Vergabe des operativen Fondsmanagements von zwei thüringischen Kapitalbeteiligungsfonds zur regionalen Wirtschaftsförderung
1. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, 2 mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und Mitteln aus dem „Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in der Förderperiode 2014-2020“ ausgestattete Kapitalbeteiligungsfonds für die Beteiligung an kapitalsuchenden jungen wissens- und technologieintensiven Unternehmen in der Phase der Unternehmensgründung und der sich anschließenden Wachstumsphase aufzulegen und entsprechende Kapitalbeteiligungen an solchen Unternehmen vorzunehmen.
Hierzu hat der Freistaat Thüringen die zum Zwecke der Beteiligungsförderung gegründete Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) in einer Betrauungs- und Finanzierungsvereinbarung betraut und wird ihr Finanzmittel zur Ausstattung der beiden Kapitalbeteiligungsfonds zuführen. Die Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) soll hier-zu als rechtlich unselbständige, interne Fonds im eigenen Namen sowie mit Blick auf die aus dem Landeshaushalt erfolgende Finanzierung auf fremde Rechnung und mit Blick auf die aus dem Stiftungsvermögen zur Verfügung gestellten Mittel auf eigene Rechnung einen „Thüringer Start-up-Fonds (TSF)“ und einen „Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF)“ errichten und die mit den beiden Kapitalbeteiligungsfonds vorgesehenen Beteiligungen an kapitalsuchenden jungen wissens- und technologieintensiven Unternehmen umsetzen.
Gleichzeitig hat der Freistaat Thüringen der Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) es überlassen, das operative Fondsmanagement des Thüringer Start-up-Fonds (TSF) und des Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) nicht selbst durchzuführen, sondern im Rahmen eines Managementvertrages auf eine professionelle Fondsmanagementgesellschaft zu übertragen.
2. Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) soll das Kapitalangebot für Unternehmen in der Seed- bzw. Start-up-Phase mit offenen Beteiligungen und ggf. Mezzanine-Finanzierungsformen verbessern. Der Fonds soll junge wissens- und technologieintensive kleine sowie junge kleine und innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotential fördern. Ein Unternehmen ist innovativ, wenn es die Voraussetzungen von Art. 2 Nr. 80 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGFVO). ABl. der EU vom 26.06.2014 (im Folgenden: AGFVO) erfüllt. Ein Unternehmen ist jung, wenn seine Eintragung im Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt, das Unternehmen nicht börsennotiert, nicht durch einen Unternehmenszusammenschluss entstanden ist und noch keine Gewinne ausgeschüttet worden sind. Ein Unternehmen ist klein, wenn es gemäß Art. 2 Nr. 2 i.V.m. Anhang I AGFVO weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio. EUR Bilanzsumme bzw. weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz hat. Die Zielunternehmen für die Beteiligung oder Finanzierungen müssen grundsätzlich ihren Sitz in Thüringen oder innerhalb der europäischen Union und eine Betriebsstätte in Thüringen haben oder müssen eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten. Gleichzeitig muss mit der Beteiligung oder der Finanzierung ein positiver wirtschaftlicher Effekt für den Freistaat Thüringen verbunden sein. Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) kann bis zum 31.12.2020 Gründungsfinanzierungen mit maximal zehn-jähriger Laufzeit in Form von offenen Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem Fördergebiet gemäß Art. 107 Abs. 3 c) AEUV mit maximal 600 000 EUR je Beteiligungsunternehmen, ansonsten bis 400 000 EUR je Beteiligungsunternehmen jeweils auch mit Wandlungsoptionen übernehmen. Auch kann der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) Darlehen (bridge loan) mit einem Nennbetrag von höchstens 500 000 EUR je Unternehmen und höchstens einjähriger Laufzeit an Unternehmen vergeben, an denen der TSF bereits beteiligt ist. Kombinationen untereinander sowie mit anderen Beihilfen sind im Rahmen der Art. 8 und 22 AGFVO zulässig.
3. Zielunternehmen des Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) sind junge wissens- und technologieintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der sich an die Gründung anschließenden Wachstumsphase mit klar definiertem Wachstumsziel. Kleinere und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die die Voraussetzungen gemäß Art. 2 Nr. 18 AGFVO erfüllen. Der WBF agiert nach dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und damit beihilfefrei. Beteiligungen des WBF erfolgen auf Einzelinvestitions-ebene stets gemeinsam, simultan und in maximal gleicher Höhe mit unabhängigen privaten Investoren zu pari passu Bedingungen gemäß Ziffer 2.1 der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“ der Europäischen Kommission (ABl. der EU C 19 v. 22.01.2014, S. 10 ff.). Die maßgebliche mindestens hälftige Beteiligung unabhängiger privater Investoren auf Einzeltransaktionsebene schließt eine Beihilfengewährung gegenüber Zielunternehmen aus Mitteln des WBF aus. Darlehen werden zu marktgerechten Bedingungen ausgereicht. Das Unternehmen in das investiert wird darf nicht älter als 8 Jahre sein. Die Zielunternehmen für die Beteiligung oder Finanzierungen müssen grundsätzlich ihren Sitz in Thüringen oder innerhalb der europäischen Union und eine Betriebsstätte in Thüringen haben oder müssen eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten. Gleichzeitig muss mit der Beteiligung oder der Finanzierung ein positiver wirtschaftlicher Effekt für den Freistaat Thüringen verbunden sein. Der Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) kann bis zum 31.12.2020 Wachstumsfinanzierungen in Form von offenen Minderheitsbeteiligung von höchstens 49,9 % und stillen Beteiligungen mit maximal 4 000 000 EUR je Beteiligungsunternehmen und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren übernehmen. Kombinationen sind möglich. Auch kann der WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) Darlehen (bridge loan) mit einem maximalen Nennbetrag von 1 Mio. EUR je Unternehmen und höchstens einjähriger Laufzeit an Unternehmen vergeben, an denen der WBF bereits beteiligt ist.
4. Für beide Fonds werden vorbehaltlich entsprechender haushaltsrechtlicher Ermächtigungen EFRE-Mittel werden in einer Höhe von maximal 45 000 000 EUR bereitgestellt. Das Fondsmanagement soll nach den Grundsätzen eines privaten, marktwirtschaftlich handeln-den und gewinnorientierten Investors handeln. Aufgabe des Fondsmanagements wird unter anderem sein, die beiden Kapitalbeteiligungsfonds zu strukturieren, Zielunternehmen zu identifizieren und zu prüfen, die Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen zu treffen bzw. vorzubereiten sowie Unternehmen in der Frühphase bei der strategischen Entwicklung zu betreuen. Zu den Leistungen gehört vor allem auch die Beachtung und Überwachung aller sich aus der öffentlichen Finanzierung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und Mitteln aus dem „Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in der Förderperiode 2014-2020“ ergebenden gesetzlichen beihilfe-, strukturfonds- und förder-rechtlichen Vorgaben von Beginn der Beteiligung und Finanzierung bis zur Mittelverwendungsprüfung, zudem die Überwachung im Sinne eines konventionellen Beteiligungscontrollings, das Exit-Management bzw. die Veräußerung der Beteiligungen sowie das Vernetzen mit relevanten Akteuren der Thüringer Wirtschafts-, Hochschul- und Forschungslandschaft und des Gründungsgeschehens in Thüringen.
5. Die Bewerber verpflichten sich, für das Managementteam während der gesamten Dauer der Tätigkeit ausreichende Büroräume in Erfurt vorzuhalten und sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens benannten Teammitglieder bzw. deren Nachfolger, über die gesamte Dauer der Fondsverwaltung in den Erfurter Büros während der gesetzlichen Arbeitstage zu den üblichen Bürozeiten vorzuhalten und das Büro mit den dem Stand der Technik entsprechenden sachlichen, wirtschaftlichen und personellen Mitteln auszustatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-19
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Auftragsbekanntmachung
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2015-08-21
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Ergänzende Angaben
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2015-11-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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