Verbrauchsmaterial und Sanitärinventar für den Flughafen Tegel (TXL)
Berliner Flughafen Gesellschaft m.b.H.
Die Lieferleistung umfasst:
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-07.
Wer? Wie?- • Besen, Bürsten und sonstige Artikel für die Haushaltsreinigung › Klosettbürsten
- • Haarpflegemittel › Haarwaschmittel
- • Handpflegeprodukte › Handdesinfektionsmittel
- • Hautpflegemittel › Duschgele
- • Leder-, Textil-, Gummi- und Plastikabfälle › Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
- • Parfüms und Körperpflegemittel › Seife
- • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten › Papierhandtücher
- • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten › Toilettenpapier
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-12-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-05-02 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2015-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Papierhandtücher
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Papierhandtücher 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen Gesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 30609170641 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 241-438309
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate
Referenznummer: EA-2015-257
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gemäß Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Schwon
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-15 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 241-438309 (2015-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Papierhandtücher
Menge oder Umfang:
Papierfalthandtücher: ca. 2 000 000 Blatt pro Monat;Toilettenpapier: ca. 36 000 Rollen pro Monat;Cremeseife bzw. Seifenschaum: ca. 150 Liter pro Monat;Klosettbürsten: ca. 50 Stück pro Monat;Müllbeutel Dreiertonnen Terminal: ca. 35 000 Stück pro Monat;Müllbeutel 120 Liter: ca. 1 200 Rollen pro Monat;Müllbeutel 70 Liter: ca. 150 Rollen pro Monat;Müllbeutel 60 Liter: ca. 400 Rollen pro Monat;Müllbeutel SIKO Strecken: ca. 300 Rollen pro Monat;Shampoo bzw. Duschgel (Einmal/Probiergröße): ca.150 Fläschchen pro Monat;Hand-Desinfektionsmittel: ca. 5 Flaschen pro Monat;Kartuschen für Duftspender: ca. 150 Kartuschen pro Monat;Kartuschen für WC-Sitzreiniger: ca. 295 Kartuschen pro Monat;Schmutzfangmatten: ca. 10 Stück pro Monat.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Papierhandtücher 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen Gesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 30609170641 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 241-438309
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
1) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme „Verbrauchsmaterial und Sanitärinventar für den Flughafen Tegel (TXL)“ (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2015-257 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formblätter und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formblätter – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache (ein Original, 2 Kopien) einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-257 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit dem eingereichten Original uneingeschränkt identisch sind.
6) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8) Wertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden.
Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nichtrechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Stufe 1: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziffer III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
Stufe 2: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
9) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes voraussichtlich in der KW 02/2016.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Lieferleistung umfasst:
Die Beschaffung von sanitärem Verbrauchsmaterial wie Papierfalthandtücher, Toilettenpapier, Cremeseife bzw. Seifenschaum, Klosettbürsten, Müllsäcke und -beutel, Shampoo bzw. Duschgel (für Passagierduschen) und Hand-Desinfektionsmittel. Weiterhin ist Sanitärinventar wie Kartuschen für Duftspender und Kartuschen für WC-Sitzreiniger zu beschaffen. Zusätzlich sollen Schmutzfangmatten für das Servicing bereit gestellt werden, d. h. der Lieferant liefert gewaschene Schmutzfangmatten an und nimmt die verschmutzten Schmutzfangmatten zur weiteren Verwendung zurück.
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Der Anlieferbereich der Ware befindet sich im Sicherheitsbereich. Der Kraftfahrer hat die Ware vom LKW abzuladen und über einen Lastenaufzug nach unten zu befördern und der Warenbestellung entsprechend auf das Lager 1 (39,99 m
Die Koordinierung der Warenbestellung erfolgt hauptsächlich über den Auftraggeber, dabei ist eine einmal wöchentliche Anlieferung geplant. Anlieferzeiten sind werktags von Montag bis Freitag, zwischen 7:00 bis 15:00 Uhr. Die Lieferzeit beträgt maxi. 5 Werktage.
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Bei außerplanmäßig hohem Konsum des Verbrauchsmaterials, kommt es vor (ca. 2-mal monatlich), dass Ad-hoc Bestellungen durch den dortigen Reinigungsdienstleister ausgelöst werden. Anlieferzeiten sind dann Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen, zwischen 7:00 bis 15:00 Uhr. Die Lieferzeit beträgt maxi. 24 Stunden.
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Papierfalthandtücher: ca. 2 000 000 Blatt pro Monat;
Toilettenpapier: ca. 36 000 Rollen pro Monat;
Cremeseife bzw. Seifenschaum: ca. 150 Liter pro Monat;
Klosettbürsten: ca. 50 Stück pro Monat;
Müllbeutel Dreiertonnen Terminal: ca. 35 000 Stück pro Monat;
Müllbeutel 120 Liter: ca. 1 200 Rollen pro Monat;
Müllbeutel 70 Liter: ca. 150 Rollen pro Monat;
Müllbeutel 60 Liter: ca. 400 Rollen pro Monat;
Müllbeutel SIKO Strecken: ca. 300 Rollen pro Monat;
Shampoo bzw. Duschgel (Einmal/Probiergröße): ca.150 Fläschchen pro Monat;
Hand-Desinfektionsmittel: ca. 5 Flaschen pro Monat;
Kartuschen für Duftspender: ca. 150 Kartuschen pro Monat;
Kartuschen für WC-Sitzreiniger: ca. 295 Kartuschen pro Monat;
Schmutzfangmatten: ca. 10 Stück pro Monat.
Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 4 x 3 Monate nach Ablauf der Grundlaufzeit, welche am 31.12.2017 endet. Der Auftraggeber teilt dies dem Auftragnehmer jeweils schriftlich mit. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate
Referenznummer: EA-2015-257
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner sind der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Nachunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
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4) Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende „Formblatt 01-Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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5) Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Das entsprechende „Formblatt 01- Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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6) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3)) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
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Das entsprechende „Formblatt 02 – Bewerbergemeinschaftserklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
7) Bewerbergemeinschaften haben in obiger Bewerbergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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8) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis einschließlich 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber Formblätter auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, welche von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Die nachstehenden Nachweise/Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz unter Angabe des Eigenleistungsanteils in EUR (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
2) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 700 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
Die vorstehend genannten Nachweise/Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 2) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen.
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Für die vorgenannte Erklärung stellt der Auftraggeber „Formblatt 01 – Eigenerklärung“ auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, welches von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1) Vorlage von Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 14001:2008 (o.vglb.) und EU-Ecolabel (o.vglb.) (Mindestanforderung).
2) Durch den Bewerber sind Angaben zu ausgeführten Referenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die ausschließlich Projekte betreffen, der letzten 5 Kalenderjahre (2010, 2011, 2012, 2013, 2014).
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Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die aufgeführten Referenzen als Mindestanforderungen folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge gesamtheitlich erfüllen:
I) Laufzeit ≥ 12 Monaten.
II) a) Bei der einzureichenden Referenz muss es sich um einen Lieferauftrag mit mindestens 200 000 Rollen WC-Papier pro Jahr handeln/gehandelt haben.
II) b) Bei der einzureichenden Referenz muss es sich um einen Lieferauftrag mit mindestens 500 Liter Seife und/oder 5 000 Flaschen Seifenschaumkonzentrat pro Jahr handeln/ gehandelt haben.
II) c) Bei der einzureichenden Referenz muss es sich um einen Lieferauftrag mit mindestens 5 000 000 Blatt Handtuchpapier pro Jahr handeln/gehandelt haben.
II) d)Bei der einzureichenden Referenz muss es sich um einen Lieferauftrag mit mindestens 1 500 Kartuschen für WC-Sitzreiniger oder/und Duftspender pro Jahr handeln / gehandelt haben.
Darüber hinaus kann der Nachweis der Erfüllung der geforderten vorbenannten Mindestanforderungen durch die Bewerber auch durch die Vorlage von Referenzen von geeigneten, tatsächlich zur Verfügung stehenden Dritten/Nachunternehmern oder konzernverbundenen Unternehmen erbracht werden, sofern die Bewerber die seitens des Auftraggebers geforderten Verpflichtungserklärung der von ihnen jeweils benannten Nachunternehmern etc. vorlegen.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als eine Referenz zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit einreicht, so sind diese bitte eindeutig durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu bestimmen und zu kennzeichnen, so dass erkennbar ist, welche eingereichte Referenz durch die Vergabestelle zur Erfüllung der Mindestanforderung ((I) und (II)) und zur Bewertung gemäß VI.3) der Bekanntmachung herangezogen werden soll. Für die Bewertung gemäß VI.3) der Bekanntmachung werden ausschließlich die Referenzen herangezogen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
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Die Darstellung aller Referenzen sollte in Tabellenform und muss mit folgendem Inhalt erfolgen:
— Bezeichnung des Referenzobjektes;
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber ggf. mit Telefonnummer;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Auftragsvolumen;
— Beschreibung von Art und Umfang der Lieferleistungen, insbesondere Angaben bzgl. des Umfanges des Lieferauftrages pro Jahr.
Die Nichterfüllung der o. g. Mindestanforderungen ((I) und (II) a, b, c und d) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber das „Formblatt 05 – Unternehmensreferenzen“ auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gemäß Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
„bekannter Lieferant“:
Da sich die Entladestellen der Ware im Sicherheitsbereich befinden, hat der potentielle Auftragnehmer unverzüglich nach Aufnahme seiner Tätigkeit im Rahmen seiner Möglichkeiten alle Voraussetzungen zu schaffen, um die Anforderungen eines sogenannten „bekannten Lieferanten“ gemäß VO (EU) Nr. 185/2010 zu erfüllen um insoweit den Anlieferungsprozess beim Auftraggeber vereinfacht durchführen zu können. In diesem Zusammenhang stellt die Vergabestelle weiteres Informationsmaterial zur Verfügung: Formblatt 06 – Informationen zur Benennung als bekannter Lieferant, Formblatt 07 – Sicherheitsprogramm für bekannte Lieferanten und Formblatt 08 – Antrag bekannter Lieferant. (Dies stellt keine Mindestanforderung an den Teilnahmeantrag dar.)
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Für die vorgenannten Informationsmaterialien stellt der Auftraggeber Formblätter auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, welche von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden sollen.
„Fahrer“:
Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Fahrer, welcher sich zum Leistungsbeginn in der Sicherheitsüberprüfung befinden wird, keine Tageszulassungen bekommen wird. Somit muss der Lieferant sicherstellen, dass während des Leistungsbeginns bis zur abgeschlossenen Überprüfung des Fahrers ein gesonderter Fahrer eingesetzt werden muss.
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Des Weiteren müssen die eingesetzten Fahrer Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Schwon
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-15 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Ergänzende Angaben (2016-05-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-159056
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 241-438309
ABl. S-Ausgabe: 89
Quelle: OJS 2016/S 089-159056 (2016-05-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-159056
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 241-438309
ABl. S-Ausgabe: 89
Quelle: OJS 2016/S 089-159056 (2016-05-02)
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