Vergabe-Nr. 112/2015: Kläranlage Flensburg, Verwertung von Klärschlamm

Technisches Betriebszentrum, Anstalt öffentlichen Rechts (TBZ AöR)

Auf der Kläranlage Flensburg fallen etwa 8 600 t/a ausgefaulter und entwässerter Klärschlamm mit ca. 25 % TR an. Zur Konditionierung wird dieser Klärschlamm mit ca. 400 t/a Brandkalk auf ca. 30 % TR aufgekalkt. In dieser konditionierten Form mit ca. 30 % TR wird der Klärschlamm zur Verwertung übergeben. Containergestellung, -wechsel sowie der Transport sind Leistungen des Verwerters. Derzeit erfolgt eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang:
Entsorgung von 9 000 t/a entwässerten und konditinierten Klärschlamm für maximal 4 Jahre (bis Ende 2019).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technisches Betriebszentrum, Anstalt öffentlichen Rechts (TBZ AöR)
Postanschrift: Schleswiger Str. 76
Postleitzahl: 24941
Postort: Flensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tbz-flensburg.de 🌏
E-Mail: morisse.arne@stadt.flensburg.de 📧
Telefon: +49 461852828 📞
Fax: +49 461851668 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 139-256742
ABl. S-Ausgabe: 139

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf der Kläranlage Flensburg fallen etwa 8 600 t/a ausgefaulter und entwässerter Klärschlamm mit ca. 25 % TR an. Zur Konditionierung wird dieser Klärschlamm mit ca. 400 t/a Brandkalk auf ca. 30 % TR aufgekalkt. In dieser konditionierten Form mit ca. 30 % TR wird der Klärschlamm zur Verwertung übergeben. Containergestellung, -wechsel sowie der Transport sind Leistungen des Verwerters. Derzeit erfolgt eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms.
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Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Verwertungswertrages um 2 weitere Kalenderjahre (2018 und 2019).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 20 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 112/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flensburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen vorzulegen, dass in den letzten 3 Jahren Steuern und Sozialabgaben bezahlt wurden und dass keine schwere Verfehlung wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften oder unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren erfolgte.
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Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb von 6 Kalendertagen ein Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben vergleichbare Erklärungen/Nachweise vorzulegen. Nicht oder verspätet vorgelegte Erklärungen/Nachweise führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zum vorgesehenen Verwertungsweg. Erforderliche Ordnungsbehördliche Genehmigungen für Verwertungsanlagen sind vorzulegen. Nachweise für die Transportkapazität sind vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gelten die Zahlungsbedingungen nach VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften sein, die einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter benannt ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Flensburg, IBAN: DE20 2175 0000 0000 2799 00, BIC: NOLADE21NOS. Verwendungszweck: Kz 0231015199999, PK 113126.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-02 📅
Öffnungsort: Flensburg.
Ort des Eröffnungstermins: Flensburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jochen Schmidt
Name: Stadt Flensburg – Rechtsabteilung/Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 24937
Kontaktperson: Arne Moriße
Telefon: +49 461851214 📞
Fax: +49 461851893 📠
URL für weitere Informationen: http://www.flensburg.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.flensburg.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.flensburg.de 🌏
E-Mail: poststelle@imlandsh.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 112/2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 66
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Telefon: +49 4319882785 📞
Internetadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de 🌏
Fax: +49 4319883358 📠
Wiederkehrender Auftrag
2019.
Quelle: OJS 2015/S 139-256742 (2015-07-17)