Vergabe Betrieb KV-Umschlaganlage Dortmund „Am Hafenbahnhof“ Dienstleistungskonzession

Dortmunder Stadtwerke AG

Öffentliche Bekanntmachung zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den technischen und wirtschaftlichen Betrieb einer Umschlaganlage für den Kombinierten Verkehr (KV-Umschlaganlage) in Dortmund.
Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, DEUTSCHLAND, beabsichtigen, für den Zeitraum von zwanzig Jahren eine Dienstleistungskonzession für den technischen und wirtschaftlichen Betrieb einer Umschlaganlage für den Kombinierten Verkehr (KV-Umschlaganlage) in Dortmund zu vergeben. Das Konzessionsvergabeverfahren wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2015 abgeschlossen. Die Betriebsaufnahme durch den Konzessionsnehmer muss unter der Voraussetzung, dass die KV-Umschlaganlage ihm, den Planungen entsprechend, betriebsbereit zu Verfügung steht- spätestens sechs Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen. Kommt es wider Erwarten zu Verzögerungen bzgl. der Erstellung der Anlage über diesen Zeitpunkt hinaus, ist der Betrieb unverzüglich mit Übergabe der betriebsbereiten Anlage aufzunehmen.
Die Auswahl des Konzessionsnehmers erfolgt im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens.
Gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2004/18/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie) unterliegen Dienstleistungskonzessionen nicht dem öffentlichen Vergaberecht. Insbesondere aus Gründen der Transparenz und des Wettbewerbs führt DSW21 dieses Konzessionsvergabeverfahren durch, das im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-12 Auftragsbekanntmachung
2015-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Gesucht wird nach einem Konzessionsnehmer für den Betrieb der KV-Umschlaganlage in Dortmund. Der Betrieb betrifft keinen formell vergabepflichtigen „öffentlichen Auftrag“ im Sinne des § 99 GWB, sondern eine Dienstleistungskonzession, deren Vergabe im Wege eines Konzessionsvergabeverfahrens durchgeführt wird. Die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union sowie in verschiedenen Printmedien erfolgt insbesondere zur Herstellung einer größtmöglichen Publizität bzw. zur Erfüllung von Zuwendungsauflagen.DSW21 plant, eine neue diskriminierungsfrei zugängliche KV-Umschlaganlage in Dortmund zu errichten. Der Standort der KV-Umschlaganlage liegt „Am Hafenbahnhof“ westlich der Franz-Schlüter-Straße. Die Bahnumschlaganlage ist an das öffentliche Straßen- und, über das Netz der Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH, an das öffentliche Eisenbahnnetz der DB Netz AG im 6 km entfernten Bahnhof Dortmund-Obereving angeschlossen.Die KV-Umschlaganlage soll in zwei Baustufen realisiert werden. Die Bauleistungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Konzessionsvergabeverfahrens. Die geplante erste Baustufe umfasst im Wesentlichen: ein Zuführungsgleis und Nebenanlagen, vier zuglange Umschlaggleise mit einer kranbaren Länge von jeweils rund 700 m, einen schienenfahrbaren Portalkran mit Spreader-Greifzangengeschirr sowie eine Terminalzugmaschine, fünf Abstellspuren zur transportbedingten Zwischenabstellung, je eine Fahr-, Lade- und Rückfahrspur für LKW, Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie ein Betriebsgebäude.In Abhängigkeit von der Mengenentwicklung soll ein zweiter Portalkran beschafft werden.Die Kapazität der ersten Baustufe beträgt 103 000 Ladeeinheiten pro Jahr.In der zweiten Baustufe, die in Abhängigkeit von der Mengenentwicklung gebaut werden soll, sind im Wesentlichen weitere Abstellflächen vorgesehen. Auf diese Weise kann die Gesamtkapazität auf rund 150 000 Ladeeinheiten pro Jahr gesteigert werden.Am 15.11.2012 erging durch die Bezirksregierung Arnsberg der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 25.17-1.2-21.02/12) für beide Baustufen der KV-Anlage, worauf die Klage eines Anliegers erfolgte.Daraufhin wurde von DSW21 im April 2013 der Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt, dem im Mai 2013 stattgegeben wurde. Die Klage des Anliegers wurde mit Urteil vom 21.3.2014 vom OVG Münster abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat der Anlieger Beschwerde vor dem BVerwG in Leipzig erhoben. Eine Entscheidung ist hierzu noch nicht ergangen.Im November 2013 wurde ein Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung beantragt, der das nunmehr betrieblich einfachere Hereinschieben der Wagengruppen in die KV-Anlage und vier Stumpfgleise beinhaltet. Der Ergänzungsbeschluss erging im März 2014.Mit dem Bau wurde im September 2014 begonnen. Die Fertigstellung des Terminals ist für November 2015 vorgesehen.Für die KV-Umschlaganlage wurde im Oktober 2011 ein Förderantrag beim Eisenbahnbundesamt Bonn gestellt. Der Zuwendungsbescheid (Az.: 4410-44F21P2103/003-4006#001-019) erging am 17.12.2013 nach der Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23.11.2011.Der Zuwendungsbescheid sieht vor, dass sich DSW21 mit einer Gesellschaft, an der DSW21 nicht mehr als 50 % der Anteile hält, an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen kann. Im Rahmen des gegenständlichen Konzessionsvergabeverfahrens wird ein Konzessionsnehmer (Betreiber) für den Betrieb der KV-Umschlaganlage gesucht. Der Konzessionsnehmer muss die KV-Umschlaganlage über eine Laufzeit von 20 Jahren auf eigenes Risiko technisch und wirtschaftlich betreiben.Die KV-Umschlaganlage ist eingebunden in umfangreiche öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Genehmigungen und Auflagen sowie Vereinbarungen. Der Betreiber muss diese anerkennen, übernehmen, aufrechterhalten oder Betriebsgenehmigungen für sich selbst beantragen. Gleichzeitig ist der Betreiber eingebunden in eine Reihe von Verträgen mit am Umschlaggeschäft beteiligten Unternehmen, wie Eisenbahnverkehrsunternehmen u. a.Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die KV-Umschlaganlage im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als öffentliche Umschlaganlage des Kombinierten Verkehrs zu betreiben.Der Konzessionsnehmer muss daher insbesondere die zur KV-Umschlaganlage gehörenden Anlagen und Einrichtungen nutzen, betreiben, warten, instandhalten und instandsetzen.Die Ausschreibung wird sich inhaltlich auf die erste und zweite Baustufe beziehen. Vorbehalte zur Förderung, Finanzierung und Errichtung der zweiten Baustufe werden in den Pacht- und Betreibervertrag aufgenommen, der Gegenstand der Konzessionsunterlagen ist.Das Nähere regeln die Konzessionsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt werden.Die KV-Umschlaganlage Dortmund verfügt nach derzeitigem Planungsstand in den ersten beiden Betriebsjahren der ersten Baustufe über eine Umschlagkapazität von rund 57 000 Ladeeinheiten. Ab dem dritten Betriebsjahr erhöht sich das geplante Umschlagvolumen auf 68 000 LE / Jahr. Ab diesem Zeitraum ist ein zweiter Umschlagkran erforderlich. Die Kapazität für den Endausbau (1. und 2. Baustufe) beträgt 150 000 Ladeeinheiten pro Jahr. Der Wert der Konzession ergibt sich aus mit dieser Kapazität während der Laufzeit zu erzielenden Umsätzen aus Umschlagstätigkeit und Zusatzdienstleistungen und ist vom Bieter im Rahmen der Angebotserstellung zu beziffern.Der Konzessionsnehmer hat den Betrieb der KV-Umschlaganlage über eine Laufzeit von 20 Jahren nach Betriebsaufnahme an allen Verkehrstagen zu gewährleisten.Das tatsächlich zu realisierende Umschlagaufkommen hängt u.a. von der weltwirtschaftlichen Entwicklung, der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen, von den KV-Operateuren und anderen am Kombinierten Verkehr Beteiligten ab.Das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der KV-Umschlaganlage übernimmt der Konzessionär. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Konzessionsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt werden.Es ist eine Laufzeit von 240 Monaten vorgesehen (ab Betriebsaufnahme).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dortmunder Stadtwerke AG
Postanschrift: Deggingstraße 40
Postleitzahl: 44141
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dsw21.de 🌏
E-Mail: h.bertram@dsw21.de 📧
Telefon: +49 2319552272 📞
Fax: +49 2319553425 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 012-018079
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
1) Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern für die Teilnahme an dem Verfahren keine Kosten erstattet werden. 2) Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Konzessionsbekanntmachungstext (insbesondere unter Ziffer III.2) ff. vorgegebene Nummerierung zu verwenden ist. 3) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen. Die Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag, gekennzeichnet „Teilnahmeantrag. Betrieb KV-Umschlaganlage Dortmund. Nicht öffnen.“, bei der unter Ziffer 1 bezeichneten Stelle direkt oder auf dem Postweg bis zu dem benannten Zeitpunkt abzugeben. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden von der Vergabestelle nicht berücksichtigt. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform einzureichen. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe, sind nicht zugelassen. 4) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 5) Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. 6) Teilnehmer müssen sich gegenüber der Vergabestelle per E-Mail mit dem beschriebenen Verfahren registrieren unter Angabe von Firmennamen, Anschrift und Ansprechpartner mit Name, Funktion, Telefon-Nr. und E-Mail, bevor Vordrucke angefordert und Rückfragen gestellt werden können. 7) Die Registrierung der Teilnehmer, die Anforderung der Vordrucke und Rückfragen zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in deutscher Sprache über die E-Mail-Adresse h.bertram@dsw21.de an die bezeichnete Stelle zu richten. Absender müssen als Betreff verwenden: „Teilnahmewettbewerb: Betrieb KV-Umschlaganlage Dortmund“. Absender sollen aktiv eine Lese-/Empfangsbestätigung anfordern, um sicher zu gehen, dass die E-Mail angekommen ist und bearbeitet werden kann. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Versand, sollte eine schriftliche Nachfrage an dieselbe E-Mail-Adresse erfolgen. Die bezeichnete Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Fragen und Antworten werden zur Einsicht für alle registrierten Bewerber von der Vergabestelle übersandt. 8) Enthalten die Konzessionsbekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden: Bei ausreichender Anzahl von Teilnehmern werden mindestens 4 und maximal 6 Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 4 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die unter Abschnitt III.2.3) (b)-(d) genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde bewerten. Hierbei sind insgesamt maximal 1 000 Punkte zu erreichen. Die zu erreichenden Punkte setzen sich wie folgt zusammen: (i) bzgl. Abschnitt III.2.3) (b): 0 bis 3 Punkte, wenn keine oder eine nicht aussagekräftige Darstellung vorgelegt wird; 4 bis 7 Punkte, wenn die Darstellung nachvollziehbar erscheint, aber Lücken enthält; 8 bis 10 Punkte, wenn die Darstellung umfassend und schlüssig ist. Bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 40 können in diesem Bereich max. 400 Punkte erreicht werden, (ii) bzgl. Abschnitt III.2.3) (c): 0 bis 3 Punkte, wenn keine oder eine nicht aussagekräftige Darstellung vorgelegt wird; 4 bis 7 Punkte, wenn die Darstellung nachvollziehbar erscheint, aber Lücken enthält; 8 bis 10 Punkte, wenn die Darstellung umfassend und schlüssig ist. Bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 30 können in diesem Bereich max. 300 Punkte erreicht werden, (iii) bzgl. Abschnitt III.2.3) (d): 0 bis 3 Punkte, wenn keine oder eine nicht aussagekräftige Darstellung vorgelegt wird; 4 bis 7 Punkte, wenn die Darstellung nachvollziehbar erscheint, aber Lücken enthält; 8 bis 10 Punkte, wenn die Darstellung umfassend und schlüssig ist. Bei einem Gesamtgewichtungsfaktor 30 können in diesem Bereich max. 300 Punkte erreicht werden. Verringerung der Zahl der Bewerber im Laufe des Verfahrens: die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Bekanntmachung zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den technischen und wirtschaftlichen Betrieb einer Umschlaganlage für den Kombinierten Verkehr (KV-Umschlaganlage) in Dortmund.
Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, DEUTSCHLAND, beabsichtigen, für den Zeitraum von zwanzig Jahren eine Dienstleistungskonzession für den technischen und wirtschaftlichen Betrieb einer Umschlaganlage für den Kombinierten Verkehr (KV-Umschlaganlage) in Dortmund zu vergeben. Das Konzessionsvergabeverfahren wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2015 abgeschlossen. Die Betriebsaufnahme durch den Konzessionsnehmer muss unter der Voraussetzung, dass die KV-Umschlaganlage ihm, den Planungen entsprechend, betriebsbereit zu Verfügung steht- spätestens sechs Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen. Kommt es wider Erwarten zu Verzögerungen bzgl. der Erstellung der Anlage über diesen Zeitpunkt hinaus, ist der Betrieb unverzüglich mit Übergabe der betriebsbereiten Anlage aufzunehmen.
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Die Auswahl des Konzessionsnehmers erfolgt im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens.
Gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2004/18/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie) unterliegen Dienstleistungskonzessionen nicht dem öffentlichen Vergaberecht. Insbesondere aus Gründen der Transparenz und des Wettbewerbs führt DSW21 dieses Konzessionsvergabeverfahren durch, das im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht wird.
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Menge oder Umfang:
Gesucht wird nach einem Konzessionsnehmer für den Betrieb der KV-Umschlaganlage in Dortmund. Der Betrieb betrifft keinen formell vergabepflichtigen „öffentlichen Auftrag“ im Sinne des § 99 GWB, sondern eine Dienstleistungskonzession, deren Vergabe im Wege eines Konzessionsvergabeverfahrens durchgeführt wird. Die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union sowie in verschiedenen Printmedien erfolgt insbesondere zur Herstellung einer größtmöglichen Publizität bzw. zur Erfüllung von Zuwendungsauflagen.
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DSW21 plant, eine neue diskriminierungsfrei zugängliche KV-Umschlaganlage in Dortmund zu errichten. Der Standort der KV-Umschlaganlage liegt „Am Hafenbahnhof“ westlich der Franz-Schlüter-Straße. Die Bahnumschlaganlage ist an das öffentliche Straßen- und, über das Netz der Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH, an das öffentliche Eisenbahnnetz der DB Netz AG im 6 km entfernten Bahnhof Dortmund-Obereving angeschlossen.
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Die KV-Umschlaganlage soll in zwei Baustufen realisiert werden. Die Bauleistungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Konzessionsvergabeverfahrens. Die geplante erste Baustufe umfasst im Wesentlichen: ein Zuführungsgleis und Nebenanlagen, vier zuglange Umschlaggleise mit einer kranbaren Länge von jeweils rund 700 m, einen schienenfahrbaren Portalkran mit Spreader-Greifzangengeschirr sowie eine Terminalzugmaschine, fünf Abstellspuren zur transportbedingten Zwischenabstellung, je eine Fahr-, Lade- und Rückfahrspur für LKW, Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie ein Betriebsgebäude.
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In Abhängigkeit von der Mengenentwicklung soll ein zweiter Portalkran beschafft werden.
Die Kapazität der ersten Baustufe beträgt 103 000 Ladeeinheiten pro Jahr.
In der zweiten Baustufe, die in Abhängigkeit von der Mengenentwicklung gebaut werden soll, sind im Wesentlichen weitere Abstellflächen vorgesehen. Auf diese Weise kann die Gesamtkapazität auf rund 150 000 Ladeeinheiten pro Jahr gesteigert werden.
Am 15.11.2012 erging durch die Bezirksregierung Arnsberg der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 25.17-1.2-21.02/12) für beide Baustufen der KV-Anlage, worauf die Klage eines Anliegers erfolgte.
Daraufhin wurde von DSW21 im April 2013 der Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt, dem im Mai 2013 stattgegeben wurde. Die Klage des Anliegers wurde mit Urteil vom 21.3.2014 vom OVG Münster abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat der Anlieger Beschwerde vor dem BVerwG in Leipzig erhoben. Eine Entscheidung ist hierzu noch nicht ergangen.
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Im November 2013 wurde ein Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung beantragt, der das nunmehr betrieblich einfachere Hereinschieben der Wagengruppen in die KV-Anlage und vier Stumpfgleise beinhaltet. Der Ergänzungsbeschluss erging im März 2014.
Mit dem Bau wurde im September 2014 begonnen. Die Fertigstellung des Terminals ist für November 2015 vorgesehen.
Für die KV-Umschlaganlage wurde im Oktober 2011 ein Förderantrag beim Eisenbahnbundesamt Bonn gestellt. Der Zuwendungsbescheid (Az.: 4410-44F21P2103/003-4006#001-019) erging am 17.12.2013 nach der Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23.11.2011.
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Der Zuwendungsbescheid sieht vor, dass sich DSW21 mit einer Gesellschaft, an der DSW21 nicht mehr als 50 % der Anteile hält, an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen kann. Im Rahmen des gegenständlichen Konzessionsvergabeverfahrens wird ein Konzessionsnehmer (Betreiber) für den Betrieb der KV-Umschlaganlage gesucht. Der Konzessionsnehmer muss die KV-Umschlaganlage über eine Laufzeit von 20 Jahren auf eigenes Risiko technisch und wirtschaftlich betreiben.
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Die KV-Umschlaganlage ist eingebunden in umfangreiche öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Genehmigungen und Auflagen sowie Vereinbarungen. Der Betreiber muss diese anerkennen, übernehmen, aufrechterhalten oder Betriebsgenehmigungen für sich selbst beantragen. Gleichzeitig ist der Betreiber eingebunden in eine Reihe von Verträgen mit am Umschlaggeschäft beteiligten Unternehmen, wie Eisenbahnverkehrsunternehmen u. a.
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Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die KV-Umschlaganlage im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als öffentliche Umschlaganlage des Kombinierten Verkehrs zu betreiben.
Der Konzessionsnehmer muss daher insbesondere die zur KV-Umschlaganlage gehörenden Anlagen und Einrichtungen nutzen, betreiben, warten, instandhalten und instandsetzen.
Die Ausschreibung wird sich inhaltlich auf die erste und zweite Baustufe beziehen. Vorbehalte zur Förderung, Finanzierung und Errichtung der zweiten Baustufe werden in den Pacht- und Betreibervertrag aufgenommen, der Gegenstand der Konzessionsunterlagen ist.
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Das Nähere regeln die Konzessionsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt werden.
Die KV-Umschlaganlage Dortmund verfügt nach derzeitigem Planungsstand in den ersten beiden Betriebsjahren der ersten Baustufe über eine Umschlagkapazität von rund 57 000 Ladeeinheiten. Ab dem dritten Betriebsjahr erhöht sich das geplante Umschlagvolumen auf 68 000 LE / Jahr. Ab diesem Zeitraum ist ein zweiter Umschlagkran erforderlich. Die Kapazität für den Endausbau (1. und 2. Baustufe) beträgt 150 000 Ladeeinheiten pro Jahr. Der Wert der Konzession ergibt sich aus mit dieser Kapazität während der Laufzeit zu erzielenden Umsätzen aus Umschlagstätigkeit und Zusatzdienstleistungen und ist vom Bieter im Rahmen der Angebotserstellung zu beziffern.
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Der Konzessionsnehmer hat den Betrieb der KV-Umschlaganlage über eine Laufzeit von 20 Jahren nach Betriebsaufnahme an allen Verkehrstagen zu gewährleisten.
Das tatsächlich zu realisierende Umschlagaufkommen hängt u.a. von der weltwirtschaftlichen Entwicklung, der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen, von den KV-Operateuren und anderen am Kombinierten Verkehr Beteiligten ab.
Das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der KV-Umschlaganlage übernimmt der Konzessionär. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Konzessionsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt werden.
Es ist eine Laufzeit von 240 Monaten vorgesehen (ab Betriebsaufnahme).
Referenznummer: Vergabenummer 445
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung:
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Konzessionsvergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Die Bewerber müssen für die Einreichung der Bewerbergemeinschaftserklärung den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 1 verwenden.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass eine Veränderung der Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) im Konzessionsvergabeverfahren zu einem Ausschluss von dem Konzessionsvergabeverfahren führen kann.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).
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Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel anderer Unternehmen (Dritte) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen.
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Die Bewerber müssen für die Benennung des Dritten den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 2 („Eignungsleihe“) verwenden. Die Bewerber haben die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.2.1) aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieser Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Die Bewerber müssen für die Vorlage der Verpflichtungserklärung den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 3 verwenden.
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Persönliche Lage des Bewerbers:
Geforderte Eignungsnachweise im Einzelnen:
a) Allgemeine Darstellung des Bewerbers, insbesondere Unternehmensform, Inhaber/Gesellschafter, Unternehmensstandorte (Hauptsitz und ggf. Niederlassungen) sowie Angabe von verbundenen Unternehmen (Mutter-, Tochter-, Schwestergesellschaften),
b) Auszug aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, der/die zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Der Nachweis reicht in einfacher, nicht beglaubigter Kopie aus.
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c) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass - über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde:
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— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er in diesem Konzessionsvergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und abgeben wird,
— er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— die in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen.
Die Bewerber müssen für die Vorlage der Eigenerklärung den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 4 verwenden.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die unter Ziffer III.2.1) genannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und ggf. Dritte vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung:
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Konzessionsvergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Die Bewerber müssen für die Einreichung der Bewerbergemeinschaftserklärung den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 1 verwenden.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass eine Veränderung der Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) im Konzessionsvergabeverfahren zu einem Ausschluss von dem Konzessionsvergabeverfahren führen kann.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).
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Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel anderer Unternehmen (Dritte) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen.
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Die Bewerber müssen für die Benennung des Dritten den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 2 („Eignungsleihe“) verwenden. Die Bewerber haben die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.2.1) aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieser Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Die Bewerber müssen für die Vorlage der Verpflichtungserklärung den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 3 verwenden.
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Geforderte Eignungsnachweise, im Einzelnen:
Vorlage der Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Soweit keine Offenlegung vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss, Eigenkapital und Fremdkapital, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Der Nachweis reicht in einfacher, nicht beglaubigter Kopie aus.
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Die Bewerber müssen für die Vorlage der Eigenerklärung den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 5 verwenden.
Die unter Ziffer III.2.2) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung:
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Konzessionsvergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Die Bewerber müssen für die Einreichung der Bewerbergemeinschaftserklärung den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 1 verwenden.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass eine Veränderung der Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) im Konzessionsvergabeverfahren zu einem Ausschluss von dem Konzessionsvergabeverfahren führen kann.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).
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Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel anderer Unternehmen (Dritte) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen.
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Die Bewerber müssen für die Benennung des Dritten den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 2 („Eignungsleihe“) verwenden. Die Bewerber haben die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.2.1) aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieser Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Die Bewerber müssen für die Vorlage der Verpflichtungserklärung den bei der Vergabestelle zu beziehenden Vordruck 3 verwenden.
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Geforderte Eignungsnachweise, im Einzelnen:
a) schriftliche Eigenerklärung über mindestens 1 (eine) Referenz von in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) abgeschlossener oder gegenwärtig erbrachter Betriebsführung für mindestens eine KV-Umschlaganlage „Schiene – Straße“ unter Angabe:
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i) des Leistungsgegenstandes (Projektbeschreibung: insbesondere Projektstandort, Verkehrsträger, Umschlagvolumen in KV-Ladeeinheiten pro Jahr, erbrachte Leistungen des Bewerbers),
ii) des öffentlichen oder privaten Auftraggebers bzw. Konzessionsgebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, und
iii) des Auftragszeitraums;
b) schriftliche Darstellung des Bewerbers über die Kenntnisse der technischen und güterbezogenen Besonderheiten im Rahmen des Umschlags von Ladeeinheiten des Kombinierten Verkehrs (KV), insbesondere kontinentalen KV,
c) schriftliche Darstellung des Bewerbers über die Kenntnisse und Erfahrungen bei der technischen Betriebsführung (Wartung und Instandhaltung der Infrastruktur sowie Umschlaggeräte und Einrichtungen und der Software) einer KV-Umschlaganlage,
d) schriftliche Darstellung des Bewerbers über die Kenntnisse und Erfahrungen bei der Organisation der Betriebsführung.
Die unter Ziffer III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Anforderungen für Kautionen und andere Sicherheiten ergeben sich aus den Konzessionsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versandt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Konzessionsnehmer zahlt nach Übernahme der KV-Umschlaganlage der Eigentümerin der KV-Umschlaganlage ein jährliches Entgelt in zwölf gleichen monatlichen Raten jeweils im Voraus. Er refinanziert seine Aufwendungen durch Umschlagerlöse und andere Erlöse.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Abschluss des Konzessionsvertrages erfolgt im Einklang mit der „Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs“ vom 23.11.2011 und den Auflagen des Zuwendungsbescheides und gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), Bonn.
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Für die vollständige Realisierung der KV-Umschlaganlage werden Fördermittel beantragt. Die weitere(n) Baustufe(n) wird/werden in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung (Mengenentwicklung) realisiert. Der Abschluss des Betreibervertrages steht unter dem Vorbehalt des endgültigen Abrufs von Fördermitteln und der endgültigen Finanzierung. Das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der KV-Umschlaganlage liegt bei dem auszuwählenden Konzessionsnehmer. Der Betrieb richtet sich insbesondere nach dem Pacht- und Betreibervertrag mit der Eigentümerin, der mit den Konzessionsunterlagen an die ausgewählten Bewerber versandt wird.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bertram
Internetadresse: www.dsw21.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. Ziffer IV.3.4)) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. Ziffer IV.3.4)) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen bei der Vergabekammer eingereicht werden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 012-018079 (2015-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 156-287515
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 12-018079
ABl. S-Ausgabe: 156

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Quelle: OJS 2015/S 156-287515 (2015-08-11)