Unterhaltsreinigung für die Liegenschaften Herbert-Lewin-Platz 1-3, Wegelystraße 3, 8, 10-14

Teileigentümergemeinschaft Verbändehaus Berlin-Charlottenburg

Unterhaltsreinigung inkl. Innverglasung der Gebäude DKG, KBV I, KBV II und BÄK sowie Tiergarten-Tower (optional – 2 Etagen) – Fläche ca. 28 000 m², Reinigung Tiefgarage, Winterdienst (z. T. optional), Mattenservice.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-20 Auftragsbekanntmachung
2016-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Teileigentümergemeinschaft Verbändehaus Berlin-Charlottenburg
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz/Wegelystraße
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: info@srp-immobilien.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 228-415420
ABl. S-Ausgabe: 228

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung inkl. Innverglasung der Gebäude DKG, KBV I, KBV II und BÄK sowie Tiergarten-Tower (optional – 2 Etagen) – Fläche ca. 28 000 m², Reinigung Tiefgarage, Winterdienst (z. T. optional), Mattenservice.
Beschreibung der Optionen:
Winterdienst G-BA – Wegelystraße 8, Berlin.
Unterhaltsreinigung Tiergarten-Tower (2 Etagen = ca. 1 000 m²) – Str. d. 17. Juni 106-108, Berlin.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 0641/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter lll.2.1)-lll.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
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Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
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Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/ der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
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Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
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Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für sämtliche Nachunternehmer (einschließlich ggf. vorhandener Nachunternehmer auf der 2. oder weiteren Ebenen) einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
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Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern.
Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
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Außerdem ist eine unterzeichnete Antikorruptionserklärung (Formblatt) mit dem Angebot vorzulegen.
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Vorlage eines aktuellen (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellten) Berufs- oder Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes;
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— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs.
4 VOL/A-EG nicht bestehen;
6 VOL/A-EG nicht bestehen;
— Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen;
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der deutschen Arbeitsschutzbestimmungen.
Hinweis: Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen, § 19 Abs. 4 MiLoG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den leistungsartbezogenen Nettojahresumsatz der Niederlassung (die im Auftragsfall zuständig wird) des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014);
— Eigenerklärung zu den für den Bieter/die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft jeweils bestehende Haftpflichtversicherung gemäß Formblatt zur Eignung:
• Personenschäden: 5 000 000 EUR (2-fach/Jahr);
• Sachschäden: 5 000 000 EUR (2-fach/Jahr);
• Umweltschäden: 5 000 000 EUR (1-fach/Jahr);
• Vermögensschäden: 150 000 EUR (2-fach/Jahr);
• Schlüsselverlust: 120 000 EUR (2-fach/Jahr);
— Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl sowie Zu- und Abgänge der Beschäftigten der Niederlassung (die im Auftragsfall zuständig wird) des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft aus den letzten drei Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nennung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenzen (Büro- und Verwaltung) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) unter Angabe des Auftragsortes mit Anschrift, Auftraggeber und dortiger Ansprechpartner, Brutto-Grundfläche (BGF), Anzahl und Funktion der eingesetzten Mitarbeiter, Dauer der Auftragserbringung (Monat/Jahr – Monat/Jahr);
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— Beschreibung der Maßnahmen des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität.
Mindeststandards:
— Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen mit einer BGF ab 20 000 m
— Nachweis durch Vorlage Zertifikat auf Basis der DIN EN ISO
9001 (gültig für die ausführende Niederlassung) oder alternativ Nachweis, dass vergleichbar gearbeitet wird;
14001 (gültig für die ausführende Niederlassung) oder alternativ Nachweis, dass vergleichbar gearbeitet wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: APO Vermietungsgesellschaft mbH Objekt Berlin KG
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesärztekammer
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 1
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Postanschrift: Wegelystraße 3
Kontakt
Kontaktperson: SRP BBG mbH
Frau Sandra Schulz
Name: SRP BBG mbH
Postanschrift: Klostergasse 3
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Telefon: +49 34199386200 📞
Fax: +49 34199386229 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0641/2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +48 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er im Vergabeverfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 228-415420 (2015-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 491 568,35 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 055-092334
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 228-415420
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 0641/15

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Konzept (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-29 📅
Name: WISAG Gebäudereinigung Berlin GmbH & Co. KG
Postanschrift: Frankfurter Allee 73c
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +48 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die er im Vergabeverfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch
je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf erkennbare Verstöße in der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf
der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 055-092334 (2016-03-16)