Die FMSA beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem einzelnen Wirtschaftsteilnehmer über die Erbringung von Unterstützungsleistungen für die Abnahme Bankenabgabe (IT-Tester) gemäß § 4 EG Abs. 3 VOL/A zu vergeben. Auf der Grundlage des abzuschließenden Rahmenvertrages sollen durch einzelne Abrufscheine die jeweils benötigten Unterstützungsleistungen durch die FMSA bei dem Vertragspartner abgerufen werden. Für das Projekt sind folgende Schwerpunkte als Leistungsbestandteile definiert: — Unterstützung bei der Erstellung des Testkonzeptes für die einzelnen Bausteine (hier beispielsweise Überlegungen zum Umfang und Art der Tests, um eine ausreichende Sicherheit für die Abnahme zu gewinnen) — Planung, Steuerung und Überwachung des festgelegten Testverfahrens — Bestimmung von Testzielen und Testkriterien — Entwerfen von Testfällen — Realisierung und Durchführung der Tests — Auswertung und Dokumentation pro Baustein und Fragestellung — Bereitstellung eines zusammenfassenden Berichts über die verschiedenen Testfälle — Prüfung der Spezifizierung von Testfällen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Bei den hier zu beschaffenden Unterstützungsleistungen für die Abnahme zu Bankenabgabe 2015/2016 (IT-Testdienstleistungen) kann das Auftragsvolumen nicht näher vorab eindeutig festgelegt werden. Die Auftraggeberin geht von bis zu 500 Arbeitstagen für den Zeitraum Juli 2015 bis Ende 2016 aus, wobei es sich hierbei nicht um eine abschließende Festlegung handelt.Sofern die Restrukturierungsfonds-Verordnung - wie aktuell im Juni 2015 vorgesehen - in Kraft treten sollte, wird sich die Auftraggeberin zu einer Mindestabnahmemenge von 200 Personentagen in den abzuschließenden Rahmenvertrag verpflichten. Aufgrund der zeitlichen Kritikalität des IT-Projekts Bankenabgabe 2015/2016 kommt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern auch nicht in Betracht, da für die durchgehende Erbringung der jeweiligen Leistungen personelle Kontinuität erforderlich ist.
Bei den hier zu beschaffenden Unterstützungsleistungen für die Abnahme zu Bankenabgabe 2015/2016 (IT-Testdienstleistungen) kann das Auftragsvolumen nicht näher vorab eindeutig festgelegt werden. Die Auftraggeberin geht von bis zu 500 Arbeitstagen für den Zeitraum Juli 2015 bis Ende 2016 aus, wobei es sich hierbei nicht um eine abschließende Festlegung handelt.Sofern die Restrukturierungsfonds-Verordnung - wie aktuell im Juni 2015 vorgesehen - in Kraft treten sollte, wird sich die Auftraggeberin zu einer Mindestabnahmemenge von 200 Personentagen in den abzuschließenden Rahmenvertrag verpflichten. Aufgrund der zeitlichen Kritikalität des IT-Projekts Bankenabgabe 2015/2016 kommt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern auch nicht in Betracht, da für die durchgehende Erbringung der jeweiligen Leistungen personelle Kontinuität erforderlich ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Postanschrift: Taunusanlage 1
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fmsa.de🌏
E-Mail: vergabestelle@fmsa.de📧
Fax: +49 6924003640 📠
Die Auftraggeberin macht die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen elektronisch frei, direkt und vollständig verfügbar.
Die Unterlagen sind abrufbar unter: http://www.fmsa.de/de/service/ausschreibungen/index.html; genauer:
http://www.fmsa.de/de/service/ausschreibungen/Unterstuetzungsleistungen_Abnahme_Bankenabgabe.html
Dies gilt auch für:
— einen eventuellen Fragen-und-Antworten-Katalog zu den Vergabeunterlagen, der fortlaufend aktualisiert wird
— eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren.
Sämtliche wesentlichen Informationen zum Vergabeverfahren (insbesondere zu den Vergabeunterlagen) macht die Auftraggeberin bis spätestens 6 Tage vor der Frist für den Eingang der Angebote unter der o.g. Internetadresse (URL) verfügbar. Der Bieter hat sich dort sämtliche Informationen zu beschaffen.
Die Auftraggeberin bietet an, per E-Mail darüber zu informieren, wenn ein Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht bzw. aktualisiert wird oder wenn Änderungen im Vergabeverfahren erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Interessenten der Auftraggeberin ihre Kontaktdaten bereits vor Angebotsabgabe übermitteln. Die Kontaktdaten sind schriftlich per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Formblatts „Kontaktdaten des Interessenten/Bieters“ an die Auftraggeberin zu übermitteln.
— einen eventuellen Fragen-und-Antworten-Katalog zu den Vergabeunterlagen, der fortlaufend aktualisiert wird
— eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren.
Sämtliche wesentlichen Informationen zum Vergabeverfahren (insbesondere zu den Vergabeunterlagen) macht die Auftraggeberin bis spätestens 6 Tage vor der Frist für den Eingang der Angebote unter der o.g. Internetadresse (URL) verfügbar. Der Bieter hat sich dort sämtliche Informationen zu beschaffen.
Die Auftraggeberin bietet an, per E-Mail darüber zu informieren, wenn ein Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht bzw. aktualisiert wird oder wenn Änderungen im Vergabeverfahren erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Interessenten der Auftraggeberin ihre Kontaktdaten bereits vor Angebotsabgabe übermitteln. Die Kontaktdaten sind schriftlich per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Formblatts „Kontaktdaten des Interessenten/Bieters“ an die Auftraggeberin zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMSA beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem einzelnen Wirtschaftsteilnehmer über die Erbringung von Unterstützungsleistungen für die Abnahme Bankenabgabe (IT-Tester) gemäß § 4 EG Abs. 3 VOL/A zu vergeben. Auf der Grundlage des abzuschließenden Rahmenvertrages sollen durch einzelne Abrufscheine die jeweils benötigten Unterstützungsleistungen durch die FMSA bei dem Vertragspartner abgerufen werden.
Die FMSA beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem einzelnen Wirtschaftsteilnehmer über die Erbringung von Unterstützungsleistungen für die Abnahme Bankenabgabe (IT-Tester) gemäß § 4 EG Abs. 3 VOL/A zu vergeben. Auf der Grundlage des abzuschließenden Rahmenvertrages sollen durch einzelne Abrufscheine die jeweils benötigten Unterstützungsleistungen durch die FMSA bei dem Vertragspartner abgerufen werden.
Für das Projekt sind folgende Schwerpunkte als Leistungsbestandteile definiert:
— Unterstützung bei der Erstellung des Testkonzeptes für die einzelnen Bausteine (hier beispielsweise Überlegungen zum Umfang und Art der Tests, um eine ausreichende Sicherheit für die Abnahme zu gewinnen)
— Planung, Steuerung und Überwachung des festgelegten Testverfahrens
— Bestimmung von Testzielen und Testkriterien
— Entwerfen von Testfällen
— Realisierung und Durchführung der Tests
— Auswertung und Dokumentation pro Baustein und Fragestellung
— Bereitstellung eines zusammenfassenden Berichts über die verschiedenen Testfälle
— Prüfung der Spezifizierung von Testfällen.
Menge oder Umfang:
Bei den hier zu beschaffenden Unterstützungsleistungen für die Abnahme zu Bankenabgabe 2015/2016 (IT-Testdienstleistungen) kann das Auftragsvolumen nicht näher vorab eindeutig festgelegt werden. Die Auftraggeberin geht von bis zu 500 Arbeitstagen für den Zeitraum Juli 2015 bis Ende 2016 aus, wobei es sich hierbei nicht um eine abschließende Festlegung handelt.
Bei den hier zu beschaffenden Unterstützungsleistungen für die Abnahme zu Bankenabgabe 2015/2016 (IT-Testdienstleistungen) kann das Auftragsvolumen nicht näher vorab eindeutig festgelegt werden. Die Auftraggeberin geht von bis zu 500 Arbeitstagen für den Zeitraum Juli 2015 bis Ende 2016 aus, wobei es sich hierbei nicht um eine abschließende Festlegung handelt.
Sofern die Restrukturierungsfonds-Verordnung - wie aktuell im Juni 2015 vorgesehen - in Kraft treten sollte, wird sich die Auftraggeberin zu einer Mindestabnahmemenge von 200 Personentagen in den abzuschließenden Rahmenvertrag verpflichten. Aufgrund der zeitlichen Kritikalität des IT-Projekts Bankenabgabe 2015/2016 kommt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern auch nicht in Betracht, da für die durchgehende Erbringung der jeweiligen Leistungen personelle Kontinuität erforderlich ist.
Sofern die Restrukturierungsfonds-Verordnung - wie aktuell im Juni 2015 vorgesehen - in Kraft treten sollte, wird sich die Auftraggeberin zu einer Mindestabnahmemenge von 200 Personentagen in den abzuschließenden Rahmenvertrag verpflichten. Aufgrund der zeitlichen Kritikalität des IT-Projekts Bankenabgabe 2015/2016 kommt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern auch nicht in Betracht, da für die durchgehende Erbringung der jeweiligen Leistungen personelle Kontinuität erforderlich ist.
Referenznummer: Az 150400 A
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— - (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Zur „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ steht das Formblatt B4 (vgl. Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot) zur Verfügung.
Dieses Formblatt enthält Eigenerklärungen mit folgendem Wortlaut:
Wir erklären,
— dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist (§ 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A) wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A vorliegen:
a) Über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden und es ist keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden.
b) Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
c) Unser Unternehmen bzw. die Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, haben keine schwere Verfehlung begangen, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
d) Unser Unternehmen hat die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
e) Unser Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben.
— - (A) Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister:
Vorlage eines aktuellen Auszuges (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister (ab 01.10.2014) oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes, sofern eine Eintragungspflicht besteht (A)
— - (A) Eigenerklärung zum polizeilichen Führungszeugnis der einzusetzenden Mitarbeiter:
Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Mitarbeiter, die eingesetzt werden, über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten verfügen (A)
Zur „Eigenerklärung bzgl. polizeilichem Führungszeugnis der einzusetzenden Mitarbeiter“ steht das Formblatt B6 (vgl. Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot) zur Verfügung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der berechtigt ist, im Namen der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Wirkung für und gegen diese, rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und anzunehmen sowie ein verbindliches Angebot abzugeben. Ferner haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits zum Angebotszeitpunkt zu erklären, dass sie im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und dass sie für Verbindlichkeiten, die einem oder mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren entstehen, als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) haften und gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Zuschlagserteilung für Verbindlichkeiten der Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit den abzuschließenden Verträgen gesamtschuldnerisch haften werden. Zu diesem Zweck steht in den „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“ das Formblatt B2 (Bietergemeinschaftserklärung) zur Verfügung, das von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft – auch von demjenigen, der den bevollmächtigten Vertreter stellt – zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der berechtigt ist, im Namen der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Wirkung für und gegen diese, rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und anzunehmen sowie ein verbindliches Angebot abzugeben. Ferner haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits zum Angebotszeitpunkt zu erklären, dass sie im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und dass sie für Verbindlichkeiten, die einem oder mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren entstehen, als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) haften und gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Zuschlagserteilung für Verbindlichkeiten der Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit den abzuschließenden Verträgen gesamtschuldnerisch haften werden. Zu diesem Zweck steht in den „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“ das Formblatt B2 (Bietergemeinschaftserklärung) zur Verfügung, das von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft – auch von demjenigen, der den bevollmächtigten Vertreter stellt – zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen ist.
Verpflichtungserklärung jedes Nachunternehmens und jedes sonstigen Unternehmens, dessen Leistungsfähigkeit und Fachkunde sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedient (A) (soweit zutreffend):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung jedes Nachunternehmens und jedes sonstigen Unternehmens, dessen Leistungsfähigkeit und Fachkunde sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedient (A) (soweit zutreffend):
Sofern der Bieter/bzw. die Bietergemeinschaft seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann, hat er diese durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind. Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers sind ebenfalls bereits mit Angebotseinreichung mitzuteilen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bzgl. seiner Eignung vorzulegen (vgl. hierzu auch „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“). Ebenso hat der Bieter zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Zu diesem Zweck steht das Formblatt B3 (Verpflichtungserklärung) zur Verfügung. Die Auftraggeberin behält sich zur Feststellung der Eignung von Nachunternehmern die Einholung weiterer Nachweise/Erklärungen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bieter/bzw. die Bietergemeinschaft seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann, hat er diese durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind. Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers sind ebenfalls bereits mit Angebotseinreichung mitzuteilen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bzgl. seiner Eignung vorzulegen (vgl. hierzu auch „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“). Ebenso hat der Bieter zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Zu diesem Zweck steht das Formblatt B3 (Verpflichtungserklärung) zur Verfügung. Die Auftraggeberin behält sich zur Feststellung der Eignung von Nachunternehmern die Einholung weiterer Nachweise/Erklärungen vor.
— - (A) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz:
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/ggf. der Nachunternehmer für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (A).
Zu diesem Zweck steht das Formblatt B5 zur Verfügung.
— - (A) Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter insgesamt:
Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/ggf. der Nachunternehmer für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/ggf. der Nachunternehmer für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (A).
— - (A) Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im Leistungsbereich:
Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter des Bieters/der Bietergemeinschaft/ggf. der Nachunternehmer der letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbereich (A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter des Bieters/der Bietergemeinschaft/ggf. der Nachunternehmer der letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbereich (A).
— - (A) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 2 500 000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und zweifach jahresmaximiert. Für den Fall, dass eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine rechtverbindlich unterzeichnete Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittlers) einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 2 500 000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und zweifach jahresmaximiert. Für den Fall, dass eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine rechtverbindlich unterzeichnete Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittlers) einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— - (B) Unternehmensreferenzen: Nachweis von mindestens drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei denen vergleichbare Leistungen wie die hier ausgeschriebenen erbracht wurden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vergleichbarkeit der Leistungen darzustellen, Gewichtung: 30 Gewichtungspunkte (In diesem Bewertungskriterium müssen mindestens 200 Bewertungspunkte erreicht werden, vgl. „Anlage zu den Vergabeunterlagen A: Wertungsmatrix“)
— - (B) Unternehmensreferenzen: Nachweis von mindestens drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei denen vergleichbare Leistungen wie die hier ausgeschriebenen erbracht wurden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vergleichbarkeit der Leistungen darzustellen, Gewichtung: 30 Gewichtungspunkte (In diesem Bewertungskriterium müssen mindestens 200 Bewertungspunkte erreicht werden, vgl. „Anlage zu den Vergabeunterlagen A: Wertungsmatrix“)
— - (A+B) Mitarbeiterprofile: Für sämtliche Erklärungen und Angaben bzgl. der einzusetzenden Mitarbeiter steht das Formblatt B6 zur Verfügung. Es enthält auch ein Deckblatt für die einzureichende Einschätzung im Hinblick auf deren Softskills mit Begründung.
— - (A+B) Mitarbeiterprofile: Für sämtliche Erklärungen und Angaben bzgl. der einzusetzenden Mitarbeiter steht das Formblatt B6 zur Verfügung. Es enthält auch ein Deckblatt für die einzureichende Einschätzung im Hinblick auf deren Softskills mit Begründung.
— - (B) Darstellung der Erfahrung, insbesondere im Bereich Testfall-Portfolien und Testdurchführung im IT-Bereich: Verbindliche namentliche Benennung der bei der FMSA einzusetzenden Personen (zwei plus eine Vertretung, insgesamt drei) jeweils unter Angabe derer Ausbildung, der allgemeinen Berufserfahrung und Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie derer Praxiserfahrungen in der Planung, Konzeption, und Durchführung komplexer Themen im Bereich Testfall-Portfolien und Testdurchführung im IT-Bereich (vorzugsweise im JAVA Umfeld). Der Nachweis ist unter Angabe der Projekte, der Projektdauer und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten zu erbringen. Soweit Personen nicht namentlich genannt werden dürfen, ist dies zu begründen, Gewichtung: 50 Gewichtungspunkte (In diesem Bewertungskriterium müssen mindestens 300 Bewertungspunkte erreicht werden, vgl. „Anlage zu den Vergabeunterlagen A: Wertungsmatrix“).
— - (B) Darstellung der Erfahrung, insbesondere im Bereich Testfall-Portfolien und Testdurchführung im IT-Bereich: Verbindliche namentliche Benennung der bei der FMSA einzusetzenden Personen (zwei plus eine Vertretung, insgesamt drei) jeweils unter Angabe derer Ausbildung, der allgemeinen Berufserfahrung und Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie derer Praxiserfahrungen in der Planung, Konzeption, und Durchführung komplexer Themen im Bereich Testfall-Portfolien und Testdurchführung im IT-Bereich (vorzugsweise im JAVA Umfeld). Der Nachweis ist unter Angabe der Projekte, der Projektdauer und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten zu erbringen. Soweit Personen nicht namentlich genannt werden dürfen, ist dies zu begründen, Gewichtung: 50 Gewichtungspunkte (In diesem Bewertungskriterium müssen mindestens 300 Bewertungspunkte erreicht werden, vgl. „Anlage zu den Vergabeunterlagen A: Wertungsmatrix“).
— - (B) Projekterfahrung im Bankbereich: Projekterfahrung der bei der FMSA einzusetzenden Personen im Bankbereich unter Angabe der Projekte, der Projektdauer und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten, Gewichtung: 20 Gewichtungspunkte (In diesem Bewertungskriterium müssen mindestens 100 Bewertungspunkte erreicht werden, vgl. „Anlage zu den Vergabeunterlagen A: Wertungsmatrix“).
— - (B) Projekterfahrung im Bankbereich: Projekterfahrung der bei der FMSA einzusetzenden Personen im Bankbereich unter Angabe der Projekte, der Projektdauer und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten, Gewichtung: 20 Gewichtungspunkte (In diesem Bewertungskriterium müssen mindestens 100 Bewertungspunkte erreicht werden, vgl. „Anlage zu den Vergabeunterlagen A: Wertungsmatrix“).
Mindeststandards:
Erforderliche Kenntnisse/Mindestanforderungen/A-Kriterien zu den einzusetzenden Personen:
An die Angaben zu den bei der FMSA einzusetzenden Personen werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
— - Ausbildung – Mindestanforderungen:
— Betriebs-/wirtschaftswissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium mit Bezug zur Informatik oder Mathematik, oder abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit Informatikbezug, Bachelor mit Bezug zur Informatik oder vergleichbare Ausbildung (A)
— Betriebs-/wirtschaftswissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium mit Bezug zur Informatik oder Mathematik, oder abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit Informatikbezug, Bachelor mit Bezug zur Informatik oder vergleichbare Ausbildung (A)
— Mindestens drei Jahre Praxiserfahrung in der Planung, Konzeption und Durchführung komplexer Themen im Bereich Testfall-Portfolien und Testdurchführung im IT-Bereich, der Nachweis ist unter Angabe der Projekte, der Projektdauer und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten zu erbringen (A)
— Mindestens drei Jahre Praxiserfahrung in der Planung, Konzeption und Durchführung komplexer Themen im Bereich Testfall-Portfolien und Testdurchführung im IT-Bereich, der Nachweis ist unter Angabe der Projekte, der Projektdauer und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten zu erbringen (A)
— ISTQB Zertifizierung Tester (Advanced Level Test Analyst) oder vergleichbare Qualifikation (A)
— Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf muttersprachlichem Niveau (A)
— gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (A)
— Mindestens 2 Jahre Projekterfahrung im Bankbereich, der Nachweis ist unter Angabe der Projekte, der Projektdauer und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten zu erbringen (A)
— - (A) Softskills:
— Die vorgesehenen Personen müssen mindestens so gut mit Softskills wie mit fachlichem Know-How ausgestattet sein und eine Dienstleistungsmentalität mitbringen. Es ist für alle die Leistungserbringung vorgesehenen, namentlich benannten Personen eine Einschätzung im Hinblick auf deren Softskills abzugeben. Alle abgegebenen Einschätzungen werden begründet. Die Begründung soll pro einzusetzende Person auf maximal einer A 4 Seite, Arial 11, Zeilenabstand 1,5 erfolgen (A).
— Die vorgesehenen Personen müssen mindestens so gut mit Softskills wie mit fachlichem Know-How ausgestattet sein und eine Dienstleistungsmentalität mitbringen. Es ist für alle die Leistungserbringung vorgesehenen, namentlich benannten Personen eine Einschätzung im Hinblick auf deren Softskills abzugeben. Alle abgegebenen Einschätzungen werden begründet. Die Begründung soll pro einzusetzende Person auf maximal einer A 4 Seite, Arial 11, Zeilenabstand 1,5 erfolgen (A).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt (vgl. Vergabeunterlagen D: Vertragsentwurf).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der berechtigt ist, im Namen der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Wirkung für und gegen diese, rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und anzunehmen sowie ein verbindliches Angebot abzugeben. Ferner haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits zum Angebotszeitpunkt zu erklären, dass sie im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und dass sie für Verbindlichkeiten, die einem oder mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren entstehen, als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) haften und gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Zuschlagserteilung für Verbindlichkeiten der Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit den abzuschließenden Verträgen gesamtschuldnerisch haften werden. Zu diesem Zweck steht in den „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“ das Formblatt B2 (Bietergemeinschaftserklärung) zur Verfügung, das von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft – auch von demjenigen, der den bevollmächtigten Vertreter stellt – zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der berechtigt ist, im Namen der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Wirkung für und gegen diese, rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und anzunehmen sowie ein verbindliches Angebot abzugeben. Ferner haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits zum Angebotszeitpunkt zu erklären, dass sie im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und dass sie für Verbindlichkeiten, die einem oder mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren entstehen, als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) haften und gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Zuschlagserteilung für Verbindlichkeiten der Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit den abzuschließenden Verträgen gesamtschuldnerisch haften werden. Zu diesem Zweck steht in den „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“ das Formblatt B2 (Bietergemeinschaftserklärung) zur Verfügung, das von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft – auch von demjenigen, der den bevollmächtigten Vertreter stellt – zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen ist.
Im Hinblick auf die Eignungsanforderungen bei Bietergemeinschaften wird auf Ziffer 4.1.1 der Vergabeunterlagen A hingewiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die von der FMSA im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden.
Die Verwendung der von der Auftraggeberin vorgegebenen Vordrucke (Formblätter) ist zwingend. Änderungen hieran sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter bzw. Bietergemeinschaften berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter bzw. Bietergemeinschaften berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Die fehlende Fachkunde oder fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft. Die fehlende Zuverlässigkeit des Bieters bzw. eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
Die fehlende Fachkunde oder fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft. Die fehlende Zuverlässigkeit des Bieters bzw. eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
Zum Nachweis der Eignung sind die Eigenerklärungen in den Formblättern und die Deckblätter für Nachweise zu verwenden (vgl. Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot).
Eignung von Bietergemeinschaften:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn mindestens ein Mitglied fachkundig ist. Für die Leistungsfähigkeit kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, mit Ausnahme der Berufshaftpflichtversicherung; diesbezüglich muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgegebenen Mindestdeckungssumme(n) nachweisen. Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn mindestens ein Mitglied fachkundig ist. Für die Leistungsfähigkeit kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, mit Ausnahme der Berufshaftpflichtversicherung; diesbezüglich muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgegebenen Mindestdeckungssumme(n) nachweisen. Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Weitergabe an Nachunternehmer (Unterauftragnehmer):
Setzt der Bieter zur Leistungserfüllung Nachunternehmer ein, hat er bereits mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an den/die Nachunternehmer übertragen will. Sofern der Bieter seine Eignung selbst darlegen kann, reicht es aus, wenn er Name und Anschrift des einzusetzenden Nachunternehmers, den Verfügbarkeitsnachweis (Verpflichtungserklärung; Formblatt B3, s.o.) sowie ggf. weitere Nachweise in Bezug Nachunternehmer nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung zur Verfügung stellt.
Setzt der Bieter zur Leistungserfüllung Nachunternehmer ein, hat er bereits mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an den/die Nachunternehmer übertragen will. Sofern der Bieter seine Eignung selbst darlegen kann, reicht es aus, wenn er Name und Anschrift des einzusetzenden Nachunternehmers, den Verfügbarkeitsnachweis (Verpflichtungserklärung; Formblatt B3, s.o.) sowie ggf. weitere Nachweise in Bezug Nachunternehmer nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung zur Verfügung stellt.
Sofern der Bieter die Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann, hat er diese durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind. Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers sind ebenfalls bereits mit Angebotseinreichung mitzuteilen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bzgl. seiner Eignung vorzulegen (vgl. hierzu auch „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“). Ebenso hat der Bieter zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Zu diesem Zweck steht das Formblatt B3 (Verpflichtungserklärung) zur Verfügung. Die Auftraggeberin behält sich zur Feststellung der Eignung von Nachunternehmern die Einholung weiterer Nachweise/Erklärungen vor.
Sofern der Bieter die Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann, hat er diese durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind. Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers sind ebenfalls bereits mit Angebotseinreichung mitzuteilen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bzgl. seiner Eignung vorzulegen (vgl. hierzu auch „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“). Ebenso hat der Bieter zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Zu diesem Zweck steht das Formblatt B3 (Verpflichtungserklärung) zur Verfügung. Die Auftraggeberin behält sich zur Feststellung der Eignung von Nachunternehmern die Einholung weiterer Nachweise/Erklärungen vor.
Der Bieter hat Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt sind. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
Der Bieter hat Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt sind. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
Das Angebot muss die in der Nachweisliste gemäß § 9 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und Angaben enthalten. Diese Nachweisliste ist den „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“, Seite 3 zu diesem Vergabeverfahren zu entnehmen.
Das Angebot muss die in der Nachweisliste gemäß § 9 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und Angaben enthalten. Diese Nachweisliste ist den „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“, Seite 3 zu diesem Vergabeverfahren zu entnehmen.
Die Nichtvorlage der dort aufgeführten Angebotsbestandteile führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit prüfen und behält sich vor, Erklärungen, Angaben und Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer kurzen, angemessenen Frist, nachzufordern.
Die Nichtvorlage der dort aufgeführten Angebotsbestandteile führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit prüfen und behält sich vor, Erklärungen, Angaben und Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer kurzen, angemessenen Frist, nachzufordern.
Sprache:
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Eventuelle fremdsprachliche Erklärungen oder Nachweise sind mit einfacher (nicht beglaubigter) deutscher Übersetzung einzureichen, welche maßgeblich ist.
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der im Nachfolgenden angegebenen Kriterien.
Die Eignungskriterien sind in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterteilt. Kriterien, die mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet sind, sind Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung (z.B. Vorlage von Eigenerklärungen oder anderer Nachweise) führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Die Eignungskriterien sind in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterteilt. Kriterien, die mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet sind, sind Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung (z.B. Vorlage von Eigenerklärungen oder anderer Nachweise) führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Kriterien, die mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichnet sind, sind Bewertungskriterien. Die aufgrund dieser Kriterien eingereichten Unterlagen und abgegebenen Erklärungen werden nach folgendem Schema bewertet:
Der Bewertungsmaßstab reicht von 1 bis 10 Bewertungspunkten, vgl. „Anlage zu den Vergabeunterlagen A: Wertungsmatrix“.
Es werden drei konkrete Zielerfüllungsgrade festgelegt, an denen die Antworten der Bieter gemessen werden, unterteilt in die folgenden drei Wertebereiche:
— Wertebereich I mit 8 bis 10 Bewertungspunkten: Hoher Zielerfüllungsgrad,
— Wertebereich II mit 4 bis 7 Bewertungspunkten: Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad,
— Wertebereich III mit 0 bis 3 Bewertungspunkten: Geringer Zielerfüllungsgrad.
In einem zweiten Schritt werden die bei den jeweiligen Kriterien erreichten Bewertungspunkte mit der für jedes Kriterium angegebenen Gewichtung multipliziert. Hieraus ergeben sich die Wertungspunkte je Kriterium. Die Addition sämtlicher Wertungspunkte ergibt die Gesamtwertung.
In einem zweiten Schritt werden die bei den jeweiligen Kriterien erreichten Bewertungspunkte mit der für jedes Kriterium angegebenen Gewichtung multipliziert. Hieraus ergeben sich die Wertungspunkte je Kriterium. Die Addition sämtlicher Wertungspunkte ergibt die Gesamtwertung.
Damit ein Angebot nicht mangels Eignung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, müssen insgesamt mindestens 600 Gesamtwertungspunkte (von max. 1.000 möglichen Wertungspunkten) erreicht werden. Die Verteilung der einzelnen Wertungspunkte je Bewertungskriterium, die mindestens erreicht werden müssen, damit ein Bieter als geeignet eingestuft werden kann, ist bei den jeweiligen Bewertungskriterien ausgeführt.
Damit ein Angebot nicht mangels Eignung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, müssen insgesamt mindestens 600 Gesamtwertungspunkte (von max. 1.000 möglichen Wertungspunkten) erreicht werden. Die Verteilung der einzelnen Wertungspunkte je Bewertungskriterium, die mindestens erreicht werden müssen, damit ein Bieter als geeignet eingestuft werden kann, ist bei den jeweiligen Bewertungskriterien ausgeführt.
Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise werden Formblätter oder Deckblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen B zu entnehmen.
Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise werden Formblätter oder Deckblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen B zu entnehmen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 18
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
— einen eventuellen Fragen-und-Antworten-Katalog zu den Vergabeunterlagen, der fortlaufend aktualisiert wird
— eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren.
Sämtliche wesentlichen Informationen zum Vergabeverfahren (insbesondere zu den Vergabeunterlagen) macht die Auftraggeberin bis spätestens 6 Tage vor der Frist für den Eingang der Angebote unter der o.g. Internetadresse (URL) verfügbar. Der Bieter hat sich dort sämtliche Informationen zu beschaffen.
Sämtliche wesentlichen Informationen zum Vergabeverfahren (insbesondere zu den Vergabeunterlagen) macht die Auftraggeberin bis spätestens 6 Tage vor der Frist für den Eingang der Angebote unter der o.g. Internetadresse (URL) verfügbar. Der Bieter hat sich dort sämtliche Informationen zu beschaffen.
Die Auftraggeberin bietet an, per E-Mail darüber zu informieren, wenn ein Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht bzw. aktualisiert wird oder wenn Änderungen im Vergabeverfahren erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Interessenten der Auftraggeberin ihre Kontaktdaten bereits vor Angebotsabgabe übermitteln. Die Kontaktdaten sind schriftlich per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Formblatts „Kontaktdaten des Interessenten/Bieters“ an die Auftraggeberin zu übermitteln.
Die Auftraggeberin bietet an, per E-Mail darüber zu informieren, wenn ein Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht bzw. aktualisiert wird oder wenn Änderungen im Vergabeverfahren erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Interessenten der Auftraggeberin ihre Kontaktdaten bereits vor Angebotsabgabe übermitteln. Die Kontaktdaten sind schriftlich per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Formblatts „Kontaktdaten des Interessenten/Bieters“ an die Auftraggeberin zu übermitteln.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs.1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragssteller der gerügten Verstoß gegen Vergabeverschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht unverzüglich gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin schriftlich gestellt werden, (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin schriftlich gestellt werden, (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 086-155787 (2015-04-30)
Ergänzende Angaben (2015-05-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-15 📅
Name: CGI Deutschland Ltd. & Co. KG
Postanschrift: Ettore-Bugatti-Straße 6-14
Postort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13