Veräußerung Unternehmensteil Blutspendedienst mit Übertragung einer Belieferungsverpflichtung (Lieferauftrag) für Blutprodukte
Der Vertragsgegenstand umfasst 2 Komponenten (gemischter Vertrag):
1. Veräußerung des unselbständigen Unternehmensteils Blutspendedienst München (BSD) des Auftraggebers im Wege eines Asset Deals.
2. Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.
Hintergrund:
Der Auftraggeber will seinen Unternehmensteil Blutspendedienst München (BSD) im Wege eines Asset Deals veräußern. Eine Marktsondierung mit möglichen Interessenten im ersten Halbjahr 2015 hat ergeben, dass eine Veräußerung des BSD nicht sinnvoll ohne Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten durch den Auftragnehmer bzw. Käufer des BSD möglich ist.
Dieser Lieferauftrag (Rahmenvereinbarung) stellt wertmäßig den Hauptgegenstand des gesamten Vertrags dar. Da der Verkauf des BSD von der Vergabe der Rahmenvereinbarung nicht trennbar ist, werden beide Bestandteile gemeinsam und ohne Losaufteilung im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben.
Die beiden Teile des Gesamtvertrags werden wie folgt näher beschrieben:
1. Veräußerung BSD:
Veräußerung des unselbständigen Unternehmensteils Blutspendedienst München im Wege des Kaufs von Einzelwirtschaftsgütern („Asset Deal“). Der Unternehmensteil beliefert sowohl die eigenen Kliniken des Auftraggebers als auch dritte Kunden vorwiegend aus der Region Oberbayern. Der Kaufgegenstand umfasst Gegenstände des Sachanlagevermögens, wobei bestimmte Vermögensgegenstände fest in dem derzeitigen Betriebsgebäude des BSD eingebaut sind, für das das Nutzungsverhältnis demnächst endet. Weiterhin erstreckt sich der Kaufvertrag auf bestimmte Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Erwerb von Aktiva und Übernahme von Passiva) sowie Vertragsbeziehungen mit dritten Kunden, vorbehaltlich deren Zustimmung zur Übertragung, sowie die dem Unternehmensteil zuzuordnenden Arbeitnehmern, welche nach Rechtsauffassung des Auftraggebers gemäß § 613a BGB auf den Erwerber übergehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich infolge des Erwerbs Änderungen bei der genehmigungsrechtlichen Situation ergeben können.
2. Rahmenvereinbarung Lieferung Blutprodukte:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung für die Belieferung des Auftraggebers an den verschiedenen Standorten in München sind:
Lieferung von Erythrozytenkonzentraten (EK), Thrombozytenkonzentraten (TK) (Apherese-TK und Pool-TK ) und gefrorenem Frischplasma (GFP), einschl. CMV-Antigen-negativen EK und TK, bestrahlten Blutprodukten (EK und TK), gewaschenen Blutprodukten (EK und TK) sowie geteilten Blutprodukten (EK und TK).
Gegenstand sind weiter immunhämatologische Leistungen bei seltenen Blutgruppen bzw. Differenzierung transfusionsrelevanter Antikörper einschließlich Blutbereitstellung der verträglichen Konserven sowie eine Notfallversorgung für EK und TK.
Die Dauer der Rahmenvereinbarung wird in dem Verhandlungsverfahren transparent festgelegt. Die in dieser Bekanntmachung genannte Dauer von 4 Jahren stellt den Maximalwert dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-03
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Auftragsbekanntmachung
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2016-04-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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