Vergabe Gebäude-Sachversicherungen

WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH

1. Unternehmen.
Mit 36 000 Wohnungen in Rostock gehört die WIRO zu den größten Wohnungsunternehmen der Republik. Jeder dritte Rostocker wohnt bei WIRO. Seit über 20 Jahren orientiert die WIRO sich konsequent an den vielfältigen Wohn- und Lebensbedürfnissen der Kunden und bietet innovative und effiziente Dienstleistungen.
Als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Rostock ist die WIRO sich der Verantwortung bewusst. Neben Wohnungen in Rostock bietet die WIRO auch Gewerbeflächen, Parkplätze, Bootsliegeplätze. Zusätzlich werden zahlreiche Sozialimmobilien für Sport, Bildung und Kultur wie Turnhallen, eine Schwimmhalle, eine Schießhalle sowie Sport- und Tennisplätze betrieben.
2. Versicherungsbestand.
Die WIRO auf einen Blick:
— rund 36 000 modernisierte Mietwohnungen in allen Stadtteilen Rostocks;
— rd. 620 Gewerbeflächen für Büro, Dienstleistung und Produktion in fast jeder Größe und Lage;
— rd. 8 000 Parkplätze in der ganzen Stadt, vier Parkhäuser in der Rostocker Innenstadt mit insgesamt 1 100 Stellflächen;
— 3 Marinas mit rd. 600 Yachtliegeplätzen;
— zahlreiche Sozialimmobilien für Sport, Bildung und Kultur: Jugendwohnheime, Turnhallen, Schwimmhalle, Schießhalle, Sport- und Tennisplätze.
3. Versicherungsdienstleistungen.
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
3.1 die Wohngebäudeversicherung,
3.1.1 zum gleitenden Neuwert,
3.1.2 zum Zeitwert für den Verwertungsbestand,
3.2 Versicherte Gefahren,
gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Beschädigung, böswillige Beschädigung/ Vandalismus, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Glasbruch und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, für den Kernbestand. sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis einem Gesamtwert von 25 000 000 EUR.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (VGB 2010 – Wohnflächenmodell Version 1.1.2013) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
Die von der Auftraggeberin zur Versicherung angemeldeten Gebäude und Freiflächen werden jeweils in einem Sammelversicherungsschein zur Wohngebäude-Versicherung zusammengefasst.
Berechnungsgrundlage für den Einheitsbeitrag ist die Anzahl der gemeldeten Wohn- und Gewerbeeinheiten (Wohneinheiten-Modell).
Dieser Versicherungsvertrag beginnt am 01.10.2015 (00:00 Uhr) und hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Vertragsablauf ist somit der 1.10.2017 (00:00 Uhr), mit einer maximal zweimaligen automatischen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit kündigt.
Dem Bieter steht es frei, stattdessen eine längere Laufzeit als 2 Jahre anzubieten, um bei der Bewertung der Angebote eine höhere Punktzahl zu erzielen (siehe hierzu auch Ziffer 5 der Angebotsaufforderung). Im Falle des Zuschlages gilt somit der im Angebotsschreiben seitens des Bieters angebotene Ablauf.
Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von 3 Jahren bezuschlagt wird, wird in Anpassungen der vorhergehenden Bestimmungen festgelegt, dass für diesen Vertrag eine einmalige automatische Vertragsverlängerungsmöglichkeit um ein Jahr gilt, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit kündigt.
Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren bezuschlagt wird, wird in Anpassungen der vorhergehenden Bestimmungen festgelegt, dass für diesen Vertrag keine Vertragsverlängerungsmöglichkeit besteht.
Spätestens zum 1.10.2019 (00:00 Uhr) endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Im Falle einer Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung.
Der Versicherungsschutz kommt durch Zuschlagserteilung zustande und beginnt zum 1.10.2015 (00:00 Uhr). Dies gilt auch für den Fall, dass der Zuschlag dem potentiellen Bieter erst am 30.9.2015 (z. B. per Fax) zugehen sollte.
Die Auftraggeberin arbeitet aktuell mit dem ERP System GES und einer MAREON Handwerkerkopplung (HWK). Der Versicherer/Versicherungsmakler hat eine funktionierende Schnittstelle zu diesem ERP-System sicherzustellen.
Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und dem Versicherer erfolgt. Soweit sich der Versicherer bei der Erbringung seiner Dienstleistung eines Dritten (z. B. eines Versicherungsmaklers) bedient, gehen sämtliche damit verbundenen Kosten (Courtagen) zu seinen Lasten. Die marktübliche Courtage darf in einem solchen Fall 15 % des Jahresnettobeitrages (ohne Versicherungssteuer) nicht übersteigen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze für Provision/Courtage gelten auch in einem solchen Fall.
Der Versicherer erteilt der hauseigenen Versicherungsabteilung der Auftraggeberin eine Vollmacht zur Bearbeitung von Schadenfällen in der Wohngebäudeversicherung bis zu einem Gesamtbetrag je Schadenfall von 5 000 EUR. Die Versicherungsabteilung besteht aus 2 Mitarbeiterinnen, die Erfahrungen in der Schadenbearbeitung und in der Gestaltung von Versicherungsverträgen besitzen
Der Bieter bevollmächtigt die Versicherungsabteilung der Auftraggeberin mit Inkrafttreten des Versicherungsvertrages, Kleinschäden bis zu einem voraussichtlichen Schadenaufwand von EUR 5 000 im Rahmen der in Anlage 3 der Vergabeunterlagen aufgeführten Vereinbarungen zu regulieren. (Fallabschließende Sammelbearbeitung).
Bei Sachschäden mit einem voraussichtlichen Schadenaufwand bis zu 5 000 EUR findet keine externe Schadenbesichtigung statt. Der Versicherungsnehmer kann die schadenbedingten Reparaturmaßnahmen in diesem Fall sofort veranlassen.
Bei Sachschäden mit einem voraussichtlichen Schadenaufwand über 5 000 EUR informiert der Bevollmächtigte den Versicherer vorab per E-Mail oder telefonisch über die Art und Umfang des Schadens. Er trägt dafür Sorge, dass der Versicherer alle für die Schadenregulierung erforderlichen Beurteilungsunterlagen erhält.
Schäden mit einem Schadenaufwand von mehr als 5 000 EUR werden in der Regel von einem Schadenregulierer des Versicherers und einem vom Versicherer beauftragten Sachverständigen, begleitet. Der Termin zur Schadenbegutachtung erfolgt innerhalb von 48 h nach Schadenanzeige, sofern nicht im Einzelfall zwischen der Auftraggeberin und dem Versicherer etwas anderes vereinbart wurde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-29 Auftragsbekanntmachung
2015-09-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-01-30 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2015-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.WIRO.de 🌏
E-Mail: kczajkowski@wiro.de 📧
Fax: +49 38145672126 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 105-191130
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
1. Allgemein. Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote. Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden. Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht. Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Es gelten insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 6 Abs. 4 (a-g) sowie Absatz 6 (a-e) EG VOL/A 2009. Die nachstehend unter III.2.1)- III.2.3) geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Für etwaige Nachunternehmer ist die Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin einzureichen. Um die Anforderungen der Auftraggeberin an einen reibungslosen und professionellen Service sicherzustellen, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens jeweils einen fachlich kompetenten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen. 2. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. 3. Auftretende Fragen sind nur in Schrift- oder Textform, vorzugsweise per E-Mail, rechtzeitig mitzuteilen. 4. Dieses Vergabeverfahren wird InRisCon – InRisCon-Industrial Consulting, Kanzlei für Versicherungsrecht und zulassungspflichtige Versicherungsberatung, vertreten durch den Inhaber Klaus Obereigner (MBA), Gutleutstraße 322, 60327 Frankfurt am Main als Sachverständigem und unabhängihgem Berater begleitet. Zugelassen und registriert als unabhängiger Versicherungsberater nach § 34e Absatz 1 GewO. unter AZ: D-02X9-L2410 – 41 bei der Industrie- u. Handelskammer Frankfurt, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. (Homepage www.InRisCon.de).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Unternehmen.
Mit 36 000 Wohnungen in Rostock gehört die WIRO zu den größten Wohnungsunternehmen der Republik. Jeder dritte Rostocker wohnt bei WIRO. Seit über 20 Jahren orientiert die WIRO sich konsequent an den vielfältigen Wohn- und Lebensbedürfnissen der Kunden und bietet innovative und effiziente Dienstleistungen.
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Als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Rostock ist die WIRO sich der Verantwortung bewusst. Neben Wohnungen in Rostock bietet die WIRO auch Gewerbeflächen, Parkplätze, Bootsliegeplätze. Zusätzlich werden zahlreiche Sozialimmobilien für Sport, Bildung und Kultur wie Turnhallen, eine Schwimmhalle, eine Schießhalle sowie Sport- und Tennisplätze betrieben.
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2. Versicherungsbestand.
Die WIRO auf einen Blick:
— rund 36 000 modernisierte Mietwohnungen in allen Stadtteilen Rostocks;
— rd. 620 Gewerbeflächen für Büro, Dienstleistung und Produktion in fast jeder Größe und Lage;
— rd. 8 000 Parkplätze in der ganzen Stadt, vier Parkhäuser in der Rostocker Innenstadt mit insgesamt 1 100 Stellflächen;
— 3 Marinas mit rd. 600 Yachtliegeplätzen;
— zahlreiche Sozialimmobilien für Sport, Bildung und Kultur: Jugendwohnheime, Turnhallen, Schwimmhalle, Schießhalle, Sport- und Tennisplätze.
3. Versicherungsdienstleistungen.
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
3.1 die Wohngebäudeversicherung,
3.1.1 zum gleitenden Neuwert,
3.1.2 zum Zeitwert für den Verwertungsbestand,
3.2 Versicherte Gefahren,
gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Beschädigung, böswillige Beschädigung/ Vandalismus, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Glasbruch und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, für den Kernbestand. sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis einem Gesamtwert von 25 000 000 EUR.
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Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (VGB 2010 – Wohnflächenmodell Version 1.1.2013) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
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Die von der Auftraggeberin zur Versicherung angemeldeten Gebäude und Freiflächen werden jeweils in einem Sammelversicherungsschein zur Wohngebäude-Versicherung zusammengefasst.
Berechnungsgrundlage für den Einheitsbeitrag ist die Anzahl der gemeldeten Wohn- und Gewerbeeinheiten (Wohneinheiten-Modell).
Dieser Versicherungsvertrag beginnt am 01.10.2015 (00:00 Uhr) und hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Vertragsablauf ist somit der 1.10.2017 (00:00 Uhr), mit einer maximal zweimaligen automatischen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit kündigt.
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Dem Bieter steht es frei, stattdessen eine längere Laufzeit als 2 Jahre anzubieten, um bei der Bewertung der Angebote eine höhere Punktzahl zu erzielen (siehe hierzu auch Ziffer 5 der Angebotsaufforderung). Im Falle des Zuschlages gilt somit der im Angebotsschreiben seitens des Bieters angebotene Ablauf.
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Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von
3 Jahren bezuschlagt wird, wird in Anpassungen der vorhergehenden Bestimmungen festgelegt, dass für diesen Vertrag eine einmalige automatische Vertragsverlängerungsmöglichkeit um ein Jahr gilt, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit kündigt.
4 Jahren bezuschlagt wird, wird in Anpassungen der vorhergehenden Bestimmungen festgelegt, dass für diesen Vertrag keine Vertragsverlängerungsmöglichkeit besteht.
Spätestens zum 1.10.2019 (00:00 Uhr) endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Im Falle einer Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung.
Der Versicherungsschutz kommt durch Zuschlagserteilung zustande und beginnt zum 1.10.2015 (00:00 Uhr). Dies gilt auch für den Fall, dass der Zuschlag dem potentiellen Bieter erst am 30.9.2015 (z. B. per Fax) zugehen sollte.
Die Auftraggeberin arbeitet aktuell mit dem ERP System GES und einer MAREON Handwerkerkopplung (HWK). Der Versicherer/Versicherungsmakler hat eine funktionierende Schnittstelle zu diesem ERP-System sicherzustellen.
Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und dem Versicherer erfolgt. Soweit sich der Versicherer bei der Erbringung seiner Dienstleistung eines Dritten (z. B. eines Versicherungsmaklers) bedient, gehen sämtliche damit verbundenen Kosten (Courtagen) zu seinen Lasten. Die marktübliche Courtage darf in einem solchen Fall 15 % des Jahresnettobeitrages (ohne Versicherungssteuer) nicht übersteigen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze für Provision/Courtage gelten auch in einem solchen Fall.
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Der Versicherer erteilt der hauseigenen Versicherungsabteilung der Auftraggeberin eine Vollmacht zur Bearbeitung von Schadenfällen in der Wohngebäudeversicherung bis zu einem Gesamtbetrag je Schadenfall von 5 000 EUR. Die Versicherungsabteilung besteht aus 2 Mitarbeiterinnen, die Erfahrungen in der Schadenbearbeitung und in der Gestaltung von Versicherungsverträgen besitzen
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Der Bieter bevollmächtigt die Versicherungsabteilung der Auftraggeberin mit Inkrafttreten des Versicherungsvertrages, Kleinschäden bis zu einem voraussichtlichen Schadenaufwand von EUR 5 000 im Rahmen der in Anlage 3 der Vergabeunterlagen aufgeführten Vereinbarungen zu regulieren. (Fallabschließende Sammelbearbeitung).
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Bei Sachschäden mit einem voraussichtlichen Schadenaufwand
bis zu 5 000 EUR findet keine externe Schadenbesichtigung statt. Der Versicherungsnehmer kann die schadenbedingten Reparaturmaßnahmen in diesem Fall sofort veranlassen.
über 5 000 EUR informiert der Bevollmächtigte den Versicherer vorab per E-Mail oder telefonisch über die Art und Umfang des Schadens. Er trägt dafür Sorge, dass der Versicherer alle für die Schadenregulierung erforderlichen Beurteilungsunterlagen erhält.
Schäden mit einem Schadenaufwand von mehr als 5 000 EUR werden in der Regel von einem Schadenregulierer des Versicherers und einem vom Versicherer beauftragten Sachverständigen, begleitet. Der Termin zur Schadenbegutachtung erfolgt innerhalb von 48 h nach Schadenanzeige, sofern nicht im Einzelfall zwischen der Auftraggeberin und dem Versicherer etwas anderes vereinbart wurde.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
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Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: SL-SV-04-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach § 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte „Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 5 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
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Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
— Nachunternehmer:
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Eignung von Nachunternehmern stützen will und/oder wenn er ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies anzugeben und die entsprechenden Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen.
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Für angegebene Nachunternehmer ist durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des Versicherers über seine Beitragseinnahmen im Nichtlebens-Versicherungsgeschäft (Non-Life) der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre (ohne Versicherungssteuer).
Als Mindest-Eignungskriterium für Bieter und Bietergemeinschaften gilt eine Netto-Beitragseinnahme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre von EUR 100 000 000 p. a. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft dieses Eignungskriterium erfüllen und nachweisen.
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Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
— Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens (Beitragseinnahme aus Nicht-Lebensversicherung) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Relevant ist der Umsatz der Unternehmensgruppe/des Konzerns, sofern der Bieter als Tochterunternehmen zu 100 % in die Unternehmensgruppe/den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bieter muss aus den Angebotsunterlagen zu erkennen sein.
— Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichendende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in Deutschland eine zum Geschäftsbetrieb zugelassene Niederlassung oder Betriebsstätte unterhalten (Eigenerklärung).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vierteljährliche Beitragszahlungsweise ohne separaten Ratenzahlungszuschlag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften im Sinne von Konsortien sind zugelassen. Die Bietergemeinschaft hat für den Fall einer Beauftragung bereits mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben, aus der sich Folgendes ergeben muss:
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— Name der Bietergemeinschaft;
— genaue Bezeichnung der Mitglieder des Konsortiums/der Bietergemeinschaft inkl. einer kurzen Darstellung, welches Mitglied welche Leistungen ausführt (prozentuale Quote des Anteils, Führung oder Beteiligung);
— Angabe des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft (Führender Versicherer).
Für die Erklärung wird von der Auftraggeberin unter Ziffer 2.2 des Angebotsschreibens (Anlage 1) ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Es ist genau dieses Formblatt zu verwenden.
— Das Konsortium muss insgesamt 100 % zeichnen.
Entsprechend den Marktgepflogenheiten bei Versicherer-Konsortien im Sinne der EU-Freistellungsverordnung haftet jeder beteiligte Versicherer nicht gesamtschuldnerisch, sondern ausschließlich mit seinem im Verteilungsplan angegebenen prozentualen Anteil. Für diesen Fall sind bereits im Angebot die Mitglieder des Konsortiums sowie dasjenige Unternehmen, das der führende Versicherer ist, anzugeben.
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Ebenfalls ist der führende Versicherer zu bevollmächtigen, namens und in Vollmacht der Bietergemeinschaft aufzutreten.
Die in einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherer haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder des Konsortiums zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (sog. Führender Versicherer). Eine Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
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Die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignungsanforderungen sind von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft/des Konsortiums zu erfüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach § 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-14 📅
Öffnungsort: Rostock.
Ort des Eröffnungstermins: Rostock.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Katharina Czajkowski

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SL-SV-04-2015
Zusätzliche Informationen
1. Allgemein.
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote. Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden. Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht. Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Es gelten insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 6 Abs. 4 (a-g) sowie Absatz 6 (a-e) EG VOL/A 2009. Die nachstehend unter III.2.1)- III.2.3) geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Für etwaige Nachunternehmer ist die Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin einzureichen.
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Um die Anforderungen der Auftraggeberin an einen reibungslosen und professionellen Service sicherzustellen, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens jeweils einen fachlich kompetenten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen.
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2. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
3. Auftretende Fragen sind nur in Schrift- oder Textform, vorzugsweise per E-Mail, rechtzeitig mitzuteilen.
4. Dieses Vergabeverfahren wird InRisCon – InRisCon-Industrial Consulting, Kanzlei für Versicherungsrecht und zulassungspflichtige Versicherungsberatung, vertreten durch den Inhaber Klaus Obereigner (MBA), Gutleutstraße 322, 60327 Frankfurt am Main als Sachverständigem und unabhängihgem Berater begleitet. Zugelassen und registriert als unabhängiger Versicherungsberater nach § 34e Absatz 1 GewO. unter AZ: D-02X9-L2410 – 41 bei der Industrie- u. Handelskammer Frankfurt, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. (Homepage www.InRisCon.de).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter/Bietergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte
— gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 1 GWB erkannte Vergabeverstöße ab Kenntnis unverzüglich rügen muss;
— gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 GWB Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss;
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— gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss.
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Der Bieter/Bietergemeinschaft wird ferner darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte gemäß dem § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einleiten muss.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 105-191130 (2015-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 190-344491
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 105-191130
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
1. Allgemein Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote. Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden. Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht. Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Es gelten insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 6 Abs. 4 (a-g) sowie Absatz 6 (a-e) EG VOL/A 2009. Die nachstehend unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Für etwaige Nachunternehmer ist die Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin einzureichen. Um die Anforderungen der Auftraggeberin an einen reibungslosen und professionellen Service sicherzustellen, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens jeweils einen fachlich kompetenten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen. 2. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. 3. Auftretende Fragen sind nur in Schrift- oder Textform, vorzugsweise per E-Mail, rechtzeitig mitzuteilen. 4. Dieses Vergabeverfahren wird InRisCon – InRisCon- Industrial Consulting, Kanzlei für Versicherungsrecht & zulassungspflichtige Versicherungsberatung, vertreten durch den Inhaber Klaus Obereigner (MBA), Gutleutstraße 322, 60327 Frankfurt am Main als Sachverständigem und unabhängihgem Berater begleitet. Zugelassen und registriert als unabhängiger Versicherungsberater nach § 34e Absatz 1 GewO. unter AZ: D-02X9-L2410 – 41 bei der Industrie- u. Handelskammer Frankfurt, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main (Homepage www.InRisCon.de).
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Länge der Vertragslaufzeit (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-31 📅
Name: ERGO Vetrsicherung AG
Postanschrift: Überseering 35
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der
Bieter/Bietergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte – gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 1 GWB erkannte Vergabeverstöße ab Kenntnis unverzüglich rügen muss, – gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 GWB Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss – gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss. Der Bieter/Bietergemeinschaft wird ferner darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte gemäß dem § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einleiten muss.
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Quelle: OJS 2015/S 190-344491 (2015-09-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 587 456 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerversicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabe@wiro.de 📧
Fax: +49 381 / 4567-2435 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 245-512935
ABl. S-Ausgabe: 245

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Vergabe Gebäude-Sachversicherungen
Kurze Beschreibung:
Versicherungsdienstleistungen
Wohngebäudeversicherung
Versicherte Gefahren: gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Beschädigung, böswillige Beschädigung/Vandalismus, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Glasbruch und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, für den Kernbestand sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis einem Gesamtwert von EURO 25 000 000.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Vergabe

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/ 🌏
Quelle: OJS 2017/S 245-512935 (2017-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 587 456 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 381 / 4567-2432 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 024-053781
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 190-344491
ABl. S-Ausgabe: 24

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Beschädigung, böswillige Beschädigung/Vandalismus, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Glasbruch und weitere Elementargefahren; jeweils einschließlich Mietverlust, für den Kernbestand sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 25 Mio. EUR
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Auftragsvergabe
Name: ERGO Versicherung AG
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 587 456 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE803

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 024-053781 (2019-01-30)