Vergabe der Postanbholung, Postvorbereitung und Beförderung von Briefpostsendungen bis 1000 Gramm einschließlich Einschreiben und PZU sowie Pakete für das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Einschreiben, Paketen und PZU. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.08.2015 Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten. Die Zuordnung auf ca. 25 Kostenstellen ist erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Los 1, Briefpost der Hauptstelle:jährlich etwa 500.000PLZ 68, 69, 74 ca. 450.000überregional ca. 50.000Los 2, Briefpost der sechs Außenstellen:jährlich etwa 500.000PLZ 68, 69, 74 ca. 450.000überregional ca. 50.000Los 3, Postzustellungsurkunden, ePZAjährlich etwa 19.000Los 4, Paketejährlich etwa 4.500Eine genauere Auflistung der Beförderungsmengen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Los 1, Briefpost der Hauptstelle:jährlich etwa 500.000PLZ 68, 69, 74 ca. 450.000überregional ca. 50.000Los 2, Briefpost der sechs Außenstellen:jährlich etwa 500.000PLZ 68, 69, 74 ca. 450.000überregional ca. 50.000Los 3, Postzustellungsurkunden, ePZAjährlich etwa 19.000Los 4, Paketejährlich etwa 4.500Eine genauere Auflistung der Beförderungsmengen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Kreis
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38-40
Postleitzahl: 69115
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-neckar-kreis.de🌏
E-Mail: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de📧
Fax: +49 622152291752 📠
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 20.5.2015 abgefordert werden. Die Abforderung der für eine Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bieterfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bieterfragen, die nach dem 13.5.2015, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit den Worten "Angebot Postdienstleistungen – nicht öffnen." zu kennzeichnen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 20.5.2015 abgefordert werden. Die Abforderung der für eine Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bieterfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bieterfragen, die nach dem 13.5.2015, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit den Worten "Angebot Postdienstleistungen – nicht öffnen." zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Einschreiben, Paketen und PZU.
Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.08.2015
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Die Zuordnung auf ca. 25 Kostenstellen ist erforderlich.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Postbeförderung Hauptstelle Rhein-Neckar-Kreis
Menge oder Umfang: Jährlich etwa 500.000PLZ 68, 69, 74 ca. 450.000überregional ca. 50.000davon ca.74 % Standardbrief15 % Kompaktbrief8 % GroßbriefRest: Postkarten und Einschreiben aller Art.
Jährlich etwa 500.000
PLZ 68, 69, 74 ca. 450.000
überregional ca. 50.000
davon ca.
74 % Standardbrief
15 % Kompaktbrief
8 % Großbrief
Rest: Postkarten und Einschreiben aller Art.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Postbeförderung der sechs Außenstellen des Rhein-Neckar-Kreises
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsurkunden
Menge oder Umfang: Jährlich etwa 19.000.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Pakete
Kurze Beschreibung: Jährlich etwa 4.500.
Menge oder Umfang:
Los 1, Briefpost der Hauptstelle:
jährlich etwa 500.000
Los 2, Briefpost der sechs Außenstellen:
Los 3, Postzustellungsurkunden, ePZA
jährlich etwa 19.000
Los 4, Pakete
jährlich etwa 4.500
Eine genauere Auflistung der Beförderungsmengen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 048.821: Post 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1 )-III.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen.
Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Es gelten die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Es gelten die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters /jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters /jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der Bietergemeinschaft, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 6 Abs.4 EG VOL/A genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen;
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs.l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet.
6) Verpflichtungserklärung nach LTMG und AEntG
7) vor Zuschlagserteilung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO
8) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
9) ggf. Nachunternehmererklärung
10) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Beförderung von Briefen, Paketen oder PZU) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Beförderung von Briefen, Paketen oder PZU) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Beförderung von Briefen, Paketen oder PZU) eingesetzt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Beförderung von Briefen, Paketen oder PZU) eingesetzt worden sind.
3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall und einer Höchstleistung von nicht weniger als 2 000 000 EUR je Schadensereignis. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Nachweis kann in Kopie eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall und einer Höchstleistung von nicht weniger als 2 000 000 EUR je Schadensereignis. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Nachweis kann in Kopie eingereicht werden.
Mindeststandards: Zu 3) mindestens die genannten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
1) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
2) Benennung des vorgesehenen Projektleiters, Stellvertreters und Ansprechpartners für Reklamationen.
Mindeststandards: Zu 1) mindestens 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Größenordnung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall und einer Höchstleistung von nicht weniger als 2 000 000 EUR.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldernisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Organisationsamt/Zentrale Vergabestelle
Herrn Mathias Zirm
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 048.821: Post 2015
Zusätzliche Informationen
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 20.5.2015 abgefordert werden. Die Abforderung der für eine Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 20.5.2015 abgefordert werden. Die Abforderung der für eine Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bieterfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bieterfragen, die nach dem 13.5.2015, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit den Worten "Angebot Postdienstleistungen – nicht öffnen." zu kennzeichnen.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit den Worten "Angebot Postdienstleistungen – nicht öffnen." zu kennzeichnen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 071-126399 (2015-04-08)
Ergänzende Angaben (2015-05-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Informationen bezüglich Los 4 des o. g. Vergabeverfahrens:
Das Verfahren über die Vergabe von Los 4 (Pakete) wurde gem. § 20 EG Abs. 1a VOL/A aufgehoben. Die Vergabe von Los 4 erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 EG Abs. 4a VOL/A).
Informationen bezüglich Los 4 des o. g. Vergabeverfahrens:
Das Verfahren über die Vergabe von Los 4 (Pakete) wurde gem. § 20 EG Abs. 1a VOL/A aufgehoben. Die Vergabe von Los 4 erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 EG Abs. 4a VOL/A).
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Neckar-Kreis.
3️⃣
Name: Deutsche Post AG
Postanschrift: Hallesches Ufer 60
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
E-Mail: h.dobberke@deutschepost.de📧
Internetadresse: http://www.deutschepost.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
1
Beachten Sie bitte zur Rechtsbehelfsfrist insbesondere die Regelung des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und an die in Punkt VI.3.1) genannte Vergabekammer zu richten.