Unterhaltung der Niedersachsenbrücke in Wilhelmshaven – Erneuerung des Korrosionsschutzes der Gründungspfähle

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG – Niederlassung Wilhelmshaven

Die Umschlaganlage „Niedersachenbrücke“ befindet sich im Jadebusen, nord-östlich von Wilhelmshaven, im südlichen Bereich des Jade-Weser-Ports. Die Niedersachsenbrücke ist auf spiralnahtgeschweißten Stahlrohrpfählen mit dem Durchmesser von 762 mm und einer Wandstärke von 16 mm, sowie Pfählen von Typ UP 166 (Eckplattform), die in den Seeboden gerammt sind, gegründet. Auf den Gründungspfählen lagern Jochbalken oder Pfahlköpfe und darauf die Brückenfahrplatten und Brückenplattformen aus Stahlbeton. Die Umschlaganlage unterteilt sich in die folgenden Einzelbauwerke:
— Transportbrücke;
— Eckbauwerk;
— Eckplattform;
— Umschlagbrücke;
— Feuerlöschplattform;
— Pollersteg;
— Schiffsübergang;
— Pfenderdalben 18/19.
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags ist die Instandsetzung aller Brückenteilbauwerke.
Die Transportbrücke ist mit einer Länge von ca. 1 350 m vom Festland in den Jadebusen gebaut und verläuft von West nach Ost. Sie dient der Zufahrt zur Umschlagbrücke (Anlegerbrücke) und besteht aus den Jochen 1 bis 45. Im Zuge der Errichtung des Jade-Weser-Ports (JWP) wurden die Gründungspfähle der Joche 1 bis 40 in den südlich abgestuften und hochwasserfreien Böschungsbereich des JWP eingespült und sind von Land aus zugänglich. Die anschließenden Joche 41-45 befinden sich bereits im Böschungsbereich bzw. über See. Daran schließen das Eckbauwerk mit 28 Gründungspfählen und die Eckplattform mit 18 Pfählen (vom Typ UP 166) als Übergang zur Umschlagbrücke an. Die Umschlagbrücke ist auf 254 Pfählen gegründet, die sich auf 61 Doppelböcke, 2 6er Böcke und 120 einzelne Pfähle aufteilen. Die Pfähle dieser Teilbauwerke der Niedersachsenbrücke befinden sich über See und sind nur über hängende Gerüste oder mit schwimmendem Arbeitsgerät zu erreichen. Die zu bearbeitenden Flächen reichen bis -0,50 NHN in den Tidewechselbereich, der im Mittel von NHN + 1,86 m bis min NHN – 2,08 m schwankt.
Die Stahlgründungsrohre der Niedersachsenbrücke wurden mit einer Stahlwasserbau-Beschichtung gegen Korrosion geschützt. Die Erst-Beschichtung im Bereich von unterhalb der Stahlbetonbauteile bis zur mittleren Tidewasserlinie (NN – 0,30 m) wurde in den Jahren 1982 bis 1984 erneuert. Nach nunmehr rund 30 jähriger Standzeit ist die Beschichtung verbraucht und muss erneuert werden. Dieses ist dringend erforderlich, um die Dauerhaftigkeit der Niedersachsenbrücke zu erhöhen. Aus diesem Grund soll eine Instandsetzung des Korrosionsschutzes an den Gründungspfählen durchgeführt werden.
Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung sind folgende Arbeiten auszuführen:
— technische Bearbeitung;
— Baustelleneinrichtung und -räumung;
— Gerüstbauarbeiten;
— Tief- und Erdbauarbeiten;
— Wasserbau;
— Betonsanierungsarbeiten;
— Stahlbauarbeiten;
— Korrosionsschutzarbeiten.
Bei der Probeinstandsetzung im Jahr 2014 sind 2 verschiedene Entschichtungsmöglichkeiten (Induktionswärme-Verfahren und Trockenstrahlen) mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, dem NLWKN und dem Schadstoffgutachter abgestimmt und genehmigt worden, um anhand der Ergebnisse das geeignetere Verfahren für Arbeiten an Land und über See für die Hauptmaßnahme zu bestimmen. Hier wurde sich für das induktive Entschichtungsverfahren entschieden. Auf der Basis dieser Entscheidung wurde eine wasserrechtliche Genehmigung durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-11 Auftragsbekanntmachung
2016-08-02 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Auftrag von Korrosionsschutzschichten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Auftrag von Korrosionsschutzschichten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG – Niederlassung Wilhelmshaven
Postanschrift: Neckarstraße 10
Postleitzahl: 26382
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
E-Mail: vergabe-whv@nports.de 📧
Telefon: +49 442148000 📞
Fax: +49 44214800599 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 243-442453
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. 2. Die Leistungen werden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben. 3. Die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zu verwendenden Formblätter können beim Auftraggeber bei der in Abschnitt I. 1) genannten Kontaktstelle per E-Mail (vergabe-whv@nports.de) angefordert werden. 4. Der Teilnahmeantrag ist 3-fach schriftlich sowie 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag – Erneuerung des Korrosionsschutzes der Gründungspfähle der Niedersachsenbrücke in Wilhelmshaven – nicht unbefugt öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Für den Fall von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der schriftlichen Fassung und der elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang. 5. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise. 6. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen – unter Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses – in das Eigentum des Auftraggebers über. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags/des Angebots oder Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. 7. Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter zu berufen, so muss er durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Umschlaganlage „Niedersachenbrücke“ befindet sich im Jadebusen, nord-östlich von Wilhelmshaven, im südlichen Bereich des Jade-Weser-Ports. Die Niedersachsenbrücke ist auf spiralnahtgeschweißten Stahlrohrpfählen mit dem Durchmesser von 762 mm und einer Wandstärke von 16 mm, sowie Pfählen von Typ UP 166 (Eckplattform), die in den Seeboden gerammt sind, gegründet. Auf den Gründungspfählen lagern Jochbalken oder Pfahlköpfe und darauf die Brückenfahrplatten und Brückenplattformen aus Stahlbeton. Die Umschlaganlage unterteilt sich in die folgenden Einzelbauwerke:
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— Transportbrücke;
— Eckbauwerk;
— Eckplattform;
— Umschlagbrücke;
— Feuerlöschplattform;
— Pollersteg;
— Schiffsübergang;
— Pfenderdalben 18/19.
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags ist die Instandsetzung aller Brückenteilbauwerke.
Die Transportbrücke ist mit einer Länge von ca. 1 350 m vom Festland in den Jadebusen gebaut und verläuft von West nach Ost. Sie dient der Zufahrt zur Umschlagbrücke (Anlegerbrücke) und besteht aus den Jochen 1 bis 45. Im Zuge der Errichtung des Jade-Weser-Ports (JWP) wurden die Gründungspfähle der Joche 1 bis 40 in den südlich abgestuften und hochwasserfreien Böschungsbereich des JWP eingespült und sind von Land aus zugänglich. Die anschließenden Joche 41-45 befinden sich bereits im Böschungsbereich bzw. über See. Daran schließen das Eckbauwerk mit 28 Gründungspfählen und die Eckplattform mit 18 Pfählen (vom Typ UP 166) als Übergang zur Umschlagbrücke an. Die Umschlagbrücke ist auf 254 Pfählen gegründet, die sich auf 61 Doppelböcke, 2 6er Böcke und 120 einzelne Pfähle aufteilen. Die Pfähle dieser Teilbauwerke der Niedersachsenbrücke befinden sich über See und sind nur über hängende Gerüste oder mit schwimmendem Arbeitsgerät zu erreichen. Die zu bearbeitenden Flächen reichen bis -0,50 NHN in den Tidewechselbereich, der im Mittel von NHN + 1,86 m bis min NHN – 2,08 m schwankt.
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Die Stahlgründungsrohre der Niedersachsenbrücke wurden mit einer Stahlwasserbau-Beschichtung gegen Korrosion geschützt. Die Erst-Beschichtung im Bereich von unterhalb der Stahlbetonbauteile bis zur mittleren Tidewasserlinie (NN – 0,30 m) wurde in den Jahren 1982 bis 1984 erneuert. Nach nunmehr rund 30 jähriger Standzeit ist die Beschichtung verbraucht und muss erneuert werden. Dieses ist dringend erforderlich, um die Dauerhaftigkeit der Niedersachsenbrücke zu erhöhen. Aus diesem Grund soll eine Instandsetzung des Korrosionsschutzes an den Gründungspfählen durchgeführt werden.
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Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung sind folgende Arbeiten auszuführen:
— technische Bearbeitung;
— Baustelleneinrichtung und -räumung;
— Gerüstbauarbeiten;
— Tief- und Erdbauarbeiten;
— Wasserbau;
— Betonsanierungsarbeiten;
— Stahlbauarbeiten;
— Korrosionsschutzarbeiten.
Bei der Probeinstandsetzung im Jahr 2014 sind 2 verschiedene Entschichtungsmöglichkeiten (Induktionswärme-Verfahren und Trockenstrahlen) mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, dem NLWKN und dem Schadstoffgutachter abgestimmt und genehmigt worden, um anhand der Ergebnisse das geeignetere Verfahren für Arbeiten an Land und über See für die Hauptmaßnahme zu bestimmen. Hier wurde sich für das induktive Entschichtungsverfahren entschieden. Auf der Basis dieser Entscheidung wurde eine wasserrechtliche Genehmigung durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt.
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Referenznummer: 5M1501
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben/Eigenerklärungen gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben:
1. dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO aufgeführten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist und keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO;
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2. dass das Unternehmen nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO);
3. dass das Unternehmen keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO);
4. dass die Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister vorliegt (nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ansässig ist);
5. ob und ggf. welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen sowie seine geschäftsführenden natürlichen Personen vorliegen;
Die Eigenerklärung hat unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen. Weitere Hinweise siehe Abschnitt VI.).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft folgende Angaben/Eigenerklärungen gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben:
1. dass über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und dass ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO);
2. dass sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO);
3. dass das Unternehmen die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO);
4. Angaben zum Gesamtumsatz (in EUR) des Unternehmens, welches sich als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
5. Angaben zum Umsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
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6. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 10 000 000 EUR für sonstige Schäden verfügt und dass diese Versicherung den gesamten Leistungsbereich abdeckt, auf den sich der Auftrag bezieht;
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7. Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen.
Auf gesondertes Verlangen sind die bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs darzulegen.
Die Eigenerklärung hat unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen. Weitere Hinweise siehe Abschnitt VI.).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber folgende Angaben/Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt:
1. Benennung von Referenzen zu mit dem ausgeschriebenem Auftrag vergleichba-ren Leistungen mit Angaben zu:
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum;
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen und Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
— Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
2. Benennung von Referenzen nach TRGS 524 (BRG 128) für Arbeiten in einem kontaminierten Bereich und nach TRGS 519 Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallentsorgung mit Angaben zu:
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3. Nachweis über die Anzahl und Vorhaltemöglichkeit von induktiven Entschichtungsanlagen.
Die vorgenannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
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Die Eigenerklärung hat unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen. Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen. Weitere Hinweise siehe Abschnitt VI.).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Weitere Hinweise siehe Abschnitt VI.).
Sonstige besondere Bedingungen:
Wie unter Ziffer II.1.5) bereits dargestellt sind bei der Probeinstandsetzung im Jahr 2014 2 verschiedene Entschichtungsmöglichkeiten (Induktionswärme-Verfahren und Trockenstrahlen) mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, dem NLWKN und dem Schadstoffgutachter abgestimmt und genehmigt worden, um anhand der Ergebnisse das geeignetere Verfahren für Arbeiten an Land und über See für die Hauptmaßnahme zu bestimmen. Hier wurde sich für das induktive Entschichtungsverfahren entschieden. Auf der Basis dieser Entscheidung wurde eine wasserrechtliche Genehmigung durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Altbeschichtung Asbest- und PAK-haltig ist und damit der größte Teil der Leistungen der TRGS 519, TRGS 524 (BGR 128) und der TGRS 551 unterliegen. Die Bewerber müssen daher beim Gewerbeaufsichtsamt eine Arbeitserlaubnis innerhalb dieser Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beantragen. Ein Muster liegt zur Information der Bewerber den Teilnahmeunterlagen bei. Der Antrag ist NICHT mit dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151336 📞
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 243-442453 (2015-12-11)
Ergänzende Angaben (2016-08-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 151-274831
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 243-442453
ABl. S-Ausgabe: 151
Quelle: OJS 2016/S 151-274831 (2016-08-02)
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