Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Software zur Planung, Verwaltung, Organisation und Durchführung sowie Auswertung von Veranstaltungen, die an die Anforderungen des Pädagogischen Landesinstituts (PL) angepasst wird. Die VA-Software soll die bestehende Software TIS ablösen und sowohl dem PL als auch den anderen genannten Mandaten und ggf. auch weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten in Bezug auf die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die nachgefragten Leistungen ergeben sich aus den fachlichen Vergabeunterlagen. Das Angebot an Veranstaltungen wird über einen Online-Katalog publiziert. Im Katalog kann nach Veranstaltungen recherchiert werden. Die Webanwendung bietet für die Lehrkräfte die Möglichkeit sich an den entsprechenden Veranstaltungen anzumelden. Ein dislozierter Zugriff auf die VA-Software muss von allen Standorten des PL möglich sein. Die Veranstaltungsplanung, und -verwaltung soll auch von Standorten außerhalb des Instituts erfolgen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-28.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Das PL beschafft eine Veranstaltungsmanagementsoftwarelösung. Darüber hinaus soll für einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren die Beschaffung weiterer Lizenzen möglich sein.Darüber hinaus ist die Anpassung der Software an die speziellen Anforderungen des PL erforderlich und Auftragsgegenstand.Einzelheiten ergeben sich aus den fachlichen Vergabeunterlagen.
Das PL beschafft eine Veranstaltungsmanagementsoftwarelösung. Darüber hinaus soll für einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren die Beschaffung weiterer Lizenzen möglich sein.Darüber hinaus ist die Anpassung der Software an die speziellen Anforderungen des PL erforderlich und Auftragsgegenstand.Einzelheiten ergeben sich aus den fachlichen Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Hofstraße 257c
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.pl.rlp.de🌏
E-Mail: sabine.schweitzer@pl.rlp.de📧
Telefon: +49 2619702208📞
Fax: +49 2619702200 📠
Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ können Sie sich registrieren und die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Sie finden hier auch ggf. weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf diesem Weg erhältlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYUYDMM.
Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ können Sie sich registrieren und die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Sie finden hier auch ggf. weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf diesem Weg erhältlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYUYDMM.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Software zur Planung, Verwaltung, Organisation und Durchführung sowie Auswertung von Veranstaltungen, die an die Anforderungen des Pädagogischen Landesinstituts (PL) angepasst wird. Die VA-Software soll die bestehende Software TIS ablösen und sowohl dem PL als auch den anderen genannten Mandaten und ggf. auch weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten in Bezug auf die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die nachgefragten Leistungen ergeben sich aus den fachlichen Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Software zur Planung, Verwaltung, Organisation und Durchführung sowie Auswertung von Veranstaltungen, die an die Anforderungen des Pädagogischen Landesinstituts (PL) angepasst wird. Die VA-Software soll die bestehende Software TIS ablösen und sowohl dem PL als auch den anderen genannten Mandaten und ggf. auch weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten in Bezug auf die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die nachgefragten Leistungen ergeben sich aus den fachlichen Vergabeunterlagen.
Das Angebot an Veranstaltungen wird über einen Online-Katalog publiziert. Im Katalog kann nach Veranstaltungen recherchiert werden. Die Webanwendung bietet für die Lehrkräfte die Möglichkeit sich an den entsprechenden Veranstaltungen anzumelden.
Ein dislozierter Zugriff auf die VA-Software muss von allen Standorten des PL möglich sein. Die Veranstaltungsplanung, und -verwaltung soll auch von Standorten außerhalb des Instituts erfolgen können.
Menge oder Umfang:
Das PL beschafft eine Veranstaltungsmanagementsoftwarelösung. Darüber hinaus soll für einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren die Beschaffung weiterer Lizenzen möglich sein.
Darüber hinaus ist die Anpassung der Software an die speziellen Anforderungen des PL erforderlich und Auftragsgegenstand.
Einzelheiten ergeben sich aus den fachlichen Vergabeunterlagen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 4-405-01-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Pädagogische Landesinstitut (PL) bietet als zentraler Dienstleister Schulen und Lehrkräften in Rheinland-Pfalz ein umfassendes und gut vernetztes Angebot an Fort- und Weiterbildungen, Medien und Materialien, schulpsychologischer und pädagogischer Beratung sowie IT-Diensten an. Hierbei kooperiert das PL mit dem Institut für Lehrerfort- und -Weiterbildung (ILF) und dem Erziehungswissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstitut der Evangelischen
Das Pädagogische Landesinstitut (PL) bietet als zentraler Dienstleister Schulen und Lehrkräften in Rheinland-Pfalz ein umfassendes und gut vernetztes Angebot an Fort- und Weiterbildungen, Medien und Materialien, schulpsychologischer und pädagogischer Beratung sowie IT-Diensten an. Hierbei kooperiert das PL mit dem Institut für Lehrerfort- und -Weiterbildung (ILF) und dem Erziehungswissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstitut der Evangelischen
Kirchen in Rheinland-Pfalz (EFWI) sowie Studienseminaren, Lehrerbildungszentren, Hochschulen, AQS, Schulaufsicht und anderen Behörden.
Zum PL mit Sitz in Speyer (Abt. 1 und Abt. 3) und den Hauptstandorten Bad Kreuznach (Abt. 2) und Koblenz (Abt. 4) gehören außerdem das Zentrum für Schulleitung und Personalführung in Boppard sowie weitere regionale Standorte, darunter 14 Schulpsychologische Beratungszentren.
Zum PL mit Sitz in Speyer (Abt. 1 und Abt. 3) und den Hauptstandorten Bad Kreuznach (Abt. 2) und Koblenz (Abt. 4) gehören außerdem das Zentrum für Schulleitung und Personalführung in Boppard sowie weitere regionale Standorte, darunter 14 Schulpsychologische Beratungszentren.
Das Vergabeverfahren wird von Abteilung 4 in Koblenz durchgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt);
— Unternehmensdarstellung;
— Angabe von Referenzen;
— Tariftreueerklärung;
— Angabe von Nachunternehmen:
Setzt der Bieter für wesentliche Teile der Leistung Nachunternehmer ein, sind diese vollständig (namentliche Nennung) im Angebot mit den zu leistenden Aufgaben (Art und Umfang) anzugeben. Der Bieter hat überdies in einer gesonderten schriftlichen Erklärung zu versichern, dass er im Auftragsfall über die Ressourcen der Nachunternehmer verfügen kann (Verfügbarkeitsnachweis).
Setzt der Bieter für wesentliche Teile der Leistung Nachunternehmer ein, sind diese vollständig (namentliche Nennung) im Angebot mit den zu leistenden Aufgaben (Art und Umfang) anzugeben. Der Bieter hat überdies in einer gesonderten schriftlichen Erklärung zu versichern, dass er im Auftragsfall über die Ressourcen der Nachunternehmer verfügen kann (Verfügbarkeitsnachweis).
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat die Anlage 01 (Eigenerklärungen) verbindlich unterzeichnet mit seinem Angebot abzugeben. Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 11 der Anlage 01 zunächst nicht vorgelegt werden müssen. Die Vergabestelle kann entsprechende Nachweise zur Eignungsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen. Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat die Anlage 01 (Eigenerklärungen) verbindlich unterzeichnet mit seinem Angebot abzugeben. Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 11 der Anlage 01 zunächst nicht vorgelegt werden müssen. Die Vergabestelle kann entsprechende Nachweise zur Eignungsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen. Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A Anlage 01_Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Anlage 03 der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 500 000 EUR für Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, höchstens bis zu 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages) nachzuweisen oder alternativ mit dem Angebot eine verbindliche
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 500 000 EUR für Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, höchstens bis zu 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages) nachzuweisen oder alternativ mit dem Angebot eine verbindliche
Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird. Der Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherung muss zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bei der Vergabestelle vorliegen.
Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird. Der Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherung muss zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bei der Vergabestelle vorliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen alle Mitglieder angeben. Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist anzugeben. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Es ist eine Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen. Die Auftragserteilung erfolgt nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen alle Mitglieder angeben. Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist anzugeben. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Es ist eine Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen. Die Auftragserteilung erfolgt nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-21 📅
Öffnungsort (Organisation): Pl
Öffnungsort (Stadt): Koblenz
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Hofstraße 257c
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 4-405-01-2015
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ können Sie sich registrieren und die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Sie finden hier auch ggf. weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf diesem Weg erhältlich.
Das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 102 ff. GWB) geregelt. Die Kammern können nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 102 ff. GWB) geregelt. Die Kammern können nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
Der Antrag ist nach § 107 GWB grundsätzlich unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Vergabebekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Nicht geklärt ist zurzeit die Frage, ob sonstige Verstöße, die vom Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt wurden, noch der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unterliegen und unverzüglich zu rügen sind. Diese Vorschrift wird nach dem Urteil des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) von den Nachprüfungsinstanzen unterschiedlich bewertet. Die Vergabekammern Rheinland-Pfalz wenden das Unverzüglichkeitsgebot des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB wegen Verstoßes gegen EU-Vergaberecht zurzeit nicht mehr an. Andere Vergabekammern haben sich nicht für die Übertragung der EuGH-Entscheidung auf das deutsche Recht ausgesprochen und halten die Vorschrift nach wie vor für vollständig anwendbar. Klarheit in dieser Frage wird erst über eine Divergenzvorlage beim BGH, ggf. über eine Vorlage beim EuGH oder durch eine Gesetzesänderung zu erreichen sein. Soweit der Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, übermittelt ihn die Vergabekammer an den Auftraggeber. Die Übermittlung bewirkt ein gesetzliches Zuschlagsverbot, das bis zur Entscheidung der Kammer und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist gilt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 107 GWB grundsätzlich unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Vergabebekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Nicht geklärt ist zurzeit die Frage, ob sonstige Verstöße, die vom Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt wurden, noch der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unterliegen und unverzüglich zu rügen sind. Diese Vorschrift wird nach dem Urteil des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) von den Nachprüfungsinstanzen unterschiedlich bewertet. Die Vergabekammern Rheinland-Pfalz wenden das Unverzüglichkeitsgebot des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB wegen Verstoßes gegen EU-Vergaberecht zurzeit nicht mehr an. Andere Vergabekammern haben sich nicht für die Übertragung der EuGH-Entscheidung auf das deutsche Recht ausgesprochen und halten die Vorschrift nach wie vor für vollständig anwendbar. Klarheit in dieser Frage wird erst über eine Divergenzvorlage beim BGH, ggf. über eine Vorlage beim EuGH oder durch eine Gesetzesänderung zu erreichen sein. Soweit der Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, übermittelt ihn die Vergabekammer an den Auftraggeber. Die Übermittlung bewirkt ein gesetzliches Zuschlagsverbot, das bis zur Entscheidung der Kammer und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist gilt.
Die Vergabekammer ist ein gerichtsähnlicher, weisungsunabhängiger Spruchkörper, der seine Entscheidung in der Besetzung mit einem vorsitzenden und 2 beisitzenden Mitgliedern grundsätzlich nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung trifft. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann sofortige Beschwerde beim OLG Koblenz eingelegt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer ist ein gerichtsähnlicher, weisungsunabhängiger Spruchkörper, der seine Entscheidung in der Besetzung mit einem vorsitzenden und 2 beisitzenden Mitgliedern grundsätzlich nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung trifft. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann sofortige Beschwerde beim OLG Koblenz eingelegt werden.