Die Organisationsstruktur des Auftraggebers ist, der zunehmenden Anforderung wirtschaftlicher Geschäftsprozesse geschuldet, sehr schlank aufgestellt. Daher ist es geboten, diese Ausschreibung mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Nach geändertem Recht können bestimmte, fehlende Unterlagen nachgefordert werden, müssen es aber nicht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen, insbesondere zur Eignungsprüfung, nicht nachgefordert werden, sondern zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.