Um das Operationelle Programm des ESF und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten Interessenten und Akteuren sowie potenziellen Förderempfängern bekannt zu machen, aber auch, um die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen über die Rolle und die Errungenschaften des ESF sowie über die Ergebnisse und Auswirkungen des Operationellen Programms und der damit geförderten Vorhaben zu informieren, ist die Verwaltungsbehörde ESF gem. Art. 115 ff. i. V. m. Anhang XII der VO (EU) Nr. 1303/2013 verpflichtet, geeignete Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Hierbei soll neben Maßnahmen zur Transparenz der Förderangebote und der geförderten Vorhaben vor allem eine möglichst breite Medienberichterstattung erreicht werden. Gegenstand der Leistung ist die Unterstützung bei der Umsetzung der Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm ESF des Freistaats Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020 als Leadagentur. Der Auftrag setzt sich aus konzeptionellen und umsetzungsorientierten Komponenten zusammen. Zum Leistungsspektrum gehören u. a.: — Erarbeitung einer integrativen Kommunikationskonzeption über den gesamten Zeitraum (entspr. Briefing nach Beauftragung) basierend auf der Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm des ESF Thüringen der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie hinsichtlich neuer Entwicklungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Akteure und auf Ebene der Europäischen Union im Planungszeitraum; — Beratung hinsichtlich der laut Kommunikationsstrategie jährlich zu aktualisierenden Aufstellung für die im Folgejahr durchzuführenden Informations- und Kommunikationsmaßnahmen; — Werbevorbereitung einschließlich der Analyse von durch die Verwaltungsbehörde ESF übergebenen Informationen sowie Recherche; — Kreation (z. B. Relaunch des bestehenden Corporate Design, Layout, Grafik); — Erstellen von Kommunikationsmitteln in tarifgebundenen Medien (wie Anzeigen, Plakate, Funkspots etc.) und tarifungebundene Kommunikationsmittel (Broschüren, Flyer, Ausstellungs- bzw. Informationstafeln, Kalender, Plakate, Werbematerialien bzw. Merchandising, Filme, DVD, CDs etc.); — PR/Öffentlichkeitsarbeit; Themen-Generierung und Steuerung der Veröffentlichung von Beiträgen in den Medien sowie in Publikationen Dritter; — Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der Website www.esf-thueringen.de (Content Management System IMPERIA); — Neue Medien und Events (Promotion, Direct Marketing, Tagungen, Ausstellungen): Vorbereitung und ggf. Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen, welche von der ESF Verwaltungsbehörde ausgerichtet oder gemeinsam mit anderen Stellen realisiert werden, einschließlich Planung und Konzeption, Terminmanagement, inhaltliche Gestaltung; — Konzertierte Werbeaktionen/Kampagnen: Planung, Konzeption und Umsetzung gemeinsamer Kampagnen mit anderen Stellen, insbesondere den Wirtschafts- und Sozialpartnern (WISO-Partnern) und zwischengeschalteten Stellen oder Trägern des ESF, ggf. im Rahmen von bzw. im Zusammenhang mit Veranstaltungen bzw. Aktionen; — Konzeption zur Fortführung/Aktualisierung/Neugestaltung eines Formats analog der ESF-Zeitschrift „gute arbeit“ der Förderperiode 2007 bis 2013 und deren Umsetzung; — Erstellung und Pflege einer Best-Practice-Datenbank 2014 bis 2020; — Projektsteuerung; konzeptionelle, finanzielle und umsetzungsorientierte Steuerung des Projektes einschließlich der Erstellung und Überwachung einer Zeit – und Budgetplanung im Rahmen des Gesamtauftrages, der Durchführung von regelmäßigen Steuerungsrunden zur Abstimmung mit dem Auftraggeber; — Präsentationen von Ergebnissen in relevanten Steuerungsgremien. Ein besonderer Wert wird auf die örtliche und zeitliche Flexibilität des Auftragnehmers gelegt. Weitere Informationen finden Sie in den „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“ (Ziff. II. Leistungsbeschreibung), die von der Kontaktstelle verschickt werden und gleichzeitig unter: http://www.esf-thueringen.de/esf_2014/bibliothek/oeffentliches_auftragswesen/
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Die Leistung wird befristet für die Dauer von 34 Monaten (1.3.2016 bis 31.12.2018) mit Verlängerungsoption um jeweils zwei Jahre bis spätestens 31.12.2022 ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Ref. 34 Verwaltungsbehörde ESF
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Str. 6
Postleitzahl: 99096
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.esf-thueringen.de🌏
E-Mail: melanie.booth@tmasgff.thueringen.de📧
Fax: +49 361571711845 📠
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) (i. V. m. Ziff. I.5) der „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots direkt aufgefordert.
Die Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden von der Kontaktstelle verschickt und sind gleichzeitig erhältlich unter:
http://www.esf-thueringen.de/esf_2014/bibliothek/oeffentliches_auftragswesen/
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) (i. V. m. Ziff. I.5) der „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots direkt aufgefordert.
Die Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden von der Kontaktstelle verschickt und sind gleichzeitig erhältlich unter:
Um das Operationelle Programm des ESF und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten Interessenten und Akteuren sowie potenziellen Förderempfängern bekannt zu machen, aber auch, um die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen über die Rolle und die Errungenschaften des ESF sowie über die Ergebnisse und Auswirkungen des Operationellen Programms und der damit geförderten Vorhaben zu informieren, ist die Verwaltungsbehörde ESF gem. Art. 115 ff. i. V. m. Anhang XII der VO (EU) Nr. 1303/2013 verpflichtet, geeignete Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Hierbei soll neben Maßnahmen zur Transparenz der Förderangebote und der geförderten Vorhaben vor allem eine möglichst breite Medienberichterstattung erreicht werden.
Um das Operationelle Programm des ESF und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten Interessenten und Akteuren sowie potenziellen Förderempfängern bekannt zu machen, aber auch, um die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen über die Rolle und die Errungenschaften des ESF sowie über die Ergebnisse und Auswirkungen des Operationellen Programms und der damit geförderten Vorhaben zu informieren, ist die Verwaltungsbehörde ESF gem. Art. 115 ff. i. V. m. Anhang XII der VO (EU) Nr. 1303/2013 verpflichtet, geeignete Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Hierbei soll neben Maßnahmen zur Transparenz der Förderangebote und der geförderten Vorhaben vor allem eine möglichst breite Medienberichterstattung erreicht werden.
Gegenstand der Leistung ist die Unterstützung bei der Umsetzung der Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm ESF des Freistaats Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020 als Leadagentur.
Der Auftrag setzt sich aus konzeptionellen und umsetzungsorientierten Komponenten zusammen.
Zum Leistungsspektrum gehören u. a.:
— Erarbeitung einer integrativen Kommunikationskonzeption über den gesamten Zeitraum (entspr. Briefing nach Beauftragung) basierend auf der Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm des ESF Thüringen der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie hinsichtlich neuer Entwicklungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Akteure und auf Ebene der Europäischen Union im Planungszeitraum;
— Erarbeitung einer integrativen Kommunikationskonzeption über den gesamten Zeitraum (entspr. Briefing nach Beauftragung) basierend auf der Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm des ESF Thüringen der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie hinsichtlich neuer Entwicklungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Akteure und auf Ebene der Europäischen Union im Planungszeitraum;
— Beratung hinsichtlich der laut Kommunikationsstrategie jährlich zu aktualisierenden Aufstellung für die im Folgejahr durchzuführenden Informations- und Kommunikationsmaßnahmen;
— Werbevorbereitung einschließlich der Analyse von durch die Verwaltungsbehörde ESF übergebenen Informationen sowie Recherche;
— Kreation (z. B. Relaunch des bestehenden Corporate Design, Layout, Grafik);
— Erstellen von Kommunikationsmitteln in tarifgebundenen Medien (wie Anzeigen, Plakate, Funkspots etc.) und tarifungebundene Kommunikationsmittel (Broschüren, Flyer, Ausstellungs- bzw. Informationstafeln, Kalender, Plakate, Werbematerialien bzw. Merchandising, Filme, DVD, CDs etc.);
— Erstellen von Kommunikationsmitteln in tarifgebundenen Medien (wie Anzeigen, Plakate, Funkspots etc.) und tarifungebundene Kommunikationsmittel (Broschüren, Flyer, Ausstellungs- bzw. Informationstafeln, Kalender, Plakate, Werbematerialien bzw. Merchandising, Filme, DVD, CDs etc.);
— PR/Öffentlichkeitsarbeit; Themen-Generierung und Steuerung der Veröffentlichung von Beiträgen in den Medien sowie in Publikationen Dritter;
— Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der Website www.esf-thueringen.de (Content Management System IMPERIA);
— Neue Medien und Events (Promotion, Direct Marketing, Tagungen, Ausstellungen): Vorbereitung und ggf. Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen, welche von der ESF Verwaltungsbehörde ausgerichtet oder gemeinsam mit anderen Stellen realisiert werden, einschließlich Planung und Konzeption, Terminmanagement, inhaltliche Gestaltung;
— Neue Medien und Events (Promotion, Direct Marketing, Tagungen, Ausstellungen): Vorbereitung und ggf. Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen, welche von der ESF Verwaltungsbehörde ausgerichtet oder gemeinsam mit anderen Stellen realisiert werden, einschließlich Planung und Konzeption, Terminmanagement, inhaltliche Gestaltung;
— Konzertierte Werbeaktionen/Kampagnen: Planung, Konzeption und Umsetzung gemeinsamer Kampagnen mit anderen Stellen, insbesondere den Wirtschafts- und Sozialpartnern (WISO-Partnern) und zwischengeschalteten Stellen oder Trägern des ESF, ggf. im Rahmen von bzw. im Zusammenhang mit Veranstaltungen bzw. Aktionen;
— Konzertierte Werbeaktionen/Kampagnen: Planung, Konzeption und Umsetzung gemeinsamer Kampagnen mit anderen Stellen, insbesondere den Wirtschafts- und Sozialpartnern (WISO-Partnern) und zwischengeschalteten Stellen oder Trägern des ESF, ggf. im Rahmen von bzw. im Zusammenhang mit Veranstaltungen bzw. Aktionen;
— Konzeption zur Fortführung/Aktualisierung/Neugestaltung eines Formats analog der ESF-Zeitschrift „gute arbeit“ der Förderperiode 2007 bis 2013 und deren Umsetzung;
— Erstellung und Pflege einer Best-Practice-Datenbank 2014 bis 2020;
— Projektsteuerung; konzeptionelle, finanzielle und umsetzungsorientierte Steuerung des Projektes einschließlich der Erstellung und Überwachung einer Zeit – und Budgetplanung im Rahmen des Gesamtauftrages, der Durchführung von regelmäßigen Steuerungsrunden zur Abstimmung mit dem Auftraggeber;
— Projektsteuerung; konzeptionelle, finanzielle und umsetzungsorientierte Steuerung des Projektes einschließlich der Erstellung und Überwachung einer Zeit – und Budgetplanung im Rahmen des Gesamtauftrages, der Durchführung von regelmäßigen Steuerungsrunden zur Abstimmung mit dem Auftraggeber;
— Präsentationen von Ergebnissen in relevanten Steuerungsgremien.
Ein besonderer Wert wird auf die örtliche und zeitliche Flexibilität des Auftragnehmers gelegt.
Weitere Informationen finden Sie in den „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“ (Ziff. II. Leistungsbeschreibung), die von der Kontaktstelle verschickt werden und gleichzeitig unter:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 3135/87-3
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen von 2014 bis 2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Die in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Fehlende Unterlagen führen zwingend zum Ausschluss.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, ggf. im Teilnahmeantrag unvollständige Eignungsnachweise von den Bewerbern bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vervollständigen oder erläutern zu lassen. Ein Anspruch des Bewerbers besteht jedoch nicht.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, ggf. im Teilnahmeantrag unvollständige Eignungsnachweise von den Bewerbern bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vervollständigen oder erläutern zu lassen. Ein Anspruch des Bewerbers besteht jedoch nicht.
Einzureichende Unterlagen:
1. Selbstdarstellung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur mit Angaben zu Kontaktdaten, Namen und berufliche Qualifikationen der Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung für den Auftrag zuständig sein werden;
2. Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Mitglieder zur Festlegung eines bevollmächtigten Vertreters;
3. Angaben, ob und in welcher Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet (geplante Kooperationspartner);
4. Handels- bzw. Vereinsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes (soweit vorhanden) – nicht älter als 6 Monate;
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A vorliegen;
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen;
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Ergänzende Hinweise/ Erläuterungen und die Vordrucke zu den Ziffern 2, 5 und 6 finden Sie in den „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“ die von der Kontaktstelle verschickt werden und gleichzeitig unter:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz für die bestimmte Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Ergänzende Hinweise/Erläuterungen finden Sie in den „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“ die von der Kontaktstelle verschickt werden und gleichzeitig unter:
Fehlende Unterlagen führen zwingend zum Ausschluss.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, ggf. im Teilnahmeantrag unvollständige Eignungsnachweise von den Bewerbern bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vervollständigen oder erläutern zu lassen. Ein Anspruch des Bewerbers besteht jedoch nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, ggf. im Teilnahmeantrag unvollständige Eignungsnachweise von den Bewerbern bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vervollständigen oder erläutern zu lassen. Ein Anspruch des Bewerbers besteht jedoch nicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter müssen zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit folgende Darstellungen bzw. Unterlagen beifügen:
1. Angaben zum Bewerber/Agenturprofil (max. 3 DIN A4-Seiten), Leistungsspektrum, Anzahl freier und fester Mitarbeiter, technische und Softwareausstattung;
2. Auflistung und Darstellung von Referenzprojekten als Leadagentur aus den letzten 3 Jahren, mit Angabe von Leistungsumfang, Auftragsvolumen, Leistungszeit und öffentlichem/privatem Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktangaben); nähere Erläuterungen zu 2 Referenzprojekten;
2. Auflistung und Darstellung von Referenzprojekten als Leadagentur aus den letzten 3 Jahren, mit Angabe von Leistungsumfang, Auftragsvolumen, Leistungszeit und öffentlichem/privatem Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktangaben); nähere Erläuterungen zu 2 Referenzprojekten;
3. Namen, Darstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen der Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung für den Auftrag zuständig sein werden;
4. Nachweise für Kompetenzen, Erfahrungen und Leistungen.
Ergänzende Hinweise/ Erläuterungen finden Sie in den „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“ die von der Kontaktstelle verschickt werden und gleichzeitig unter:
Fehlende Unterlagen führen zwingend zum Ausschluss.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, ggf. im Teilnahmeantrag unvollständige Eignungsnachweise von den Bewerbern bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vervollständigen oder erläutern zu lassen. Ein Anspruch des Bewerbers besteht jedoch nicht.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, ggf. im Teilnahmeantrag unvollständige Eignungsnachweise von den Bewerbern bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vervollständigen oder erläutern zu lassen. Ein Anspruch des Bewerbers besteht jedoch nicht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorgesehen sind die Vereinbarung einer monatlichen Grundzahlung sowie Zahlungen nach vereinbarten Leistungspaketen. Die genauen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen können verhandelt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sämtliche durch einen Bieter zu erbringenden Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sämtliche durch einen Bieter zu erbringenden Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Ergänzende Hinweise/Erläuterungen finden Sie in den „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“ die von der Kontaktstelle verschickt werden und gleichzeitig unter:
Erst bei Angebotsabgabe sind dann auch die Erklärungen nach den §§ 10, 11, 12 Abs. 2, 15, 17 und 18 Thür VgG (Thüringer Vergabegesetz) einzureichen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber, die die Anforderungen an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllen, werden bei genügender Anzahl der Anträge mindestens drei maximal jedoch fünf Bewerber ausgewählt, die in das Verhandlungsverfahren einbezogen werden.Die Auswahl der Bewerber, die in das Verhandlungsverfahren einbezogen werden, erfolgt nach den folgenden Prüfungsschritten:
Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber, die die Anforderungen an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllen, werden bei genügender Anzahl der Anträge mindestens drei maximal jedoch fünf Bewerber ausgewählt, die in das Verhandlungsverfahren einbezogen werden.Die Auswahl der Bewerber, die in das Verhandlungsverfahren einbezogen werden, erfolgt nach den folgenden Prüfungsschritten:
1. Formale Prüfung der Teilnahmeanträge.
2. Erfüllung Teilnahmebedingungen (Ziff. I.5) der „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“).
Sind nach den Prüfungsschritten 1 und 2 mehr als fünf Bewerber übrig, erfolgt die Entscheidung im Prüfungsschritt 3.3. Bewertung der Teilnahmeanträge anhand folgender Kriterien:
— Gesamteindruck des Teilnahmeantrages (Gewichtung 5 %)
— Wirtschaftliche, finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Gewichtung 20 %)— Fachliche Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter im Hinblick auf das Projekt (Gewichtung 35 %)
Pro Kriterium werden Punkte nach folgendem Schema vergeben:
1 (sehr gering)
2 (gering)
3 (durchschnittlich)
4 (gut) oder
5 (sehr gut).
Die Punkte je Kriterium werden mit der Gewichtung multipliziert. Die Summe aller Kriterien ergibt eine Gesamtpunktzahl. Die Bewerber mit den fünf höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erreichen 2 oder mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl Platz 5 in der Wertung, so entscheidet das Los.
Die Punkte je Kriterium werden mit der Gewichtung multipliziert. Die Summe aller Kriterien ergibt eine Gesamtpunktzahl. Die Bewerber mit den fünf höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erreichen 2 oder mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl Platz 5 in der Wertung, so entscheidet das Los.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3135/87-3
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) (i. V. m. Ziff. I.5) der „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots direkt aufgefordert.
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) (i. V. m. Ziff. I.5) der „Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge“) genannten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots direkt aufgefordert.
Die Ausschreibungsunterlagen zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden von der Kontaktstelle verschickt und sind gleichzeitig erhältlich unter:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 182-330251 (2015-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 420 860 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 3613798824 📠
Die Haushaltsmittel der Jahre 2018 ff. stehen unter Haushaltsvorbehalt. Das monatliche Basishonorar für definierte Stundenkontingente beträgt 17 760,75 EUR brutto. Fremdkosten werden separat abgerechnet. Die Gesamtsumme kann von der unter II.2) und V.4) genannten Summe abweichen, weil projektbezogen nach Einzelaufträgen abgerechnet wird. Die Verwaltung des Gesamtbudgets obliegt dem Auftraggeber.
Die Haushaltsmittel der Jahre 2018 ff. stehen unter Haushaltsvorbehalt. Das monatliche Basishonorar für definierte Stundenkontingente beträgt 17 760,75 EUR brutto. Fremdkosten werden separat abgerechnet. Die Gesamtsumme kann von der unter II.2) und V.4) genannten Summe abweichen, weil projektbezogen nach Einzelaufträgen abgerechnet wird. Die Verwaltung des Gesamtbudgets obliegt dem Auftraggeber.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Herangehensweise/ Problemlösungswege (1)
2. Ganzheitlichkeit/ Konsistenz der Konzepte und Kreationen (1)
3. Kreativität/ Bildsprache (1)
4. Recherchefähigkeit (1)
5. Vollständigkeit der Lösung, Übersichtlichkeit (1)
6. Preis (1)
7. Auswahl der Präsentationthemen (1)
8. Zeiteinhaltung der Präsentation (1)
9. Reaktion auf Kritik (1)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-16 📅
Name: KNSK Werbeagentur GmbH
Postanschrift: An der Alster 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.knsk.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.