Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung von 21 Kindertagesstätten, die in 21 Gebäuden in Berlin untergebracht sind, und Wäschereinigungsleistungen in diesen Kindertagesstätten. Zur Erbringung der Wäschereinigung hat der Auftragnehmer während der Schicht zur Unterhaltsreinigung die in der entsprechenden Kindertagesstätte angefallene Schmutzwäsche vor Ort in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Waschmaschinen zu waschen, in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Wäschetrocknern zu trocknen und anschließend zusammenzulegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für 21 Kindertagesstätten in 21 Gebäuden. Die gesamte zu reinigende Fläche der Gebäude beträgt ca. 30 000 m2. Zusätzlich in allen Kindertagesstätten Wäschereinigungsleistungen. Die Gesamtmenge der zu reinigenden Wäsche beträgt pro Tag ca. 145 kg.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für 21 Kindertagesstätten in 21 Gebäuden. Die gesamte zu reinigende Fläche der Gebäude beträgt ca. 30 000 m2. Zusätzlich in allen Kindertagesstätten Wäschereinigungsleistungen. Die Gesamtmenge der zu reinigenden Wäsche beträgt pro Tag ca. 145 kg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kindergärten City, Eigenbetrieb von Berlin
Postanschrift: Landsberger Allee 117/117a
Postleitzahl: 10407
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kindergaerten-city.de🌏
E-Mail: kita.gebaeudemanagement@ba-fk.berlin.de📧
1. Zu Ziff. II.1.8) dieser Bekanntmachung:
Angebote sind möglich für ein Los oder beide Lose. Angebote für beide Lose unter der Bedingung, dass auch alle angebotenen Lose gemeinsam beauftragt werden (sogenannte Gesamtangebote), sind nicht zugelassen. Es gilt folgende Zuschlagslimitierung: Grundsätzlich erhält ein Bieter, der für beide Lose ein Angebot einreicht und dessen Angebot in beiden Losen das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, den Zuschlag für beide Lose (Los A und Los B). Jedoch wird einem Bieter im vorliegenden Verfahren, der bereits im Rahmen des im letzten Jahr durchführten Vergabeverfahrens über Reinigungsleistungen für die Kindertagesstätten des Auftraggebers (Vergabeverfahren „Unterhalts-, Grund- und Wäschereinigung in Kindertagesstätten“, europaweite Bekanntmachung Nr. 2014/S 143-257246 vom 29.7.2014) als Vertragspartner für mehrere Lose ausgewählt wurde, der Zuschlag im vorliegenden Verfahren nur so erteilt, dass er insgesamt in maximal drei Losen Vertragspartner wird. Das heißt, sofern ein Bieter in dem Vergabeverfahren aus dem Jahr 2014 bereits in zwei Losen den Zuschlag erhalten hat, kann er nun im vorliegenden Verfahren nur in maximal einem (weiteren) Los den Zuschlag erhalten. Sofern ein solcher Bieter im vorliegenden Verfahren Angebote für beide Lose einreicht und in beiden Losen sein Angebot jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, wird ihm der Zuschlag für das maximal eine weitere zu bezuschlagende Los nach einer in den Vergabeunterlagen festgelegten Priorität erteilt. Diese Zuschlagslimitierung gilt jedoch nicht, sofern ansonsten kein anderes zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters in dem entsprechenden Los vorliegt. Mehrere Bieter im vorliegenden Vergabeverfahren bzw. im Rahmen des im Jahr 2014 durchgeführten Vergabeverfahrens ausgewählte Auftragnehmer, die verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes sind (z. B. Unternehmen eines Konzerns), werden hinsichtlich der Zuschlagslimitierung als ein einheitliches Unternehmen betrachtet.
2. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bieter – unter Verwendung des Formblatts Eignung – die in dieser Bekanntmachung unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise seinem Angebot beizufügen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er bei der Prüfung der Eignung des Bieters auch auf Erfahrungen zurückgreifen wird, die er mit dem jeweiligen Bieter bei der Durchführung eines Auftrags in der Vergangenheit gemacht hat. Dies gilt insbesondere, sofern ein Bieter als Referenzauftrag einen Auftrag über Reinigungsleistungen für Kindergärten City benennt.
3. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
4. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen. Ebenfalls auf gesondertes Verlangen sind für das jeweilige andere Unternehmen die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser anderen Unternehmen beruft.
Mit Zuschlagserteilung stimmt der Auftraggeber dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
5. Enthalten die Bekanntmachung und/oder Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber bis spätestens zum 16.11.2015 darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 16.11.2015 bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die oben angegebene Auskunft erteilende Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
6. Der Auftraggeber bietet freiwillige Objektbesichtigungen vor Ort an. Die Besichtigung soll während des laufenden Betriebs der Kindertagesstätten nach telefonischer Absprache, donnerstags zwischen 8:00 und 13:00 Uhr erfolgen. Der Bieter hat sich vor seinem Besuch telefonisch bei der Kita anzumelden und den Termin pünktlich wahrzunehmen. Außerhalb des angegebenen Zeitfensters oder der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten ist eine Besichtigung nicht möglich. Die Vergabeunterlagen enthalten eine Liste mit den Ansprechpartnern der jeweiligen Kindertagesstätte und den Telefonnummern, unter denen ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins kann sich der Bieter von dem jeweiligen Kita-Ansprechpartner auf dieser Liste bestätigen lassen und diesen mit der Angebotsabgabe einreichen. Die Wahrnehmung und die Bestätigung des Termins sind jedoch nicht verpflichtend. Die Besichtigungstermine sollten maximal 15 Minuten je Kindertagesstätte in Anspruch nehmen und den betrieblichen Ablauf nicht stören. Während der Mittagszeit können beispielsweise die Schlafräume
in den Krippenbereichen nicht besichtigt werden. Die Besichtigung soll dem Bieter einen Eindruck über den Gesamtzustand der jeweiligen Kindertagesstätte geben.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Falle eines Wechsels in der Person des bisherigen Auftragnehmers durch die Auftragserteilung ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegen kann.
8. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Das Angebot ist einfach in Papierform (ein Original) in A4 Schnellheftern/Ordnern (nicht getackert) sowie einfach in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen der Papierform und der elektronischen Fassung ist die Papierform maßgebend. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
Angebote sind möglich für ein Los oder beide Lose. Angebote für beide Lose unter der Bedingung, dass auch alle angebotenen Lose gemeinsam beauftragt werden (sogenannte Gesamtangebote), sind nicht zugelassen. Es gilt folgende Zuschlagslimitierung: Grundsätzlich erhält ein Bieter, der für beide Lose ein Angebot einreicht und dessen Angebot in beiden Losen das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, den Zuschlag für beide Lose (Los A und Los B). Jedoch wird einem Bieter im vorliegenden Verfahren, der bereits im Rahmen des im letzten Jahr durchführten Vergabeverfahrens über Reinigungsleistungen für die Kindertagesstätten des Auftraggebers (Vergabeverfahren „Unterhalts-, Grund- und Wäschereinigung in Kindertagesstätten“, europaweite Bekanntmachung Nr. 2014/S 143-257246 vom 29.7.2014) als Vertragspartner für mehrere Lose ausgewählt wurde, der Zuschlag im vorliegenden Verfahren nur so erteilt, dass er insgesamt in maximal drei Losen Vertragspartner wird. Das heißt, sofern ein Bieter in dem Vergabeverfahren aus dem Jahr 2014 bereits in zwei Losen den Zuschlag erhalten hat, kann er nun im vorliegenden Verfahren nur in maximal einem (weiteren) Los den Zuschlag erhalten. Sofern ein solcher Bieter im vorliegenden Verfahren Angebote für beide Lose einreicht und in beiden Losen sein Angebot jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, wird ihm der Zuschlag für das maximal eine weitere zu bezuschlagende Los nach einer in den Vergabeunterlagen festgelegten Priorität erteilt. Diese Zuschlagslimitierung gilt jedoch nicht, sofern ansonsten kein anderes zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters in dem entsprechenden Los vorliegt. Mehrere Bieter im vorliegenden Vergabeverfahren bzw. im Rahmen des im Jahr 2014 durchgeführten Vergabeverfahrens ausgewählte Auftragnehmer, die verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes sind (z. B. Unternehmen eines Konzerns), werden hinsichtlich der Zuschlagslimitierung als ein einheitliches Unternehmen betrachtet.
2. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bieter – unter Verwendung des Formblatts Eignung – die in dieser Bekanntmachung unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise seinem Angebot beizufügen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er bei der Prüfung der Eignung des Bieters auch auf Erfahrungen zurückgreifen wird, die er mit dem jeweiligen Bieter bei der Durchführung eines Auftrags in der Vergangenheit gemacht hat. Dies gilt insbesondere, sofern ein Bieter als Referenzauftrag einen Auftrag über Reinigungsleistungen für Kindergärten City benennt.
3. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
4. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen. Ebenfalls auf gesondertes Verlangen sind für das jeweilige andere Unternehmen die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser anderen Unternehmen beruft.
Mit Zuschlagserteilung stimmt der Auftraggeber dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
5. Enthalten die Bekanntmachung und/oder Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber bis spätestens zum 16.11.2015 darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 16.11.2015 bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die oben angegebene Auskunft erteilende Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
6. Der Auftraggeber bietet freiwillige Objektbesichtigungen vor Ort an. Die Besichtigung soll während des laufenden Betriebs der Kindertagesstätten nach telefonischer Absprache, donnerstags zwischen 8:00 und 13:00 Uhr erfolgen. Der Bieter hat sich vor seinem Besuch telefonisch bei der Kita anzumelden und den Termin pünktlich wahrzunehmen. Außerhalb des angegebenen Zeitfensters oder der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten ist eine Besichtigung nicht möglich. Die Vergabeunterlagen enthalten eine Liste mit den Ansprechpartnern der jeweiligen Kindertagesstätte und den Telefonnummern, unter denen ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins kann sich der Bieter von dem jeweiligen Kita-Ansprechpartner auf dieser Liste bestätigen lassen und diesen mit der Angebotsabgabe einreichen. Die Wahrnehmung und die Bestätigung des Termins sind jedoch nicht verpflichtend. Die Besichtigungstermine sollten maximal 15 Minuten je Kindertagesstätte in Anspruch nehmen und den betrieblichen Ablauf nicht stören. Während der Mittagszeit können beispielsweise die Schlafräume
in den Krippenbereichen nicht besichtigt werden. Die Besichtigung soll dem Bieter einen Eindruck über den Gesamtzustand der jeweiligen Kindertagesstätte geben.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Falle eines Wechsels in der Person des bisherigen Auftragnehmers durch die Auftragserteilung ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegen kann.
8. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Das Angebot ist einfach in Papierform (ein Original) in A4 Schnellheftern/Ordnern (nicht getackert) sowie einfach in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen der Papierform und der elektronischen Fassung ist die Papierform maßgebend. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung von 21 Kindertagesstätten, die in 21 Gebäuden in Berlin untergebracht sind, und Wäschereinigungsleistungen in diesen Kindertagesstätten. Zur Erbringung der Wäschereinigung hat der Auftragnehmer während der Schicht zur Unterhaltsreinigung die in der entsprechenden Kindertagesstätte angefallene Schmutzwäsche vor Ort in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Waschmaschinen zu waschen, in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Wäschetrocknern zu trocknen und anschließend zusammenzulegen.
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung von 21 Kindertagesstätten, die in 21 Gebäuden in Berlin untergebracht sind, und Wäschereinigungsleistungen in diesen Kindertagesstätten. Zur Erbringung der Wäschereinigung hat der Auftragnehmer während der Schicht zur Unterhaltsreinigung die in der entsprechenden Kindertagesstätte angefallene Schmutzwäsche vor Ort in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Waschmaschinen zu waschen, in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Wäschetrocknern zu trocknen und anschließend zusammenzulegen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los A
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und Wäschereinigung. Die zu reinigende Fläche der Gebäude beträgt ca. 13 500…
… m2. Die zu reinigende Wäsche beträgt pro Tag ca. 49 kg.
… m
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los B
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und Wäschereinigung. Die zu reinigende Fläche der Gebäude beträgt ca. 16 100…
… m2. Die zu reinigende Wäsche beträgt pro Tag ca. 96 kg.
… m
Menge oder Umfang:
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für 21 Kindertagesstätten in 21 Gebäuden. Die gesamte zu reinigende Fläche der Gebäude beträgt ca. 30 000 m
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Fax-Nummer anzugeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister (z. B. Handwerksrolle), soweit der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Ausländischen Bietern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass der/die dem Angebot beigefügte/n Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters jeweils den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/ wiedergeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister (z. B. Handwerksrolle), soweit der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Ausländischen Bietern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass der/die dem Angebot beigefügte/n Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters jeweils den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/ wiedergeben.
3. Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Angaben zum Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
2. Angaben zum Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind Reinigungsleistungen in Kindertagesstätten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angaben zum Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind Reinigungsleistungen in Kindertagesstätten.
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im vorgenannten Sinne in…
… den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ist aufgrund der hier für die Auftragsausführung relevanten Objekte Mindestanforderung. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
… jedem der letzten 3 abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
3. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechender Versicherungsbestätigung (Kopie).
Mindeststandards:
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Sinne von Ziff. III.2.2/2 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ist aufgrund der hier für die Auftragsausführung relevanten Objekte Mindestanforderung. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Sinne von Ziff. III.2.2/2 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ist aufgrund der hier für die Auftragsausführung relevanten Objekte Mindestanforderung. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Darstellung von Referenzen aus den letzten drei Jahren (nur Leistungen, die nach dem 1.10.2012 erbracht wurden/werden), bei denen Leistungen ausgeführt wurden und/oder werden, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind Reinigungsleistungen in Kindertagesstätten.
1. Darstellung von Referenzen aus den letzten drei Jahren (nur Leistungen, die nach dem 1.10.2012 erbracht wurden/werden), bei denen Leistungen ausgeführt wurden und/oder werden, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind Reinigungsleistungen in Kindertagesstätten.
Die Darstellung jeder Referenz muss folgenden Inhalt haben:
— Bezeichnung des Projekts und des Objekts, das Gegenstand der Referenzleistung ist,
— Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mit der Benennung stimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu.),
— Kurzbeschreibung der Eigenleistung im Projekt (inkl. Angabe der Fläche des/r Objekts/e in m
— Angabe des Umfangs der Eigenleistung einerseits und des Umfangs der Leistungen Dritter/Nachunternehmer andererseits,
— Zeitraum der Eigenleistung im Projekt,
— Auftragswert der Eigenleistung im Projekt.
Die Darstellung von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren (nur Leistungen, die nach dem 1.10.2012 erbracht wurden/werden), die Reinigungsleistungen in einer Kindertagesstätte über einen (bereits abgeschlossenen) Zeitraum von mindestens einem Jahr betrifft, ist Mindestanforderung.
Die Darstellung von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren (nur Leistungen, die nach dem 1.10.2012 erbracht wurden/werden), die Reinigungsleistungen in einer Kindertagesstätte über einen (bereits abgeschlossenen) Zeitraum von mindestens einem Jahr betrifft, ist Mindestanforderung.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
2. Je Los: Benennung des Objektleiters, der für alle Objekte (Kindertagesstätten) eines Loses zuständig und Ansprechpartner für den Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung ist, mit Erklärung zur beruflichen Qualifikation und zu persönlichen Referenzen. Sofern der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, kann eine Person auch als Objektleiter für mehrere Lose gleichzeitig benannt werden. Es bleibt der Entscheidung des Bieters überlassen, ob der Objektleiter selbst Reinigungsleistungen erbringen soll. Die Erklärung muss für den Objektleiter Folgendes beinhalten:
2. Je Los: Benennung des Objektleiters, der für alle Objekte (Kindertagesstätten) eines Loses zuständig und Ansprechpartner für den Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung ist, mit Erklärung zur beruflichen Qualifikation und zu persönlichen Referenzen. Sofern der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, kann eine Person auch als Objektleiter für mehrere Lose gleichzeitig benannt werden. Es bleibt der Entscheidung des Bieters überlassen, ob der Objektleiter selbst Reinigungsleistungen erbringen soll. Die Erklärung muss für den Objektleiter Folgendes beinhalten:
— Angaben zur Ausbildung, ggf. Zusatzausbildung und beruflichen Qualifikation,
— Angaben zu persönlichen Referenzprojekten (Projekt- und Objektbezeichnung, Auftraggeber, Kurzbeschreibung der übernommenen Leistungen und Leistungszeit).
3. Erklärung zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen.
Mindeststandards:
Die Darstellung von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren (nur Leistungen, die nach dem 1.10.2012 erbracht wurden/werden), die Reinigungsleistungen in einer Kindertagesstätte über einen (bereits abgeschlossenen) Zeitraum von mindestens einem Jahr betrifft, ist Mindestanforderung.
Die Darstellung von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren (nur Leistungen, die nach dem 1.10.2012 erbracht wurden/werden), die Reinigungsleistungen in einer Kindertagesstätte über einen (bereits abgeschlossenen) Zeitraum von mindestens einem Jahr betrifft, ist Mindestanforderung.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Verpflichtung des Auftragnehmers nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere Sanktionen nach § 6 Abs. 1 und 2 BerlAVG. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzureichen.
1. Verpflichtung des Auftragnehmers nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere Sanktionen nach § 6 Abs. 1 und 2 BerlAVG. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzureichen.
2. Verpflichtung des Auftragnehmers nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin i. V. m. der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einzureichen.
2. Verpflichtung des Auftragnehmers nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin i. V. m. der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einzureichen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Franziska Sagitza
Internetadresse: www.kindergaerten-city.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-02 📅
Datum des Endes: 2017-02-01 📅
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. II.1.8) dieser Bekanntmachung:
Angebote sind möglich für ein Los oder beide Lose. Angebote für beide Lose unter der Bedingung, dass auch alle angebotenen Lose gemeinsam beauftragt werden (sogenannte Gesamtangebote), sind nicht zugelassen. Es gilt folgende Zuschlagslimitierung: Grundsätzlich erhält ein Bieter, der für beide Lose ein Angebot einreicht und dessen Angebot in beiden Losen das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, den Zuschlag für beide Lose (Los A und Los B). Jedoch wird einem Bieter im vorliegenden Verfahren, der bereits im Rahmen des im letzten Jahr durchführten Vergabeverfahrens über Reinigungsleistungen für die Kindertagesstätten des Auftraggebers (Vergabeverfahren „Unterhalts-, Grund- und Wäschereinigung in Kindertagesstätten“, europaweite Bekanntmachung Nr. 2014/S 143-257246 vom 29.7.2014) als Vertragspartner für mehrere Lose ausgewählt wurde, der Zuschlag im vorliegenden Verfahren nur so erteilt, dass er insgesamt in maximal drei Losen Vertragspartner wird. Das heißt, sofern ein Bieter in dem Vergabeverfahren aus dem Jahr 2014 bereits in zwei Losen den Zuschlag erhalten hat, kann er nun im vorliegenden Verfahren nur in maximal einem (weiteren) Los den Zuschlag erhalten. Sofern ein solcher Bieter im vorliegenden Verfahren Angebote für beide Lose einreicht und in beiden Losen sein Angebot jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, wird ihm der Zuschlag für das maximal eine weitere zu bezuschlagende Los nach einer in den Vergabeunterlagen festgelegten Priorität erteilt. Diese Zuschlagslimitierung gilt jedoch nicht, sofern ansonsten kein anderes zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters in dem entsprechenden Los vorliegt. Mehrere Bieter im vorliegenden Vergabeverfahren bzw. im Rahmen des im Jahr 2014 durchgeführten Vergabeverfahrens ausgewählte Auftragnehmer, die verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes sind (z. B. Unternehmen eines Konzerns), werden hinsichtlich der Zuschlagslimitierung als ein einheitliches Unternehmen betrachtet.
Angebote sind möglich für ein Los oder beide Lose. Angebote für beide Lose unter der Bedingung, dass auch alle angebotenen Lose gemeinsam beauftragt werden (sogenannte Gesamtangebote), sind nicht zugelassen. Es gilt folgende Zuschlagslimitierung: Grundsätzlich erhält ein Bieter, der für beide Lose ein Angebot einreicht und dessen Angebot in beiden Losen das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, den Zuschlag für beide Lose (Los A und Los B). Jedoch wird einem Bieter im vorliegenden Verfahren, der bereits im Rahmen des im letzten Jahr durchführten Vergabeverfahrens über Reinigungsleistungen für die Kindertagesstätten des Auftraggebers (Vergabeverfahren „Unterhalts-, Grund- und Wäschereinigung in Kindertagesstätten“, europaweite Bekanntmachung Nr. 2014/S 143-257246 vom 29.7.2014) als Vertragspartner für mehrere Lose ausgewählt wurde, der Zuschlag im vorliegenden Verfahren nur so erteilt, dass er insgesamt in maximal drei Losen Vertragspartner wird. Das heißt, sofern ein Bieter in dem Vergabeverfahren aus dem Jahr 2014 bereits in zwei Losen den Zuschlag erhalten hat, kann er nun im vorliegenden Verfahren nur in maximal einem (weiteren) Los den Zuschlag erhalten. Sofern ein solcher Bieter im vorliegenden Verfahren Angebote für beide Lose einreicht und in beiden Losen sein Angebot jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, wird ihm der Zuschlag für das maximal eine weitere zu bezuschlagende Los nach einer in den Vergabeunterlagen festgelegten Priorität erteilt. Diese Zuschlagslimitierung gilt jedoch nicht, sofern ansonsten kein anderes zuschlagsfähiges Angebot eines anderen Bieters in dem entsprechenden Los vorliegt. Mehrere Bieter im vorliegenden Vergabeverfahren bzw. im Rahmen des im Jahr 2014 durchgeführten Vergabeverfahrens ausgewählte Auftragnehmer, die verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes sind (z. B. Unternehmen eines Konzerns), werden hinsichtlich der Zuschlagslimitierung als ein einheitliches Unternehmen betrachtet.
2. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bieter – unter Verwendung des Formblatts Eignung – die in dieser Bekanntmachung unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise seinem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bieter – unter Verwendung des Formblatts Eignung – die in dieser Bekanntmachung unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise seinem Angebot beizufügen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er bei der Prüfung der Eignung des Bieters auch auf Erfahrungen zurückgreifen wird, die er mit dem jeweiligen Bieter bei der Durchführung eines Auftrags in der Vergangenheit gemacht hat. Dies gilt insbesondere, sofern ein Bieter als Referenzauftrag einen Auftrag über Reinigungsleistungen für Kindergärten City benennt.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er bei der Prüfung der Eignung des Bieters auch auf Erfahrungen zurückgreifen wird, die er mit dem jeweiligen Bieter bei der Durchführung eines Auftrags in der Vergangenheit gemacht hat. Dies gilt insbesondere, sofern ein Bieter als Referenzauftrag einen Auftrag über Reinigungsleistungen für Kindergärten City benennt.
3. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied…
… die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
… berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
4. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen. Ebenfalls auf gesondertes Verlangen sind für das jeweilige andere Unternehmen die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser anderen Unternehmen beruft.
4. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen. Ebenfalls auf gesondertes Verlangen sind für das jeweilige andere Unternehmen die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser anderen Unternehmen beruft.
Mit Zuschlagserteilung stimmt der Auftraggeber dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
5. Enthalten die Bekanntmachung und/oder Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber bis spätestens zum 16.11.2015 darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 16.11.2015 bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die oben angegebene Auskunft erteilende Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 16.11.2015 bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die oben angegebene Auskunft erteilende Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
6. Der Auftraggeber bietet freiwillige Objektbesichtigungen vor Ort an. Die Besichtigung soll während des laufenden Betriebs der Kindertagesstätten nach telefonischer Absprache, donnerstags zwischen 8:00 und 13:00 Uhr erfolgen. Der Bieter hat sich vor seinem Besuch telefonisch bei der Kita anzumelden und den Termin pünktlich wahrzunehmen. Außerhalb des angegebenen Zeitfensters oder der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten ist eine Besichtigung nicht möglich. Die Vergabeunterlagen enthalten eine Liste mit den Ansprechpartnern der jeweiligen Kindertagesstätte und den Telefonnummern, unter denen ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins kann sich der Bieter von dem jeweiligen Kita-Ansprechpartner auf dieser Liste bestätigen lassen und diesen mit der Angebotsabgabe einreichen. Die Wahrnehmung und die Bestätigung des Termins sind jedoch nicht verpflichtend. Die Besichtigungstermine sollten maximal 15 Minuten je Kindertagesstätte in Anspruch nehmen und den betrieblichen Ablauf nicht stören. Während der Mittagszeit können beispielsweise die Schlafräume
6. Der Auftraggeber bietet freiwillige Objektbesichtigungen vor Ort an. Die Besichtigung soll während des laufenden Betriebs der Kindertagesstätten nach telefonischer Absprache, donnerstags zwischen 8:00 und 13:00 Uhr erfolgen. Der Bieter hat sich vor seinem Besuch telefonisch bei der Kita anzumelden und den Termin pünktlich wahrzunehmen. Außerhalb des angegebenen Zeitfensters oder der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten ist eine Besichtigung nicht möglich. Die Vergabeunterlagen enthalten eine Liste mit den Ansprechpartnern der jeweiligen Kindertagesstätte und den Telefonnummern, unter denen ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins kann sich der Bieter von dem jeweiligen Kita-Ansprechpartner auf dieser Liste bestätigen lassen und diesen mit der Angebotsabgabe einreichen. Die Wahrnehmung und die Bestätigung des Termins sind jedoch nicht verpflichtend. Die Besichtigungstermine sollten maximal 15 Minuten je Kindertagesstätte in Anspruch nehmen und den betrieblichen Ablauf nicht stören. Während der Mittagszeit können beispielsweise die Schlafräume
in den Krippenbereichen nicht besichtigt werden. Die Besichtigung soll dem Bieter einen Eindruck über den Gesamtzustand der jeweiligen Kindertagesstätte geben.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Falle eines Wechsels in der Person des bisherigen Auftragnehmers durch die Auftragserteilung ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegen kann.
8. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Das Angebot ist einfach in Papierform (ein Original) in A4 Schnellheftern/Ordnern (nicht getackert) sowie einfach in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen der Papierform und der elektronischen Fassung ist die Papierform maßgebend. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
8. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Das Angebot ist einfach in Papierform (ein Original) in A4 Schnellheftern/Ordnern (nicht getackert) sowie einfach in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen der Papierform und der elektronischen Fassung ist die Papierform maßgebend. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 203-368944 (2015-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Summe Gesamtpreis Unterhalts- und Grundreinigung pro Jahr (brutto) (75)
2. Summe Gesamtpreis Wäschereinigung pro Jahr (brutto) (5)
3. Ausführungskonzept (20)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-13 📅
Name: Allgemeine Gebäudereinigungs GmbH & Co. KG
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 21
18
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 101a, 101b, 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 101a, 101b, 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
§ 107 Einleitung, Antrag
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin (s. o. Ziff. VI.3.1) der Bekanntmachung)
Quelle: OJS 2016/S 045-074576 (2016-02-29)