Untersuchungen von prioritären und anderen Schadstoffen in Binnen- und Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns 2015 (Pflanzenschutzmittel und Biozide)

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern

Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Proben aus Binnen- und Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-29 Auftragsbekanntmachung
2015-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Labordienste
Menge oder Umfang: 228 Wasserproben.68 970
Gesamtwert des Auftrags: 68 970 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Labordienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Goldberger Straße 12
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Kontakt
Internetadresse: http://www.lung.mv-regierung.de 🌏
E-Mail: beschaffung@lung.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3843777101 📞
Fax: +49 38437779101 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-152895
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Unterlagen in Papierform sowie per e-Mail/Fax werden nicht herausgegeben. Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/infoseiten/infoseitenabt1/tausch.htm Der Quotient aus der Summe der gewichteten Kriterien (Zuschlagskriterien Nr. 1-5) und den Kosten für die Leistungserbringung stellt das Preis/Leistungsverhältnis dar. Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Proben aus Binnen- und Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns.
Menge oder Umfang: 228 Wasserproben.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr bis max. 2018.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 7 Monate
Referenznummer: 30.02a/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Güstrow.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zu § 6 VOL/A EG
— Urkunde einschl. Anlagen über die Akkreditierung des Bieters für den angegebenen Untersuchungsumfang nach DIN EN ISO/IEC 17025
— mind. 3 Referenzen auf dem Gebiet der organischen Spurenanalytik im Wasserbereich der letzten 3 Jahre (Angaben zu Auftraggeber, Umfang und Zeitraum des Auftrages sowie analysierte Spurenstoffe, die Gegenstand des Auftrages sind)
— Nachweis erfolgreicher Teilnahmen an mindestens drei Ringversuchen für die zu untersuchenden Stoffe innerhalb der letzten 4 Jahre
— Konzept zur Absicherung der Probenabholung, Gewährleistung eines qualitätsgerechten Probentransportes und einer zeitnahen Analytik.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Bestimmung von PSM-Wirkstoffen und Bioziden in Gewässerproben, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
— Angabe der Anzahl (Vollzeitstellen) des vorhandenen Laborpersonals, welches Erfahrungen in der organischen Spurenstoffanalytik hat.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-09 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Anzahl aller in Ringversuchen erfolgreich bestimmten Stoffe, die Gegenstand des Auftrags sind (Stoffe, die mehrmalig im Rahmen von Ringversuchen erfolgreich bestimmt wurden, gehen auch mehrfach in die Bewertung ein) (25)
2. Angaben zu den erreichten Bestimmungsgrenzen (15)
3. Verfahren zur Ermittlung der Bestimmungsgrenze (10)
4. Genauigkeit der Analyseverfahren (Messunsicherheit, Verfahren zu deren Bestimmung) (25)
5. Absicherung der Parameter über Referenzmaterialien und/oder Standards (25)
6. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ludwig
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 30.02a/15
Zusätzliche Informationen
Unterlagen in Papierform sowie per e-Mail/Fax werden nicht herausgegeben.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:
Der Quotient aus der Summe der gewichteten Kriterien (Zuschlagskriterien Nr. 1-5) und den Kosten für die Leistungserbringung stellt das Preis/Leistungsverhältnis dar. Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885164 📞
Internetadresse: http://www.mv-regierung.de 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101 b Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amstblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 085-152895 (2015-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 90 078,24 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 156-287270
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 85-152895
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Der Quotient aus der Summer der gewichteten Kriterien (Zuschlagskriterien Nr. 1 bis 5) und den Kosten für die Leistungserbringung stellt das Preis-/Leistungsverhältnis dar. Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Anzahl aller in Ringversuchen erfolgreich bestimmter Stoffe, die Gegenstand des Auftrages sind (25)
3. Verfahren zur Ermittlung der Bestimmungsgrenzen (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-30 📅
Name: AquaService Schwerin Beratungs- und Bertriebsführungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Pampower Straße 50
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Internetadresse: www.mv-regierung.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101 b Abs. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2015/S 156-287270 (2015-08-11)