Unterstützung bei der Errichtung, der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen an den Berliner Flughäfen
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) betreibt die zwei Berliner Flughäfen Schönefeld (SXF) und Tegel (TXL) und ist Bauherr für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Im Rahmen der Inbetriebnahme und des weiteren Ausbaus des neuen Flughafens BER, des Ausbaus des Flughafens Schönefeld und der geplanten Schließung des Flughafens Tegels nach der Inbetriebnahme des BER benötigt die FBB spezifische Unterstützungsleistungen bei der Errichtung, dem Betrieb und der Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen, die sie hiermit im Rahmen von 5 Losen mit bis zu je 3 Rahmenvertragspartnern beschafft. Hierbei geht es insbesondere um Installation & Inbetriebsetzung, Funktions- und Integrationstests, Erweiterungen und Umbau, Erstellung von Betriebsdokumentationen, Planung und Durchführung von Instandhaltungsleistungen (Entstörung, Wartung, Inspektion), Planung & Projektierung inkl. umfassend koordinierender ingenieurtechnischer Leistungen (z.B. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung) und Steuerung, Koordination und Durchführung von Projekten im Umfeld der Errichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Umbau und Außerbetriebnahme im Rahmen einer etablierten Projektmanagementmethode. Es handelt sich hier nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung, sondern um Dienstleistungen, mit folgenden „Rollenverteilungen“: 1. Systemingenieur Der Systemingenieur wird eingesetzt für die fachliche, erfolgreiche Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Aus- und Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen. In Abstimmung mit den systemverantwortlichen Mitarbeitern des Auftraggebers und den entsprechenden Projektteams arbeitet der Systemingenieur eigenverantwortlich in Prozessen von Planung und Bau von technischen Systemen und Anlagen, Inbetriebsetzung von technischen Systemen und Anlagen, Funktions- und Integrationstests von technischen Systemen und Anlagen, Verbundtests in Gebäuden und Gebäudeteilen und ist maßgeblich an der Durchführung von Projekten rund um den Betrieb und die Betriebssicherung von technischen Systemen und Anlagen beteiligt. Er arbeitet an der Schnittstelle zu vertraglich gebundenen System- und Anlagenerrichtern bzw. Instandhaltungsfirmen und unterstützt bei der Klärung von Problemen. Des Weiteren unterstützt er den Auf- und Ausbau sowie die Vereinheitlichung der betreuten Systeme und technischen Anlagen durch eigenverantwortliche Analysen, Konzeptionen und Realisierungen. Folgende inhaltliche Schwerpunkte müssen abgedeckt werden: — Planung & Projektierung von Systemen und Anlagen inkl. umfassende koordinierende ingenieurtechnische Leistungen: z. Bsp. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung — Selbständige und eigenverantwortliche Analyse, Konzeption und Realisierung im Rahmen des Auf-, Aus- und Abbaus von technischen Systemen und Anlagen sowie Sicherung der Betriebsfähigkeit der betreuten Systeme und technischen Anlagen — Durchführung und Prüfung von Systeminstallation/-konfiguration und Inbetriebsetzung — Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Funktions-, Integrations- & Verbundtests — Sicherstellen eines sicheren und effizienten Betriebes der zu verantworteten Systeme und technischen Anlagen — Planung von System Upgrades/Updates — Mitwirkung bei der Beratung der Fachbereiche bei der Unterstützung ihrer Geschäftsprozesse durch wirtschaftliche und möglichst konzernweite einheitliche Lösungen — Konzeption der Instandhaltung — Erstellung von Betriebskonzepten und Betriebsdokumentationen — Ausarbeitung von Service- und Wartungsverträgen 2. Technical Support Der Technical Support wird vordergründig als Unterstützung im Betrieb und bei den anstehenden Umzügen im Rahmen der IBN BER und des Umzugs TXL eingesetzt. Er unterstützt ebenfalls die Systemingenieure (s.Ziff. 1) bei der Errichtung, Inbetriebnahme, Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen und wird von diesem oder den systemverantwortlichen Ingenieuren des AG gesteuert und angeleitet. Folgende inhaltliche Schwerpunkte müssen abgedeckt werden: — Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (Entstörung, Wartung, Reinigung, Inspektionen, Koordination und Dokumentation) — Durchführung von Umbau und Änderungen an dezentralen Komponenten, z.B. Auf- und Abbauten, Verlagerung von Geräten — Unterstützung bei der Installation und Konfiguration von Systemen und technischen Anlagen — Unterstützung bei der Prüfung der Systeminstallation und Inbetriebsetzung — Unterstützung bei der Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Funktions-, Integrations- und Verbundtests — Unterstützung bei der Erstellung von Testprotokollen und –dokumentationen. 3. Projektmanager & Consultant Der Projektmanager ist verantwortlich für die Steuerung und Koordination der vielfältigen Projekte und Aktivitäten an den Berliner Flughäfen gemäß definierter Verfahren und Methoden des AG. Folgende inhaltliche Schwerpunkte müssen abgedeckt werden: — Projektmanagementleistungen (Planen, Steuern, Durchführen, Kontrollieren, Abschließen, Dokumentation, Projektcontrolling und Wirtschaftlichkeitsanalyse von Projekten) im Rahmen der Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen — Unterstützung der systemverantwortlichen Mitarbeiter des AG, der Systemingenieure (s. Ziff. 1), des Technical Supports (s.Ziff. 2) und anderer beauftragten Personen der FBB wie Projektsteuerern, Objekt-, Verbundtest- oder ORAT-Koordinatoren hinsichtlich Nachhalten, Aufbereiten und Kommunikation des Arbeitsfortschritts, Steuerung von Teilprojekten bei übergreifenden FBB-Projekten, Erstellung von Testprotokollen, Testdurchführung, der Fertigstellung notwendiger Betriebsdokumentationen sowie Unterstützung bei der kaufmännische Abwicklung — Erarbeitung und Kontrolle von Vertrags- oder Zertifizierungsunterlagen gemäß gültigen Richtlinien der FBB, der Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg, Gesetze und Verordnungen des Bundes zum Eisenbahnrecht und allgemeingültiger und fachspezifischer Vorschriften gemäß Stand der Technik für die Inbetriebnahme und Betrieb von technischen Systemen und Anlagen Schwerpunkte der Leistungserbringung befinden sich unter folgenden Systemen: Los 1 Kommunikationssysteme 1. Konferenzanlagen 2. Funkanlagen 2.1 Tetrapol/BOS-Endgeräte/GSM/LTE 2.2 Gebäudefunkanlagen Tetrapol//Tetra-BOS/GSM/LTE 2.3 Flugfunk 3. Digitales Vermittlungs- und Abfragesystem (DVAS) 4. Telekommunikationsanlagen 4.1 IP Telefonie 4.2 Behinderten-Notruf 4.3 Aufzugs-Notruf 4.4 Türsprech- und Türöffneranlagen Los 2 IT Systeme 1. Datacenter/Rechenzentren 2. Server (virtuell) 3. Storage 4. Betriebssysteme 5. Datenbanken Los 3 Netzwerktechnik & Kabelnetze 1. Netzwerktechnik 1.1 Aktive Netzwerkkomponenten (kabelgebunden / kabellos) 1.2 IP/MPLS, QoS, Traffic Engineering, Authentifizierung IEEE 801.2x 1.3 Firewall 1.4 Radius-Server 1.5 Management aktiver Netzwerkkomponenten 1.6 WLAN 2. TK-/IT-Kabelnetze 2.1 Strukturierte und anwendungsneutrale kabeltechnische Infrastruktur 2.2 Campus – und Gebäudeverkabelung mit Konzentrationspunkten und Verteilereinrichtungen (in Objekten und Außenverteiler) für Glasfaser- und Kupferverbindungen Los 4 Leitstellen- und Mediensysteme 1. Anzeigesysteme FIDS/AIRVIS/AOE/Multimedia/Wallmanagement/VELIS 2. Elektroakustisches Notfallwarnsystem (EANWS) 3. Leitstellensysteme (Einsatzleitsysteme) 4. Videoüberwachung und Videomanagement (IP Video) Los 5 Sicherheitssysteme 1. Automatische Bordkartenkontrolle 2. Einbruchmeldeanlage 3. Alarm- und Informationssystem (AIS) 4. Flucht- und Rettungswegsysteme 5. Zaunüberwachungsanlagen/Zaunsensorik (Perimeter-Schutz) 6. Zutrittskontrollsystem / Zeiterfassung 7. Gebäudefunktionssteuerung. Es ist von einem Beginn der Leistungserbringung je Los voraussichtlich ab dem 01.07.2016 auszugehen. Die Laufzeit der Rahmenverträge beläuft sich auf 2 Jahre mit der Option für den Auftraggeber der jährlichen Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximalen 5 Jahren pro Los. Es ist beabsichtigt, Rahmenverträge mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abzuschließen. . Der Abruf aus den Verträgen hängt von den aktuellen Bedarfen des Auftraggebers ab und von den Schwerpunkten, die der Rahmenvertragspartner abdecken kann. Der Abruf erfolgt i.d.R. mit 8 Wochen Vorlaufzeit. Erfahrungsgemäß erfolgen Abrufe beim AN für einen durchgängigen Zeitraum von 3 Monaten oder für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Rolle bei Projektmitarbeit oder als Werkvertrag für eine definierte Leistung. Die Struktur der Leistungsabrufe und die Aufgabenabgrenzungen im Einzelnen werden im Verhandlungsverfahren erörtert. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG, ebenso hat der AN keine Verpflichtung zur Vorhaltung bestimmter Mitarbeiter über die Vertragslaufzeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-17.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 30609170641 📠
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2015-195 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-195 und die Losbezeichnung auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber je Los in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2), III.2.3)]
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der persönlichen Lage, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
9.) Es werden alle Bewerber, die die zuvor beschriebene Eignungsprüfung bestanden haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
10.) Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei Bewerbungen auf mehrere Lose in keinem Fall zu Überschneidungen des vorgesehenen Personals kommen darf.
11.) Die entsprechenden Formblätter sind je Los zwingend beim Auftraggeber gem. VI.3. 2.) anzufordern.
12.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
13.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
14.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
15.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird.
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2015-195 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-195 und die Losbezeichnung auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber je Los in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2), III.2.3)]
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der persönlichen Lage, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
9.) Es werden alle Bewerber, die die zuvor beschriebene Eignungsprüfung bestanden haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
10.) Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei Bewerbungen auf mehrere Lose in keinem Fall zu Überschneidungen des vorgesehenen Personals kommen darf.
11.) Die entsprechenden Formblätter sind je Los zwingend beim Auftraggeber gem. VI.3. 2.) anzufordern.
12.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
13.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
14.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
15.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) betreibt die zwei Berliner Flughäfen Schönefeld (SXF) und Tegel (TXL) und ist Bauherr für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Im Rahmen der Inbetriebnahme und des weiteren Ausbaus des neuen Flughafens BER, des Ausbaus des Flughafens Schönefeld und der geplanten Schließung des Flughafens Tegels nach der Inbetriebnahme des BER benötigt die FBB spezifische Unterstützungsleistungen bei der Errichtung, dem Betrieb und der Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen, die sie hiermit im Rahmen von 5 Losen mit bis zu je 3 Rahmenvertragspartnern beschafft.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) betreibt die zwei Berliner Flughäfen Schönefeld (SXF) und Tegel (TXL) und ist Bauherr für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Im Rahmen der Inbetriebnahme und des weiteren Ausbaus des neuen Flughafens BER, des Ausbaus des Flughafens Schönefeld und der geplanten Schließung des Flughafens Tegels nach der Inbetriebnahme des BER benötigt die FBB spezifische Unterstützungsleistungen bei der Errichtung, dem Betrieb und der Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen, die sie hiermit im Rahmen von 5 Losen mit bis zu je 3 Rahmenvertragspartnern beschafft.
Hierbei geht es insbesondere um Installation & Inbetriebsetzung, Funktions- und Integrationstests, Erweiterungen und Umbau, Erstellung von Betriebsdokumentationen, Planung und Durchführung von Instandhaltungsleistungen (Entstörung, Wartung, Inspektion), Planung & Projektierung inkl. umfassend koordinierender ingenieurtechnischer Leistungen (z.B. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung) und Steuerung, Koordination und Durchführung von Projekten im Umfeld der Errichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Umbau und Außerbetriebnahme im Rahmen einer etablierten Projektmanagementmethode.
Hierbei geht es insbesondere um Installation & Inbetriebsetzung, Funktions- und Integrationstests, Erweiterungen und Umbau, Erstellung von Betriebsdokumentationen, Planung und Durchführung von Instandhaltungsleistungen (Entstörung, Wartung, Inspektion), Planung & Projektierung inkl. umfassend koordinierender ingenieurtechnischer Leistungen (z.B. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung) und Steuerung, Koordination und Durchführung von Projekten im Umfeld der Errichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Umbau und Außerbetriebnahme im Rahmen einer etablierten Projektmanagementmethode.
Es handelt sich hier nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung, sondern um Dienstleistungen, mit folgenden „Rollenverteilungen“:
1. Systemingenieur
Der Systemingenieur wird eingesetzt für die fachliche, erfolgreiche Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Aus- und Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen. In Abstimmung mit den systemverantwortlichen Mitarbeitern des Auftraggebers und den entsprechenden Projektteams arbeitet der Systemingenieur eigenverantwortlich in Prozessen von Planung und Bau von technischen Systemen und Anlagen, Inbetriebsetzung von technischen Systemen und Anlagen, Funktions- und Integrationstests von technischen Systemen und Anlagen, Verbundtests in Gebäuden und Gebäudeteilen und ist maßgeblich an der Durchführung von Projekten rund um den Betrieb und die Betriebssicherung von technischen Systemen und Anlagen beteiligt. Er arbeitet an der Schnittstelle zu vertraglich gebundenen System- und Anlagenerrichtern bzw. Instandhaltungsfirmen und unterstützt bei der Klärung von Problemen. Des Weiteren unterstützt er den Auf- und Ausbau sowie die Vereinheitlichung der betreuten Systeme und technischen Anlagen durch eigenverantwortliche Analysen, Konzeptionen und Realisierungen. Folgende inhaltliche Schwerpunkte müssen abgedeckt werden:
Der Systemingenieur wird eingesetzt für die fachliche, erfolgreiche Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Aus- und Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen. In Abstimmung mit den systemverantwortlichen Mitarbeitern des Auftraggebers und den entsprechenden Projektteams arbeitet der Systemingenieur eigenverantwortlich in Prozessen von Planung und Bau von technischen Systemen und Anlagen, Inbetriebsetzung von technischen Systemen und Anlagen, Funktions- und Integrationstests von technischen Systemen und Anlagen, Verbundtests in Gebäuden und Gebäudeteilen und ist maßgeblich an der Durchführung von Projekten rund um den Betrieb und die Betriebssicherung von technischen Systemen und Anlagen beteiligt. Er arbeitet an der Schnittstelle zu vertraglich gebundenen System- und Anlagenerrichtern bzw. Instandhaltungsfirmen und unterstützt bei der Klärung von Problemen. Des Weiteren unterstützt er den Auf- und Ausbau sowie die Vereinheitlichung der betreuten Systeme und technischen Anlagen durch eigenverantwortliche Analysen, Konzeptionen und Realisierungen. Folgende inhaltliche Schwerpunkte müssen abgedeckt werden:
— Planung & Projektierung von Systemen und Anlagen inkl. umfassende koordinierende ingenieurtechnische Leistungen: z. Bsp. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung
— Planung & Projektierung von Systemen und Anlagen inkl. umfassende koordinierende ingenieurtechnische Leistungen: z. Bsp. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung
— Selbständige und eigenverantwortliche Analyse, Konzeption und Realisierung im Rahmen des Auf-, Aus- und Abbaus von technischen Systemen und Anlagen sowie Sicherung der Betriebsfähigkeit der betreuten Systeme und technischen Anlagen
— Durchführung und Prüfung von Systeminstallation/-konfiguration und Inbetriebsetzung
— Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Funktions-, Integrations- & Verbundtests
— Sicherstellen eines sicheren und effizienten Betriebes der zu verantworteten Systeme und technischen Anlagen
— Planung von System Upgrades/Updates
— Mitwirkung bei der Beratung der Fachbereiche bei der Unterstützung ihrer Geschäftsprozesse durch wirtschaftliche und möglichst konzernweite einheitliche Lösungen
— Konzeption der Instandhaltung
— Erstellung von Betriebskonzepten und Betriebsdokumentationen
— Ausarbeitung von Service- und Wartungsverträgen
2. Technical Support
Der Technical Support wird vordergründig als Unterstützung im Betrieb und bei den anstehenden Umzügen im Rahmen der IBN BER und des Umzugs TXL eingesetzt. Er unterstützt ebenfalls die Systemingenieure (s.Ziff. 1) bei der Errichtung, Inbetriebnahme, Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen und wird von diesem oder den systemverantwortlichen Ingenieuren des AG gesteuert und angeleitet. Folgende inhaltliche Schwerpunkte müssen abgedeckt werden:
Der Technical Support wird vordergründig als Unterstützung im Betrieb und bei den anstehenden Umzügen im Rahmen der IBN BER und des Umzugs TXL eingesetzt. Er unterstützt ebenfalls die Systemingenieure (s.Ziff. 1) bei der Errichtung, Inbetriebnahme, Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen und wird von diesem oder den systemverantwortlichen Ingenieuren des AG gesteuert und angeleitet. Folgende inhaltliche Schwerpunkte müssen abgedeckt werden:
— Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (Entstörung, Wartung, Reinigung, Inspektionen, Koordination und Dokumentation)
— Durchführung von Umbau und Änderungen an dezentralen Komponenten, z.B. Auf- und Abbauten, Verlagerung von Geräten
— Unterstützung bei der Installation und Konfiguration von Systemen und technischen Anlagen
— Unterstützung bei der Prüfung der Systeminstallation und Inbetriebsetzung
— Unterstützung bei der Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Funktions-, Integrations- und Verbundtests
— Unterstützung bei der Erstellung von Testprotokollen und –dokumentationen.
3. Projektmanager & Consultant
Der Projektmanager ist verantwortlich für die Steuerung und Koordination der vielfältigen Projekte und Aktivitäten an den Berliner Flughäfen gemäß definierter Verfahren und Methoden des AG. Folgende inhaltliche Schwerpunkte müssen abgedeckt werden:
— Projektmanagementleistungen (Planen, Steuern, Durchführen, Kontrollieren, Abschließen, Dokumentation, Projektcontrolling und Wirtschaftlichkeitsanalyse von Projekten) im Rahmen der Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen
— Projektmanagementleistungen (Planen, Steuern, Durchführen, Kontrollieren, Abschließen, Dokumentation, Projektcontrolling und Wirtschaftlichkeitsanalyse von Projekten) im Rahmen der Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Umbau und Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen
— Unterstützung der systemverantwortlichen Mitarbeiter des AG, der Systemingenieure (s. Ziff. 1), des Technical Supports (s.Ziff. 2) und anderer beauftragten Personen der FBB wie Projektsteuerern, Objekt-, Verbundtest- oder ORAT-Koordinatoren hinsichtlich Nachhalten, Aufbereiten und Kommunikation des Arbeitsfortschritts, Steuerung von Teilprojekten bei übergreifenden FBB-Projekten, Erstellung von Testprotokollen, Testdurchführung, der Fertigstellung notwendiger Betriebsdokumentationen sowie Unterstützung bei der kaufmännische Abwicklung
— Unterstützung der systemverantwortlichen Mitarbeiter des AG, der Systemingenieure (s. Ziff. 1), des Technical Supports (s.Ziff. 2) und anderer beauftragten Personen der FBB wie Projektsteuerern, Objekt-, Verbundtest- oder ORAT-Koordinatoren hinsichtlich Nachhalten, Aufbereiten und Kommunikation des Arbeitsfortschritts, Steuerung von Teilprojekten bei übergreifenden FBB-Projekten, Erstellung von Testprotokollen, Testdurchführung, der Fertigstellung notwendiger Betriebsdokumentationen sowie Unterstützung bei der kaufmännische Abwicklung
— Erarbeitung und Kontrolle von Vertrags- oder Zertifizierungsunterlagen gemäß gültigen Richtlinien der FBB, der Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg, Gesetze und Verordnungen des Bundes zum Eisenbahnrecht und allgemeingültiger und fachspezifischer Vorschriften gemäß Stand der Technik für die Inbetriebnahme und Betrieb von technischen Systemen und Anlagen
— Erarbeitung und Kontrolle von Vertrags- oder Zertifizierungsunterlagen gemäß gültigen Richtlinien der FBB, der Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg, Gesetze und Verordnungen des Bundes zum Eisenbahnrecht und allgemeingültiger und fachspezifischer Vorschriften gemäß Stand der Technik für die Inbetriebnahme und Betrieb von technischen Systemen und Anlagen
Schwerpunkte der Leistungserbringung befinden sich unter folgenden Systemen:
2.1 Strukturierte und anwendungsneutrale kabeltechnische Infrastruktur
2.2 Campus – und Gebäudeverkabelung mit Konzentrationspunkten und Verteilereinrichtungen (in Objekten und Außenverteiler) für Glasfaser- und Kupferverbindungen
Es ist von einem Beginn der Leistungserbringung je Los voraussichtlich ab dem 01.07.2016 auszugehen. Die Laufzeit der Rahmenverträge beläuft sich auf 2 Jahre mit der Option für den Auftraggeber der jährlichen Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximalen 5 Jahren pro Los.
Es ist von einem Beginn der Leistungserbringung je Los voraussichtlich ab dem 01.07.2016 auszugehen. Die Laufzeit der Rahmenverträge beläuft sich auf 2 Jahre mit der Option für den Auftraggeber der jährlichen Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximalen 5 Jahren pro Los.
Es ist beabsichtigt, Rahmenverträge mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abzuschließen. . Der Abruf aus den Verträgen hängt von den aktuellen Bedarfen des Auftraggebers ab und von den Schwerpunkten, die der Rahmenvertragspartner abdecken kann. Der Abruf erfolgt i.d.R. mit 8 Wochen Vorlaufzeit. Erfahrungsgemäß erfolgen Abrufe beim AN für einen durchgängigen Zeitraum von 3 Monaten oder für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Rolle bei Projektmitarbeit oder als Werkvertrag für eine definierte Leistung. Die Struktur der Leistungsabrufe und die Aufgabenabgrenzungen im Einzelnen werden im Verhandlungsverfahren erörtert.
Es ist beabsichtigt, Rahmenverträge mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abzuschließen. . Der Abruf aus den Verträgen hängt von den aktuellen Bedarfen des Auftraggebers ab und von den Schwerpunkten, die der Rahmenvertragspartner abdecken kann. Der Abruf erfolgt i.d.R. mit 8 Wochen Vorlaufzeit. Erfahrungsgemäß erfolgen Abrufe beim AN für einen durchgängigen Zeitraum von 3 Monaten oder für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Rolle bei Projektmitarbeit oder als Werkvertrag für eine definierte Leistung. Die Struktur der Leistungsabrufe und die Aufgabenabgrenzungen im Einzelnen werden im Verhandlungsverfahren erörtert.
Es gibt keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG, ebenso hat der AN keine Verpflichtung zur Vorhaltung bestimmter Mitarbeiter über die Vertragslaufzeit.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterstützung bei der Errichtung, der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Außerbetriebnahme von technischen Systemen und Anlagen an den Berliner Flughäfen.
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Losnummer: 2
3
4
5
Kurze Beschreibung:
Es ist von einem Beginn der Leistungserbringung je Los voraussichtlich ab dem 1.7.2016 auszugehen. Die Laufzeit der Rahmenverträge beläuft sich auf 2 Jahre mit der Option für den Auftraggeber der jährlichen Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximalen 5 Jahren pro Los.
Es ist von einem Beginn der Leistungserbringung je Los voraussichtlich ab dem 1.7.2016 auszugehen. Die Laufzeit der Rahmenverträge beläuft sich auf 2 Jahre mit der Option für den Auftraggeber der jährlichen Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximalen 5 Jahren pro Los.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung von 3 x 1 Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximalen 5 Jahren pro Los.
Referenznummer: EA-2015-195
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BER, SXF, TXL.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug sollte zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen aus der u.a. die Vertretungsberechtigung hervorgeht.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug sollte zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen aus der u.a. die Vertretungsberechtigung hervorgeht.
3.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner sind der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
3.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner sind der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelungeines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelungeines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
5.) Schriftliche Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
6.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung [vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung] im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
6.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung [vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung] im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
7.) Schriftliche Erklärung sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern derBewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweiligebeteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein umdie Auftragsvergabe zu bewerben.
7.) Schriftliche Erklärung sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern derBewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweiligebeteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein umdie Auftragsvergabe zu bewerben.
8.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
8.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Geeignetheit – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und z die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie die in Ziffer III.2.2)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Geeignetheit – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und z die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie die in Ziffer III.2.2)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt je Los ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 400.000 EUR, der im Durchschnitt über alle drei Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt je Los ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 400.000 EUR, der im Durchschnitt über alle drei Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Die vorstehend genannte Erklärung ist sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung separat auszuweisen und zu addieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannte Erklärung ist sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung separat auszuweisen und zu addieren.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach ZifferIII.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach ZifferIII.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft je Los vorzulegen:
I.
Angaben zu Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Dienstleistungen an Verkehrsflughäfen, für Unternehmen der Luftverkehrsbranche oder Behörden und öffentlichen Einrichtungen einschließlich privatrechtlich organisierter Gesellschaften des Bundes oder der Länder inkl. Konzerntöchter mit folgendem Leistungsumfang:
Angaben zu Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Dienstleistungen an Verkehrsflughäfen, für Unternehmen der Luftverkehrsbranche oder Behörden und öffentlichen Einrichtungen einschließlich privatrechtlich organisierter Gesellschaften des Bundes oder der Länder inkl. Konzerntöchter mit folgendem Leistungsumfang:
a. Installation & Inbetriebsetzung von zuvor genannten Systemen und Anlagen
b. Funktions- und Integrationstests für zuvor genannte Systeme und Anlagen
c. Erweiterungen und Umbau von zuvor genannten Systemen und Anlagen
d. Erstellung von Betriebsdokumentationen für zuvor genannte Systeme und Anlagen
e. Planung und Durchführung von Instandhaltungsleistungen (Entstörung, Wartung, Inspektion) an zuvor genannten Systemen und Anlagen
f. Planung & Projektierung von zuvor genannten Systemen und Anlagen inkl. umfassende koordinierende ingenieurtechnische Leistungen (z. Bsp. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung)
f. Planung & Projektierung von zuvor genannten Systemen und Anlagen inkl. umfassende koordinierende ingenieurtechnische Leistungen (z. Bsp. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung)
g. Steuerung, Koordination und Durchführung von Projekten im Umfeld der Errichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Umbau und Außerbetriebnahme von zuvor genannten technischen Systemen und Anlagen im Rahmen einer etablierten Projektmanagementmethode
2.1 Strukturierte und anwendungsneutrale kabeltechnische Infrastruktur
2.2 Campus – und Gebäudeverkabelung mit Konzentrationspunkten und Verteilereinrichtungen (in Objekten und Außenverteiler) für Glasfaser- und Kupferverbindungen
I.1 Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenz – der Begriff Referenz ist hierbei wie folgt definiert: eine Referenz ist die Angabe einer direkten Vertragsbeziehung zwischen dem benannten Referenzgeberunternehmen als Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des hierzu benannten Nachunternehmers als Auftragnehmer.) zu machen. Es muss pro Los und pro Systemoberpunkt mindestens eine Referenz eingereicht werden, wobei eine und dieselbe Referenz für andere Systemoberpunkte des gleichen Loses oder auch für mehrere Lose eingereicht werden kann. Der Umfang der Referenz muss sich jedoch jeweils auf die Technologien und Leistungsschwerpunkte des betroffenen Loses und Systems beziehen.
I.1 Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenz – der Begriff Referenz ist hierbei wie folgt definiert: eine Referenz ist die Angabe einer direkten Vertragsbeziehung zwischen dem benannten Referenzgeberunternehmen als Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des hierzu benannten Nachunternehmers als Auftragnehmer.) zu machen. Es muss pro Los und pro Systemoberpunkt mindestens eine Referenz eingereicht werden, wobei eine und dieselbe Referenz für andere Systemoberpunkte des gleichen Loses oder auch für mehrere Lose eingereicht werden kann. Der Umfang der Referenz muss sich jedoch jeweils auf die Technologien und Leistungsschwerpunkte des betroffenen Loses und Systems beziehen.
Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat in Tabellenform mit nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung:
I.1.1. Name und Adresse des Auftraggebers der Referenzleistung und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenzleistung ggf. mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer Kontaktaufnahme des Auftraggebers zu dem jeweiligen Referenzgeber zu.
I.1.1. Name und Adresse des Auftraggebers der Referenzleistung und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenzleistung ggf. mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer Kontaktaufnahme des Auftraggebers zu dem jeweiligen Referenzgeber zu.
I.1.2.. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu:
bb. Größe des Objektes (Anzahl an Gebäude bzw. Anlagen),
cc. Umfang in durchschnittliche Manntage pro Monat bezogen auf denzuvor benannten Systemoberpunkt des Loses,
dd. Ausführungsort,
ee. Ausführungszeitraum in Monaten,
ff. Beginn und Ende des Auftrags.
Bei Vorlage von mehr als einer Referenz pro Systemoberpunkt soll der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft angeben, welche Referenz(en) für die Prüfung der folgenden Mindestanforderungen dieser Bekanntmachung zu verwenden sind.
I.2 Die nachfolgend unter a), b), c) und d) aufgeführten Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderungen).
Dabei muss jede Referenz die Voraussetzungen (Mindestanforderungen) unter a), b) und c) erfüllen. Für die Mindestvoraussetzung d) kann pro Los mehr als eine Referenz eingereicht werden, wobei diese aber kummulativ die Anforderungen Punkt d) erfüllen müssen (Mindestanforderung).
Dabei muss jede Referenz die Voraussetzungen (Mindestanforderungen) unter a), b) und c) erfüllen. Für die Mindestvoraussetzung d) kann pro Los mehr als eine Referenz eingereicht werden, wobei diese aber kummulativ die Anforderungen Punkt d) erfüllen müssen (Mindestanforderung).
Unter Beachtung der jeweiligen Anforderungen pro Los ist es zulässig, dieselbe Referenz für verschiedene Lose zu verwenden.
a) Die als Referenz benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten vier Jahre erbracht worden sein. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen vier Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Bei Erbringung von Leistungen, die vor Dezember 2011 begonnen haben, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ausschließlich Angaben aus dem Zeitraum ab Dezember 2011 herangezogen werden.
a) Die als Referenz benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten vier Jahre erbracht worden sein. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen vier Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Bei Erbringung von Leistungen, die vor Dezember 2011 begonnen haben, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ausschließlich Angaben aus dem Zeitraum ab Dezember 2011 herangezogen werden.
b) Bei dieser/diesen Unternehmensreferenz/en muss es sich jeweils um technische Unterstützung in der Abnahme von technischen Systemen und Anlagen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gehandelt haben. Sofern die als Referenzen herangezogenen Leistungen die Anforderung nicht erfüllen, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
b) Bei dieser/diesen Unternehmensreferenz/en muss es sich jeweils um technische Unterstützung in der Abnahme von technischen Systemen und Anlagen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gehandelt haben. Sofern die als Referenzen herangezogenen Leistungen die Anforderung nicht erfüllen, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
c) Bei dieser/diesen Unternehmensreferenz/en muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die in der Größe mit den komplexen Infrastrukturen eines mittelständischen oder Großflughafens in etwa vergleichbar sind (z.B. mehrere Gebäude oder Gebäudeteile, Ingenieurbauwerke, Infrastrukturflächen) und ausschließlich an Verkehrsflughäfen, in Unternehmen der Luftverkehrsbranche oder Behörden und öffentlichen Einrichtungen einschließlich privatrechtlich organisierte Gesellschaften des Bundes oder der Länder inkl. Konzerntöchter durchgeführt wurden.
c) Bei dieser/diesen Unternehmensreferenz/en muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die in der Größe mit den komplexen Infrastrukturen eines mittelständischen oder Großflughafens in etwa vergleichbar sind (z.B. mehrere Gebäude oder Gebäudeteile, Ingenieurbauwerke, Infrastrukturflächen) und ausschließlich an Verkehrsflughäfen, in Unternehmen der Luftverkehrsbranche oder Behörden und öffentlichen Einrichtungen einschließlich privatrechtlich organisierte Gesellschaften des Bundes oder der Länder inkl. Konzerntöchter durchgeführt wurden.
d) Bei dieser/diesen Unternehmensreferenz/en muss es sich jeweils um Unterstützung bei der Errichtung und/oder Inbetriebnahme sowie Herstellung der Systemfunktionalität von technischen Systemen und/oder Anlagen aus mindestens folgender Anzahl je Los an Technologien bzw. Leistungsschwerpunkte gehandelt haben:
d) Bei dieser/diesen Unternehmensreferenz/en muss es sich jeweils um Unterstützung bei der Errichtung und/oder Inbetriebnahme sowie Herstellung der Systemfunktionalität von technischen Systemen und/oder Anlagen aus mindestens folgender Anzahl je Los an Technologien bzw. Leistungsschwerpunkte gehandelt haben:
Für Los 1 Kommunikationssysteme, aus allen in den Oberpunkten 1., 2., 3. und 4. aufgeführten Technologien und Leistungsschwerpunkten, wobei im Falle von Unterpunkten der Oberpunkt dann als erfüllt gilt, wenn mindestens 2 Unterpunkte nachgewiesen werden können:
Für Los 1 Kommunikationssysteme, aus allen in den Oberpunkten 1., 2., 3. und 4. aufgeführten Technologien und Leistungsschwerpunkten, wobei im Falle von Unterpunkten der Oberpunkt dann als erfüllt gilt, wenn mindestens 2 Unterpunkte nachgewiesen werden können:
Für Los 2 IT Systeme, aus allen der in den Oberpunkten 1., 2., 3., 4. und 5. aufgeführten Technologien und Leistungsschwerpunkten:
Für Los 3 Netzwerktechnik & Kabelnetze, aus allen der in den Oberpunkten unter 1. und 2. aufgeführten Technologien und Leistungsschwerpunkten, wobei der Oberpunkt dann als erfüllt gilt, wenn bei 1. mindestens 5 Unterpunkte und bei 2. beide Unterpunkte nachgewiesen werden können:
Für Los 3 Netzwerktechnik & Kabelnetze, aus allen der in den Oberpunkten unter 1. und 2. aufgeführten Technologien und Leistungsschwerpunkten, wobei der Oberpunkt dann als erfüllt gilt, wenn bei 1. mindestens 5 Unterpunkte und bei 2. beide Unterpunkte nachgewiesen werden können:
Für Los 4 Leitstellen- und Mediensysteme, aus 3 der in den Oberpunkten 1., 2., 3. und 4. aufgeführten Technologien und Leistungsschwerpunkten:
Für Los 5 Sicherheitssysteme, aus mindestens 5 der in den Oberpunkten unter 1., 2., 3., 4., 5., 6. und 7. aufgeführten Technologien und Leistungsschwerpunkten:
unter Angabe der folgenden konkreten Tätigkeitsfelder bzw. Erfahrungsbereiche aa. bis gg. pro Los.
Über alle angegebenen Unternehmensreferenzen müssen
mindestens 5 der Tätigkeitsfelder aa. bis gg. abgedeckt sein
aa. Installation & Inbetriebsetzung von zuvor genannten Systemen und Anlagen
bb. Funktions- und Integrationstests für zuvor genannte Systeme und Anlagen
cc. Erweiterungen und Umbau von zuvor genannten Systemen und Anlagen
dd. Erstellung von Betriebsdokumentationen für zuvor genannte Systeme und Anlagen
ee. Planung und Durchführung von Instandhaltungsleistungen (Entstörung, Wartung, Inspektion) an zuvor genannten Systemen und Anlagen
ff. Planung & Projektierung von zuvor genannten Systemen und Anlagen inkl. umfassende koordinierende ingenieurtechnische Leistungen (z. Bsp. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung)
ff. Planung & Projektierung von zuvor genannten Systemen und Anlagen inkl. umfassende koordinierende ingenieurtechnische Leistungen (z. Bsp. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Kostenschätzung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Objekt-/Bauüberwachung, Kostenfeststellung)
gg. Steuerung, Koordination und Durchführung von Projekten im Umfeld der Errichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Umbau und Außerbetriebnahme von zuvor genannten technischen Systemen und Anlagen im Rahmen einer etablierten Projektmanagementmethode
Sofern die als Referenzen herangezogenen Leistungen die o.g. Mindestanforderung je Los nicht erfüllen, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
II.
Weitere Mindestanforderung:
Abgabe folgender Erklärungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass…
… die Kenntnisse und Kompetenzen aus den angegebenen Unternehemensreferenzen aus III.2.3) I beim Bewerber/Bewerbergemeinschaft bei Leistungsbeginn vorhanden sind und Mitarbeiter mit oben beschriebener Qualifikation bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen.
… alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter über gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen.
Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich auf mehrere Lose bewirbt, erklärt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dass es in keinem Fall zu Überschneidungen des vorgesehenen Personals kommt.
III.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Geeignetheit – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Geeignetheit – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss spätestens 2 Monaten nach Auftragserteilung gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
b) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums über einen gültigen Führerschein der Klasse 3 verfügen und ist bereit, die Vorfeldführerscheinprüfung abzulegen.
c) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss in der Lage sein, körperliche Aktivitäten auszuführen, wie z.B. das Aufheben und Tragen von Monitoren und anderen technischen Komponenten entsprechend den Tabellen der Arbeitsrechtsschutzlinien. Die einzusetzenden Mitarbeiter im Bereich Kommunikation- und Sicherheitssysteme müssen in der Lage sein, auf Höhen bis zu 40 m arbeiten zu können (nach Anforderung Nachweisen der Höhentauglichkeit gemäß G41 des BG).
c) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss in der Lage sein, körperliche Aktivitäten auszuführen, wie z.B. das Aufheben und Tragen von Monitoren und anderen technischen Komponenten entsprechend den Tabellen der Arbeitsrechtsschutzlinien. Die einzusetzenden Mitarbeiter im Bereich Kommunikation- und Sicherheitssysteme müssen in der Lage sein, auf Höhen bis zu 40 m arbeiten zu können (nach Anforderung Nachweisen der Höhentauglichkeit gemäß G41 des BG).
d) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal wird sich im Fall der Beauftragung für mehrere Lose in keinem Fall überschneiden.
e) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn und Unterhaltung der Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit mit einer Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR Vermögensschäden mindestens 2-fach maximiert innerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens. Die Versicherung darf keinen Ausschluss von Haftpflichtansprüchen Dritter bei Schäden an Luftfahrtrisiken im Zusammenhang mit der vereinbarten Dienstleistung (Beschädigung von Luftfahrzeugen oder damit im Zusammenhang stehenden festen oder beweglichen Anlagen, Gebäuden) beinhalten. In der Versicherungsbestätigung kann ggf. alternativ aufgeführt sein, dass vereinbarte Tätigkeiten im Luftsicherheitsbereich des benannten Flughafens mitversichert sind. Wenn Leistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens zu erbringen sind, gilt bei der Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden mindestens 2-fach maximiert.
e) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn und Unterhaltung der Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit mit einer Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR Vermögensschäden mindestens 2-fach maximiert innerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens. Die Versicherung darf keinen Ausschluss von Haftpflichtansprüchen Dritter bei Schäden an Luftfahrtrisiken im Zusammenhang mit der vereinbarten Dienstleistung (Beschädigung von Luftfahrzeugen oder damit im Zusammenhang stehenden festen oder beweglichen Anlagen, Gebäuden) beinhalten. In der Versicherungsbestätigung kann ggf. alternativ aufgeführt sein, dass vereinbarte Tätigkeiten im Luftsicherheitsbereich des benannten Flughafens mitversichert sind. Wenn Leistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens zu erbringen sind, gilt bei der Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden mindestens 2-fach maximiert.
f) Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000 EUR.
g) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss über gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen Gesellschaft mbH und Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Kathleen Warweitzki
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 3318661617📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.