Die Auftraggeberin beabsichtigt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Notare, Notariatsverwalter und Notarassessoren zu vergeben. Der Vertrag muss 1. die Berufshaftpflichtversicherung für Notare im Tätigkeitsbereich der Notarkasse A.d.ö.R., 2. die Notariatsverwalterversicherung für die Landesnotarkammer Bayern, die Notarkammer Pfalz, die in ihren Bezirken bestellten Notariatsverwalter und ihre Vertreter und die Notarkasse A.d.ö.R. sowie 3. die Notarassessorversicherung umfassen. Der Vertrag muss außerdem weitere versicherte Risiken, u.a. hinsichtlich der Tätigkeiten Dritter für den Notar umfassen. Es sollen ca. 540 Notare und ca. 50 Notarassessoren versichert werden. Da die Zahl der zu versichernden Personen naturgemäß leichten Schwankungen unterliegt, sollen diese Schwankungen mit dem Nettojahresbeitrag abgegolten sein. Die Notarkasse A.d.ö.R. als Auftraggeberin soll Versicherungsnehmerin sein. Teil des Auftrages sind auch die Serviceleistungen und die Personaleinsatzplanung bezüglich des Versicherungsvertrages und der Schadenbearbeitung. Beide Bereiche sind durch jeweils feste Ansprechpersonen zu erbringen. Das Personal darf nur durch gleichwertig qualifiziertes Personal ersetzt werden. Die Vertragslaufzeit soll am 01.01.2016 beginnen und 10 Jahre bzw. ggf. 5 Jahre mit der Option auf weitere 5 Jahre betragen. Einzelheiten hierzu sowie die genaue Leistungsbeschreibung, einschließlich des notwendigen Mindestinhalts des Vertrages, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Notarkasse A.d.ö.R.
Postanschrift: Ottostraße 10
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.notare.bayern.de/institutionen/notarkasse.html🌏
E-Mail: vergabestelle@zl-legal.de📧
Fax: +49 8929050294 📠
A. Interessenten obliegt es, ihr Interesse bei der im Anhang A, Ziff. I) genannten Kontaktstelle per E-Mail anzuzeigen und unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse die Vergabeunterlagen anzufordern und sich für weitere Informationen und/oder spätere Bieterfragen und Antworten registrieren zu lassen.
B. Die Angebote sind spätestens zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot in diesem Verfahren bei der hierfür genannten Kontaktstelle, z.H. Herrn Rechtsanwalt Lars Robbe, Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Brienner Straße 9, D-80333 München (siehe auch Anhang A, Ziff. III) einzureichen (nicht per Fax oder E-mail und nicht beim Auftraggeber!).
C. Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) Nr. 1 und 2 genannten Nachweise sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
D. Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten, die in Ziff. III.2.1) Nr. 1 genannten Nachweise bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
E. Beabsichtigt der Bieter, für Teile der Leistung einen Nachunternehmer einzusetzen, so hat er Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen im Angebot zu benennen. Auf Verlangen hat der Bieter den Nachunternehmer zu benennen und seine Eignung nachzuweisen.
F. Weitere Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen und dem vorgesehenen Mindestinhalt des Vertrages können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
G. Auf das Vergabeverfahren sind die Vorschriften des GWB nicht anwendbar. Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
A. Interessenten obliegt es, ihr Interesse bei der im Anhang A, Ziff. I) genannten Kontaktstelle per E-Mail anzuzeigen und unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse die Vergabeunterlagen anzufordern und sich für weitere Informationen und/oder spätere Bieterfragen und Antworten registrieren zu lassen.
B. Die Angebote sind spätestens zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot in diesem Verfahren bei der hierfür genannten Kontaktstelle, z.H. Herrn Rechtsanwalt Lars Robbe, Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Brienner Straße 9, D-80333 München (siehe auch Anhang A, Ziff. III) einzureichen (nicht per Fax oder E-mail und nicht beim Auftraggeber!).
C. Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) Nr. 1 und 2 genannten Nachweise sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
D. Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten, die in Ziff. III.2.1) Nr. 1 genannten Nachweise bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
E. Beabsichtigt der Bieter, für Teile der Leistung einen Nachunternehmer einzusetzen, so hat er Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen im Angebot zu benennen. Auf Verlangen hat der Bieter den Nachunternehmer zu benennen und seine Eignung nachzuweisen.
F. Weitere Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen und dem vorgesehenen Mindestinhalt des Vertrages können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
G. Auf das Vergabeverfahren sind die Vorschriften des GWB nicht anwendbar. Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Notare, Notariatsverwalter und Notarassessoren zu vergeben. Der Vertrag muss 1. die Berufshaftpflichtversicherung für Notare im Tätigkeitsbereich der Notarkasse A.d.ö.R., 2. die Notariatsverwalterversicherung für die Landesnotarkammer Bayern, die Notarkammer Pfalz, die in ihren Bezirken bestellten Notariatsverwalter und ihre Vertreter und die Notarkasse A.d.ö.R. sowie 3. die Notarassessorversicherung umfassen. Der Vertrag muss außerdem weitere versicherte Risiken, u.a. hinsichtlich der Tätigkeiten Dritter für den Notar umfassen. Es sollen ca. 540 Notare und ca. 50 Notarassessoren versichert werden. Da die Zahl der zu versichernden Personen naturgemäß leichten Schwankungen unterliegt, sollen diese Schwankungen mit dem Nettojahresbeitrag abgegolten sein. Die Notarkasse A.d.ö.R. als Auftraggeberin soll Versicherungsnehmerin sein. Teil des Auftrages sind auch die Serviceleistungen und die Personaleinsatzplanung bezüglich des Versicherungsvertrages und der Schadenbearbeitung. Beide Bereiche sind durch jeweils feste Ansprechpersonen zu erbringen. Das Personal darf nur durch gleichwertig qualifiziertes Personal ersetzt werden. Die Vertragslaufzeit soll am 01.01.2016 beginnen und 10 Jahre bzw. ggf. 5 Jahre mit der Option auf weitere 5 Jahre betragen. Einzelheiten hierzu sowie die genaue Leistungsbeschreibung, einschließlich des notwendigen Mindestinhalts des Vertrages, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Notare, Notariatsverwalter und Notarassessoren zu vergeben. Der Vertrag muss 1. die Berufshaftpflichtversicherung für Notare im Tätigkeitsbereich der Notarkasse A.d.ö.R., 2. die Notariatsverwalterversicherung für die Landesnotarkammer Bayern, die Notarkammer Pfalz, die in ihren Bezirken bestellten Notariatsverwalter und ihre Vertreter und die Notarkasse A.d.ö.R. sowie 3. die Notarassessorversicherung umfassen. Der Vertrag muss außerdem weitere versicherte Risiken, u.a. hinsichtlich der Tätigkeiten Dritter für den Notar umfassen. Es sollen ca. 540 Notare und ca. 50 Notarassessoren versichert werden. Da die Zahl der zu versichernden Personen naturgemäß leichten Schwankungen unterliegt, sollen diese Schwankungen mit dem Nettojahresbeitrag abgegolten sein. Die Notarkasse A.d.ö.R. als Auftraggeberin soll Versicherungsnehmerin sein. Teil des Auftrages sind auch die Serviceleistungen und die Personaleinsatzplanung bezüglich des Versicherungsvertrages und der Schadenbearbeitung. Beide Bereiche sind durch jeweils feste Ansprechpersonen zu erbringen. Das Personal darf nur durch gleichwertig qualifiziertes Personal ersetzt werden. Die Vertragslaufzeit soll am 01.01.2016 beginnen und 10 Jahre bzw. ggf. 5 Jahre mit der Option auf weitere 5 Jahre betragen. Einzelheiten hierzu sowie die genaue Leistungsbeschreibung, einschließlich des notwendigen Mindestinhalts des Vertrages, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Beschreibung der Optionen:
Ggf. Verlängerungsoption nach 5 Jahren um weitere 5 Jahre (s. Ausschreibungsunterlagen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Von den Bietern sind mit dem Angebot folgende unterschriebene Eigenerklärungen darüber einzureichen,
— dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— dass der Bieter sich nicht in der Liquidation befindet;
— dass der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
— dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt;
— dass der Bieter im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat;
— dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer erheblichen Wirtschaftsstraftat entsprechend § 6 EG Abs. 4 EG VOL/A verurteilt wurde;
— dass der Bieter nicht mit einer Geldbuße nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
2. Nachweis über die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des EWR durch eine unterschriebene Eigenerklärung oder durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb in der Versicherungssparte „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“ in Deutschland gem. §§ 5 ff. VAG oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU oder des EWR umfasst. Ist die Zulassungsurkunde älter als sechs Monate gerechnet vom Abgabetermin für die Angebote, ist zusätzlich eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Zulassungsurkunde den aktuellen Stand widerspiegelt.
2. Nachweis über die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des EWR durch eine unterschriebene Eigenerklärung oder durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb in der Versicherungssparte „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“ in Deutschland gem. §§ 5 ff. VAG oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU oder des EWR umfasst. Ist die Zulassungsurkunde älter als sechs Monate gerechnet vom Abgabetermin für die Angebote, ist zusätzlich eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Zulassungsurkunde den aktuellen Stand widerspiegelt.
Falschangaben zu 1. oder 2. führen zum Ausschluss. Vor Zuschlagserteilung können von den Unternehmen der engeren Wahl die entsprechenden Bestätigungen angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften werden diese Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Weitere Informationen sind der Ziffer VI.3) zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters, dass er über ausreichend Solvabilität verfügt und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z.B. in Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stets beachtet hat und stets beachten wird. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters, dass er über ausreichend Solvabilität verfügt und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z.B. in Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stets beachtet hat und stets beachten wird. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied vorzulegen.
2. Eigenerklärung über ausreichenden Rückversicherungsschutz unter Darlegung der Parameter. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied vorzulegen;
3. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze des Bieters im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012-2014). Dabei ist Voraussetzung, dass der Bieter bereits drei Jahre existiert und im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen tätig ist. Der vorzuweisende Mindestumsatz der letzten drei Geschäftsjahre beträgt im Durchschnitt pro Jahr 5.000.000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze des Bieters im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012-2014). Dabei ist Voraussetzung, dass der Bieter bereits drei Jahre existiert und im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen tätig ist. Der vorzuweisende Mindestumsatz der letzten drei Geschäftsjahre beträgt im Durchschnitt pro Jahr 5.000.000 EUR.
Mindeststandards:
Die Umsätze des Bieters im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014) müssen im Durchschnitt pro Jahr mindestens 5.000.000 EUR betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen (Referenzen) der letzten drei Jahre im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über mindestens 50 Versicherte. Anzugeben sind die versicherten Risiken, die Versicherungssumme je Versicherungsfall, der Zeitraum der Leistungserbringung, die Zahl der versicherten Personen sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Leistungszeitraum darf vor drei Jahren, gerechnet vom Abgabetermin der Angebote, noch nicht beendet gewesen sein. Es sind mindestens drei Referenzen zu erbringen, wobei sich mindestens eine Referenz auf die Versicherung von Notaren bzw. Notarkammern oder Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltskammern beziehen muss.
1. Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen (Referenzen) der letzten drei Jahre im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über mindestens 50 Versicherte. Anzugeben sind die versicherten Risiken, die Versicherungssumme je Versicherungsfall, der Zeitraum der Leistungserbringung, die Zahl der versicherten Personen sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Leistungszeitraum darf vor drei Jahren, gerechnet vom Abgabetermin der Angebote, noch nicht beendet gewesen sein. Es sind mindestens drei Referenzen zu erbringen, wobei sich mindestens eine Referenz auf die Versicherung von Notaren bzw. Notarkammern oder Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltskammern beziehen muss.
2. a) Nennung eines festen deutschsprachigen Ansprechpartners und eines Stellvertreters für die Vertragsangelegenheiten. Für den Ansprechpartner und dessen Stellvertreter sind folgende Angaben zu machen: Name; Berufsabschluss; Anzahl der Berufsjahre im Bereich der Vertragsangelegenheiten für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen;
2. a) Nennung eines festen deutschsprachigen Ansprechpartners und eines Stellvertreters für die Vertragsangelegenheiten. Für den Ansprechpartner und dessen Stellvertreter sind folgende Angaben zu machen: Name; Berufsabschluss; Anzahl der Berufsjahre im Bereich der Vertragsangelegenheiten für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen;
2. b) Nennung eines festen deutschsprachigen Ansprechpartners für die Schadenbearbeitung sowie eines Stellvertreters und weitere Mitarbeiter, die ggf. für die Schadenbearbeitung vorgesehen sind. Für sämtliche Teammitglieder sind folgende Angaben zu machen: Name; Berufsabschluss; Anzahl der Berufsjahre im Bereich der Schadenbearbeitung für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen; Nennung von Publikationen in Fachzeitschriften und einschlägiger Fachliteratur, soweit vorhanden.
2. b) Nennung eines festen deutschsprachigen Ansprechpartners für die Schadenbearbeitung sowie eines Stellvertreters und weitere Mitarbeiter, die ggf. für die Schadenbearbeitung vorgesehen sind. Für sämtliche Teammitglieder sind folgende Angaben zu machen: Name; Berufsabschluss; Anzahl der Berufsjahre im Bereich der Schadenbearbeitung für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen; Nennung von Publikationen in Fachzeitschriften und einschlägiger Fachliteratur, soweit vorhanden.
Mindeststandards:
Es sind mindestens drei Referenzen gemäß Ziff. III.2.3) Nr. 1 vorzulegen, wobei sich mindestens eine dieser beiden Referenzen auf die Versicherung von Notaren bzw. Notarkammern oder Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltskammern beziehen muss.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Namen und Anschrift genannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird, der die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— in der die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
Eine Teilnahme von Konsortien ist nur zulässig, wenn diese eine Bietergemeinschaft eingehen und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistungen ist Versicherungen vorbehalten, die eine Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedstaates bzw. Vertragsstaates des EWR haben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kaufmännische Kondition: Nettojahresbeitrag (30)
2. Kaufmännische Kondition: Reduzierte Nettojahresbeiträge bei niedrigeren Schadenquoten (10)
3. Fachlich/technische Kondition: Versicherungsvertrag mit Versicherungsbedingungen hinsichtlich eines möglichst weitgehenden Versicherungsschutzes (15)
4. Fachlich/technische Kondition: Vertragslaufzeitmodell (5)
5. Fachlich/technische Kondition: Servicekonzept für die Bereiche „Versicherungsvertrag“ und „Schadenbearbeitung“ (20)
6. Personalkonzept: Einsatzplanung in den Bereichen „Versicherungsvertrag“ und „Schadenbearbeitung“ (10)
7. Personalkonzept: Erfahrung und Qualifikation des Ansprechpartners und des Stellvertreters im Bereich „Schadenbearbeitung“ (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
A. Interessenten obliegt es, ihr Interesse bei der im Anhang A, Ziff. I) genannten Kontaktstelle per E-Mail anzuzeigen und unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse die Vergabeunterlagen anzufordern und sich für weitere Informationen und/oder spätere Bieterfragen und Antworten registrieren zu lassen.
A. Interessenten obliegt es, ihr Interesse bei der im Anhang A, Ziff. I) genannten Kontaktstelle per E-Mail anzuzeigen und unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse die Vergabeunterlagen anzufordern und sich für weitere Informationen und/oder spätere Bieterfragen und Antworten registrieren zu lassen.
B. Die Angebote sind spätestens zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot in diesem Verfahren bei der hierfür genannten Kontaktstelle, z.H. Herrn Rechtsanwalt Lars Robbe, Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Brienner Straße 9, D-80333 München (siehe auch Anhang A, Ziff. III) einzureichen (nicht per Fax oder E-mail und nicht beim Auftraggeber!).
B. Die Angebote sind spätestens zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot in diesem Verfahren bei der hierfür genannten Kontaktstelle, z.H. Herrn Rechtsanwalt Lars Robbe, Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Brienner Straße 9, D-80333 München (siehe auch Anhang A, Ziff. III) einzureichen (nicht per Fax oder E-mail und nicht beim Auftraggeber!).
C. Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) Nr. 1 und 2 genannten Nachweise sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
C. Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) Nr. 1 und 2 genannten Nachweise sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
D. Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten, die in Ziff. III.2.1) Nr. 1 genannten Nachweise bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
D. Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten, die in Ziff. III.2.1) Nr. 1 genannten Nachweise bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
E. Beabsichtigt der Bieter, für Teile der Leistung einen Nachunternehmer einzusetzen, so hat er Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen im Angebot zu benennen. Auf Verlangen hat der Bieter den Nachunternehmer zu benennen und seine Eignung nachzuweisen.
E. Beabsichtigt der Bieter, für Teile der Leistung einen Nachunternehmer einzusetzen, so hat er Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen im Angebot zu benennen. Auf Verlangen hat der Bieter den Nachunternehmer zu benennen und seine Eignung nachzuweisen.
F. Weitere Einzelheiten zu den zu vergebenden Leistungen und dem vorgesehenen Mindestinhalt des Vertrages können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
G. Auf das Vergabeverfahren sind die Vorschriften des GWB nicht anwendbar. Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, da die Auftraggeberin kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB ist.
Im Falle, dass ein Bieter dies anders sieht, ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung zu beachten:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingelegt werden. Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zum Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingelegt werden. Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zum Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 154-284584 (2015-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 019-029974
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 154-284584
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 GWB.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-15 📅
Name: R + V Allgemeine Versicherung AG
Postanschrift: Raiffeisenplatz 1
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 019-029974 (2016-01-25)