittelbar nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens beginnen soll, nicht vollständig in Eigenregie durchführen können. Um eine adäquate externe Unterstützungsleistung beauftragen zu können, führt die IB.SH diese vorliegende Ausschreibung durch und ruft
mit diesem Teilnahmewettbewerb grundsätzlich geeignete Unternehmen auf, sich für das Umsetzungsprojekt zu bewerben.
etc.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Schlüssigkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schlewig-Holstein
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt wurde, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431599-1112📞
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de📧
Fax: +49 431599-1119 📠
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 431599-1518📞
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de📧
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2016/S 126-225577 (2016-06-29)