Vergabe der mobilen Problemstoffsammlung für die Jahre 2016 bis 2020

Landkreis Ravensburg

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur mobilen Sammlung von Problemstoffen sowie der Entsorgung der Problemstoffe aus dem Landkreis Ravensburg. Zusätzlich sind Mengen an Problemstoffen direkt an öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schulen, Straßenmeistereien, Kfz-Werkstatt des Landkreises) aus dem Landkreis Ravensburg durch den zukünftigen Auftragnehmer abzuholen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-10 Auftragsbekanntmachung
2016-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von Hausmüll
Menge oder Umfang:
Die mobile Sammlung erfolgt einmal jährlich als sog. Herbstsammlung. Die Problemstoffe sind an ca. 66 Terminen an vorgegebenen Standorten im Landkreisgebiet vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen und anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.Zusätzlich sind Termine zur Direktabholung an den öffentlichen Einrichtungen durch den zukünftigen Auftragnehmer durchzuführen. Im Jahr 2015 waren dies 5 Termine. Da die Direktabholung auf Abruf der öffentlichen Einrichtungen erfolgt, kann der Auftraggeber keine Prognose des Mengengerüsts für diese Leistung angeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.Es sind ca. 124 Mg Problemstoffe pro Jahr zu sammeln.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von Hausmüll 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ravensburg
Postanschrift: Friedenstraße 6
Postleitzahl: 88212
Postort: Ravensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-ravensburg.de 🌏
E-Mail: zvs@landkreis-ravensburg.de 📧
Fax: +49 75185772505 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 242-439849
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können kostenlos unter zvs@landkreis-ravensburg.de angefordert werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 19.1.2016, 14:00 Uhr bei der Zentralen Vergabestelle (unter zvs@landkreis-ravensburg.de) eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur mobilen Sammlung von Problemstoffen sowie der Entsorgung der Problemstoffe aus dem Landkreis Ravensburg. Zusätzlich sind Mengen an Problemstoffen direkt an öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schulen, Straßenmeistereien, Kfz-Werkstatt des Landkreises) aus dem Landkreis Ravensburg durch den zukünftigen Auftragnehmer abzuholen.
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Menge oder Umfang:
Die mobile Sammlung erfolgt einmal jährlich als sog. Herbstsammlung. Die Problemstoffe sind an ca. 66 Terminen an vorgegebenen Standorten im Landkreisgebiet vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen und anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
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Zusätzlich sind Termine zur Direktabholung an den öffentlichen Einrichtungen durch den zukünftigen Auftragnehmer durchzuführen. Im Jahr 2015 waren dies 5 Termine. Da die Direktabholung auf Abruf der öffentlichen Einrichtungen erfolgt, kann der Auftraggeber keine Prognose des Mengengerüsts für diese Leistung angeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Es sind ca. 124 Mg Problemstoffe pro Jahr zu sammeln.
Beschreibung der Optionen:
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt. Die Vertragsdauer endet spätestens am 31.12.2022.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Vergabe-Nr.: 25-ZVS-05-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ravensburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
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— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
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Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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— dass mein/unser Unternehmen sowie der ggf. beauftragte Unterauftragnehmer den Transport von Abfällen gemäß § 53 KrWG bzw. § 54 KrWG der zuständigen Behörde angezeigt hat/haben.
— dass sämtliche Abfälle umweltgerecht entsorgt werden.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung (Anzahl, Typ und Ausstattung der Sammelfahrzeuge für die mobile Sammlung) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der wesentlichen Leistungsschritte: u. a. Annahme der Problemstoffe, ordnungsgemäße Verpackung, Transport und Entsorgung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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— Verbindliche Benennung der Entsorgungsanlagen und der Übergabestelle (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit). Im Falle des Einsatzes verschiedener Entsorgungsanlagen oder Übergabestellen sind die Abfallschlüsselnummern bezogen auf die jeweilige Entsorgungsanlage oder Übergabestelle mitanzugeben.
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens bis 1.4.2016 vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Logistikleistungen, Entsorgung) und Erstattungen (Entsorgung) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüsten und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
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Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt 421 gemäß dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2008) ist als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt und zu verwenden.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in den Vertragsbestimmungen (siehe Ziffer 7 der Vergabeunterlagen).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind in den Vertragsbedingungen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß § 16 EG Abs. 6 VOL/A in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
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Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu den Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlagen B und C zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage B und C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen bzw. zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt. Diesen Anforderungen nicht genügende Nachweise werden fehlenden Nachweisen gleichgestellt und können somit vom Auftraggeber nachgefordert werden.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Einreichung der Urkalkulation:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die Angemessenheit der Preise bzw. die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Urkalkulation sowie die in der Urkalkulation geforderten Angaben nachzureichen bzw. zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage D zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen bzw. zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen bzw. zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Erklärung der Einhaltung der Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Verpflichtungserklärung für Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden bzw. eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt vorlegen.
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— Der Bieter hat die als Anlage H bzw. Anlage I in den Vergabeunterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung den Angebotsunterlagen beizufügen.
— Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Sofern der Bieter plant, im Rahmen des Auftrags Nachunternehmer einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Nachunternehmer einzureichen.
— Sofern der Bieter plant, zur Durchführung des Auftrags Personal von Verleihunternehmen einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Verleihunternehmen einzureichen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Weitere Informationen sind bei der Servicestelle erhältlich, die beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt ist:
Gemäß den Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes sind die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt (Anlage H bzw. Anlage I) u. a. auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen einzureichen.
Erklärung über Änderungen an den Angebots-/Verdingungsunterlagen:
Die Bieter haben die Anlage J ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Bieter haben auf der Anlage J zu erklären, dass Sie Veränderungen an den Angebots-/Verdingungsunterlagen nur an den hierfür ausdrücklich gekennzeichneten Stellen und insbesondere keine Änderungen an den vom Auftraggeber elektronisch überlassenen Dateien vorgenommen wurden.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage J sowie die in der Anlage J geforderten Angaben nachzureichen bzw. zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-25 📅
Öffnungsort: Ravensburg.
Ort des Eröffnungstermins: Ravensburg.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Name: Landratsamt Ravensburg
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Raum 315

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr.: 25-ZVS-05-16
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können kostenlos unter zvs@landkreis-ravensburg.de angefordert werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 19.1.2016, 14:00 Uhr bei der Zentralen Vergabestelle (unter zvs@landkreis-ravensburg.de) eingehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 242-439849 (2015-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-105608
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 242-439849
ABl. S-Ausgabe: 61

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-21 📅
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2016/S 061-105608 (2016-03-24)