Unterhalts- und Glasreinigung für 17 Schulen des Main-Taunus-Kreises, 9 Lose (6 Lose Unterhalts- und Grundreinigung, 3 Lose Glas- und Rahmenreinigung)

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft

Unterhalts- und Glasreinigung für 17 Schulen des Main-Taunus-Kreises, 9 Lose (6 Lose Unterhalts- und Grundreinigung, 3 Lose Glas- und Rahmenreinigung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-26 Auftragsbekanntmachung
2015-08-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Unterhaltsreinigung: außerhalb der Schulferien ca. 82 000 m² Reinigungsgrundfläche. Grundreinigung: einmal jährlich optional. Glasreinigung: ca. 21 000 m² jährlich zweimal reinigen (1 x mit/1 x ohne Rahmen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
Telefon: +49 61922011327 📞
Fax: +49 61922011720 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 043-074488
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 250-444735
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Sind geforderte Nachweise für die Vergabestelle auf elektronischem Weg verfügbar, so muss der Bieter im Angebot mitteilen, auf welchem elektronischen Weg die Nachweise zur Verfügung stehen, ansonsten ist das Angebot unvollständig. Von der in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle ebenso absehen, wie von der in § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen von Preisangaben in dort bestimmten Fällen*. Auch von der nach § 7 EG Abs. 13 VOL/A der Vergabestelle gegebenen Möglichkeit, Bieter unvollständige Nachweise vervollständigen oder erläutern zu lassen, wird die Vergabestelle ebenfalls keinen Gebrauch machen. Es wird die Rechtslage nach VOL/A 2006 angewendet, wonach unvollständige Angebote zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen sind. (*mit Ausnahme von: § 16 EG Abs. 6 VOL/A). Zur Angebotsabgabe ist eine Objektbesichtigung durchzuführen. Die Terminanforderung für die Objektbesichtigung muss bis spätestens Donnerstag, den 9.4.2015 um 12:00 Uhr erfolgt sein (näheres siehe Vergabeunterlagen). Verspätet eingegangene Terminanforderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die durchgeführte Objektbesichtigung wird vom zuständigen Schulhausmeister bestätigt. Ohne Bestätigung der Objektbesichtigung wird das Angebot für das jeweilige Los nicht gewertet. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nachr. HAD-Ref.: 2779/145. Nachr. V-Nr/AKZ: ...
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Glasreinigung für 17 Schulen des Main-Taunus-Kreises, 9 Lose (6 Lose Unterhalts- und Grundreinigung, 3 Lose Glas- und Rahmenreinigung).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhalts- und Grundreinigung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung an Theodor-Heuss-Schule, Drei-Linden-Schule, Altenhainerschule, Otfried-Preußler-Schule, Bad Soden.
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 14 112 m² Reinigungsgrundfläche.Grundreinigung: einmal jährlich optional.
Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 14 112 m² Reinigungsgrundfläche.
Grundreinigung: einmal jährlich optional.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung an Grundschule in den Sindlinger Wiesen, Pestalozzischule, Max-von-Gagern-Schule, Kelkheim; Liederbachschule, Liederbach.
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 15 179 m² Reinigungsgrundfläche.Grundreinigung: Einmal jährlich optional.
Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 15 179 m² Reinigungsgrundfläche.
Grundreinigung: Einmal jährlich optional.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung an Anne-Frank-Schule, Eichendorffschule, Kelkheim.
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 16 527 m² Reinigungsgrundfläche.Grundreinigung: Einmal jährlich optional.
Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 16 527 m² Reinigungsgrundfläche.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung an Albert-von-Reinach-Schule, Rossertschule, Gesamtschule Fischbach, Kelkheim.
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 12 514 m² Reinigungsgrundfläche.Grundreinigung: Einmal jährlich optional.
Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 12 514 m² Reinigungsgrundfläche.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung an Georg-Kerschensteiner-Schule, Geschwister-Scholl-Schule, Schwalbach; Cretzschmarschule, Sulzbach.
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 10 151 m² Reinigungsgrundfläche.Grundreinigung: Einmal jährlich optional.
Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 10 151 m² Reinigungsgrundfläche.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung an Albert-Einstein-Schule, Schwalbach.
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 13 359 m² Reinigungsgrundfläche.Grundreinigung: Einmal jährlich optional.
Unterhaltsreinigung: Außerhalb der Schulferien ca. 13 359 m² Reinigungsgrundfläche.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung an Theodor-Heuss-Schule, Drei-Linden-Schule, Altenhainerschule, Otfried-Preußler-Schule, Bad Soden; Grundschule in den Sindlinger Wiesen, Pestalozzischule, Max-von-Gagern-Schule, Kelkheim; Liederbachschule, Liederbach.
Menge oder Umfang: Glasreinigung: ca. 9 283 m² jährlich zweimal reinigen (1 x mit/1 x ohne Rahmen).
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung an Anne-Frank-Schule, Eichendorffschule, Albert-von-Reinach-Schule, Rossertschule, Gesamtschule Fischbach, Kelkheim.
Menge oder Umfang: Glasreinigung: ca. 6 268 m² jährlich zweimal reinigen (1 x mit/1 x ohne Rahmen).
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung an Georg-Kerschensteiner-Schule, Geschwister-Scholl-Schule, Albert-Einstein-Schule, Schwalbach; Cretzschmarschule, Sulzbach.
Menge oder Umfang: Glasreinigung: ca. 5 330 m² jährlich zweimal reinigen (1 x mit/1 x ohne Rahmen).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird für die Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Die Vertragslaufzeiten beginnen in den Losen 1 bis 4, 7 und 8 am 1.10.2015 und enden am 30.9.2017. In den Losen 5, 6 und 9 beginnen die Vertragslaufzeiten ab 1.11.2015 und enden am 31.10.2017. Der Auftraggeber hat die einmalige Option den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dazu hat er mindestens vier Monate vor Ablauf des Vertrages das Recht auf Ausübung der Option. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesem Fall in den Losen 1 bis 4, 7 und 8 bis zum 30.9.2018 und in den Losen 5, 6 und 9 bis zum 31.10.2018. Der Vertrag endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit ohne vorherige Kündigung.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 20 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17 Schulen im Main-Taunus-Kreis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, (nicht älter als 3 Monate*);
— Erklärung einer Krankenkasse über ordnungsgemäß gezahlte Sozialabgaben, (nicht älter als 3 Monate*);
— Erklärung der zuständigen Berufsgenossenschaft über ordnungsgemäß gezahlte Sozialabgaben, (nicht älter als 3 Monate*);
— Nachweis über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe, (nicht älter als 3 Monate*);
— Nachweis der Gewerbeanmeldung, (nicht älter als 3 Monate*).
*Nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (Einreichungstermin).
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Geforderte Mindeststandards:
Erklärungen bzw. Nachweise gem. III.2.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatzes mit Unterhalts- bzw. Glasreinigung (je nach Los) jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Nachweis einer Bankauskunft, (nicht älter als 3 Monate*);
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung (nicht älter als 3 Monate*) mit folgenden Mindestversicherungssummen (in Tausend Euro): Personenschäden 1 000, Sachschäden 500, Schlüsselverlust-, Bearbeitungs- und Allmählichkeitsschäden je 50 bzw. im Bedarfsfall die Erklärung der Versicherung (nicht älter als 3 Monate*) auf Erhöhung auf die geforderten Summen im Zuschlagsfall;
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*nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (Einreichungstermin).
Für die Bewerbung ist die Vorlage der Nachweise in Kopie ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Mindeststandards:
Erklärungen bzw. Nachweise gem. III.2.1).
Erklärungen bzw. Nachweise gem. III.2.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste (für Lose 1 bis 6 aus Unterhaltsreinigung und/oder für Lose 7 bis 9 aus Glasreinigung) vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit Angabe der Rechnungswerte, der Leistungszeit und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
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— Nachweis der Fremdüberwachung nach RAL-GZ 902 o. glw. (nicht älter als 3 Monate*) bzw. im Bedarfsfall die Erklärung des Fremdüberwaches bzw. Eigenerklärung (nicht älter als 3 Monate*), wie im Falle der Auftragserteilung die Fremdüberwachung nach RAL-GZ 902 o. glw. sichergestellt wird;
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— Erklärung/Nachweis der Berufsqualifikation des Projektleiters und seiner Vertreter und geplanter Einsatz;
— Erklärung/Nachweis über Mitarbeiterstruktur, Auslastung und Vertretungsregeln;
— Kurzerläuterung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausstattung (nur für Unterhaltreinigung);
— Nachweise der Objektbesichtigung;
*nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (Einreichungstermin).
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Mindeststandards:
Erklärungen bzw. Nachweise gem. III.2.3). Mindestreinigungsfläche der Referenzen: Unterhalts- und Grundreinigung 10 000 m² pro Referenz, Glas- und Rahmenreinigung 5 000 m² pro Referenz. Mindestausstattung (nur für Unterhaltsreinigung): Reinigungsautomat und fahrbarer Systemgeräteträger nach Farbleitsystem DIN 77400 o. glw..
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung
1) Stellung der Sicherheit:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Jahresauftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
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2) Art der Sicherheit:
Für die Vertragserfüllung kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
3) Sicherheitsleistung durch Bürgschaft:
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt 421des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden.
Die Bürgschaft ist von einem
— in den Europäischen Gemeinschaften oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
— „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
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— Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
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— Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer hat monatlich nachträglich eine Rechnung einzureichen (Unterhalts- und Grundreinigung) bzw. jeweils nach Ausführung der Reinigungsarbeiten (Glas- und Rahmenreinigung). Die Rechnungsstellung erfolgt gesondert je Liegenschaft. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
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Überzahlungen: Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Des Weiteren siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn ein Verrechnungsscheck vorliegt. Bitte das Kassenzeichen 15-001 angeben. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sabine Pilling
Name: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis
Kontaktperson: Submissionsstelle Amt 63

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-30 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 250-444735
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Sind geforderte Nachweise für die Vergabestelle auf elektronischem Weg verfügbar, so muss der Bieter im Angebot mitteilen, auf welchem elektronischen Weg die Nachweise zur Verfügung stehen, ansonsten ist das Angebot unvollständig. Von der in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle ebenso absehen, wie von der in § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen von Preisangaben in dort bestimmten Fällen*. Auch von der nach § 7 EG Abs. 13 VOL/A der Vergabestelle gegebenen Möglichkeit, Bieter unvollständige Nachweise vervollständigen oder erläutern zu lassen, wird die Vergabestelle ebenfalls keinen Gebrauch machen. Es wird die Rechtslage nach VOL/A 2006 angewendet, wonach unvollständige Angebote zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen sind. (*mit Ausnahme von: § 16 EG Abs. 6 VOL/A).
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Zur Angebotsabgabe ist eine Objektbesichtigung durchzuführen. Die Terminanforderung für die Objektbesichtigung muss bis spätestens Donnerstag, den 9.4.2015 um 12:00 Uhr erfolgt sein (näheres siehe Vergabeunterlagen). Verspätet eingegangene Terminanforderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die durchgeführte Objektbesichtigung wird vom zuständigen Schulhausmeister bestätigt. Ohne Bestätigung der Objektbesichtigung wird das Angebot für das jeweilige Los nicht gewertet. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Nachr. HAD-Ref.: 2779/145.
Nachr. V-Nr/AKZ: ...

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber, dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft (Kontaktdaten unter I.1)) nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergeht demnach eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101a Abs. 1 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
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1. gegen § 101a verstoßen hat (§ 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist (§ 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB).
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Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs. 2 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 043-074488 (2015-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-289480
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 43-074488
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 2779/151. Nachr. V-Nr/AKZ: ...

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17 Schulen im Main-Taunus-Kreis,

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-10 📅
Name: Kurt-Service Gebäudedienste GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 24
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 65933
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: DEKU Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Am Martinszehnten 3
Postleitzahl: 60437
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB).
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Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber, dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft (Kontaktdaten unter I.1) nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
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Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 157-289480 (2015-08-10)