Menge oder Umfang
Gesucht wird nach einem Konzessionsnehmer für den Betrieb der KV-Umschlaganlage in Dortmund. Der Betrieb betrifft keinen formell vergabepflichtigen „öffentlichen Auftrag“ im Sinne des § 99 GWB, sondern eine Dienstleistungskonzession, deren Vergabe im Wege eines Konzessionsvergabeverfahrens durchgeführt wird. Die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union sowie in verschiedenen Printmedien erfolgt insbesondere zur Herstellung einer größtmöglichen Publizität bzw. zur Erfüllung von Zuwendungsauflagen.DSW21 plant, eine neue diskriminierungsfrei zugängliche KV-Umschlaganlage in Dortmund zu errichten. Der Standort der KV-Umschlaganlage liegt „Am Hafenbahnhof“ westlich der Franz-Schlüter-Straße. Die Bahnumschlaganlage ist an das öffentliche Straßen- und, über das Netz der Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH, an das öffentliche Eisenbahnnetz der DB Netz AG im 6 km entfernten Bahnhof Dortmund-Obereving angeschlossen.Die KV-Umschlaganlage soll in zwei Baustufen realisiert werden. Die Bauleistungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Konzessionsvergabeverfahrens. Die geplante erste Baustufe umfasst im Wesentlichen: ein Zuführungsgleis und Nebenanlagen, vier zuglange Umschlaggleise mit einer kranbaren Länge von jeweils rund 700 m, einen schienenfahrbaren Portalkran mit Spreader-Greifzangengeschirr sowie eine Terminalzugmaschine, fünf Abstellspuren zur transportbedingten Zwischenabstellung, je eine Fahr-, Lade- und Rückfahrspur für LKW, Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie ein Betriebsgebäude.In Abhängigkeit von der Mengenentwicklung soll ein zweiter Portalkran beschafft werden.Die Kapazität der ersten Baustufe beträgt 103 000 Ladeeinheiten pro Jahr.In der zweiten Baustufe, die in Abhängigkeit von der Mengenentwicklung gebaut werden soll, sind im Wesentlichen weitere Abstellflächen vorgesehen. Auf diese Weise kann die Gesamtkapazität auf rund 150 000 Ladeeinheiten pro Jahr gesteigert werden.Am 15.11.2012 erging durch die Bezirksregierung Arnsberg der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 25.17-1.2-21.02/12) für beide Baustufen der KV-Anlage, worauf die Klage eines Anliegers erfolgte.Daraufhin wurde von DSW21 im April 2013 der Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt, dem im Mai 2013 stattgegeben wurde. Die Klage des Anliegers wurde mit Urteil vom 21.3.2014 vom OVG Münster abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat der Anlieger Beschwerde vor dem BVerwG in Leipzig erhoben. Eine Entscheidung ist hierzu noch nicht ergangen.Im November 2013 wurde ein Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung beantragt, der das nunmehr betrieblich einfachere Hereinschieben der Wagengruppen in die KV-Anlage und vier Stumpfgleise beinhaltet. Der Ergänzungsbeschluss erging im März 2014.Mit dem Bau wurde im September 2014 begonnen. Die Fertigstellung des Terminals ist für November 2015 vorgesehen.Für die KV-Umschlaganlage wurde im Oktober 2011 ein Förderantrag beim Eisenbahnbundesamt Bonn gestellt. Der Zuwendungsbescheid (Az.: 4410-44F21P2103/003-4006#001-019) erging am 17.12.2013 nach der Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23.11.2011.Der Zuwendungsbescheid sieht vor, dass sich DSW21 mit einer Gesellschaft, an der DSW21 nicht mehr als 50 % der Anteile hält, an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen kann. Im Rahmen des gegenständlichen Konzessionsvergabeverfahrens wird ein Konzessionsnehmer (Betreiber) für den Betrieb der KV-Umschlaganlage gesucht. Der Konzessionsnehmer muss die KV-Umschlaganlage über eine Laufzeit von 20 Jahren auf eigenes Risiko technisch und wirtschaftlich betreiben.Die KV-Umschlaganlage ist eingebunden in umfangreiche öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Genehmigungen und Auflagen sowie Vereinbarungen. Der Betreiber muss diese anerkennen, übernehmen, aufrechterhalten oder Betriebsgenehmigungen für sich selbst beantragen. Gleichzeitig ist der Betreiber eingebunden in eine Reihe von Verträgen mit am Umschlaggeschäft beteiligten Unternehmen, wie Eisenbahnverkehrsunternehmen u. a.Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die KV-Umschlaganlage im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als öffentliche Umschlaganlage des Kombinierten Verkehrs zu betreiben.Der Konzessionsnehmer muss daher insbesondere die zur KV-Umschlaganlage gehörenden Anlagen und Einrichtungen nutzen, betreiben, warten, instandhalten und instandsetzen.Die Ausschreibung wird sich inhaltlich auf die erste und zweite Baustufe beziehen. Vorbehalte zur Förderung, Finanzierung und Errichtung der zweiten Baustufe werden in den Pacht- und Betreibervertrag aufgenommen, der Gegenstand der Konzessionsunterlagen ist.Das Nähere regeln die Konzessionsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt werden.Die KV-Umschlaganlage Dortmund verfügt nach derzeitigem Planungsstand in den ersten beiden Betriebsjahren der ersten Baustufe über eine Umschlagkapazität von rund 57 000 Ladeeinheiten. Ab dem dritten Betriebsjahr erhöht sich das geplante Umschlagvolumen auf 68 000 LE / Jahr. Ab diesem Zeitraum ist ein zweiter Umschlagkran erforderlich. Die Kapazität für den Endausbau (1. und 2. Baustufe) beträgt 150 000 Ladeeinheiten pro Jahr. Der Wert der Konzession ergibt sich aus mit dieser Kapazität während der Laufzeit zu erzielenden Umsätzen aus Umschlagstätigkeit und Zusatzdienstleistungen und ist vom Bieter im Rahmen der Angebotserstellung zu beziffern.Der Konzessionsnehmer hat den Betrieb der KV-Umschlaganlage über eine Laufzeit von 20 Jahren nach Betriebsaufnahme an allen Verkehrstagen zu gewährleisten.Das tatsächlich zu realisierende Umschlagaufkommen hängt u.a. von der weltwirtschaftlichen Entwicklung, der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen, von den KV-Operateuren und anderen am Kombinierten Verkehr Beteiligten ab.Das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der KV-Umschlaganlage übernimmt der Konzessionär. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Konzessionsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt werden.Es ist eine Laufzeit von 240 Monaten vorgesehen (ab Betriebsaufnahme).