Unterhaltsreinigung, betriebsbegleitende Reinigung und Glasreinigung am Flughafen Berlin Tegel (TXL)

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die zu vergebende Leistung umfasst sowohl Unterhaltsreinigungsleistungen als auch betriebsbegleitende Reinigungsleistungen und die Reinigung von Glasflächen und wird in 3 Lose wie folgt aufgeteilt:.
Los 1
Umfasst die Unterhalts- und betriebsbegleitende Reinigung der Gebäudeflächen in und an kommerziell genutzten Terminalgebäuden (Terminal A, B, C1-C3, D und E) und allen terminalnahen Gebäuden.
Los 2
Umfasst die Unterhaltsreinigung der Gebäudeflächen in und an betriebsspezifischen Gebäuden auf dem Betriebsgelände
Los 3
Umfasst die turnusmäßige und betriebsbegleitende Reinigung der in und an den Gebäuden aus Los 1 und 2 gelegenen Glasflächen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-07 Auftragsbekanntmachung
2016-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Die Lose umfassen jeweils zu reinigende Flächen von:Los 1 – Terminal und terminalnahe GebäudeIm Los 1 sind insgesamt ca. 60.000 m2 Gebäudeflächen zu reinigen.Los 2 – betriebsspezifische GebäudeIm Los 2 sind insgesamt ca. 25.000 m2 Gebäudeflächen zu reinigen.Los 3 – GlasreinigungIm Los 3 sind insgesamt ca. 25.000 m2 Glasfläche zu reinigen. Die Fläche ist einseitig inkl. Rahmen bemessen. Die Reinigung erfolgt i.d.R. beidseitig.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 154-285056
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Die Auftraggeberin betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Auftraggeberin führt als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Die Beschaffung der vorbenannten Leistungen (gemäß Ziffer I.3)) erfolgt für die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) sowie für die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG). Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100 %-igen Tochter im o. g. Ausschreibungsverfahren vertreten. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziffer IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. 2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Anhang A.III genannten Adresse einzureichen. Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen. Die Bewerbungsformblätter werden über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: fbb-ea2015231@kanzleigruenhagen.de. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte ein Ansprechpartner mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Kontaktstelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) mit den Bewerbungsformblättern bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Bewerbungsformblätter werden auf Anforderung über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: fbb-ea2015231@kanzleigruenhagen.de. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte ein Ansprechpartner mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 7) verwendet werden, der ebenfalls mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung gestellt wird. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) an die E-Mailadresse fbb-ea2015231@kanzleigruenhagen.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10-Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Kontaktstelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und die Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen die das Vergabeverfahren betreffen per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) verwiesen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Bei den o.g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem zweistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziffer III.2.1), III.2.2), III.2.3)) 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen Der Auftraggeber wird all jene Bewerber für das weitere Verfahren auswählen, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.2), Punkt 3 des Bekanntmachungstextes sowie Ziffer III.2.3), Los 1 Punkt 1.2.2, 1.2.3, 1.3.1, 1.3.2, Los 2 Punkt. 2.2.1, 2.2.2, 2,3,1, 2.3.2 und Los 3 Punkt 3.3.1 und 3.3.2 des Bekanntmachungstextes erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen pro Einzellos, das vorliegende Vergabeverfahren hinsichtlich des konkreten Loses einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten je Los, das vorliegende Vergabeverfahren hinsichtlich des konkreten Loses einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. 4. Beschränkungen bei der Bezuschlagung der Lose Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Teilnahmeanträge für einzelne Lose oder für alle Lose des Auftrags einreichen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen wird pro Los geprüft. Reicht ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft Teilnahmeanträge für mehrere Lose ein und erfüllt die Mindestanforderungen nur für einen Teil der Lose, führt die Nichterfüllung der Mindestanforderungen bezüglich eines oder mehrerer Lose(s) nur zum Ausschluss aus dem/den Verfahren, in dem/den die Mindestanforderungen nicht erfüllt wurden. Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft Teilnahmeanträge für Los 1 und Los 2 einreicht, für beide Lose die geforderten Mindestanforderungen erfüllt und für beide Lose zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird, besteht die Restriktion, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nur für eines der beiden Lose bezuschlagt werden kann. Daher ist durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei Angebotsabgabe verbindlich und unwiderruflich eine Festlegung zu treffen, welches der beiden Lose (Los 1 oder Los 2), für den Fall, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in beiden Losen als Bestbietender ermittelt wird, präferiert wird. Eine derartige Restriktion besteht für Los 3 nicht. 5. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der Auftraggeber zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 14
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst sowohl Unterhaltsreinigungsleistungen als auch betriebsbegleitende Reinigungsleistungen und die Reinigung von Glasflächen und wird in 3 Lose wie folgt aufgeteilt:.
Los 1
Umfasst die Unterhalts- und betriebsbegleitende Reinigung der Gebäudeflächen in und an kommerziell genutzten Terminalgebäuden (Terminal A, B, C1-C3, D und E) und allen terminalnahen Gebäuden.
Los 2
Umfasst die Unterhaltsreinigung der Gebäudeflächen in und an betriebsspezifischen Gebäuden auf dem Betriebsgelände
Los 3
Umfasst die turnusmäßige und betriebsbegleitende Reinigung der in und an den Gebäuden aus Los 1 und 2 gelegenen Glasflächen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Terminal und terminalnahe Gebäude
Kurze Beschreibung:
Umfasst die Unterhalts- und betriebsbegleitende Reinigung der Gebäudeflächen in und an kommerziell genutzten Terminalgebäuden (Terminal A, B, C1-C3, D und E) und allen terminalnahen Gebäude.
Menge oder Umfang: Im Los 1 sind insgesamt ca. 60.000 m² Gebäudeflächen zu reinigen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Betriebsspezifische Gabäude
Kurze Beschreibung:
Umfasst die Unterhaltsreinigung der Gebäudeflächen in und an betriebsspezifischen Gebäuden auf dem Betriebsgelände.
Menge oder Umfang: Im Los 2 sind insgesamt ca.25.000 m² Gebäudeflächen zu reinigen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung
Kurze Beschreibung:
Umfasst die Reinigung der in und an den Gebäuden der Lose 1 und 2 gelegenen Glasflächen.
Menge oder Umfang:
Im Los 3 sind insgesamt ca. 25.000 m² Glasfläche zu reinigen. Die Fläche ist einseitig inkl. Rahmen bemessen. Die Reinigung erfolgt i.d.R. beidseitig.
Die Lose umfassen jeweils zu reinigende Flächen von:
Los 1 – Terminal und terminalnahe Gebäude
Im Los 1 sind insgesamt ca. 60.000 m
Los 2 – betriebsspezifische Gebäude
Im Los 2 sind insgesamt ca. 25.000 m
Los 3 – Glasreinigung
Im Los 3 sind insgesamt ca. 25.000 m
Beschreibung der Optionen:
Option Nr. 1:
Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 4 x 3 Monate nach Ablauf der Grundlaufzeit, welche am 31.12.2017 endet.
Option Nr. 2:
Es besteht die Option zur Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß nachfolgenden Festlegungen:
Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar (§ 2 Ziff. 1 VOL/B).
Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Ziff. 3 Satz 1 VOL/B).
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages gemäß den einschlägigen Regelungen der VOL/B.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Referenznummer: EA-2015-231
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des
Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen;
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e) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen;
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f) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen;
g) Ich / wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3. Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung [vgl. Ziffer III.1.3), gemäß Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“] oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/ hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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4. Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle als Betrieb des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) bzw. Mitgliedschaft in einem einschlägigen Fachverband oder in einem assoziierten ausländischen Verband oder einer berufsständischen Vereinigung oder vergleichbar.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 (Formular Nr. 2) und 3 (vgl. Formular Nr. 1a) sowie für die „Verpflichtungserklärung“ (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle die v. g. Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
1. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt das Fristende für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
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2. Erklärung über den Gesamtumsatz unter Angabe des Eigenleistungsanteils in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012, 2013 abgeschlossen wurden.
3. Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto)
— für Los 1 von 5 Mio. EUR
— für Los 2 von 1 Mio. EUR
— für Los 3 von 1 Mio. EUR
des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz unterschrieben einzureichen (vgl. Formular Nr. 3 – Eigenerklärung zum Gesamtumsatz). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden vom Auftraggeber addiert. Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls vom Auftraggeber addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Formular Nr. 3) unterschrieben einzureichen.
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Soweit der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/ das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular Nr. 4).
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
— Für die Verpflichtungserklärung und die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz stellt die Kontaktstelle die v. g. Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1 (Terminal und terminalnahe Gebäude)
1.1 Vorlage von Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (o. vglb.) und DIN EN ISO 14001:2009 (o. vglb.)
1.2 Personelle Ausstattung – Angaben zum Führungsteam:
Die Bewerber sollen den/die konkret vorgesehene/n Objektleiter/in, den/die konkret vorgesehene/n stellvertretende/n Objektleiter/in und den/die konkret vorgesehene/n Qualitätsmanager/in namentlich benennen. Von diesen benannten Personen sind folgende Informationen beizubringen:
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— Angabe der Qualifikation
— Angabe der persönlichen beruflichen Erfahrungen
— Vorlage von Referenzen
Für die geforderten Angaben zur personellen Ausstattung gemäß Ziffer III.2.3), Los 1 Punkt 1.2 stellt die Kontaktstelle ein Formular Nr. 5 a mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
1.2.1 Der/die für die Steuerung des Objektes vorgesehene Objektleiter/in und der/die stellvertretende Objektleiter/in sollen jeweils ausgebildeter Glas- und Gebäudereiniger sein und eine Qualifikation als Geselle oder eine vergleichbare Qualifikation haben. Der/die Objektleiter/in und sein/ihre Stellvertreter/in sollen ausschließlich für die Organisation und Überwachung der ausgeschriebenen Leistung verantwortlich und vor Ort sein.
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1.2.2 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die unter Ziffer III.2.3) Punkt 1.2 benannte Objektleiter/in und der/die benannte stellvertretende Objektleiter/in jeweils die folgende Mindestanforderung erfüllen:
— ≥ 5 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung
— ≥ 3 Jahre praktische Berufserfahrung als Objektleiter/in eines Objekts mit ≥ 15.000 m
— ≥ 3 Jahre Berufserfahrung als Objektleiter/in in einem publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereich (z.B. Flughafen, Bahnhof o. ä.)
1.2.3 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die unter Ziffer III.2.3) Punkt 1.2 benannte Qualitätsmanager/in die folgende Mindestanforderung erfüllt:
— ≥ 2 Jahre Berufserfahrung als Qualitätsmanager/in einem publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereich (z.B. Flughafen, Bahnhof o.ä)
Die Angaben zu Punkt 1.1 und die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 1.2, 1.21, 1.2.2 und 1.2.3 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaftauf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach ZifferIII.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 1.1, 1.2, 1.21, 1.2.2 und 1.2.3 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundeneUnternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundeneUnternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach ZifferIII.2.3), Pkt. 1.2 (Formular Nr. 5a) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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1.3 Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2009 erbracht worden sind.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Los 1 Punkt 1.3.1 – 1.3.2 stellt die Kontaktstelle ein Formular Nr. 6a „Tabelle Referenzen“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
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Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Los 1 Punkt 1.3.1 – 1.3.2 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
1.3.1 Eine Referenz aus dem unter 1.3 genannten Zeitraum mit einer Laufzeit von ≥ 6 Monaten
— Leistungsart: wiederkehrende (im Sinne von turnusmäßiger) Gebäudereinigung in einem publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereich
— Leistungsumfang: ≥ 30.000 m
1.3.2 Eine Referenz aus dem unter 1.3 genannten Zeitraum mit einer Laufzeit von ≥ 6 Monaten
— Leistungsart: wiederkehrende (im Sinne von turnusmäßiger) Gebäudereinigung in einem Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafens
— Leistungsumfang: ≥ 3.000 m
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular Nr. 6 a, siehe Bewerbungsformblätter) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer etc.)
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
— Bezeichnung des Referenzobjektes
— Zeitraum der Leistungserbringung
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt
1.3.1.u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
1.3.2 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Los 1 Punkt 1.3.1 bis 1.3.2 auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Los 1 Punkt 1.1 bis 1.2 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3), Los 1 Punkt 1.3.1 bis 1.3.2 (Formular Nr. 6a) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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Los 2 (betriebsspezifische Gebäude)
2.1 Vorlage von Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (o. vglb.) und DIN EN ISO 14001:2009 (o. vglb.)
2.2 Personelle Ausstattung – Angaben zum Führungsteam:
Für die geforderten Angaben zur personellen Ausstattung gemäß Ziffer III.2.3), Los 2 Punkt 2.2 stellt die Kontaktstelle ein Formular Nr. 5 b mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
2.2.1 Der für die Steuerung des Objektes vorgesehene Objektleiter/in und der/die stellvertretende Objektleiter/in sollen jeweils ausgebildeter Glas- und Gebäudereiniger sein und eine Qualifikation als Geselle oder eine vergleichbare Qualifikation haben. Der/die Objektleiter/in und sein/ihre Stellvertreter/in sollen ausschließlich für die Organisation und Überwachung der ausgeschriebenen Leistung verantwortlich und vor Ort sein.
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2.2.2 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die unter Ziffer III.2.3) Punkt 2.2 benannte Objektleiter/in und der/die stellvertretende Objektleiter/in jeweils die folgende Mindestanforderung erfüllen:
— ≥ 4 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung
— ≥ 2 Jahre praktische Berufserfahrung als Objektleiter/in eines Objekts mit ≥ 5.000 m
2.2.3 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die unter Ziffer III.2.3) Punkt 2.2 benannte Qualitätsmanager/in die folgende Mindestanforderung erfüllt:
— ≥ 3 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung
Die Angaben zu Punkt 2.1 und die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 2.2, 2.21, 2.2.2 und 2.2.3 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach ZifferIII.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 2.1, 2.2, 2.21, 2.2.2 und 2.2.3 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundeneUnternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundeneUnternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach ZifferIII.2.3), Pkt. 2.2 (Formular Nr. 5b) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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2.3 Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2009 erbracht worden sind.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Los 2 Punkt 2.3.1 – 2.3.2 stellt die Kontaktstelle ein Formular Nr. 6 b „Tabelle Referenzen“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
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Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Los 2 Punkt 1.3.1 – 1.3.2 -aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2.3.1 Eine Referenz aus dem unter 2.3 genannten Zeitraum mit einer Laufzeit von ≥ 6 Monaten
— Leistungsart: wiederkehrende (im Sinne von turnusmäßiger) Gebäudereinigung
— Leistungsumfang: ≥ 5.000 m
2.3.2 Eine Referenz aus dem unter 2.3 genannten Zeitraum mit einer Laufzeit von ≥ 6 Monaten
— Leistungsart: wiederkehrende (im Sinne von turnusmäßiger) Gebäudereinigung in einem Sicherheitsbereich
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular Nr. 6 b, siehe Bewerbungsformblätter) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt
2.3.1.u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
2.3.2 u. a. zur Leistungsart.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Los 2 Punkt 2.3.1 bis 2.3.2 auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Los 2 Punkt 2.1 bis 2.2 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3), Los 2 Punkt 2.3.2 bis 2.3.2 (Formular Nr. 6 b) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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Los 3 (Glasreinigung)
3.1 Vorlage einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001:2009 (o. vglb.)
3.2 Personelle Ausstattung – Angaben zum Führungsteam:
Die Bewerber sollen den/die konkret vorgesehene/n Objektleiter/in und den/die konkret vorgesehene/n stellvertretende/n Objektleiter/in namentlich benennen. Der für die Steuerung des Objektes vorgesehene Objektleiter/in und der/die stellvertretende Objektleiter/in sollen ausgebildeter Glas- und Gebäudereiniger sein und eine Qualifikation als Geselle oder eine vergleichbare Qualifikation haben. Der/die Objektleiter/in und sein/ihre Stellvertreter/in sollen ausschließlich für die Organisation und Überwachung der ausgeschriebenen Leistung verantwortlich und vor Ort sein. Von diesen benannten Personen sind folgende Informationen beizubringen:
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Die Angaben zu Punkt 3.1 und die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 3.2 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaftauf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach ZifferIII.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.2 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundeneUnternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundeneUnternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach ZifferIII.2.3), Pkt. 3.2 (Formular Nr. 5c) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftenmöglichst genutzt werden sollen.
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3.3 Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2009 erbracht worden sind.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Los 3 Punkt 3.3.1 – 3.3.2 stellt die Kontaktstelle ein Formular Nr. 6 c „Tabelle Referenzen“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
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Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Los 3 Punkt 3.3.1 – 3.3.2 -aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
3.3.1 Eine Referenz aus dem unter 3.3 genannten Zeitraum mit einer Laufzeit von ≥ 6 Monaten
— Leistungsart: wiederkehrende (im Sinne von turnusmäßiger) Glasreinigung in einem publikumsoffenen und hochfrequentierten Bereich
— Leistungsumfang: ≥ 3.500
3.3.2 Eine Referenz aus dem unter 3.3 genannten Zeitraum mit einer Laufzeit von ≥ 6 Monaten
— Leistungsart: wiederkehrende (im Sinne von turnusmäßiger) Glas- und /oder Gebäudereinigung in einem Sicherheitsbereich
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular Nr. 6 c, siehe Bewerbungsformblätter) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt
3.3.1.u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
3.3.2 u. a. zur Leistungsart.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Los 3 Punkt 3.3.1 bis 3.3.2 auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Los 3 Punkt 3.1 bis 3.2 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3), Los 3 Punkt 3.3.1 bis 3.3.2 (Formular Nr. 6c) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Für Einzelbewerber stellt die Kontaktstelle das Formular Nr. 1b „Teilnahmeantrag Einzelbewerber“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziffer VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss bei Leistungsbeginn gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG)
Postanschrift: Flughafen Schönefeld
Kontakt
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Name: Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge
Postanschrift: Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: RA Matthias Grünhagen
Telefon: +49 30516522720 📞
E-Mail: fbb-ea2015231@kanzleigruenhagen.de 📧
Fax: +49 30516522710 📠
URL für weitere Informationen: www.kanzleigruenhagen.de 🌏
URL der Dokumente: www.kanzleigruenhagen.de 🌏
URL der Teilnahme: www.kanzleigruenhagen.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2015/S 154-285056 (2015-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Kontakt
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 060-102435
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 154-285056
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Die Auftraggeberin betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Auftraggeberin führt als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Die Beschaffung der vorbenannten Leistungen (gemäß Ziffer I.3)) erfolgt für die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) sowie für die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG). Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100 %-igen Tochter im o. g. Ausschreibungsverfahren vertreten. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziffer IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und – bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. 2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Anhang A.III genannten Adresse einzureichen. Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen. Die Bewerbungsformblätter werden über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: fbbea2015231@kanzleigruenhagen.de. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte ein Ansprechpartner mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Kontaktstelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) mit den Bewerbungsformblättern bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Bewerbungsformblätter werden auf Anforderung über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: fbb-ea2015231@kanzleigruenhagen.de. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte ein Ansprechpartner mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 7) verwendet werden, der ebenfalls mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung gestellt wird. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) an die E-Mailadresse fbbea2015231@kanzleigruenhagen.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10-Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Kontaktstelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und die Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen die das Vergabeverfahren betreffen per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) verwiesen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Bei den o.g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem zweistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziffer III.2.1), III.2.2), III.2.3)); 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen. Der Auftraggeber wird all jene Bewerber für das weitere Verfahren auswählen, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.2), Punkt 3 des Bekanntmachungstextes sowie Ziffer III.2.3), Los 1 Punkt 1.2.2, 1.2.3, 1.3.1, 1.3.2, Los 2 Punkt. 2.2.1, 2.2.2, 2,3,1, 2.3.2 und Los 3 Punkt 3.3.1 und 3.3.2 des Bekanntmachungstextes erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen pro Einzellos, das vorliegende Vergabeverfahren hinsichtlich des konkreten Loses einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten je Los, das vorliegende Vergabeverfahren hinsichtlich des konkreten Loses einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. 4. Beschränkungen bei der Bezuschlagung der Lose Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Teilnahmeanträge für einzelne Lose oder für alle Lose des Auftrags einreichen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen wird pro Los geprüft. Reicht ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft Teilnahmeanträge für mehrere Lose ein und erfüllt die Mindestanforderungen nur für einen Teil der Lose, führt die Nichterfüllung der Mindestanforderungen bezüglich eines oder mehrerer Lose(s) nur zum Ausschluss aus dem/den Verfahren, in dem/den die Mindestanforderungen nicht erfüllt wurden. Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft Teilnahmeanträge für Los 1 und Los 2 einreicht, für beide Lose die geforderten Mindestanforderungen erfüllt und für beide Lose zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird, besteht die Restriktion, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nur für eines der beiden Lose bezuschlagt werden kann. Daher ist durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei Angebotsabgabe verbindlich und unwiderruflich eine Festlegung zu treffen, welches der beiden Lose (Los 1 oder Los 2), für den Fall, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in beiden Losen als Bestbietender ermittelt wird, präferiert wird. Eine derartige Restriktion besteht für Los 3 nicht. 5. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der Auftraggeber zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
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Quelle: OJS 2016/S 060-102435 (2016-03-22)