Unabhängige Prüfstelle Erasmus+
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung übernimmt das Monitoring und die Aufsicht in Bezug auf die Verwaltung von Erasmus+ und trägt „Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung der Unionsmittel“ (Artikel 27 der Verordnung zu Erasmus+). Zur wesentlichen Unterstützung seiner Monitoringaufgaben ist das BMBF verpflichtet, eine „unabhängige Prüfstelle“ („Independent Audit Body“, IAB) zu beauftragen, die jährlich die Verwaltung und ordnungsgemäße Verwendung der Programmmittel durch die nationalen Agenturen prüft und einen Bestätigungsvermerk über die Verwaltungserklärung der Nationalen Agenturen gegenüber der Europäischen Kommission ausstellt (s. Artikel 27 (5) und Artikel 30 der Verordnung.) Die Leistung der unabhängigen Prüfstelle ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Grundlage der jährlichen Prüfung der unabhängigen Prüfstelle sind die Jahresberichte der nationalen Agenturen an die Europäische Kommission. Sie werden der unabhängigen Prüfstelle unmittelbar von den nationalen Agenturen am 15. Februar des entsprechenden Kalenderjahres zur Verfügung gestellt und anhand entsprechender Stichproben, deren Umfang den vorgegebenen Standards der europäischen Kommission entsprechen muss, überprüft. Die Prüfung erfolgt jährlich im Zeitraum 15. Februar – 15. März und beinhaltet klassische Wirtschaftsprüfertätigkeiten. Die Prüftermine sind selbstständig mit den Nationalen Agenturen zu vereinbaren. Die Prüfung wird am Sitz der Nationalen Agenturen in Bonn durchgeführt.
Prüfumfang und –Methodik ergeben sich aus den einschlägigen Dokumenten und Anforderungen der europäischen Kommission, s. insbes. Anhang 1-5. Darüber hinaus muss die unabhängige Prüfstelle folgende Dokumente im Rahmen ihrer vorbereitenden Tätigkeiten berücksichtigen:
— Tätigkeitsbericht der NA für das zu prüfende Jahr,
— „Oktober-Bericht“ der Nationalen Behörde, der der Kommission vom BMBF ab 2015 jährlich vorgelegt werden muss,
— Bewertungsschreiben der Kommission.
Die Prüfstelle gewährleistet, dass bei der Prüftätigkeit international anerkannte Prüfstandards berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere Standards, die vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB,
https://www.ifac.org/auditing-assurance ), der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants IFAC,
https://www.ifac.org/ ), der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (International Organisation of Supreme Audit Institutions, INTOSAI) herausgegeben werden und im Allgemeinen von externen Rechnungsprüfern des öffentlichen Dienstes angewendet werden sowie die Beachtung der Standards, die vom Institute of Internal Auditors (IIA),
https://na.theiia.org/Pages/IIAHome.aspx herausgegeben werden.
Unmittelbar nach Beauftragung soll die unabhängige Prüfstelle einmalig eine umfassende Prüfung der „Internen Kontroll- und Prüfsysteme“ (IKS-Prüfung) bei beiden nationalen Agenturen durchführen. Gegenstand der Prüfung ist das Vorhandensein und Funktionieren der internen Kontrollsysteme der NA und inwieweit die die Vorschriften und Verfahren der NA mit dem Rechtsrahmen übereinstimmen (entsprechend einer Konformitätsprüfung). Ziel der Kontrolle ist es, Eignung und Wirksamkeit der Verfahren einschätzen zu können und daraus Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Rechnungsführung gewinnen zu können. Der erhöhte Aufwand für die IKS Prüfung ist entsprechend zu kalkulieren (Leistungsumfang, s. Leitfaden in Anlage 6). Eine Wiederholung der IKS-Prüfung sollte, in Abstimmung mit dem Auftraggeber BMBF, etwa drei Jahre nach Durchführung der ersten IKS-Prüfung eingeplant werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-06
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Auftragsbekanntmachung
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2015-11-18
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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