Los 1:
Gegenstand der Leistung sind die Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages in Berlin.
Los 2:
Gegenstand des Vertrages ist die Unterhaltsreinigung, sonstige Reinigungsleistungen, Sonderreinigungen sowie die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag.
Gilt für das Los 1 und Los 2 gleichermaßen.
Folgende Liegenschaften sind zu reinigen:
— Neustädtische Kirchstraße 15 in 10117 Berlin,
— Schadowstraße 6 in 10117 Berlin,
— Schadowstraße 10 in 10117 Berlin,
— Schadowstraße 12/13 in 10117 Berlin,
— Unter den Linden 62 – 68 in 10117 Berlin,
— Dorotheenstraße 88 in 10117 Berlin,
— Schiffbauerdamm 17 in 10117 Berlin,
— Schiffbauerdamm 21/22 in 10117 Berlin,
— Askanierring 107 (Zentrallager) in 13587 Berlin,
— Wilhelmstraße 65 in 10117 Berlin.
Die Liegenschaften Neustädtische Kirchstraße 15, Schadowstraße 6, Schadowstraße 12/13, Unter den Linden 62-68, Schiffbauerdamm 17, Schiffbauerdamm 21/22, Dorotheenstraße 88, Askanierring 107 (Zentrallager) werden als Verwaltungsliegenschaften genutzt.
Das Schadowhaus in der Schadowstraße 10 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude und erfordert größte Vorsicht bei der Reinigung und Pflege.
Die Liegenschaft Wilhelmstraße 65 wird als Abgeordnetenliegenschaft genutzt. Deshalb hat hier die Reinigung unter Rücksicht auf den parlamentarischen Betrieb zu erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-07-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag – Verwaltung –
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Telefon: +49 3022733234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 3022730374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundestag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 2 Unterhaltsreinigung)
ZT6-1133-2015-082-16-ZT5”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Titel:
“Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 2 Unterhaltsreinigung)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 2 Unterhaltsreinigung)” Dauer
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 215-392894
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ZT6-1133-2015-082-16-ZT5
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 2 Unterhaltsreinigung)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Winkels Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Lützowstraße 57
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 238 023 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 134-306510 (2018-07-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 1 Glas-, Glasfassaden- und...”
Titel
Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 1 Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung)
ZT6-1133-2015-082-16-ZT5
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Titel:
“Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 1-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 1 Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung)”
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages (Los 1 Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung)” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Clean Garant Gebäudereinigung Dr. Winkler GmbH
Postanschrift: Dannenwalder Weg 91
Postleitzahl: 13439 Berlin
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 277189.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 134-306511 (2018-07-11)