Gegenstand der Ausschreibung ist der Veranstaltungsauf- und abbau für auftraggebereigene und Kunden-Veranstaltungen im Congress-Centrum Koelnmesse und Messehallen. Der Veranstaltungsauf- und abbau erfasst alle Leistungen, die zur veranstaltungsbezogenen Einrichtung der Räumlichkeiten erforderlich sind. Die Anforderungen richten sich nach den aktuellen und individuellen Bedürfnissen des Veranstalters. In der Vergangenheit haben sich jedoch Leistungsschwerpunkte für den Bereich des Veranstaltungsauf- und abbaus herausgebildet, die in dem Objekt der Auftraggeberin regelmäßig angefordert werden. Diese sind Gegenstand der Ausschreibung. Der Veranstaltungsauf- und abbau erfasst demnach den Auf- und Abbau der auftraggebereigenen Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände einschließlich des Hin- und Rücktransports und die Wiedereinlagerung. Zum Veranstaltungsauf- und abbau gehören schließlich alle im Zusammenhang mit der Einrichtung der Veranstaltung anfallenden Nebentätigkeiten (z.B. Verlegen von Einwegteppichware, in Funktion setzen von auftraggebereigenen Veranstaltungstechnik, Kleinstreparaturen). Nähere Angaben ergeben sich aus Anlage: „Leistungsbeschreibung“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5).1 782 000
Gesamtwert des Auftrags: 891 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: KölnKongress GmbH, Abt. Kaufm. Administration
Postanschrift: Messeplatz 1
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koelnkongress.de🌏
Fax: +49 2218213066 📠
1.) Die Bieter haben aufgrund des laufenden Veranstaltungsbetriebes im Zeitraum vom 1.-4.9.2015 die Gelegenheit zur Ortsbesichtigung nach Maßgabe des Dokuments: Vergabeunterlagen. Bei Interesse bitten wir um kurzfristige Anmeldung zwecks Terminabstimmung. Eine Verlängerung des Zeitraums für Ortsbesichtigungen ist nicht vorgesehen. 2.) Die Auftraggeberin wird im Rahmen der Qualitätswertung (siehe Ziff. IV.2.1) auf der vierten Wertungsstufe einen Probeaufbau (u.a.) durchführen. Eine Einladung erhalten nur die drei besten Bieter der Preiswertung. Die anderen Bieter werden nicht zur Qualitätswertung zugelassen und finden bei der Zuschlagserteilung keine Berücksichtigung. Näheres zu Inhalt und Ablauf sowie den Wertungskriterien ist dem Dokument: Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1.) Die Bieter haben aufgrund des laufenden Veranstaltungsbetriebes im Zeitraum vom 1.-4.9.2015 die Gelegenheit zur Ortsbesichtigung nach Maßgabe des Dokuments: Vergabeunterlagen. Bei Interesse bitten wir um kurzfristige Anmeldung zwecks Terminabstimmung. Eine Verlängerung des Zeitraums für Ortsbesichtigungen ist nicht vorgesehen. 2.) Die Auftraggeberin wird im Rahmen der Qualitätswertung (siehe Ziff. IV.2.1) auf der vierten Wertungsstufe einen Probeaufbau (u.a.) durchführen. Eine Einladung erhalten nur die drei besten Bieter der Preiswertung. Die anderen Bieter werden nicht zur Qualitätswertung zugelassen und finden bei der Zuschlagserteilung keine Berücksichtigung. Näheres zu Inhalt und Ablauf sowie den Wertungskriterien ist dem Dokument: Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Veranstaltungsauf- und abbau für auftraggebereigene und Kunden-Veranstaltungen im Congress-Centrum Koelnmesse und Messehallen. Der Veranstaltungsauf- und abbau erfasst alle Leistungen, die zur veranstaltungsbezogenen Einrichtung der Räumlichkeiten erforderlich sind. Die Anforderungen richten sich nach den aktuellen und individuellen Bedürfnissen des Veranstalters. In der Vergangenheit haben sich jedoch Leistungsschwerpunkte für den Bereich des Veranstaltungsauf- und abbaus herausgebildet, die in dem Objekt der Auftraggeberin regelmäßig angefordert werden. Diese sind Gegenstand der Ausschreibung. Der Veranstaltungsauf- und abbau erfasst demnach den Auf- und Abbau der auftraggebereigenen Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände einschließlich des Hin- und Rücktransports und die Wiedereinlagerung. Zum Veranstaltungsauf- und abbau gehören schließlich alle im Zusammenhang mit der Einrichtung der Veranstaltung anfallenden Nebentätigkeiten (z.B. Verlegen von Einwegteppichware, in Funktion setzen von auftraggebereigenen Veranstaltungstechnik, Kleinstreparaturen). Nähere Angaben ergeben sich aus Anlage: „Leistungsbeschreibung“.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Veranstaltungsauf- und abbau für auftraggebereigene und Kunden-Veranstaltungen im Congress-Centrum Koelnmesse und Messehallen. Der Veranstaltungsauf- und abbau erfasst alle Leistungen, die zur veranstaltungsbezogenen Einrichtung der Räumlichkeiten erforderlich sind. Die Anforderungen richten sich nach den aktuellen und individuellen Bedürfnissen des Veranstalters. In der Vergangenheit haben sich jedoch Leistungsschwerpunkte für den Bereich des Veranstaltungsauf- und abbaus herausgebildet, die in dem Objekt der Auftraggeberin regelmäßig angefordert werden. Diese sind Gegenstand der Ausschreibung. Der Veranstaltungsauf- und abbau erfasst demnach den Auf- und Abbau der auftraggebereigenen Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände einschließlich des Hin- und Rücktransports und die Wiedereinlagerung. Zum Veranstaltungsauf- und abbau gehören schließlich alle im Zusammenhang mit der Einrichtung der Veranstaltung anfallenden Nebentätigkeiten (z.B. Verlegen von Einwegteppichware, in Funktion setzen von auftraggebereigenen Veranstaltungstechnik, Kleinstreparaturen). Nähere Angaben ergeben sich aus Anlage: „Leistungsbeschreibung“.
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5).
Beschreibung der Optionen:
Zweimaliges Recht der Auftraggeberin, den Rahmenvertrag über das reguläre Vertragsende hinaus um jeweils 12 Monate längstens bis zum 30.11.2019 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers besteht nicht. Bei Inanspruchnahme wird der Auftragnehmer jeweils 4 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Kenntnis gesetzt. Der unter Ziff. II.2.1) angegebene geschätzte Auftragswert bezieht sich auf den Zeitraum der Rahmenvereinbarung (24 Monate) plus möglicher Optionen.
Zweimaliges Recht der Auftraggeberin, den Rahmenvertrag über das reguläre Vertragsende hinaus um jeweils 12 Monate längstens bis zum 30.11.2019 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers besteht nicht. Bei Inanspruchnahme wird der Auftragnehmer jeweils 4 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Kenntnis gesetzt. Der unter Ziff. II.2.1) angegebene geschätzte Auftragswert bezieht sich auf den Zeitraum der Rahmenvereinbarung (24 Monate) plus möglicher Optionen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 1/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisfreie Stadt Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Anlage „Eignungsnachweise“ der Vergabeunterlagen sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen:
1.1 Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 3 Monate);
1.2 Auszug aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen bzw. Personenvereinigungen oder bei Einzelunternehmen für die natürliche Person in Kopie (nicht älter als 6 Monate);
1.3 Ausgefüllte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage: „Eigenerklärung nach §§6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A“;
2.1 Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuellen, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nachzuweisen ist das Bestehen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: EUR 1.000.000,- gegen Personenschäden, EUR 500.000,- gegen Sachschäden und 50.000,- gegen Vermögensschäden im Original;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuellen, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nachzuweisen ist das Bestehen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: EUR 1.000.000,- gegen Personenschäden, EUR 500.000,- gegen Sachschäden und 50.000,- gegen Vermögensschäden im Original;
2.2 Ausgefüllte Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den erzielten Umsatz in der besonderen Leistungsart (Einrichtungsarbeiten) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Anlage „Gesamtumsatz“ im Original.
***Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschland haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7 und 8 des Dokuments: Vergabeunterlagen einzureichen;
c) eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise gem. §19 EG Abs. 2 VOL/A wird unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Mindeststandards:
***Zu Ziff. 2.2: die Auftraggeberin sieht den Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Eignung im Hinblick auf die angegebenen Umsätze als erbracht an, wenn der Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens EUR 500.000,00/Jahr erzielt hat (Mindestanforderung). Für den in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Umsatz in der Leistungsart Einrichtungsarbeiten (Bestuhlung etc.) gilt keine Mindestanforderung.
***Zu Ziff. 2.2: die Auftraggeberin sieht den Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Eignung im Hinblick auf die angegebenen Umsätze als erbracht an, wenn der Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens EUR 500.000,00/Jahr erzielt hat (Mindestanforderung). Für den in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Umsatz in der Leistungsart Einrichtungsarbeiten (Bestuhlung etc.) gilt keine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß der Anlage „Eignungsnachweise“ der Vergabeunterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
3.1 Ausgefüllte Referenzlisten mit Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren (2014, 2013, 2012) stattgefunden haben, unter Angabe des Leistungszeitraums, Rechnungswertes, einer kurzen Beschreibung des Leistungsgegenstands sowie Name und Kontaktdaten der Auftraggeber gemäß Anlage „Referenzliste“
3.1 Ausgefüllte Referenzlisten mit Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren (2014, 2013, 2012) stattgefunden haben, unter Angabe des Leistungszeitraums, Rechnungswertes, einer kurzen Beschreibung des Leistungsgegenstands sowie Name und Kontaktdaten der Auftraggeber gemäß Anlage „Referenzliste“
***Allgemeine Hinweise:
a) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7 und 8 des Dokuments: Vergabeunterlagen einzureichen;
b) eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise gem. §19 EG Abs. VOL/A wird unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Mindeststandards:
***Zu Ziff. 3.1: die Auftraggeberin sieht den Nachweis der fachlichen Eignung mit Angabe von zwei vergleichbaren Referenzaufträgen gemäß Anlage: „Referenzliste“ für verschiedene Auftraggeber als erbracht an. Dies gilt vorbehaltlich einer Prüfung der Referenzobjekte auf ihre Vergleichbarkeit und dem Ergebnis einer ggf. beim Auftraggeber erfolgenden Abfrage. Es wird hiermit ausdrücklich klargestellt, dass selbstverständlich auch mehr als zwei Referenzaufträge angegeben werden können. Die Angabe weiterer Referenzaufträge hat aber dann keine Auswirkungen mehr auf die Wertung des Angebots, wenn bereits zwei Referenzaufträge benannt sind, die Mindestanforderungen genügen.
***Zu Ziff. 3.1: die Auftraggeberin sieht den Nachweis der fachlichen Eignung mit Angabe von zwei vergleichbaren Referenzaufträgen gemäß Anlage: „Referenzliste“ für verschiedene Auftraggeber als erbracht an. Dies gilt vorbehaltlich einer Prüfung der Referenzobjekte auf ihre Vergleichbarkeit und dem Ergebnis einer ggf. beim Auftraggeber erfolgenden Abfrage. Es wird hiermit ausdrücklich klargestellt, dass selbstverständlich auch mehr als zwei Referenzaufträge angegeben werden können. Die Angabe weiterer Referenzaufträge hat aber dann keine Auswirkungen mehr auf die Wertung des Angebots, wenn bereits zwei Referenzaufträge benannt sind, die Mindestanforderungen genügen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen (Anlage: Mustervertrag).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Mitglied als Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter müssen sich bei Angebotsabgabe zur Einhaltung der Bedingungen des TVgG NRW verpflichten und hierfür die Anlagen: „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW“ und Anlage: „Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien TVgG NRW“ (siehe Dokument: Vergabeunterlagen) abgegeben. Andernfalls dürfen sie nicht für den Zuschlag berücksichtigt werden. ***Hinweis: gemäß §§8 Abs. 1,4,18 Abs.1; Abs.3 TVgG NRW sind die Erklärungen auch für Nachunternehmer mit Angebotsabgabe vorzulegen, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind.
Die Bieter müssen sich bei Angebotsabgabe zur Einhaltung der Bedingungen des TVgG NRW verpflichten und hierfür die Anlagen: „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW“ und Anlage: „Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien TVgG NRW“ (siehe Dokument: Vergabeunterlagen) abgegeben. Andernfalls dürfen sie nicht für den Zuschlag berücksichtigt werden. ***Hinweis: gemäß §§8 Abs. 1,4,18 Abs.1; Abs.3 TVgG NRW sind die Erklärungen auch für Nachunternehmer mit Angebotsabgabe vorzulegen, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-30 📅
Öffnungsort: siehe Ziff. I.1) der Bekanntmachung
Ort des Eröffnungstermins: siehe Ziff. I.1) der Bekanntmachung
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: KölnKongress GmbH, Abt. Gebäudemanagement
Herrn Heiner Betz
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1/2015
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftragnehmer hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zu Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftragnehmer hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zu Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...)
§ 101 b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...)
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)“
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des §107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des §107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vl.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 157-289130 (2015-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der endgültige Gesamtauftragswert wird gem. § 23 EG Abs.1 Satz 2 VOL/A nicht angegeben, weil die Angaben die legitimen geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers berührt und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-13 📅
Name: rundbau24 GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heumarkt 77
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln -
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe Ziff. Vl.3.3).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. Vl.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 225-410236 (2015-11-18)