Universitätsklinikum Münster - Neubau Tierstall im ZMBE - Fachplanung Technische Ausrüstung §55 HOAI, LP 5-9

Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts

Das Universitätsklinikum Münster beabsichtigt den Neubau einer Tierhaltung im Bereich des ZMBE (Zentrum für Molekularbiologie der Entzündung). Der geplante Standort des Gebäudes ist der Bereich der ehemaligen Gärtnerei am westlichen Rand der Hautklinik.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-19 Auftragsbekanntmachung
2015-06-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung bzw. Förderung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht.Die erste Stufe der Beauftragung umfasst die Lph 5 HOAI auf Basis der bereits erarbeiteten Lph 1-4. Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph 5 HOAI werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen beauftragt, zunächst die Lph 6-7, nachfolgend die Lph 8 sowie nachfolgend die Lph 9. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.Stufe 1: Leistungen zur Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI (Lph 5)Stufe 2: Leistungen zur Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI (Lph 6-7) (optional)Stufe 3: Leistungen zur Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI (Lph 8) (optional)Stufe 4: Leistungen zur Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI (Lph 9) (optional).10 000 00015 000 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.ukmuenster.de 🌏
E-Mail: zters@ukmuenster.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 017-027031
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Termin, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Fachplanung Technische Ausrüstung – Neubau Tierstall im ZMBE, nicht öffnen" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht. (2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der betroffene Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. (3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind. (4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. (5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 4.2.2014 an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Münster beabsichtigt den Neubau einer Tierhaltung im Bereich des ZMBE (Zentrum für Molekularbiologie der Entzündung). Der geplante Standort des Gebäudes ist der Bereich der ehemaligen Gärtnerei am westlichen Rand der Hautklinik.
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Das Gebäude ist zweigeschossig geplant mit ca. 1 130 m
Menge oder Umfang:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung bzw. Förderung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht.
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Die erste Stufe der Beauftragung umfasst die Lph 5 HOAI auf Basis der bereits erarbeiteten Lph 1-4. Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph 5 HOAI werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen beauftragt, zunächst die Lph 6-7, nachfolgend die Lph 8 sowie nachfolgend die Lph 9. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
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Stufe 1: Leistungen zur Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI (Lph 5)
Stufe 2: Leistungen zur Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI (Lph 6-7) (optional)
Stufe 3: Leistungen zur Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI (Lph 8) (optional)
Stufe 4: Leistungen zur Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI (Lph 9) (optional).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 000 000 💰
15 000 000 💰
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.1).
Referenznummer: U 0000 415 - P13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster in Westfalen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen, (Formblatt: Anlage A),
(2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Schwarzarbeit stattfindet, (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen),
(3) Unterschriebene Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie etwaiger notwendiger Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen),
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(4) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit. (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen),
(5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW 05/2013 (TVgG NRW) eingehalten wird (Sofern der Bewerber mit dem Einsatz von Nachunternehmern plant, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch die Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden (vgl. § 9 TVgG NRW). Auf die weiteren Pflichten nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW wird ausdrücklich hingewiesen.); der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt alle erforderlichen.
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Erklärungen nach dem TVgG NRW gesondert einzuholen und abzufragen, (Formblätter: Anlage E),
(6) Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft). (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen),
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Die geforderten Nachweise und Erklärungen können mit dem Teilnahmeantrag angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
(7) Unterschriebene Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Technische Ausrüstung – vergleichbarer Gesamtumsatz). (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen)
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(8) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis oder rechtsverbindliche Zusage, über das im Auftragsfall Bestehen und die Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice). Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn seine Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist (a), mindestens 2 Schadensfälle je Kalenderjahr abgedeckt sind (b) und die Deckungssummen je Schadensfall mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen (c).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
(9) Darstellung des Projektteams: Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer (Projektteam) mit Angabe ihrer Funktion, insbesondere Projektleitung und stellv. Projektleitung im Auftragsfall (Darstellung in Form eines Organigramms). (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen),
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(10) Leistungsfähigkeit des Büros: Aufstellung der vom Bewerber in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter). Die Beschäftigten sind zu gliedern in Führungskräfte/Büroinhaber (a), Ingenieure (einschl. Bachelor und Master) (b). (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen),
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(11) Fachliche Qualifikation der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung: Zu der benannten Projektleitung ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung (a), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren (b), durch Darstellung der Bürozugehörigkeit in Jahren (c) sowie durch Referenzen, für die jeweils ein Referenzansprechpartner unter Angabe einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu nennen ist (d), zu führen. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist für die stellvertretende Projektleitung ebenfalls entsprechend zu führen. Ebenfalls ist die Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters mit dem Projektleiter im Team auf Basis der gemeinsam abgewickelten Projekte darzustellen (e). Bei der Beschreibung der Referenzen ist auch die Funktion in der Referenz zu benennen (Projektleiter, stellv. Projektleiter, Sachbearbeiter etc.). (Die Form der Darstellung ist dem Bewerber selbst überlassen.) Art der geforderten Referenzen:
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Es sollten nach Möglichkeit min. 5 Referenzen im Bereich Neubauten für Tierhaltung/Zucht von Kleintiernagern eingereicht werden, von den nach Möglichkeit mind. 3 Referenzen für Leistungen der Technischen Ausrüstung, in denen Leistungen mindestens von Lph 5-8 beauftragt wurden. Die Referenzen sollten im Zeitraum vom 1.1.2004 bis 31.12.2014 abgeschlossen sein (Beendigung der Lph 8). Die Referenzen müssen mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbar sein (siehe oben). Für die Darstellung ist das Formular Anlage C zu verwenden, außerdem sind die Referenzen durch Ausführungen und Bilder zu ergänzen, ferner ist für jede Referenz ein Ansprechpartner beim Auftraggeber dieser Referenz unter Angabe der Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Ergänzend siehe Abschnitt III.2.2).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Sinne von § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen.
Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl für die zur Angebotslegung aufzufordernden Bewerber erfolgt nach folgenden Kriterien: — Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (7): 10 % — Aufstellung der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter) (10): 20 % — Fachliche Qualifikation derProjektleitung (55 %) und der stellvertretenden Projektleitung (11) (15 %): 70 %.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: UKM Infrastruktur Management GmbH, Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5, 48149 Münster
Name: UKM Infrastruktur Management GmbH
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1 // Gebäude D5
URL der Teilnahme: http://www.ukm-im.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: U 0000 415 - P13
Zusätzliche Informationen
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Termin, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Fachplanung Technische Ausrüstung – Neubau Tierstall im ZMBE, nicht öffnen" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
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(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der betroffene Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
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(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
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(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
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(5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 4.2.2014 an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 017-027031 (2015-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 113-205517
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 17-027031
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Termin, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Fachplanung Technische Ausrüstung – Neubau Tierstall im ZMBE, NICHT ÖFFNEN!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht. (2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der betroffene Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. (3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind. (4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. (5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 04.02.2014 an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: U 0000 415 - P14

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gemäß Veröffentlichung (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-07 📅
Name: ZWP Ingenieur-AG
Postanschrift: An der Münze 12-18
Postort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf
ist gem. §§107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 113-205517 (2015-06-09)