Der Vertragsgegenstand umfasst 2 Komponenten (gemischter Vertrag): 1. Veräußerung des unselbständigen Unternehmensteils Blutspendedienst München (BSD) des Auftraggebers im Wege eines Asset Deals. 2. Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Hintergrund: Der Auftraggeber will seinen Unternehmensteil Blutspendedienst München (BSD) im Wege eines Asset Deals veräußern. Eine Marktsondierung mit möglichen Interessenten im ersten Halbjahr 2015 hat ergeben, dass eine Veräußerung des BSD nicht sinnvoll ohne Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten durch den Auftragnehmer bzw. Käufer des BSD möglich ist. Dieser Lieferauftrag (Rahmenvereinbarung) stellt wertmäßig den Hauptgegenstand des gesamten Vertrags dar. Da der Verkauf des BSD von der Vergabe der Rahmenvereinbarung nicht trennbar ist, werden beide Bestandteile gemeinsam und ohne Losaufteilung im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben. Die beiden Teile des Gesamtvertrags werden wie folgt näher beschrieben: 1. Veräußerung BSD: Veräußerung des unselbständigen Unternehmensteils Blutspendedienst München im Wege des Kaufs von Einzelwirtschaftsgütern („Asset Deal“). Der Unternehmensteil beliefert sowohl die eigenen Kliniken des Auftraggebers als auch dritte Kunden vorwiegend aus der Region Oberbayern. Der Kaufgegenstand umfasst Gegenstände des Sachanlagevermögens, wobei bestimmte Vermögensgegenstände fest in dem derzeitigen Betriebsgebäude des BSD eingebaut sind, für das das Nutzungsverhältnis demnächst endet. Weiterhin erstreckt sich der Kaufvertrag auf bestimmte Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Erwerb von Aktiva und Übernahme von Passiva) sowie Vertragsbeziehungen mit dritten Kunden, vorbehaltlich deren Zustimmung zur Übertragung, sowie die dem Unternehmensteil zuzuordnenden Arbeitnehmern, welche nach Rechtsauffassung des Auftraggebers gemäß § 613a BGB auf den Erwerber übergehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich infolge des Erwerbs Änderungen bei der genehmigungsrechtlichen Situation ergeben können. 2. Rahmenvereinbarung Lieferung Blutprodukte: Gegenstand der Rahmenvereinbarung für die Belieferung des Auftraggebers an den verschiedenen Standorten in München sind: Lieferung von Erythrozytenkonzentraten (EK), Thrombozytenkonzentraten (TK) (Apherese-TK und Pool-TK ) und gefrorenem Frischplasma (GFP), einschl. CMV-Antigen-negativen EK und TK, bestrahlten Blutprodukten (EK und TK), gewaschenen Blutprodukten (EK und TK) sowie geteilten Blutprodukten (EK und TK). Gegenstand sind weiter immunhämatologische Leistungen bei seltenen Blutgruppen bzw. Differenzierung transfusionsrelevanter Antikörper einschließlich Blutbereitstellung der verträglichen Konserven sowie eine Notfallversorgung für EK und TK. Die Dauer der Rahmenvereinbarung wird in dem Verhandlungsverfahren transparent festgelegt. Die in dieser Bekanntmachung genannte Dauer von 4 Jahren stellt den Maximalwert dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Blutderivate
Menge oder Umfang:
Rahmenvereinbarung Lieferung Blutprodukte:unverbindliche Richtmengen:EK: ca. 17 550;EK bestrahlt: ca. 2 500;TK: ca. 1 100;TK bestrahlt: ca. 2 900;GFP: ca. 3 412;Von den insgesamt ca. 4 000 TK: ca. 3 200 Apherese-TK und ca. 800 Pool-TK.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blutderivate📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum München GmbH
Postanschrift: Fritz-Erler-Straße 30
Postleitzahl: 81737
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-muenchen.de/🌏
E-Mail: michael.klueglich@klinikum-muenchen.de📧
Fax: +49 89452279731 📠
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied. Auf Verlangen des AG hat der Bewerber die Vertretungsbefugnis des/der Unterzeichner(s) in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage aktueller Registerauszüge oder der Gesellschaftsverträge) nachzuweisen.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer verteilt.
(5) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer(1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(13) Die Beauftragung im Verhandlungsverfahren steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung (insbesondere LH München).
(14) Der Auftraggeber behält sich vor, unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und ohne Präjudiz bezüglich der von allen Bewerbern in gleicher Weise zu erfüllenden Anforderungen, mit möglichen Interessenten bereits Vorklärungen mit den Kartellbehörden durchzuführen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.
(15) Eine Bewerbung muss zwingend beide Teile des Auftragsgegenstands (Veräußerung BSD und Rahmenvertrag Belieferung mit Blutprodukten) umfassen. Bewerbungen für nur einen Teil des Auftragsgegenstands sind unzulässig.
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied. Auf Verlangen des AG hat der Bewerber die Vertretungsbefugnis des/der Unterzeichner(s) in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage aktueller Registerauszüge oder der Gesellschaftsverträge) nachzuweisen.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer verteilt.
(5) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer(1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(13) Die Beauftragung im Verhandlungsverfahren steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung (insbesondere LH München).
(14) Der Auftraggeber behält sich vor, unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und ohne Präjudiz bezüglich der von allen Bewerbern in gleicher Weise zu erfüllenden Anforderungen, mit möglichen Interessenten bereits Vorklärungen mit den Kartellbehörden durchzuführen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.
(15) Eine Bewerbung muss zwingend beide Teile des Auftragsgegenstands (Veräußerung BSD und Rahmenvertrag Belieferung mit Blutprodukten) umfassen. Bewerbungen für nur einen Teil des Auftragsgegenstands sind unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertragsgegenstand umfasst 2 Komponenten (gemischter Vertrag):
1. Veräußerung des unselbständigen Unternehmensteils Blutspendedienst München (BSD) des Auftraggebers im Wege eines Asset Deals.
2. Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.
Hintergrund:
Der Auftraggeber will seinen Unternehmensteil Blutspendedienst München (BSD) im Wege eines Asset Deals veräußern. Eine Marktsondierung mit möglichen Interessenten im ersten Halbjahr 2015 hat ergeben, dass eine Veräußerung des BSD nicht sinnvoll ohne Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten durch den Auftragnehmer bzw. Käufer des BSD möglich ist.
Der Auftraggeber will seinen Unternehmensteil Blutspendedienst München (BSD) im Wege eines Asset Deals veräußern. Eine Marktsondierung mit möglichen Interessenten im ersten Halbjahr 2015 hat ergeben, dass eine Veräußerung des BSD nicht sinnvoll ohne Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten durch den Auftragnehmer bzw. Käufer des BSD möglich ist.
Dieser Lieferauftrag (Rahmenvereinbarung) stellt wertmäßig den Hauptgegenstand des gesamten Vertrags dar. Da der Verkauf des BSD von der Vergabe der Rahmenvereinbarung nicht trennbar ist, werden beide Bestandteile gemeinsam und ohne Losaufteilung im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben.
Dieser Lieferauftrag (Rahmenvereinbarung) stellt wertmäßig den Hauptgegenstand des gesamten Vertrags dar. Da der Verkauf des BSD von der Vergabe der Rahmenvereinbarung nicht trennbar ist, werden beide Bestandteile gemeinsam und ohne Losaufteilung im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben.
Die beiden Teile des Gesamtvertrags werden wie folgt näher beschrieben:
1. Veräußerung BSD:
Veräußerung des unselbständigen Unternehmensteils Blutspendedienst München im Wege des Kaufs von Einzelwirtschaftsgütern („Asset Deal“). Der Unternehmensteil beliefert sowohl die eigenen Kliniken des Auftraggebers als auch dritte Kunden vorwiegend aus der Region Oberbayern. Der Kaufgegenstand umfasst Gegenstände des Sachanlagevermögens, wobei bestimmte Vermögensgegenstände fest in dem derzeitigen Betriebsgebäude des BSD eingebaut sind, für das das Nutzungsverhältnis demnächst endet. Weiterhin erstreckt sich der Kaufvertrag auf bestimmte Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Erwerb von Aktiva und Übernahme von Passiva) sowie Vertragsbeziehungen mit dritten Kunden, vorbehaltlich deren Zustimmung zur Übertragung, sowie die dem Unternehmensteil zuzuordnenden Arbeitnehmern, welche nach Rechtsauffassung des Auftraggebers gemäß § 613a BGB auf den Erwerber übergehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich infolge des Erwerbs Änderungen bei der genehmigungsrechtlichen Situation ergeben können.
Veräußerung des unselbständigen Unternehmensteils Blutspendedienst München im Wege des Kaufs von Einzelwirtschaftsgütern („Asset Deal“). Der Unternehmensteil beliefert sowohl die eigenen Kliniken des Auftraggebers als auch dritte Kunden vorwiegend aus der Region Oberbayern. Der Kaufgegenstand umfasst Gegenstände des Sachanlagevermögens, wobei bestimmte Vermögensgegenstände fest in dem derzeitigen Betriebsgebäude des BSD eingebaut sind, für das das Nutzungsverhältnis demnächst endet. Weiterhin erstreckt sich der Kaufvertrag auf bestimmte Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Erwerb von Aktiva und Übernahme von Passiva) sowie Vertragsbeziehungen mit dritten Kunden, vorbehaltlich deren Zustimmung zur Übertragung, sowie die dem Unternehmensteil zuzuordnenden Arbeitnehmern, welche nach Rechtsauffassung des Auftraggebers gemäß § 613a BGB auf den Erwerber übergehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich infolge des Erwerbs Änderungen bei der genehmigungsrechtlichen Situation ergeben können.
2. Rahmenvereinbarung Lieferung Blutprodukte:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung für die Belieferung des Auftraggebers an den verschiedenen Standorten in München sind:
Lieferung von Erythrozytenkonzentraten (EK), Thrombozytenkonzentraten (TK) (Apherese-TK und Pool-TK ) und gefrorenem Frischplasma (GFP), einschl. CMV-Antigen-negativen EK und TK, bestrahlten Blutprodukten (EK und TK), gewaschenen Blutprodukten (EK und TK) sowie geteilten Blutprodukten (EK und TK).
Lieferung von Erythrozytenkonzentraten (EK), Thrombozytenkonzentraten (TK) (Apherese-TK und Pool-TK ) und gefrorenem Frischplasma (GFP), einschl. CMV-Antigen-negativen EK und TK, bestrahlten Blutprodukten (EK und TK), gewaschenen Blutprodukten (EK und TK) sowie geteilten Blutprodukten (EK und TK).
Gegenstand sind weiter immunhämatologische Leistungen bei seltenen Blutgruppen bzw. Differenzierung transfusionsrelevanter Antikörper einschließlich Blutbereitstellung der verträglichen Konserven sowie eine Notfallversorgung für EK und TK.
Die Dauer der Rahmenvereinbarung wird in dem Verhandlungsverfahren transparent festgelegt. Die in dieser Bekanntmachung genannte Dauer von 4 Jahren stellt den Maximalwert dar.
Menge oder Umfang:
Rahmenvereinbarung Lieferung Blutprodukte:
unverbindliche Richtmengen:
EK: ca. 17 550;
EK bestrahlt: ca. 2 500;
TK: ca. 1 100;
TK bestrahlt: ca. 2 900;
GFP: ca. 3 412;
Von den insgesamt ca. 4 000 TK: ca. 3 200 Apherese-TK und ca. 800 Pool-TK.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen; bei Bewerbergemeinschaften gelten diese Anforderungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
(1) Soweit der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers, sowie Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
(1) Soweit der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers, sowie Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
(2) Eigenerklärung des Bewerbers/ des für die Lieferung der Blutprodukte vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen und dass
— über das Vermögen des Bewerbers /des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet und die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich nicht in Liquidation befindet,
— der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft keine schwere Verfehlung begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— der Bewerber /das Mitglied der Bewerbergemeinschaft seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
(3) Abgabe Scientology-Schutzerklärung Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29.10.1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44), nach näherer Maßgabe des Teilnahmeantragsformulars (s. Ziffer VI.3 (2)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bewerbers/des für die Lieferung der Blutprodukte vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über die in den letzten drei Jahren erbrachten Lieferungen von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Blutprodukten, jeweils mit Angabe der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
(1) Eigenerklärung des Bewerbers/des für die Lieferung der Blutprodukte vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über die in den letzten drei Jahren erbrachten Lieferungen von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Blutprodukten, jeweils mit Angabe der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
(2) Kopie der gültigen Herstellererlaubnis des Bewerbers/des für die Lieferung der Blutprodukte vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft gem. § 13 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimittel (Arzneimittelgesetz-AMG).
(3) Kopie der gültigen Einfuhrerlaubnis des Bewerbers/des für die Lieferung der Blutprodukte vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft gem. § 72 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimittel (Arzneimittelgesetz-AMG), soweit einschlägig.
(4) soweit durch vorstehende Nachweise nicht schon erbracht: Kopie des Zertifikats mit Bestätigung der Übereinstimmung des Herstellers der Blutprodukte mit GMP der zuständigen Überwachungsbehörde gem. Art. 111 (5) der Richtlinie 2001/83/EG.
(5) soweit einschlägig: Kopie des Zertifikats mit Bestätigung der Übereinstimmung des Herstellers der Blutprodukte mit GMP der zuständigen Überwachungsbehörde ausgestellt nach einer Inspektion nach § 64 Abs. 3 AMG.
Mindeststandards: Zwingende Mindestanforderungen: III.2.3) (1) bis (5).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Modalitäten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Zulässig ist, dass von den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eines für den Erwerb des BSD und eines als Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung für die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten vorgesehen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Zulässig ist, dass von den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eines für den Erwerb des BSD und eines als Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung für die Belieferung des Auftraggebers mit Blutprodukten vorgesehen ist.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlkriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Die Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach Ziffern III.1.3), III.2.1) und III.2.3) erfüllen und anhand der unter diesen Ziffern genannten Kriterien vom Auftraggeber als für den Auftragsgegenstand geeignet beurteilt werden.
Auswahlkriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Die Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach Ziffern III.1.3), III.2.1) und III.2.3) erfüllen und anhand der unter diesen Ziffern genannten Kriterien vom Auftraggeber als für den Auftragsgegenstand geeignet beurteilt werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: GF-K/E Zentraleinkauf
Michael Klüglich
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied. Auf Verlangen des AG hat der Bewerber die Vertretungsbefugnis des/der Unterzeichner(s) in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage aktueller Registerauszüge oder der Gesellschaftsverträge) nachzuweisen.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied. Auf Verlangen des AG hat der Bewerber die Vertretungsbefugnis des/der Unterzeichner(s) in geeigneter Form (z.B. durch Vorlage aktueller Registerauszüge oder der Gesellschaftsverträge) nachzuweisen.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer verteilt.
(5) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer(1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(13) Die Beauftragung im Verhandlungsverfahren steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung (insbesondere LH München).
(14) Der Auftraggeber behält sich vor, unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und ohne Präjudiz bezüglich der von allen Bewerbern in gleicher Weise zu erfüllenden Anforderungen, mit möglichen Interessenten bereits Vorklärungen mit den Kartellbehörden durchzuführen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.
(14) Der Auftraggeber behält sich vor, unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und ohne Präjudiz bezüglich der von allen Bewerbern in gleicher Weise zu erfüllenden Anforderungen, mit möglichen Interessenten bereits Vorklärungen mit den Kartellbehörden durchzuführen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.
(15) Eine Bewerbung muss zwingend beide Teile des Auftragsgegenstands (Veräußerung BSD und Rahmenvertrag Belieferung mit Blutprodukten) umfassen. Bewerbungen für nur einen Teil des Auftragsgegenstands sind unzulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 107 Abs. 3 GWB, wenn:
1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 152-280000 (2015-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied. Auf Verlangen des AG hat der Bewerber die Vertretungsbefugnis des/der Unterzeichner(s) in geeigneter Form (z. B. durch Vorlage aktueller Registerauszüge oder der Gesellschaftsverträge) nachzuweisen.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer verteilt.
(5) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer(1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(13) Die Beauftragung im Verhandlungsverfahren steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung (insbesondere LH München).
(14) Der Auftraggeber behält sich vor, unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und ohne Präjudiz bezüglich der von allen Bewerbern in gleicher Weise zu erfüllenden Anforderungen, mit möglichen Interessenten bereits Vorklärungen mit den Kartellbehörden durchzuführen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.
(15) Eine Bewerbung muss zwingend beide Teile des Auftragsgegenstands (Veräußerung BSD und Rahmenvertrag Belieferung mit Blutprodukten) umfassen. Bewerbungen für nur einen Teil des Auftragsgegenstands sind unzulässig.
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied. Auf Verlangen des AG hat der Bewerber die Vertretungsbefugnis des/der Unterzeichner(s) in geeigneter Form (z. B. durch Vorlage aktueller Registerauszüge oder der Gesellschaftsverträge) nachzuweisen.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer verteilt.
(5) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer(1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(13) Die Beauftragung im Verhandlungsverfahren steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung (insbesondere LH München).
(14) Der Auftraggeber behält sich vor, unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und ohne Präjudiz bezüglich der von allen Bewerbern in gleicher Weise zu erfüllenden Anforderungen, mit möglichen Interessenten bereits Vorklärungen mit den Kartellbehörden durchzuführen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.
(15) Eine Bewerbung muss zwingend beide Teile des Auftragsgegenstands (Veräußerung BSD und Rahmenvertrag Belieferung mit Blutprodukten) umfassen. Bewerbungen für nur einen Teil des Auftragsgegenstands sind unzulässig.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Veräußerung BSD: Gesamtkaufpreis (10)
2. Veräußerung BSD: Risiken für Verkäuferin aus Vertragsgestaltung (10)
3. Lieferung Blutprodukte: Angebotspreis (55)
4. Lieferung Blutprodukte:Lieferzeit Notfall und Angebotspreis Notfall (15)
5. Lieferung Blutprodukte:Bestellschluss für werktägliche Lieferung 10 (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-18 📅
Name: Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes gGmbH
Postanschrift: Herzog-Heinrich-Str. 2
Postort: München
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@blutspendedienst.com📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2016/S 068-118557 (2016-04-04)