Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur durch die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) wird im deutschen Gesundheitswesen eine IT-Infrastruktur aufgebaut, die Krankenkassen, Leistungserbringer, Versicherte und Patienten miteinander vernetzt. Wesentliches Element der Telematikinfrastruktur ist die elektronische Gesundheitskarte, welche von den Krankenkassen an ihre Versicherten ausgegeben wird und die zukünftig als „Zugangsschlüssel“ der Versicherten zur TI dienen wird. Die 11 AOKs, die bundesweit ca. 24 000 000 Versicherte betreuen, haben zur Abwicklung der operativen Ausstattung von Versicherten mit der eGK sowie für die Einbindung und Anpassung der IT der AOKs an die Telematikinfrastruktur eine gemeinsames Projektstruktur geschaffen. Dem AOK-Bundesverband kommt dabei die Aufgabe zu, die AOKs im Themenfeld Telematik zu koordinieren, einen transparenten Informationsfluss sicherzustellen, die technische Weiterentwicklung und die weiteren beteiligten Dienstleister zu steuern. Zur Unterstützung und Koordination des Projektes „Telematik/elektronische Gesundheitskarte“ wird ein externer Projektspezialist gesucht, der den internen Projektleiter des Auftraggebers in allen Bereichen des Projektes unterstützt. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich „eGK-Produktion und Ausgabe“. An den externen Projektspezialisten werden folgende Anforderungen gestellt: — Kenntnis der Strukturen der Gematik und der Telematikinfrastrutkur in Deutschland — Erfahrung in der gesetzlichen Krankenversicherung — Verantwortung und Initiative sowie selbständige und lösungsorientierte Arbeitsweise; — Ausgeprägte Flexibilität und Erreichbarkeit; — Analytischer Weitblick, strukturierter Arbeitsstil, Kommunikationsstärke und Fingerspitzengefühl; — Professionelles Auftreten im Umgang mit verschiedenen Stakeholdern und Hierarchiestufen; — Verhandlungsgeschick und sehr gute kommunikative Fähigkeiten; — Hohe Kundenorientierung und Teamfähigkeit; — Verhandlungssicheres Deutsch, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Zu den weiteren Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Projektspezialisten wird auf Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung verwiesen. Aufgaben des Projektspezialisten: — Steuerung der Dienstleister (Kartenproduzent, Personalisierer, Zertifikatsproduzenz, Hersteller der Kartenlesegeräte) in der operativen Phase der vertraglichen Aufgabenerfüllung — eGK-Ausgabecontrolling — Abstimmung von Material- und Produktionsplanung zwischen AOKs und Personalisierer — Begleitung des Produktionsstartes — Unterstützung und Beratung der AOKs (telefonisch, per E-Mail, Durchführung von Workshops) • bei Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der eGK-Ausgabe und der Zusammenarbeit mit den Dienstleistern ergeben, • bei Geschäftsprozessen und Fachthemen, • bei der Telematik-Detailplanung für 2016 ff. — Intervention und Eskalation bei Abweichungen, — Koordination der Test- und Initialisierungsphase, — Vertretung des Projektleiters Telematik bei Abwesenheit in Gremien des GKV-Spitzenverbandes, — Vorbereitung und Unterstützung der Sitzung der Telematikbeauftragten der AOKs, — Unterstützung der internen und externen Kommunikation zu Themen der eGK/TI, • Erstellung eines monatlichen Telematikreports für die AOKs, • Koordination und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit und von Veröffentlichungen, • Fachliche Beratung bei der Gestaltung von Pressemeldungen. — Unterstützung bei Sonderaufgaben auf Weisung des Projektleiters.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31; Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren.Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und ggf. Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschriftversehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Projektmitarbeiter Telematikinfrastruktur“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 28.7.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Sonja van der Ploeg,
— Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhrabgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail unter dem Betreff „Projektmitarbeiter Telematikinfrastruktur“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) (1) und (2) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(8) Hinweise zum Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmerbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen hat der Bewerber möglichst mit Abgabe des Teilnahmeantrages durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzuzeigen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bewerber für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nichtzumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags(Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bewerber als Nachunternehmer anzusehen sind.
1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren.Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und ggf. Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschriftversehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Projektmitarbeiter Telematikinfrastruktur“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 28.7.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Sonja van der Ploeg,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhrabgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail unter dem Betreff „Projektmitarbeiter Telematikinfrastruktur“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) (1) und (2) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(8) Hinweise zum Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmerbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen hat der Bewerber möglichst mit Abgabe des Teilnahmeantrages durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzuzeigen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bewerber für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nichtzumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags(Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bewerber als Nachunternehmer anzusehen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur durch die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) wird im deutschen Gesundheitswesen eine IT-Infrastruktur aufgebaut, die Krankenkassen, Leistungserbringer, Versicherte und Patienten miteinander vernetzt. Wesentliches Element der Telematikinfrastruktur ist die elektronische Gesundheitskarte, welche von den Krankenkassen an ihre Versicherten ausgegeben wird und die zukünftig als „Zugangsschlüssel“ der Versicherten zur TI dienen wird.
Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur durch die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) wird im deutschen Gesundheitswesen eine IT-Infrastruktur aufgebaut, die Krankenkassen, Leistungserbringer, Versicherte und Patienten miteinander vernetzt. Wesentliches Element der Telematikinfrastruktur ist die elektronische Gesundheitskarte, welche von den Krankenkassen an ihre Versicherten ausgegeben wird und die zukünftig als „Zugangsschlüssel“ der Versicherten zur TI dienen wird.
Die 11 AOKs, die bundesweit ca. 24 000 000 Versicherte betreuen, haben zur Abwicklung der operativen Ausstattung von Versicherten mit der eGK sowie für die Einbindung und Anpassung der IT der AOKs an die Telematikinfrastruktur eine gemeinsames Projektstruktur geschaffen. Dem AOK-Bundesverband kommt dabei die Aufgabe zu, die AOKs im Themenfeld Telematik zu koordinieren, einen transparenten Informationsfluss sicherzustellen, die technische Weiterentwicklung und die weiteren beteiligten Dienstleister zu steuern.
Die 11 AOKs, die bundesweit ca. 24 000 000 Versicherte betreuen, haben zur Abwicklung der operativen Ausstattung von Versicherten mit der eGK sowie für die Einbindung und Anpassung der IT der AOKs an die Telematikinfrastruktur eine gemeinsames Projektstruktur geschaffen. Dem AOK-Bundesverband kommt dabei die Aufgabe zu, die AOKs im Themenfeld Telematik zu koordinieren, einen transparenten Informationsfluss sicherzustellen, die technische Weiterentwicklung und die weiteren beteiligten Dienstleister zu steuern.
Zur Unterstützung und Koordination des Projektes „Telematik/elektronische Gesundheitskarte“ wird ein externer Projektspezialist gesucht, der den internen Projektleiter des Auftraggebers in allen Bereichen des Projektes unterstützt. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich „eGK-Produktion und Ausgabe“. An den externen Projektspezialisten werden folgende Anforderungen gestellt:
Zur Unterstützung und Koordination des Projektes „Telematik/elektronische Gesundheitskarte“ wird ein externer Projektspezialist gesucht, der den internen Projektleiter des Auftraggebers in allen Bereichen des Projektes unterstützt. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich „eGK-Produktion und Ausgabe“. An den externen Projektspezialisten werden folgende Anforderungen gestellt:
— Kenntnis der Strukturen der Gematik und der Telematikinfrastrutkur in Deutschland
— Erfahrung in der gesetzlichen Krankenversicherung
— Verantwortung und Initiative sowie selbständige und lösungsorientierte Arbeitsweise;
— Ausgeprägte Flexibilität und Erreichbarkeit;
— Analytischer Weitblick, strukturierter Arbeitsstil, Kommunikationsstärke und Fingerspitzengefühl;
— Professionelles Auftreten im Umgang mit verschiedenen Stakeholdern und Hierarchiestufen;
— Verhandlungsgeschick und sehr gute kommunikative Fähigkeiten;
— Hohe Kundenorientierung und Teamfähigkeit;
— Verhandlungssicheres Deutsch, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Zu den weiteren Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Projektspezialisten wird auf Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung verwiesen.
Aufgaben des Projektspezialisten:
— Steuerung der Dienstleister (Kartenproduzent, Personalisierer, Zertifikatsproduzenz, Hersteller der Kartenlesegeräte) in der operativen Phase der vertraglichen Aufgabenerfüllung
— eGK-Ausgabecontrolling
— Abstimmung von Material- und Produktionsplanung zwischen AOKs und Personalisierer
— Begleitung des Produktionsstartes
— Unterstützung und Beratung der AOKs (telefonisch, per E-Mail, Durchführung von Workshops)
• bei Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der eGK-Ausgabe und der Zusammenarbeit mit den Dienstleistern ergeben,
• bei Geschäftsprozessen und Fachthemen,
• bei der Telematik-Detailplanung für 2016 ff.
— Intervention und Eskalation bei Abweichungen,
— Koordination der Test- und Initialisierungsphase,
— Vertretung des Projektleiters Telematik bei Abwesenheit in Gremien des GKV-Spitzenverbandes,
— Vorbereitung und Unterstützung der Sitzung der Telematikbeauftragten der AOKs,
— Unterstützung der internen und externen Kommunikation zu Themen der eGK/TI,
• Erstellung eines monatlichen Telematikreports für die AOKs,
• Koordination und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit und von Veröffentlichungen,
• Fachliche Beratung bei der Gestaltung von Pressemeldungen.
— Unterstützung bei Sonderaufgaben auf Weisung des Projektleiters.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate ist.
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Zusicherung, dass keiner der in § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG genannten Fälle vorliegt.
(3) Hinweis: Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweisenach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie
— 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Sofern und soweit keine entsprechende Versicherung besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
(3) Hinweis: Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweisenach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere zur Geschäftstätigkeit sowie zum Leistungsprofil, zur Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterstruktur, Gesellschafterstruktur, zu Standorten sowie technischer Ausstattung des Unternehmens. Vorlage einer Liste der mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen.
(1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere zur Geschäftstätigkeit sowie zum Leistungsprofil, zur Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterstruktur, Gesellschafterstruktur, zu Standorten sowie technischer Ausstattung des Unternehmens. Vorlage einer Liste der mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen.
(2) Darstellung der mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Projektspezialisten sowie dessen Qualifikationen und Erfahrungen
(a) Benennung des Projektspezialisten mit Angaben zum beruflichen Werdegang, zur fachlichen Qualifikation, zu Referenzen und Zertifikaten. Dabei sind insb. folgende Qualifikationen nachzuweisen:
— Uni-, ETH- oder Fachhochschulabschluss im Bereich Informatik, Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft oder vergleichbaren Studiengängen,
— Fundierte methodische Kenntnisse im Projektmanagement,
— Fundierte Kenntnisse der Prozesse, Organisationen und Entscheidungswege im deutschen Gesundheitswesen durch langjährige Berufs- oder Projekterfahrung.
(b) Nachweis eigener Referenzen des Projektspezialisten
— Mindestens 1 Referenzprojekt im Gesundheitswesen bei einer Krankenkasse oder einem Krankenkassenverbund mit mehr als 1 000 000 Versicherten
— Mindestens 1 Referenzprojekt in Zusammenhang mit der…
… Einführung der elektronischen Gesundheitskarte/Telematikinfrastruktur
… Produktion, Erstellung und technischen Spezifikationen von Smartcards/Chipkarten
(3) Hinweis: Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweisenach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
(1) berufliche Befähigung des Projektspezialisten 40 % (2) Nachweis eigener Referenzen des Projektspezialisten 60 % Der Auftraggeber nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Für weitere Ausführungen zur Wertung der Teilnahmeanträge wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Wertungsmatrix verwiesen.
(1) berufliche Befähigung des Projektspezialisten 40 % (2) Nachweis eigener Referenzen des Projektspezialisten 60 % Der Auftraggeber nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Für weitere Ausführungen zur Wertung der Teilnahmeanträge wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Wertungsmatrix verwiesen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren.Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und ggf. Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren.Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und ggf. Verhandlung auffordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschriftversehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Projektmitarbeiter Telematikinfrastruktur“.
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschriftversehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Projektmitarbeiter Telematikinfrastruktur“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 28.7.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Sonja van der Ploeg,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhrabgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhrabgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail unter dem Betreff „Projektmitarbeiter Telematikinfrastruktur“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail unter dem Betreff „Projektmitarbeiter Telematikinfrastruktur“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) (1) und (2) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) (1) und (2) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(8) Hinweise zum Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmerbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmerbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen hat der Bewerber möglichst mit Abgabe des Teilnahmeantrages durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzuzeigen.
Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen hat der Bewerber möglichst mit Abgabe des Teilnahmeantrages durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzuzeigen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bewerber für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nichtzumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bewerber für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nichtzumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags(Generalunternehmerschaft).
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags(Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bewerber als Nachunternehmer anzusehen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Quelle: OJS 2015/S 124-227774 (2015-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge