Verpachtung von 116 Standplätzen für Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen an 93 Standorten auf städtischen Flächen der Stadt Ulm einschließlich der Verwertung der auf diese Weise durch den Konzessionsnehmer erfassten Alttextilien und Altschuhe. Gestellung und bedarfsgerechte Leerung der auf den verpachteten Standplätzen aufgestellten Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen. Der Konzessionsnehmer erhält während der Vertragslaufzeit das alleinige Recht, auf den städtischen Flächen Sammelbehälter für Alttextilien und Altschuhe aufzustellen. Der Konzessionsgeber vergibt diese Dienstleistungskonzession zur Gewährleistung von Transparenz und zur Schaffung von maximalem Wettbewerb in einem Verfahren, das sich an der Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A orientiert. Gegenstand des Verfahrens ist eine Dienstleistungskonzession, die kein förmliches Verfahren gemäß VOL/A erfordert. Das Vergabeverfahren unterliegt nicht der VOL/A und der Konzessionsgeber bindet sich nicht an die VOL/A.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Verpachtung von 116 Standplätzen für Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen an 93 Standorten auf städtischen Flächen der Stadt Ulm einschließlich der Verwertung der auf diese Weise durch den Konzessionsnehmer erfassten Alttextilien und Altschuhe. Gestellung und bedarfsgerechte Leerung der auf den verpachteten Standplätzen aufgestellten Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen. Der Konzessionsgeber kann keine Angaben zu der Menge der erfassten Alttextilien und Altschuhe machen.Der Konzessionsnehmer erhält während der Vertragslaufzeit das alleinige Recht, auf den städtischen Flächen Sammelbehälter für Alttextilien und Altschuhe aufzustellen.
Verpachtung von 116 Standplätzen für Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen an 93 Standorten auf städtischen Flächen der Stadt Ulm einschließlich der Verwertung der auf diese Weise durch den Konzessionsnehmer erfassten Alttextilien und Altschuhe. Gestellung und bedarfsgerechte Leerung der auf den verpachteten Standplätzen aufgestellten Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen. Der Konzessionsgeber kann keine Angaben zu der Menge der erfassten Alttextilien und Altschuhe machen.Der Konzessionsnehmer erhält während der Vertragslaufzeit das alleinige Recht, auf den städtischen Flächen Sammelbehälter für Alttextilien und Altschuhe aufzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ulm, Zentrale Dienste/Beschaffung
Postanschrift: Frauenstraße 138
Postleitzahl: 89073
Postort: Ulm
Kontakt
Internetadresse: http://www.ulm.de🌏
E-Mail: u.bronner@ulm.de📧
Telefon: +49 7311611134📞
Fax: +49 7311611623 📠
Verpachtung von 116 Standplätzen für Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen an 93 Standorten auf städtischen Flächen der Stadt Ulm einschließlich der Verwertung der auf diese Weise durch den Konzessionsnehmer erfassten Alttextilien und Altschuhe. Gestellung und bedarfsgerechte Leerung der auf den verpachteten Standplätzen aufgestellten Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen.
Verpachtung von 116 Standplätzen für Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen an 93 Standorten auf städtischen Flächen der Stadt Ulm einschließlich der Verwertung der auf diese Weise durch den Konzessionsnehmer erfassten Alttextilien und Altschuhe. Gestellung und bedarfsgerechte Leerung der auf den verpachteten Standplätzen aufgestellten Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen.
Der Konzessionsnehmer erhält während der Vertragslaufzeit das alleinige Recht, auf den städtischen Flächen Sammelbehälter für Alttextilien und Altschuhe aufzustellen.
Der Konzessionsgeber vergibt diese Dienstleistungskonzession zur Gewährleistung von Transparenz und zur Schaffung von maximalem Wettbewerb in einem Verfahren, das sich an der Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A orientiert.
Der Konzessionsgeber vergibt diese Dienstleistungskonzession zur Gewährleistung von Transparenz und zur Schaffung von maximalem Wettbewerb in einem Verfahren, das sich an der Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A orientiert.
Gegenstand des Verfahrens ist eine Dienstleistungskonzession, die kein förmliches Verfahren gemäß VOL/A erfordert. Das Vergabeverfahren unterliegt nicht der VOL/A und der Konzessionsgeber bindet sich nicht an die VOL/A.
Menge oder Umfang:
Verpachtung von 116 Standplätzen für Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen an 93 Standorten auf städtischen Flächen der Stadt Ulm einschließlich der Verwertung der auf diese Weise durch den Konzessionsnehmer erfassten Alttextilien und Altschuhe. Gestellung und bedarfsgerechte Leerung der auf den verpachteten Standplätzen aufgestellten Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen. Der Konzessionsgeber kann keine Angaben zu der Menge der erfassten Alttextilien und Altschuhe machen.
Verpachtung von 116 Standplätzen für Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen an 93 Standorten auf städtischen Flächen der Stadt Ulm einschließlich der Verwertung der auf diese Weise durch den Konzessionsnehmer erfassten Alttextilien und Altschuhe. Gestellung und bedarfsgerechte Leerung der auf den verpachteten Standplätzen aufgestellten Behälter zur Erfassung von Alttextilien und Altschuhen. Der Konzessionsgeber kann keine Angaben zu der Menge der erfassten Alttextilien und Altschuhe machen.
Der Konzessionsnehmer erhält während der Vertragslaufzeit das alleinige Recht, auf den städtischen Flächen Sammelbehälter für Alttextilien und Altschuhe aufzustellen.
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption des Vertrags um 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: EBU_Alttextilien_2015/1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter erklärt, dass:
— über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt noch dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
— nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 19 Min-destlohngesetz).
— nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 19 Min-destlohngesetz).
— die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
— im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden.
— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
— Personen, deren Verhalten der Firma zuzurechnen ist, nicht aufgrund eines rechtsgültigen Urteils wegen folgender Vorschriften verurteilt worden ist:
• § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
• § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den europä-ischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
• § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be-stechung, Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
• § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be-stechung, Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
• § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister nach § 150a GewO
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Berufsregister bzw. zur Gewerbeanmeldung (sofern hierzu eine Eintragungspflicht besteht).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Teilumsatzes im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Erklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach-, Umwelt-, und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr bzw. deren Abschluss im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach-, Umwelt-, und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr bzw. deren Abschluss im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von Referenzen:
Liste geeigneter Projekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung von Ansprechpartnern mit Kontaktdaten, Angabe des Leistungsumfangs (Anzahl der betriebenen Sammelgefässe), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber bzw. Konzessionsgeber.
Liste geeigneter Projekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung von Ansprechpartnern mit Kontaktdaten, Angabe des Leistungsumfangs (Anzahl der betriebenen Sammelgefässe), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber bzw. Konzessionsgeber.
— aktuelle Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG (Vorgängerregelgung: § 52 KrW-/AbfG) bzw. gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den Auftragsausführung notwendigen Umfang im Auftragsfall bis Auftragsbeginn erweitert wird. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Konzessionsgeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlagen vorzulegen.
— aktuelle Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG (Vorgängerregelgung: § 52 KrW-/AbfG) bzw. gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den Auftragsausführung notwendigen Umfang im Auftragsfall bis Auftragsbeginn erweitert wird. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Konzessionsgeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlagen vorzulegen.
— Anzahl der verfügbaren bzw. ggf. zu beschaffenden Fahrzeuge sowie deren Baujahr mit Nachweis/Erklärung der Emissionen aus den Antriebsmotoren der Fahrzeuge (Euro-Norm). Diese müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen.
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Der Bieter hat die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherungsverfahren) zu beschreiben. Sofern ein Zertifikat nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar vorliegt ist dieses beizulegen.
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zum Umweltmanagement.
Der Bieter hat die Maßnahmen des Unternehmens zum Umweltmanagement zu beschreiben. Sofern ein Zertifikat nach DIN ISO 14001 oder vergleichbar vorliegt ist dieses beizulegen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen für Referenzen:
Mind. 2 max. 4 in den letzten drei Geschäftsjahren in Art und Umfang zuverlässig erbrachte vergleichbare Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens 7 Kalendertage nach Mitteilung über die Auftragserteilung vorzulegen ist.
Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die vertragsgemäße Zahlung des Konzessionsentgelts, die Ausführung der Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die vertragsgemäße Zahlung des Konzessionsentgelts, die Ausführung der Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Der Einzelpreis wird im Betrag mit dem Mengengerüst und der Laufzeit in Jahren multipliziert.
Die Sicherheit ist in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zu leisten. Das Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft ist als Anlage 5 den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Konzessionsgeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen für die Aufstellung von Sammelcontainern für Alttextilien und Altschuhe.
Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Konzessionsnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall zugesichert werden. Des Weiteren sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Darüber hinaus ist zur erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall zugesichert werden. Des Weiteren sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Darüber hinaus ist zur erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die Abgabe der Erklärung ist das beigefügte Formular „Erklärung der Bietergemeinschaften“ zu verwenden.
Für die Abgabe des Angebots ist die Unterschrift des benannten bevollmächtigten Vertreters aus-reichend.
Bieter, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Die Eignung der Bietergemeinschaft muss entspr. III.2) nachgewiesen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Hinblick auf die Einbindung von Nachunternehmern hat der Bieter im Angebotsformular zu erklären welche Leistung bzw. Teilleistung von Nachunternehmern erbracht werden soll.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter im Zuge der Angebotswertung den oder die Nachunternehmer zu benennen, die Eignungsnachweise für seine Nachunternehmer zu erbringen und zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter im Zuge der Angebotswertung den oder die Nachunternehmer zu benennen, die Eignungsnachweise für seine Nachunternehmer zu erbringen und zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
Dies gilt ausdrücklich auch für die Verwertung der erfassten Alttextilien und Altschuhe.
Der Auftragnehmer darf sich nur solcher Nachunternehmer bedienen, welche den im Rahmen der Ausschreibung relevanten Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) in Bezug auf die von dem/den Nachtunternehmer/n zu erbringenden Leistungen genügen.
Der Auftragnehmer darf sich nur solcher Nachunternehmer bedienen, welche den im Rahmen der Ausschreibung relevanten Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) in Bezug auf die von dem/den Nachtunternehmer/n zu erbringenden Leistungen genügen.
Hierzu ist die „Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers“ ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen.
Nach Auftragsvergabe ist eine Beauftragung eines Nachunternehmers nur mit Zustimmung der Auftraggeberin entsprechend § 4 Nr. 4 VOL/B möglich.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen selbst erbringt. Eine Weitergabe der beauftragten Leistungen durch den Nachunternehmer an einen Dritten ist nicht zulässig.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei Abholung 15 EUR.
Die Gebühr ist mit Verrechnungsscheck zu zahlen oder als Banküberweisung an:
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Ulm, Zentrale Dienste/Beschaffung
Frau Ulrike Bronner
Internetadresse: www.ulm.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EBU_Alttextilien_2015/1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Entfällt, da Gegenstand des Verfahrens eine Dienstleistungskonzession ist, die kein förmliches Verfahren nach VOL/A erfordert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entfällt, da Gegenstand des Verfahrens eine Dienstleistungskonzession ist, die kein förmliches Verfahren nach VOL/A erfordert.
Quelle: OJS 2015/S 132-243295 (2015-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ulm, Zentrale Dienste / Beschaffung
Kontakt
Telefon: +49 731161-1134📞
Fax: +49 731161-1623 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-07 📅
Name: Heinrich Glaeser Nachf. GmbH
Postanschrift: Blaubeurer Str. 263
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Entfällt, da Gegenstand des Verfahrens eine Dienstleistungskonzession ist, die kein förmliches Verfahren nach VOL/A erfordert
Quelle: OJS 2016/S 095-171199 (2016-05-17)