Unterhalts- und Glasreinigung für 17 Schulen des Main-Taunus-Kreises, 9 Lose (6 Lose Unterhalts- und Grundreinigung, 3 Lose Glas- und Rahmenreinigung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
“Unterhaltsreinigung: außerhalb der Schulferien ca. 82 000 m² Reinigungsgrundfläche. Grundreinigung: einmal jährlich optional. Glasreinigung: ca. 21 000 m²...”
Menge oder Umfang
Unterhaltsreinigung: außerhalb der Schulferien ca. 82 000 m² Reinigungsgrundfläche. Grundreinigung: einmal jährlich optional. Glasreinigung: ca. 21 000 m² jährlich zweimal reinigen (1 x mit/1 x ohne Rahmen).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org🌏
Telefon: +49 61922011327📞
Fax: +49 61922011720 📠
“Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der...”
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Sind geforderte Nachweise für die Vergabestelle auf elektronischem Weg verfügbar, so muss der Bieter im Angebot mitteilen, auf welchem elektronischen Weg die Nachweise zur Verfügung stehen, ansonsten ist das Angebot unvollständig. Von der in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle ebenso absehen, wie von der in § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen von Preisangaben in dort bestimmten Fällen*. Auch von der nach § 7 EG Abs. 13 VOL/A der Vergabestelle gegebenen Möglichkeit, Bieter unvollständige Nachweise vervollständigen oder erläutern zu lassen, wird die Vergabestelle ebenfalls keinen Gebrauch machen. Es wird die Rechtslage nach VOL/A 2006 angewendet, wonach unvollständige Angebote zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen sind. (*mit Ausnahme von: § 16 EG Abs. 6 VOL/A).
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Quelle: OJS 2015/S 043-074488 (2015-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge