1. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, 2 mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und Mitteln aus dem „Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in der Förderperiode 2014-2020“ ausgestattete Kapitalbeteiligungsfonds für die Beteiligung an kapitalsuchenden jungen wissens- und technologieintensiven Unternehmen in der Phase der Unternehmensgründung und der sich anschließenden Wachstumsphase aufzulegen und entsprechende Kapitalbeteiligungen an solchen Unternehmen vorzunehmen. Hierzu hat der Freistaat Thüringen die zum Zwecke der Beteiligungsförderung gegründete Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) in einer Betrauungs- und Finanzierungsvereinbarung betraut und wird ihr Finanzmittel zur Ausstattung der beiden Kapitalbeteiligungsfonds zuführen. Die Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) soll hier-zu als rechtlich unselbständige, interne Fonds im eigenen Namen sowie mit Blick auf die aus dem Landeshaushalt erfolgende Finanzierung auf fremde Rechnung und mit Blick auf die aus dem Stiftungsvermögen zur Verfügung gestellten Mittel auf eigene Rechnung einen „Thüringer Start-up-Fonds (TSF)“ und einen „Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF)“ errichten und die mit den beiden Kapitalbeteiligungsfonds vorgesehenen Beteiligungen an kapitalsuchenden jungen wissens- und technologieintensiven Unternehmen umsetzen. Gleichzeitig hat der Freistaat Thüringen der Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) es überlassen, das operative Fondsmanagement des Thüringer Start-up-Fonds (TSF) und des Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) nicht selbst durchzuführen, sondern im Rahmen eines Managementvertrages auf eine professionelle Fondsmanagementgesellschaft zu übertragen. 2. Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) soll das Kapitalangebot für Unternehmen in der Seed- bzw. Start-up-Phase mit offenen Beteiligungen und ggf. Mezzanine-Finanzierungsformen verbessern. Der Fonds soll junge wissens- und technologieintensive kleine sowie junge kleine und innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotential fördern. Ein Unternehmen ist innovativ, wenn es die Voraussetzungen von Art. 2 Nr. 80 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGFVO). ABl. der EU vom 26.06.2014 (im Folgenden: AGFVO) erfüllt. Ein Unternehmen ist jung, wenn seine Eintragung im Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt, das Unternehmen nicht börsennotiert, nicht durch einen Unternehmenszusammenschluss entstanden ist und noch keine Gewinne ausgeschüttet worden sind. Ein Unternehmen ist klein, wenn es gemäß Art. 2 Nr. 2 i.V.m. Anhang I AGFVO weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio. EUR Bilanzsumme bzw. weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz hat. Die Zielunternehmen für die Beteiligung oder Finanzierungen müssen grundsätzlich ihren Sitz in Thüringen oder innerhalb der europäischen Union und eine Betriebsstätte in Thüringen haben oder müssen eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten. Gleichzeitig muss mit der Beteiligung oder der Finanzierung ein positiver wirtschaftlicher Effekt für den Freistaat Thüringen verbunden sein. Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) kann bis zum 31.12.2020 Gründungsfinanzierungen mit maximal zehn-jähriger Laufzeit in Form von offenen Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem Fördergebiet gemäß Art. 107 Abs. 3 c) AEUV mit maximal 600 000 EUR je Beteiligungsunternehmen, ansonsten bis 400 000 EUR je Beteiligungsunternehmen jeweils auch mit Wandlungsoptionen übernehmen. Auch kann der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) Darlehen (bridge loan) mit einem Nennbetrag von höchstens 500 000 EUR je Unternehmen und höchstens einjähriger Laufzeit an Unternehmen vergeben, an denen der TSF bereits beteiligt ist. Kombinationen untereinander sowie mit anderen Beihilfen sind im Rahmen der Art. 8 und 22 AGFVO zulässig. 3. Zielunternehmen des Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) sind junge wissens- und technologieintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der sich an die Gründung anschließenden Wachstumsphase mit klar definiertem Wachstumsziel. Kleinere und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die die Voraussetzungen gemäß Art. 2 Nr. 18 AGFVO erfüllen. Der WBF agiert nach dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und damit beihilfefrei. Beteiligungen des WBF erfolgen auf Einzelinvestitions-ebene stets gemeinsam, simultan und in maximal gleicher Höhe mit unabhängigen privaten Investoren zu pari passu Bedingungen gemäß Ziffer 2.1 der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“ der Europäischen Kommission (ABl. der EU C 19 v. 22.01.2014, S. 10 ff.). Die maßgebliche mindestens hälftige Beteiligung unabhängiger privater Investoren auf Einzeltransaktionsebene schließt eine Beihilfengewährung gegenüber Zielunternehmen aus Mitteln des WBF aus. Darlehen werden zu marktgerechten Bedingungen ausgereicht. Das Unternehmen in das investiert wird darf nicht älter als 8 Jahre sein. Die Zielunternehmen für die Beteiligung oder Finanzierungen müssen grundsätzlich ihren Sitz in Thüringen oder innerhalb der europäischen Union und eine Betriebsstätte in Thüringen haben oder müssen eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten. Gleichzeitig muss mit der Beteiligung oder der Finanzierung ein positiver wirtschaftlicher Effekt für den Freistaat Thüringen verbunden sein. Der Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) kann bis zum 31.12.2020 Wachstumsfinanzierungen in Form von offenen Minderheitsbeteiligung von höchstens 49,9 % und stillen Beteiligungen mit maximal 4 000 000 EUR je Beteiligungsunternehmen und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren übernehmen. Kombinationen sind möglich. Auch kann der WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) Darlehen (bridge loan) mit einem maximalen Nennbetrag von 1 Mio. EUR je Unternehmen und höchstens einjähriger Laufzeit an Unternehmen vergeben, an denen der WBF bereits beteiligt ist. 4. Für beide Fonds werden vorbehaltlich entsprechender haushaltsrechtlicher Ermächtigungen EFRE-Mittel werden in einer Höhe von maximal 45 000 000 EUR bereitgestellt. Das Fondsmanagement soll nach den Grundsätzen eines privaten, marktwirtschaftlich handeln-den und gewinnorientierten Investors handeln. Aufgabe des Fondsmanagements wird unter anderem sein, die beiden Kapitalbeteiligungsfonds zu strukturieren, Zielunternehmen zu identifizieren und zu prüfen, die Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen zu treffen bzw. vorzubereiten sowie Unternehmen in der Frühphase bei der strategischen Entwicklung zu betreuen. Zu den Leistungen gehört vor allem auch die Beachtung und Überwachung aller sich aus der öffentlichen Finanzierung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und Mitteln aus dem „Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in der Förderperiode 2014-2020“ ergebenden gesetzlichen beihilfe-, strukturfonds- und förder-rechtlichen Vorgaben von Beginn der Beteiligung und Finanzierung bis zur Mittelverwendungsprüfung, zudem die Überwachung im Sinne eines konventionellen Beteiligungscontrollings, das Exit-Management bzw. die Veräußerung der Beteiligungen sowie das Vernetzen mit relevanten Akteuren der Thüringer Wirtschafts-, Hochschul- und Forschungslandschaft und des Gründungsgeschehens in Thüringen. 5. Die Bewerber verpflichten sich, für das Managementteam während der gesamten Dauer der Tätigkeit ausreichende Büroräume in Erfurt vorzuhalten und sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens benannten Teammitglieder bzw. deren Nachfolger, über die gesamte Dauer der Fondsverwaltung in den Erfurter Büros während der gesetzlichen Arbeitstage zu den üblichen Bürozeiten vorzuhalten und das Büro mit den dem Stand der Technik entsprechenden sachlichen, wirtschaftlichen und personellen Mitteln auszustatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmensfinanzierung und Risikokapital
Menge oder Umfang: 6 200 000
Gesamtwert des Auftrags: 6 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmensfinanzierung und Risikokapital📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB)
Postanschrift: Gorkistraße 9
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: thomas.gruenvonsteuber@aufbaubank.de📧
Telefon: +49 3617447522📞
Fax: +49 3617447231 📠
1. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, 2 mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und Mitteln aus dem „Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in der Förderperiode 2014-2020“ ausgestattete Kapitalbeteiligungsfonds für die Beteiligung an kapitalsuchenden jungen wissens- und technologieintensiven Unternehmen in der Phase der Unternehmensgründung und der sich anschließenden Wachstumsphase aufzulegen und entsprechende Kapitalbeteiligungen an solchen Unternehmen vorzunehmen.
1. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, 2 mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und Mitteln aus dem „Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in der Förderperiode 2014-2020“ ausgestattete Kapitalbeteiligungsfonds für die Beteiligung an kapitalsuchenden jungen wissens- und technologieintensiven Unternehmen in der Phase der Unternehmensgründung und der sich anschließenden Wachstumsphase aufzulegen und entsprechende Kapitalbeteiligungen an solchen Unternehmen vorzunehmen.
Hierzu hat der Freistaat Thüringen die zum Zwecke der Beteiligungsförderung gegründete Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) in einer Betrauungs- und Finanzierungsvereinbarung betraut und wird ihr Finanzmittel zur Ausstattung der beiden Kapitalbeteiligungsfonds zuführen. Die Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) soll hier-zu als rechtlich unselbständige, interne Fonds im eigenen Namen sowie mit Blick auf die aus dem Landeshaushalt erfolgende Finanzierung auf fremde Rechnung und mit Blick auf die aus dem Stiftungsvermögen zur Verfügung gestellten Mittel auf eigene Rechnung einen „Thüringer Start-up-Fonds (TSF)“ und einen „Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF)“ errichten und die mit den beiden Kapitalbeteiligungsfonds vorgesehenen Beteiligungen an kapitalsuchenden jungen wissens- und technologieintensiven Unternehmen umsetzen.
Hierzu hat der Freistaat Thüringen die zum Zwecke der Beteiligungsförderung gegründete Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) in einer Betrauungs- und Finanzierungsvereinbarung betraut und wird ihr Finanzmittel zur Ausstattung der beiden Kapitalbeteiligungsfonds zuführen. Die Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) soll hier-zu als rechtlich unselbständige, interne Fonds im eigenen Namen sowie mit Blick auf die aus dem Landeshaushalt erfolgende Finanzierung auf fremde Rechnung und mit Blick auf die aus dem Stiftungsvermögen zur Verfügung gestellten Mittel auf eigene Rechnung einen „Thüringer Start-up-Fonds (TSF)“ und einen „Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF)“ errichten und die mit den beiden Kapitalbeteiligungsfonds vorgesehenen Beteiligungen an kapitalsuchenden jungen wissens- und technologieintensiven Unternehmen umsetzen.
Gleichzeitig hat der Freistaat Thüringen der Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) es überlassen, das operative Fondsmanagement des Thüringer Start-up-Fonds (TSF) und des Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) nicht selbst durchzuführen, sondern im Rahmen eines Managementvertrages auf eine professionelle Fondsmanagementgesellschaft zu übertragen.
Gleichzeitig hat der Freistaat Thüringen der Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) es überlassen, das operative Fondsmanagement des Thüringer Start-up-Fonds (TSF) und des Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) nicht selbst durchzuführen, sondern im Rahmen eines Managementvertrages auf eine professionelle Fondsmanagementgesellschaft zu übertragen.
2. Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) soll das Kapitalangebot für Unternehmen in der Seed- bzw. Start-up-Phase mit offenen Beteiligungen und ggf. Mezzanine-Finanzierungsformen verbessern. Der Fonds soll junge wissens- und technologieintensive kleine sowie junge kleine und innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotential fördern. Ein Unternehmen ist innovativ, wenn es die Voraussetzungen von Art. 2 Nr. 80 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGFVO). ABl. der EU vom 26.06.2014 (im Folgenden: AGFVO) erfüllt. Ein Unternehmen ist jung, wenn seine Eintragung im Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt, das Unternehmen nicht börsennotiert, nicht durch einen Unternehmenszusammenschluss entstanden ist und noch keine Gewinne ausgeschüttet worden sind. Ein Unternehmen ist klein, wenn es gemäß Art. 2 Nr. 2 i.V.m. Anhang I AGFVO weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio. EUR Bilanzsumme bzw. weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz hat. Die Zielunternehmen für die Beteiligung oder Finanzierungen müssen grundsätzlich ihren Sitz in Thüringen oder innerhalb der europäischen Union und eine Betriebsstätte in Thüringen haben oder müssen eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten. Gleichzeitig muss mit der Beteiligung oder der Finanzierung ein positiver wirtschaftlicher Effekt für den Freistaat Thüringen verbunden sein. Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) kann bis zum 31.12.2020 Gründungsfinanzierungen mit maximal zehn-jähriger Laufzeit in Form von offenen Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem Fördergebiet gemäß Art. 107 Abs. 3 c) AEUV mit maximal 600 000 EUR je Beteiligungsunternehmen, ansonsten bis 400 000 EUR je Beteiligungsunternehmen jeweils auch mit Wandlungsoptionen übernehmen. Auch kann der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) Darlehen (bridge loan) mit einem Nennbetrag von höchstens 500 000 EUR je Unternehmen und höchstens einjähriger Laufzeit an Unternehmen vergeben, an denen der TSF bereits beteiligt ist. Kombinationen untereinander sowie mit anderen Beihilfen sind im Rahmen der Art. 8 und 22 AGFVO zulässig.
2. Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) soll das Kapitalangebot für Unternehmen in der Seed- bzw. Start-up-Phase mit offenen Beteiligungen und ggf. Mezzanine-Finanzierungsformen verbessern. Der Fonds soll junge wissens- und technologieintensive kleine sowie junge kleine und innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotential fördern. Ein Unternehmen ist innovativ, wenn es die Voraussetzungen von Art. 2 Nr. 80 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGFVO). ABl. der EU vom 26.06.2014 (im Folgenden: AGFVO) erfüllt. Ein Unternehmen ist jung, wenn seine Eintragung im Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt, das Unternehmen nicht börsennotiert, nicht durch einen Unternehmenszusammenschluss entstanden ist und noch keine Gewinne ausgeschüttet worden sind. Ein Unternehmen ist klein, wenn es gemäß Art. 2 Nr. 2 i.V.m. Anhang I AGFVO weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio. EUR Bilanzsumme bzw. weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz hat. Die Zielunternehmen für die Beteiligung oder Finanzierungen müssen grundsätzlich ihren Sitz in Thüringen oder innerhalb der europäischen Union und eine Betriebsstätte in Thüringen haben oder müssen eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten. Gleichzeitig muss mit der Beteiligung oder der Finanzierung ein positiver wirtschaftlicher Effekt für den Freistaat Thüringen verbunden sein. Der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) kann bis zum 31.12.2020 Gründungsfinanzierungen mit maximal zehn-jähriger Laufzeit in Form von offenen Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem Fördergebiet gemäß Art. 107 Abs. 3 c) AEUV mit maximal 600 000 EUR je Beteiligungsunternehmen, ansonsten bis 400 000 EUR je Beteiligungsunternehmen jeweils auch mit Wandlungsoptionen übernehmen. Auch kann der Thüringer Start-up-Fonds (TSF) Darlehen (bridge loan) mit einem Nennbetrag von höchstens 500 000 EUR je Unternehmen und höchstens einjähriger Laufzeit an Unternehmen vergeben, an denen der TSF bereits beteiligt ist. Kombinationen untereinander sowie mit anderen Beihilfen sind im Rahmen der Art. 8 und 22 AGFVO zulässig.
3. Zielunternehmen des Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) sind junge wissens- und technologieintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der sich an die Gründung anschließenden Wachstumsphase mit klar definiertem Wachstumsziel. Kleinere und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die die Voraussetzungen gemäß Art. 2 Nr. 18 AGFVO erfüllen. Der WBF agiert nach dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und damit beihilfefrei. Beteiligungen des WBF erfolgen auf Einzelinvestitions-ebene stets gemeinsam, simultan und in maximal gleicher Höhe mit unabhängigen privaten Investoren zu pari passu Bedingungen gemäß Ziffer 2.1 der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“ der Europäischen Kommission (ABl. der EU C 19 v. 22.01.2014, S. 10 ff.). Die maßgebliche mindestens hälftige Beteiligung unabhängiger privater Investoren auf Einzeltransaktionsebene schließt eine Beihilfengewährung gegenüber Zielunternehmen aus Mitteln des WBF aus. Darlehen werden zu marktgerechten Bedingungen ausgereicht. Das Unternehmen in das investiert wird darf nicht älter als 8 Jahre sein. Die Zielunternehmen für die Beteiligung oder Finanzierungen müssen grundsätzlich ihren Sitz in Thüringen oder innerhalb der europäischen Union und eine Betriebsstätte in Thüringen haben oder müssen eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten. Gleichzeitig muss mit der Beteiligung oder der Finanzierung ein positiver wirtschaftlicher Effekt für den Freistaat Thüringen verbunden sein. Der Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) kann bis zum 31.12.2020 Wachstumsfinanzierungen in Form von offenen Minderheitsbeteiligung von höchstens 49,9 % und stillen Beteiligungen mit maximal 4 000 000 EUR je Beteiligungsunternehmen und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren übernehmen. Kombinationen sind möglich. Auch kann der WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) Darlehen (bridge loan) mit einem maximalen Nennbetrag von 1 Mio. EUR je Unternehmen und höchstens einjähriger Laufzeit an Unternehmen vergeben, an denen der WBF bereits beteiligt ist.
3. Zielunternehmen des Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) sind junge wissens- und technologieintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der sich an die Gründung anschließenden Wachstumsphase mit klar definiertem Wachstumsziel. Kleinere und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die die Voraussetzungen gemäß Art. 2 Nr. 18 AGFVO erfüllen. Der WBF agiert nach dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und damit beihilfefrei. Beteiligungen des WBF erfolgen auf Einzelinvestitions-ebene stets gemeinsam, simultan und in maximal gleicher Höhe mit unabhängigen privaten Investoren zu pari passu Bedingungen gemäß Ziffer 2.1 der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“ der Europäischen Kommission (ABl. der EU C 19 v. 22.01.2014, S. 10 ff.). Die maßgebliche mindestens hälftige Beteiligung unabhängiger privater Investoren auf Einzeltransaktionsebene schließt eine Beihilfengewährung gegenüber Zielunternehmen aus Mitteln des WBF aus. Darlehen werden zu marktgerechten Bedingungen ausgereicht. Das Unternehmen in das investiert wird darf nicht älter als 8 Jahre sein. Die Zielunternehmen für die Beteiligung oder Finanzierungen müssen grundsätzlich ihren Sitz in Thüringen oder innerhalb der europäischen Union und eine Betriebsstätte in Thüringen haben oder müssen eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten. Gleichzeitig muss mit der Beteiligung oder der Finanzierung ein positiver wirtschaftlicher Effekt für den Freistaat Thüringen verbunden sein. Der Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) kann bis zum 31.12.2020 Wachstumsfinanzierungen in Form von offenen Minderheitsbeteiligung von höchstens 49,9 % und stillen Beteiligungen mit maximal 4 000 000 EUR je Beteiligungsunternehmen und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren übernehmen. Kombinationen sind möglich. Auch kann der WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) Darlehen (bridge loan) mit einem maximalen Nennbetrag von 1 Mio. EUR je Unternehmen und höchstens einjähriger Laufzeit an Unternehmen vergeben, an denen der WBF bereits beteiligt ist.
4. Für beide Fonds werden vorbehaltlich entsprechender haushaltsrechtlicher Ermächtigungen EFRE-Mittel werden in einer Höhe von maximal 45 000 000 EUR bereitgestellt. Das Fondsmanagement soll nach den Grundsätzen eines privaten, marktwirtschaftlich handeln-den und gewinnorientierten Investors handeln. Aufgabe des Fondsmanagements wird unter anderem sein, die beiden Kapitalbeteiligungsfonds zu strukturieren, Zielunternehmen zu identifizieren und zu prüfen, die Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen zu treffen bzw. vorzubereiten sowie Unternehmen in der Frühphase bei der strategischen Entwicklung zu betreuen. Zu den Leistungen gehört vor allem auch die Beachtung und Überwachung aller sich aus der öffentlichen Finanzierung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und Mitteln aus dem „Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in der Förderperiode 2014-2020“ ergebenden gesetzlichen beihilfe-, strukturfonds- und förder-rechtlichen Vorgaben von Beginn der Beteiligung und Finanzierung bis zur Mittelverwendungsprüfung, zudem die Überwachung im Sinne eines konventionellen Beteiligungscontrollings, das Exit-Management bzw. die Veräußerung der Beteiligungen sowie das Vernetzen mit relevanten Akteuren der Thüringer Wirtschafts-, Hochschul- und Forschungslandschaft und des Gründungsgeschehens in Thüringen.
4. Für beide Fonds werden vorbehaltlich entsprechender haushaltsrechtlicher Ermächtigungen EFRE-Mittel werden in einer Höhe von maximal 45 000 000 EUR bereitgestellt. Das Fondsmanagement soll nach den Grundsätzen eines privaten, marktwirtschaftlich handeln-den und gewinnorientierten Investors handeln. Aufgabe des Fondsmanagements wird unter anderem sein, die beiden Kapitalbeteiligungsfonds zu strukturieren, Zielunternehmen zu identifizieren und zu prüfen, die Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen zu treffen bzw. vorzubereiten sowie Unternehmen in der Frühphase bei der strategischen Entwicklung zu betreuen. Zu den Leistungen gehört vor allem auch die Beachtung und Überwachung aller sich aus der öffentlichen Finanzierung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und Mitteln aus dem „Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE in der Förderperiode 2014-2020“ ergebenden gesetzlichen beihilfe-, strukturfonds- und förder-rechtlichen Vorgaben von Beginn der Beteiligung und Finanzierung bis zur Mittelverwendungsprüfung, zudem die Überwachung im Sinne eines konventionellen Beteiligungscontrollings, das Exit-Management bzw. die Veräußerung der Beteiligungen sowie das Vernetzen mit relevanten Akteuren der Thüringer Wirtschafts-, Hochschul- und Forschungslandschaft und des Gründungsgeschehens in Thüringen.
5. Die Bewerber verpflichten sich, für das Managementteam während der gesamten Dauer der Tätigkeit ausreichende Büroräume in Erfurt vorzuhalten und sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens benannten Teammitglieder bzw. deren Nachfolger, über die gesamte Dauer der Fondsverwaltung in den Erfurter Büros während der gesetzlichen Arbeitstage zu den üblichen Bürozeiten vorzuhalten und das Büro mit den dem Stand der Technik entsprechenden sachlichen, wirtschaftlichen und personellen Mitteln auszustatten.
5. Die Bewerber verpflichten sich, für das Managementteam während der gesamten Dauer der Tätigkeit ausreichende Büroräume in Erfurt vorzuhalten und sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens benannten Teammitglieder bzw. deren Nachfolger, über die gesamte Dauer der Fondsverwaltung in den Erfurter Büros während der gesetzlichen Arbeitstage zu den üblichen Bürozeiten vorzuhalten und das Büro mit den dem Stand der Technik entsprechenden sachlichen, wirtschaftlichen und personellen Mitteln auszustatten.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Dem Auftraggeber steht die dreimalige Option zu, über den 31.12.2020 hinaus den Vertrag um jeweils 12 Monate bis längstens zum 31.12.2023 zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm EFRE Thüringen 2014-2020 (Start-up-Fonds und Wachstumsfonds).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt, Freistaat Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist. Die Aufteilung der von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft wahrzunehmenden Aufgaben ist in sachlicher und personeller Hinsicht mitzuteilen.
a. Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist. Die Aufteilung der von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft wahrzunehmenden Aufgaben ist in sachlicher und personeller Hinsicht mitzuteilen.
b. Soweit sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten berufen, ist mit der Vorlage des Angebotes der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistung des Dritten zur Verfügung steht und dass dies auch für die personellen Mittel des Dritten gilt. In diesem Fall sind die erforderlichen Erklärungen, Nachweise etc. für den Dritten mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
b. Soweit sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten berufen, ist mit der Vorlage des Angebotes der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistung des Dritten zur Verfügung steht und dass dies auch für die personellen Mittel des Dritten gilt. In diesem Fall sind die erforderlichen Erklärungen, Nachweise etc. für den Dritten mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
c. Abgabe der Erklärungen über Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A
d. Vorlage einer Eigenerklärung oder eine Bestätigung der Aufsichtsinstitutionen für das Bank und Versicherungswesen z. B. BaFin, aus der sich ergibt, dass der Bewerber innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre vor der Abgabe des Angebotes nicht gegen geltendes Recht im Bereich der Finanz- und Bankenaufsicht verstoßen hat und die Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen, die Eigenkapitalvoraussetzungen, die Liquiditätsvoraussetzungen soweit für die Erfüllung der hier ausgeschriebenen Aufgaben erforderlich erfüllt.
d. Vorlage einer Eigenerklärung oder eine Bestätigung der Aufsichtsinstitutionen für das Bank und Versicherungswesen z. B. BaFin, aus der sich ergibt, dass der Bewerber innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre vor der Abgabe des Angebotes nicht gegen geltendes Recht im Bereich der Finanz- und Bankenaufsicht verstoßen hat und die Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen, die Eigenkapitalvoraussetzungen, die Liquiditätsvoraussetzungen soweit für die Erfüllung der hier ausgeschriebenen Aufgaben erforderlich erfüllt.
e. Der Bewerber muss über ein qualifiziertes Compliancesystem und entsprechendes Personal seit mindestens drei Kalenderjahren verfügen.
f. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
f. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
g. Nachweis des zuständigen Finanzamtes bzw. der entsprechenden Behörde des Herkunftslandes des Bieters, dass weder Steuerzahlungen rückständig sind, noch Steuerstrafverfahren oder vergleichbare Verfahren eingeleitet wurden oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bewerbung mit einer Strafzahlung oder einer vergleichbaren Maßnahme gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter, die im Rahmen des vorliegenden Ausschreibungsgegenstandes tätig sind bzw. werden, beendet wurden.
g. Nachweis des zuständigen Finanzamtes bzw. der entsprechenden Behörde des Herkunftslandes des Bieters, dass weder Steuerzahlungen rückständig sind, noch Steuerstrafverfahren oder vergleichbare Verfahren eingeleitet wurden oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bewerbung mit einer Strafzahlung oder einer vergleichbaren Maßnahme gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter, die im Rahmen des vorliegenden Ausschreibungsgegenstandes tätig sind bzw. werden, beendet wurden.
h. Nachweis einer angemessenen Struktur zur Überwachung und Durchführung von Risikosteuerungs- und -Controllingprozessen nebst Regelungen zur Auf-bau- und Ablauforganisation für das erforderliche Risikocontrolling und Compliancesystem.
i. Nachweis der Bonität des Unternehmens durch Vorlage einer Bankauskunft bzw. Bankerklärung o. ä., welche nicht älter als 3 Monate ist.
j. Nachweis von Eigenkapital in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR
k. Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden, sowie für Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR, mindestens drei Schadensfälle pro Jahr abgedeckt.
l. Nachweis einer D&O-Versicherung mit einer Höhe von 5 000 000 EUR, mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr.
m. Nachweis Erfahrung und Kenntnisse der thüringischen Wirtschaftsstruktur (Branchen, Cluster) und des Gründergeschehens in Thüringen, Beschreibung der Kenntnisse und der Vernetzung zu den Hochschulen, und Forschungseinrichtungen sowie den maßgeblichen Stellen der Exekutive und den Beteiligungen des Freistaates Thüringen.
m. Nachweis Erfahrung und Kenntnisse der thüringischen Wirtschaftsstruktur (Branchen, Cluster) und des Gründergeschehens in Thüringen, Beschreibung der Kenntnisse und der Vernetzung zu den Hochschulen, und Forschungseinrichtungen sowie den maßgeblichen Stellen der Exekutive und den Beteiligungen des Freistaates Thüringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zum Nachweis der Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Angabe der insgesamt für den Auftrag (Bereich Akquise, Prüfung und Controlling der Beteiligungen, Betreuung der Zielunternehmen) zur Verfügung stehenden Personen in Vollzeitäquivalenten (Managementteam und Mitarbeiter). Zuordnung der Personen zu den jeweiligen Aufgabenbereichen der beiden Kapitalbeteiligungsfonds. Erwartet wird, dass der Bewerber wenigstens 10 Vollzeitkräften beschäftigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe der insgesamt für den Auftrag (Bereich Akquise, Prüfung und Controlling der Beteiligungen, Betreuung der Zielunternehmen) zur Verfügung stehenden Personen in Vollzeitäquivalenten (Managementteam und Mitarbeiter). Zuordnung der Personen zu den jeweiligen Aufgabenbereichen der beiden Kapitalbeteiligungsfonds. Erwartet wird, dass der Bewerber wenigstens 10 Vollzeitkräften beschäftigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Antrag sind zum Nachweis der Fachkunde vorzulegen:
a. Beschreibung der ausgeübten Fondsmanagementleistungen im Bereich Kapitalbeteiligungsfonds oder Risikokapital innerhalb der letzten 5 Jahre. Benennung von Referenzen mit Angabe eines Ansprechpartners.
b. Beschreibung der Erfahrungen und Kenntnisse des Fondsmanagementteams, insbesondere im Hochtechnologiebereich, im Bereich Forschung und Entwicklung und/oder im Bereich wissensbasierter Dienstleistungen wie beispielsweise dem Softwarebereich, bei wissens- und technologieintensiven, innovativen und kleinen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und weiterhin kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der vorbezeichneten Art in der Wachstumsphase zwischen den 5. und dem 8. Jahr ihres Bestehens. Neben der inhaltlichen Beschreibung ist auch die Angabe der Erfahrung in Mannjahren in diesem Bereich erforderlich.
b. Beschreibung der Erfahrungen und Kenntnisse des Fondsmanagementteams, insbesondere im Hochtechnologiebereich, im Bereich Forschung und Entwicklung und/oder im Bereich wissensbasierter Dienstleistungen wie beispielsweise dem Softwarebereich, bei wissens- und technologieintensiven, innovativen und kleinen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und weiterhin kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der vorbezeichneten Art in der Wachstumsphase zwischen den 5. und dem 8. Jahr ihres Bestehens. Neben der inhaltlichen Beschreibung ist auch die Angabe der Erfahrung in Mannjahren in diesem Bereich erforderlich.
c. Beschreibung der Erfahrungen und Kenntnisse des Managementteams in der Beratung von Unternehmen in der Frühphase (hinsichtlich des Erstellens von Businessplänen, der strategischen Planung, des Strukturierens von Geschäfts-, Vertriebsmodellen etc.) unter Angabe wie viele Unternehmen in jeweils welchem Umfang in den vergangenen 5 Jahren betreut wurden, wie viele davon noch in der Förderungsphase befindlich sind, wie viele der betreuten Unternehmen bei einem erfolgreichen Exit – Beendigung der Beteiligung zu Marktbedingungen – begleitet wurden und bei wie vielen Unternehmen die Ziele nicht erreicht wurden (Quote). Beschreibung der Erfahrung des Managementteams in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Due-Diligence-Prozessen, der Vorbereitung, Vereinbarung und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen nebst Absicherung von schutzrechts-fähigem und nichtschutzrechtsfähigem Know-How und Beschreibung der Erfahrungen und der Vorgehensweise zur Akquisition von Eigenkapitalanteilen und privaten Unternehmensbeteiligungen. Erwartet werden fünf Mannjahre Erfahrung bezogen auf jedes Mitglied des Managementteams.
c. Beschreibung der Erfahrungen und Kenntnisse des Managementteams in der Beratung von Unternehmen in der Frühphase (hinsichtlich des Erstellens von Businessplänen, der strategischen Planung, des Strukturierens von Geschäfts-, Vertriebsmodellen etc.) unter Angabe wie viele Unternehmen in jeweils welchem Umfang in den vergangenen 5 Jahren betreut wurden, wie viele davon noch in der Förderungsphase befindlich sind, wie viele der betreuten Unternehmen bei einem erfolgreichen Exit – Beendigung der Beteiligung zu Marktbedingungen – begleitet wurden und bei wie vielen Unternehmen die Ziele nicht erreicht wurden (Quote). Beschreibung der Erfahrung des Managementteams in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Due-Diligence-Prozessen, der Vorbereitung, Vereinbarung und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen nebst Absicherung von schutzrechts-fähigem und nichtschutzrechtsfähigem Know-How und Beschreibung der Erfahrungen und der Vorgehensweise zur Akquisition von Eigenkapitalanteilen und privaten Unternehmensbeteiligungen. Erwartet werden fünf Mannjahre Erfahrung bezogen auf jedes Mitglied des Managementteams.
e. Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen in der thüringischen Wirtschaftsstruktur (Branchen, Cluster) und des Gründergeschehens in Thüringen, Beschreibung der Kenntnisse und der Vernetzung zu den Hochschulen, und Forschungseinrichtungen sowie den maßgeblichen Stellen der Exekutive und den Beteiligungen des Freistaates Thüringen.
e. Beschreibung der Kenntnisse und Erfahrungen in der thüringischen Wirtschaftsstruktur (Branchen, Cluster) und des Gründergeschehens in Thüringen, Beschreibung der Kenntnisse und der Vernetzung zu den Hochschulen, und Forschungseinrichtungen sowie den maßgeblichen Stellen der Exekutive und den Beteiligungen des Freistaates Thüringen.
f. Beschreibung der Kenntnisse des Managementteams hinsichtlich des Europäischen Strukturfonds- und Beihilferechts sowie in Bezug auf das deutschen Förder- und Haushaltsrecht.. Angabe von Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, für welche die Kenntnisse des Beihilferechts erforderlich waren.
f. Beschreibung der Kenntnisse des Managementteams hinsichtlich des Europäischen Strukturfonds- und Beihilferechts sowie in Bezug auf das deutschen Förder- und Haushaltsrecht.. Angabe von Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, für welche die Kenntnisse des Beihilferechts erforderlich waren.
g. Beschreibung der Kenntnisse des Managementteams in Bezug auf die Verwaltung von Strukturfondsmitteln einschließlich der Erstellung von Zwischen- und Schlussverwendungsnachweisen und deren außergerichtliche Rechtfertigung und Verteidigung im Rahmen der Überprüfung. Angabe von Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, in denen das Managementteam Strukturfonds- bzw. EFRE-Mittel verwaltet hat.
g. Beschreibung der Kenntnisse des Managementteams in Bezug auf die Verwaltung von Strukturfondsmitteln einschließlich der Erstellung von Zwischen- und Schlussverwendungsnachweisen und deren außergerichtliche Rechtfertigung und Verteidigung im Rahmen der Überprüfung. Angabe von Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, in denen das Managementteam Strukturfonds- bzw. EFRE-Mittel verwaltet hat.
h. Nachweis der Ergebnisse der Tätigkeit als Fondsmanager in den vergangenen mindestens 5 Jahren (Track Record).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern sich Bewerbergemeinschaften beteiligen, müssen sie schon im Antrag jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern sich Bewerbergemeinschaften beteiligen, müssen sie schon im Antrag jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist ebenfalls zulässig. Es ist dann mit dem Antrag zu benennen, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer durchgeführt werden sollen.
Die Änderung oder die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft nach Einreichung des Antrages ist unzulässig.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen:
Erklärung, dass der Bewerber insbesondere zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist, dass durch die Vergabestelle (ThüB) zur Anleitung der Fondstätigkeit von TSF und WBF Investitionsgrundsätze erlassen werden bei deren Umsetzung der Fonds die spezifischen Ziele des EFRE und die förderpolitischen Ziele des Freistaates Thüringen zu beachten hat und/oder das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft im durch die Betrauungs- und Finanzierungsvereinbarung vorgegebenen Rahmen Weisungen an den Fondsmanager erteilen kann.
Erklärung, dass der Bewerber insbesondere zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist, dass durch die Vergabestelle (ThüB) zur Anleitung der Fondstätigkeit von TSF und WBF Investitionsgrundsätze erlassen werden bei deren Umsetzung der Fonds die spezifischen Ziele des EFRE und die förderpolitischen Ziele des Freistaates Thüringen zu beachten hat und/oder das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft im durch die Betrauungs- und Finanzierungsvereinbarung vorgegebenen Rahmen Weisungen an den Fondsmanager erteilen kann.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-06 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Fixe Managementgebühr (Management Fee) (entsprechend den wirtschaftlichen Mitteln der Vergabestelle, maximal jährlich 1,7 % während der ersten 24 Monate, anschließend jährlich 0,8 % des geplanten Fondsvolumens) (35)
2. Leistungsabhängige Gebühr [entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen der Vergabestelle, jährlich maximal 1,15 %, bezogen auf das in den Beteiligungen investierte Kapital (Nominalwert) berechnet jeweils vom Tage der Kapitalauszahlung bis letztmalig zum Ende der Investitionsphase, dem 31.12.2020, bzw. bis zum Tage der Kapitalrückführung, wenn diese innerhalb der Investitionsphase erfolgt. Diese leistungsabhängige Gebühr erfolgt auch auf Kapitalinvestitionen, die aus Kapitalrückflüssen finanziert werden.] (20)
3. Leistungsabhängige Zielerreichungsgebühr (entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen der Vergabestelle in Höhe von einmalig maximal 0,3 %, bezogen auf das während der Investitionsphase in Beteiligungen investierte Kapital (Nominalwert). Wenn das angestrebte Ziel der Gründungsunterstützung, also die Stabilisierung der Gründungsaktivitäten auf dem Basisniveau von 2011 (= 3,22) im Jahr vor Ablauf der Investitionsphase stabilisiert wurde.) (5)
4. Track Record (5)
5. Beschreibung des vorgesehenen Managementteams einschließlich einer Darstellung der Lebensläufe der jeweiligen, namentlich anzugebenden Teammanager (Teamleiter, stellvertretender Teamleiter, weitere Manager), aus denen ihre Qualifikation hervorgeht, sowie der Erfahrungen in den für das durchzuführende Projekt einschlägigen Aufgabengebieten. Entsprechende Nachweise (Referenzen, Kopien von Urkunden über den Studienabschluss, Kopien von Arbeitszeugnissen) sind beizufügen. Erwartet wird, dass jeweils ein Teammitglied über eine akademische Ausbildung im kaufmännischen Bereich und ein Mitglied über einen naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügt. (10)
6. Erfahrungen und Kenntnisse des Managementteams in Bezug auf das Europäische Strukturfonds- und Beihilferecht sowie hinsichtlich des deutschen Förder- und Haushaltsrechts. Kenntnisse der thüringischen Wirtschaftsstruktur (Branchen, Cluster) und des Gründergeschehens in Thüringen, Erfahrung und Kenntnisse und der Vernetzung zu den Hochschulen, und Forschungseinrichtungen sowie den maßgeblichen Stellen der Exekutive und den Beteiligungen des Freistaates Thüringen (20)
7. Die Verpflichtung für das Managementteam während der gesamten Dauer der Tätigkeit ausreichende Büroräume in Erfurt vorzuhalten und die Erklärung sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens benannten Teammitglieder bzw. deren Nachfolger, über die gesamte Dauer der Fondsverwaltung in den Erfurter Büros während der gesetzlichen Arbeitstage zu den üblichen Bürozeiten vorzuhalten und das Büro mit den dem Stand der Technik entsprechenden sachlichen, wirtschaftlichen und personellen Mitteln auszustatten. (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vorstand der Stiftung Thüringer Beteiligungskapital
Thomas Grün-von Steuber
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 36137737276📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 162-297087 (2015-08-19)
Ergänzende Angaben (2015-08-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Thüringer Beteilungskapital
Kontakt
E-Mail: thomas.gruenvonsteubr@aufbaubank.de📧
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-06 📅
Name: Beteiligungsmanagement Thüringer GmbH
Postanschrift: Gorkistraße 9
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bm-t.com📧
Internetadresse: www.bm-t.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe.
Quelle: OJS 2015/S 225-410218 (2015-11-13)