VE540001 Tiefbauarbeiten – Erweiterungsbau der BDH Klinik Greifswald

BDH Klinik Greifswald

Tiefbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Regenwasserrohrleitungen
Menge oder Umfang:
— Rohrgräben herstellen, einschl. Verbau ca. 300 m;— Leitungsverlegung (RW, TW, SW, DN 100-400 mm) ca. 300 lfm;— befestigte Oberflächen aufnehmen und wiederherstellen ca. 600 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Regenwasserrohrleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BDH Klinik Greifswald
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Ring 26a
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
E-Mail: bdh@hwp-planung.de 📧
Telefon: +49 3834802540 📞
Fax: +49 38348025420 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 038-064275
ABl. S-Ausgabe: 38

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Tiefbauarbeiten.
Menge oder Umfang:
— Rohrgräben herstellen, einschl. Verbau ca. 300 m;
— Leitungsverlegung (RW, TW, SW, DN 100-400 mm) ca. 300 lfm;
— befestigte Oberflächen aufnehmen und wiederherstellen ca. 600 m².
Referenznummer: VE540001 - Tiefbauarbeiten BDH Klinik Greifswald

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertigen Institution aus dem jeweiligen Herkunftsland und über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen;
2. Vorlage eines Nachweises der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder eine gleichwertige Urkunde aus dem jeweiligen Herkunftsland;
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG;
4. Eignungsnachweise beim Einsatz von Nachunternehmern: Soweit Nachunternehmer benannt werden, ist auch deren persönliche Lage Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der o.g. Anforderungen durch Vorlage entsprechender Nachweise für den/ die Nachunternehmer im Vergabeverfahren nachzuweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage einer Aufstellung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
3. Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung für in der Bundesrepublik Deutschland verursachte Personenschäden und Sachschäden.
4. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
5. Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
6. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde,
7. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
8. Eignungsnachweise beim Einsatz von Nachunternehmern: Soweit Nachunternehmer benannt werden, ist auch deren wirtschaftliche bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der o.g. Anforderungen durch Vorlage entsprechender Nachweise für den/die Nachunternehmer im Vergabeverfahren nachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Aufstellung Führungspersonal für die Baustelle;
2. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse des Führungspersonals;
3. Vorlage von Referenzen der letzten 3 Jahre über die auszuführenden Leistungen wie in der unter II.2.1 genannten Größenordnung;
4. Eignungsnachweise beim Einsatz von Nachunternehmern:
Soweit Nachunternehmer benannt werden, ist auch deren technische Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der o.g. Anforderungen durch Vorlage entsprechender Nachweise für den/die Nachunternehmer im Vergabeverfahren nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (Bruttosumme);
Mängelansprüche: 3 % der Auftragssumme (Bruttosumme).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach den Besonderen Vertragsbedingungen sowie den zusätzlichen Vertragsbedingungen, im Übrigen nach § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Besondere Vertragsbedingungen;
— weitere besondere Vertragsbedingungen;
— zusätzliche Vertragsbedingungen;
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
DE05 6007 0070 0125 7450 01
Deutsche Bank Stuttgart
Bankleitzahl: 600 700 70
BIC: DEUTDESSXXX
Kontoinhaber: HWP Planungsgesellschaft mbH
Verwendungszweck: VE540001 - Tiefbauarbeiten BDH Klinik Greifswald.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-01 📅
Öffnungsort: BDH Klinik Greifswald, Karl-Liebknecht-Ring 26a, Raum D002
Ort des Eröffnungstermins: BDH Klinik Greifswald, Karl-Liebknecht-Ring 26a, Raum D002
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Nur Bieter und Ihre Bevollmächtigten mit Vorlage der Vertretungsvollmacht.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: HWP Planungsgesellschaft mbH

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-05 📅
Datum des Endes: 2016-12-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE540001 - Tiefbauarbeiten BDH Klinik Greifswald

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Im Übrigen wird auf § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf dessen Absatz 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 038-064275 (2015-02-19)