Der Auftraggeber beabsichtigt die umfassende bauliche und technische Sanierung und Modernisierung sowie Erweiterung der acht Operationssäle sowie des intensiv-medizinischen Bereichs der Kerckhoff-Klinik unter laufendem Klinikbetrieb in vier Bauabschnitten.
Der Auftraggeber beabsichtigt deshalb die Beauftragung eines Generalplaners für die anstehende Sanierung und Erweiterung des OP- und des intensivmedizinischen Bereichs mit derzeit acht OP-Sälen und 56 Betten in der intensiv-medizinischen Therapie und Überwachung. Die Generalplanerleistungen umfassen alle erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die Objektplanung nach §§ 32 ff. HOAI, die Tragwerksplanung nach §§ 48 ff. HOAI, die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 51 ff. HOAI sowie sämtliche etwa weiter erforderlichen Fachplaner- und/oder Nebenleistungen einschließlich etwaig erforderlicher Besonderer Leistungen sowie Beratungsleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung erforderlich sind, und zwar jeweils für die Leistungsphasen 2-4, 6, 7 sowie die Leistungsphasen 8 und 9. Zu den Aufgaben des Generalplaners gehört insbesondere auch die Vorbereitung und Durchführung der beabsichtigten Generalunternehmervergabe auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-10-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kerckhoff-Klinik GmbH
Postanschrift: Benekestr. 2-8
Postort: Bad Nauheim
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Kerckhoff-Klinik
Telefon: +49 60329962451📞
E-Mail: vergabestelle@kerckhoff-klinik.de📧
Fax: +49 60329963996 📠
Region: Wetteraukreis🏙️
URL: www.kerckhoff-klinik.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanerleistungen für 2 zusätzliche OPs
2015/S 064-113043
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kerckhoff-Klinik GmbH als Auftraggeber hat in 2015 durch ein VOF Verfahren für die Sanierung des gesamten OP Traktes Planungsleistungen vergeben.
Im...”
Kurze Beschreibung
Die Kerckhoff-Klinik GmbH als Auftraggeber hat in 2015 durch ein VOF Verfahren für die Sanierung des gesamten OP Traktes Planungsleistungen vergeben.
Im Zuge dieser Baumaßnahme sollen 2 zusätzliche Operationssäle gebaut bzw. geplant werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 328 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Wetteraukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetteraukreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kerckhoff-Klinik befindet sich seit 2015 in einer umfangreichen baulichen und technischen Sanierung sowie Modernisierung des gesamten OP Traktes.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kerckhoff-Klinik befindet sich seit 2015 in einer umfangreichen baulichen und technischen Sanierung sowie Modernisierung des gesamten OP Traktes.
Die komplexe Baumaßnahme, welche im laufenden Betrieb umgesetzt wird, gliedert sich in verschiedene Bauphasen, mit entsprechenden Interimslösungen.
Durch die Änderung der Gesetzeslage zur Organspende wurde die vorhandene Planung überprüft und Änderungsbedarf festgestellt.
Durch die Planung von 2 zusätzlichen OP Räumen wird dem zukünftigen Bedarf Rechnung getragen.
Im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung muss die Umsetzung sofort erfolgen.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Vergabe der zusätzlichen Architektenleistungen für 2 zusätzliche OPs in Gebäude B an das mit den Planungsleistungen für die Gesamtmaßnahme „Sanierung...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Vergabe der zusätzlichen Architektenleistungen für 2 zusätzliche OPs in Gebäude B an das mit den Planungsleistungen für die Gesamtmaßnahme „Sanierung und Modernisierung des gesamten OP Traktes“ beauftragte Planungsbüro ist als vergaberechtsfreie Auftragsänderung des mit diesem Planungsbüro im Jahre 2015 insoweit abgeschlossenen Planungsvertrages anzusehen. Die fehlende Vergaberechtsrelevanz des entsprechenden Nachtrags ergibt sich aus den Ausnahmetatbeständen der Art. 72 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sowie Art. 72 Abs. 1 lit. c) der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB:
Die Sanierung und Modernisierung stellt eine komplexe Baumaßnahme dar, auch weil sie im laufenden Betrieb mit entsprechenden Interimslösungen umgesetzt wird. Durch die Änderung der Gesetzeslage zur Organspende wurde die vorhandene Planung überprüft und nachträglicher Änderungsbedarf festgestellt, der so nicht vorhersehbar war. Ferner ändert sich auch der Gesamtcharakter des Auftrages nicht, da lediglich zusätzliche, im Vergleich zu den bislang geplanten OPs gleichartige OPs realisiert werden sollen. Durch die Planung und Umsetzung von 2 zusätzlichen OPs wird dem zukünftigen Bedarf Rechnung getragen.
Ein erneutes VgV-Verfahren würde die laufende Baumaßnahme zum Stillstand bringen, was wiederum zu akuten Problemen bei der Patientenversorgung führen würde. Denn zusätzliche OPs mit Raumluftklasse 1 sind zwingend erforderlich, um hochkomplexe Eingriffe unter optimalen Bedingungen für Patienten sicherzustellen. Die Integration in den vorhandenen OP-Trakt dient zusätzlich der Patientensicherheit durch den Rückgriff auf zentrale Notfallstrukturen (Anästhesie und Kardiotechnik).
Weiterhin wäre ein Auftragnehmerwechsel im jetzigen Verfahrensstadium mit erheblichen Mehrkosten verbunden, da ineinander greifende bautechnische Gewerke und Abläufe nicht durchgeführt werden könnten sowie damit verbundene Montagen der medizintechnischen Anlagen und damit Inbetriebnahme der betroffenen OP-Säle nicht gewährleistet sind. Hinzu kommt, dass das jetzige Planungsteam mit den Besonderheiten der konkreten Baumaßnahme bestens vertraut ist und darüber hinaus auch in der Lage ist, die zusätzlichen Planungsleistungen umgehend, mithin ohne erneute Einarbeitungsphase umzusetzen.
Weiterhin ist die für die beiden Ausnahmetatbestände erforderliche zusätzliche Voraussetzung nach Art. 72 Abs. 1 lit. b) Satz 1 sowie Art. 72 Abs. 1 lit. c) iii) der Richtlinie 2014/24EU jeweils i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB erfüllt, wonach der Preis wegen der zusätzlichen Leistungen um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht werden darf. Denn mit den zusätzlichen Planungsleistungen für 2 weitere OPs in Gebäude B wird der ursprüngliche Netto-Gesamtauftragswert um deutlich weniger als 50 Prozent erhöht.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 064-113043
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 2 zusätzliche OP
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: mtp architekten GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Kobelt-Str. 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60529
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69351000📞
E-Mail: mail@mtp-architekten.de📧
Fax: +49 6935100222 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.mtp-architekten.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 328 000 💰
“Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante- Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d Abs. 4 RL 89/665/EWG in...”
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante- Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d Abs. 4 RL 89/665/EWG in der Fassung der RL 2077/66/EG i. V. m. § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Planungsleistungen aufgrund der unter Abschnitt IV. 1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können.
Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Planungsbüro mtp architekten, Wilhelm-Kobelt-Str. 1, 60529 Frankfurt/Main, zu erteilen.
Die (Pflicht)Angaben unter Abschnitt V. dieser Bekanntmachung sind rein fiktiver Natur, da es sich um eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt.
Im Übrigen wird klarstellend daraufhin gewiesen, dass es sich bei den unter Abschnitten II. 1.7) und V.2.4.) dieser Bekanntmachung angegeben Werten lediglich um ca. Angaben handelt.
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Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 209-511639 (2019-10-25)