Universitätsklinikum Münster / Fassadensanierung der Bettentürme / 444-G06 – Schadstoffsanierung

Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts

Demontage der Fassade, Entkernung und Rückbau von Teilbereichen des Innenausbaus und der Installation,
Sanierung und Entsorgung von Asbest- und KMF- Produkten und asbesthaltigen Stäuben in Teilbereichen des
Eckgebäudes am Bettenturm West des Zentralgebäudes des Universitätsklinikums in Münster.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-11 Auftragsbekanntmachung
2016-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Asbestbeseitigungsarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Asbestbeseitigungsarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-muenster.de 🌏
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de 📧
Fax: +49 2518346262 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-287763
ABl. S-Ausgabe: 157

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Demontage der Fassade, Entkernung und Rückbau von Teilbereichen des Innenausbaus und der Installation,
Sanierung und Entsorgung von Asbest- und KMF- Produkten und asbesthaltigen Stäuben in Teilbereichen des
Eckgebäudes am Bettenturm West des Zentralgebäudes des Universitätsklinikums in Münster.
Referenznummer: 444-G06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster/Westfalen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise zu führen und im beigefügten Formular (444-G06_9.0 Nachweis der Eignung) anzugeben. Die hier genannten Kriterien sind Mindestkriterien. Nicht Erfüllung der Mindestkriterien führt zwingend zum Ausschluss auf Grund unzureichendem Eignungsnachweis.
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1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und eines für das gesamte Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners beim Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft.
2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
3. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag ein ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ umfasst die folgenden Angaben gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Abgabe
des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des
ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen.
5. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) berufen möchte (sog. Eignungsleihe), muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile und diese anderen Unternehmen bereits in seinem Angebot benennen.
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Außerdem muss er ebenfalls bereits mit seinem Angebot nachweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
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von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise zu
führen und im beigefügten Formular (444-G06_9.0
Nachweis der Eignung) anzugeben. Die hier genannten
Kriterien sind Mindestkriterien. Nicht Erfüllung der
Mindestkriterien führt zwingend zum Ausschluss auf
Grund unzureichendem Eignungsnachweis.
Nachvollziehbare Aufstellung der jährlichen
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere
Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind. Mindestumsatz 3,5 Mio. EUR
netto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise zu
führen und im beigefügten Formular (444-G06_9.0
Nachweis der Eignung) anzugeben. Die hier genannten
Kriterien sind Mindestkriterien. Nicht Erfüllung der
Mindestkriterien führt zwingend zum Ausschluss auf
Grund unzureichendem Eignungsnachweis.
1. Folgende Eignungsnachweise sind zu erbringen:
a. Zulassung für Asbestarbeiten gem.
Gefahrstoffverordnung (Anhang I, Nr. 2, 2.4.2(4))
b. Sachkunde Asbest, Sachkundenachweis nach TRGS
519 Anhang 3
c. Sachkunde gem. BGR 128 (Sachkundenachweis
nach TRGS 524)
2. Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen
über erbrachte Leistungen im Bereich der
Schadstoffsanierung wobei jede Referenz
a. Aus den letzten drei Jahren stammen muss
b. Ein Auftragsvolumen von mindestens 1,5 Mio. EUR pro
Auftrag (netto) aufweisen muss
c. Die Darstellung der Referenz muss folgenden Inhalt
haben:
Name und Adresse des Auftraggebers des
Referenzobjektes und Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mit der
Benennung stimmt der Bewerber einer Nachfrage der
Auftraggeberin beim Referenzgeber zu.)
3. Namentliche Benennung des für die
ausgeschriebenen Fassadenarbeiten vorgesehenen
Projektleiters und des Bauleiters mit folgenden
Angaben:
a. Anzahl der Jahre Berufserfahrung im Bereich
Schadstoffsanierung (mindestens 3 Jahre)
b. Nachweis der Sachkunde gem. TRGS 519 und BGR 128.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer
Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die
Teilnahmeanträge/Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht
als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden.
Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine
Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche
Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die
Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende
Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z.B. infolge weit
überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur
Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft kann nur im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen erfolgen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Unterschriebene Verpflichtungserklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) eingehalten wird. Sofern der Bewerber mit dem Einsatz von Nachunternehmern plant, ist in der
Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch die Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden (vgl.
§ 9 TVgG NRW). Auf die weiteren Pflichten nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt alle erforderlichen
Erklärungen nach dem TVgG NRW gesondert einzuholen und abzufragen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-29 📅
Öffnungsort:
UKM Infrastruktur Management GmbH, Hüfferstraße 73-79, 48149 Münster, Besprechungsraum Erdgeschoss
Ort des Eröffnungstermins: UKM Infrastruktur Management GmbH, Hüfferstraße 73-79, 48149 Münster, Besprechungsraum Erdgeschoss
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Nur Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: UKM Infrastruktur Management GmbH, Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 444-G06

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen
des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 14 / 18
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr.
2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 157-287763 (2015-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 064-109819
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 157-287763
ABl. S-Ausgabe: 64

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster / Westfalen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-26 📅
Name: Kluge Sanierung GmbH
Postanschrift: Hülsermannshof 36
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47179
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Wesfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Quelle: OJS 2016/S 064-109819 (2016-03-30)