Die vorliegende Ausschreibung soll zur Vergabe folgender Leistungen führen: — Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK) inklusive Behälteränderungsdienst — Lieferung von Müllgroßbehältern für die haushaltsnahe Erfassung — Sammlung und Transport von Grünabfall — Sammlung und Transport von Sperrabfall inklusive der Entgegennahme der Zahlungen der Nutzer — Sammlung und Transport von Metallschrott und Elektroaltgeräten — Erfassung von Kleinelektrogeräten mittels eines Depotcontainers — Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1 und Metallschrott — Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 2–5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR — Sammlung und Transport von Schadstoffen aus Haushaltungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Die vorliegende Ausschreibung umfasst folgende jährliche Mengen:— Sammlung und Transport von ca. 650 Mg Restabfall, ca. 1.000 Mg Bioabfall, ca. 550 Mg Altpapier (PPK) sowie die Erbringung von Leistungen des Behälteränderungsdienstes für ca. 3.000 Behälter je Abfallfraktion (Restabfall, Bioabfall, Altpapier)— Lieferung von ca. 9.000 Stück Müllgroßbehältern für die haushaltsnahe Erfassung— Durchführung von 8 Sammelterminen und Transport von ca. 50 Mg Grünabfall— Sammlung und Transport von ca. 200 bis 400 Mg Sperrabfall inklusive der Entgegennahme der Zahlungen der Nutzer— Sammlung und Transport ca. 2,3 Mg Metallschrott und ca. 14 Mg Elektroaltgeräten— Erfassung und Transport von Kleinelektrogeräten mittels eines Depotcontainers— Behandlung und Verwertung von ca. 14 Mg Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1 und ca. 2,3 Mg Metallschrott— Durchführung von 4 Sammelterminen für die mobile Schadstoffsammlung— Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 2, 3, 5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst folgende jährliche Mengen:— Sammlung und Transport von ca. 650 Mg Restabfall, ca. 1.000 Mg Bioabfall, ca. 550 Mg Altpapier (PPK) sowie die Erbringung von Leistungen des Behälteränderungsdienstes für ca. 3.000 Behälter je Abfallfraktion (Restabfall, Bioabfall, Altpapier)— Lieferung von ca. 9.000 Stück Müllgroßbehältern für die haushaltsnahe Erfassung— Durchführung von 8 Sammelterminen und Transport von ca. 50 Mg Grünabfall— Sammlung und Transport von ca. 200 bis 400 Mg Sperrabfall inklusive der Entgegennahme der Zahlungen der Nutzer— Sammlung und Transport ca. 2,3 Mg Metallschrott und ca. 14 Mg Elektroaltgeräten— Erfassung und Transport von Kleinelektrogeräten mittels eines Depotcontainers— Behandlung und Verwertung von ca. 14 Mg Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1 und ca. 2,3 Mg Metallschrott— Durchführung von 4 Sammelterminen für die mobile Schadstoffsammlung— Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 2, 3, 5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Postanschrift: Schultheißstr. 2
Postleitzahl: 59889
Postort: Eslohe
Kontakt
Internetadresse: http://www.eslohe.de🌏
E-Mail: post@eslohe.de📧
Telefon: +49 2973800340📞
Fax: +49 2973800101 📠
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Vergabe folgender Leistungen führen:
— Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK) inklusive Behälteränderungsdienst
— Lieferung von Müllgroßbehältern für die haushaltsnahe Erfassung
— Sammlung und Transport von Grünabfall
— Sammlung und Transport von Sperrabfall inklusive der Entgegennahme der Zahlungen der Nutzer
— Sammlung und Transport von Metallschrott und Elektroaltgeräten
— Erfassung von Kleinelektrogeräten mittels eines Depotcontainers
— Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1 und Metallschrott
— Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 2–5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR
— Sammlung und Transport von Schadstoffen aus Haushaltungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
— Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK) inklusive Behälteränderungsdienst— Lieferung von Müllgroßbehältern für die haushaltsnahe Erfassung.
— Lieferung von Müllgroßbehältern für die haushaltsnahe Erfassung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung: — Sammlung und Transport von Grünabfall.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
— Sammlung und Transport von Sperrabfall inklusive Entgegennahme der Zahlungen der…
… Nutzer,— Sammlung und Transport von Metallschrott und Elektroaltgeräten— Erfassung von Kleinelektrogeräten mittels eines Depotcontainers— Behandlung und Verwertung von Altelektrogeräten der Sammelgruppe 1 und Metallschrott— Bereitstellen einer Übergabestelle im Sinne der Abholkoordination des EAR für Altelektrogeräte der Sammelgruppen 2–5— Sammlung und Transport von Schadstoffen aus Haushaltungen.
… Nutzer,
— Behandlung und Verwertung von Altelektrogeräten der Sammelgruppe 1 und Metallschrott
— Bereitstellen einer Übergabestelle im Sinne der Abholkoordination des EAR für Altelektrogeräte der Sammelgruppen 2–5
Menge oder Umfang:
Die vorliegende Ausschreibung umfasst folgende jährliche Mengen:
— Sammlung und Transport von ca. 650 Mg Restabfall, ca. 1.000 Mg Bioabfall, ca. 550 Mg Altpapier (PPK) sowie die Erbringung von Leistungen des Behälteränderungsdienstes für ca. 3.000 Behälter je Abfallfraktion (Restabfall, Bioabfall, Altpapier)
— Lieferung von ca. 9.000 Stück Müllgroßbehältern für die haushaltsnahe Erfassung
— Durchführung von 8 Sammelterminen und Transport von ca. 50 Mg Grünabfall
— Sammlung und Transport von ca. 200 bis 400 Mg Sperrabfall inklusive der Entgegennahme der Zahlungen der Nutzer
— Sammlung und Transport ca. 2,3 Mg Metallschrott und ca. 14 Mg Elektroaltgeräten
— Erfassung und Transport von Kleinelektrogeräten mittels eines Depotcontainers
— Behandlung und Verwertung von ca. 14 Mg Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1 und ca. 2,3 Mg Metallschrott
— Durchführung von 4 Sammelterminen für die mobile Schadstoffsammlung
— Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 2, 3, 5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR.
Beschreibung der Optionen:
Alle Lose: Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um zwei Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2019 ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Eslohe (Sauerland).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nur Los 3: Vorlage über die gültige Zertifizierung der vorgesehenen Erstbehandlungsanlage gemäß § 11 ElektroG (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Fachkunde und der technischen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
» Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
» Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Referenzliste, der je Los bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Referenzliste, der je Los bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Für alle Lose: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes mit Angaben zu den Fahrzeugen (Anzahl und Typ) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
- Nur für Los 1: Winterkonzept: Darstellung der organisatorischen Konzeption und Fahrzeugtechnik, mit der sichergestellt wird, dass die Abfallsammlung im gesamten Gemeindegebiet im Winter, insbesondere bei widrigen Wetterbedingungen durchgeführt werden kann (z. B. Ausrüstung, Reservefahrzeuge und -personal, Nachfahrten, Tourenplanung im Winter, etc.) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
- Nur für Los 1: Winterkonzept: Darstellung der organisatorischen Konzeption und Fahrzeugtechnik, mit der sichergestellt wird, dass die Abfallsammlung im gesamten Gemeindegebiet im Winter, insbesondere bei widrigen Wetterbedingungen durchgeführt werden kann (z. B. Ausrüstung, Reservefahrzeuge und -personal, Nachfahrten, Tourenplanung im Winter, etc.) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
- Nur für Los 3: Benennung des Standortes der Erstbehandlungsanlage im Sinne von § 11 Abs. 3 ElektroG für die Behandlung bzw. Sortierung der übernommenen Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 1 (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge). Sofern die Erstbehandlungsanlage nicht im Besitz des Bieters ist (z. B. Anlage eines verbundenen Unternehmens), ist diese als Unterauftragnehmer auf Anlage D zu benennen. Es wird auf Ziffer 3.1.4 hinsichtlich der Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer hingewiesen. Die benannte Erstbehandlungsanlage ist im Auftragsfall zwingend für die gesamte Menge der erfassten Altelektrogeräte der Sammelgruppe 1 zu verwenden. (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
- Nur für Los 3: Benennung des Standortes der Erstbehandlungsanlage im Sinne von § 11 Abs. 3 ElektroG für die Behandlung bzw. Sortierung der übernommenen Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 1 (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge). Sofern die Erstbehandlungsanlage nicht im Besitz des Bieters ist (z. B. Anlage eines verbundenen Unternehmens), ist diese als Unterauftragnehmer auf Anlage D zu benennen. Es wird auf Ziffer 3.1.4 hinsichtlich der Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer hingewiesen. Die benannte Erstbehandlungsanlage ist im Auftragsfall zwingend für die gesamte Menge der erfassten Altelektrogeräte der Sammelgruppe 1 zu verwenden. (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
- Nur für Los 3: Benennung der Übergabestelle im Rahmen der Abholkoordination des EAR. Die benannte Übergabestelle ist im Auftragsfall zwingend zu verwenden. (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es wird keine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß § 16 EG Abs. 6 VOL/A in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Erklärung der Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW):
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation der Angebote. Der Bieter hat mit seinem Angebot die Einhaltung der Vorgaben des TVgG-NRW zu erklären.
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation der Angebote. Der Bieter hat mit seinem Angebot die Einhaltung der Vorgaben des TVgG-NRW zu erklären.
Die als Anlage H bis J zu den Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen sind dem Angebot beizufügen.
Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben und wird dieser der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. § 13 Absatz 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW ist für die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass das jeweilige Mitglied den Verstoß kannte oder unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns kennen musste.
Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben und wird dieser der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. § 13 Absatz 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW ist für die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass das jeweilige Mitglied den Verstoß kannte oder unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns kennen musste.
Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern oder Verleihern von Arbeitskräften sind von diesen auch die als Anlage H bis J den Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot einzureichen.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Los 1: Die Durchführung der Abfallsammlung, die Herstellung und Erstverteilung von Müllgroßbehältern sowie die Durchführung des Behälteränderungsdienstes sind zu benennende Unterauftragnehmerleistungen. Der Transport von Müllgroßbehältern per Spedition ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
Los 1: Die Durchführung der Abfallsammlung, die Herstellung und Erstverteilung von Müllgroßbehältern sowie die Durchführung des Behälteränderungsdienstes sind zu benennende Unterauftragnehmerleistungen. Der Transport von Müllgroßbehältern per Spedition ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
Los 2: Die Durchführung der Abfallsammlung und der Transport von Grünabfall sind zu benennende Unterauftragnehmerleistungen. Die Herstellung und/oder Vermietung von dazu verwendetem Equipment ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
Los 3: Folgende Leistungen sind zu benennende Unterauftragnehmerleistungen:
— die Durchführung der Abfallsammlung,
— die Erstbehandlung von Metallschrott und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 1,
— die Bereitstellung der Übergabestelle im Rahmen der Abholkoordination des EAR
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Behältermuster:
Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer innerhalb von 7 Kalendertagen Behältermuster an folgende Adresse des Auftraggebers auf eigene Kosten zu liefern:
Bauhof der Gemeinde Eslohe
Bremke
Im Wennetal 8
59889 Eslohe
Die Behältermuster umfassen je einen Behälter mit 80 l, 120 l und 240 l Fassungsvermögen. Die Behältermuster müssen die technischen Anforderungen aus Ziffer 6.3.4.3 erfüllen.
Liefert der Bieter angeforderte Behältermuster nicht oder nicht fristgemäß, wird das Angebot für das Los 1 zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zu überweisen auf das Konto der Gemeindekasse Eslohe:
Stichwort "Ausschreibung Abfallentsorgung". Der Versand der Unterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-11 📅
Öffnungsort: Eslohe.
Ort des Eröffnungstermins: Eslohe.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: FB I Finanzen
Herrn Christian Hermesmann
Name: Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Kontaktperson: FB I Zentrale Dienste/Finanzen, Raum-Nr. 26
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist unzulässig,
— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 062-108993 (2015-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber entschied nach Angebotsöffnung, das Verfahren für das Los 3 gem. § 20 EG VOL/A Abs. 1 lit. c) mangels eines wirtschaftlichen Ergebnisses aufzuheben und auf die Vergabe des Loses 3 zu verzichten.
Die für das Los 3 vorgelegten Angebote liegen in der Gesamtbetrachtung deutlich und unerwartet über der vom Auftraggeber vor dem Verfahren aufgestellten Kostenschätzung auf der Basis der aktuellen Preise. Auch eine zweite, nachträglich aufgestellte Kostenschätzung auf der Basis aktualisierter Marktdaten kommt für einzelne Leistungspositionen zu deutlich niedrigeren Preisen.
Vor diesem Hintergrund sieht sich der Auftraggeber nicht in der Lage, das Los 3 im Einklang mit dem Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung zu vergeben. Er beabsichtigt daher, die Konzeption der im Los 3 zusammengefassten Leistungen zu überprüfen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut auszuschreiben. Sofern es zu einer erneuten Ausschreibung der Leistungen kommt, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Bekanntmachung hierüber informieren.
Der Auftraggeber entschied nach Angebotsöffnung, das Verfahren für das Los 3 gem. § 20 EG VOL/A Abs. 1 lit. c) mangels eines wirtschaftlichen Ergebnisses aufzuheben und auf die Vergabe des Loses 3 zu verzichten.
Die für das Los 3 vorgelegten Angebote liegen in der Gesamtbetrachtung deutlich und unerwartet über der vom Auftraggeber vor dem Verfahren aufgestellten Kostenschätzung auf der Basis der aktuellen Preise. Auch eine zweite, nachträglich aufgestellte Kostenschätzung auf der Basis aktualisierter Marktdaten kommt für einzelne Leistungspositionen zu deutlich niedrigeren Preisen.
Vor diesem Hintergrund sieht sich der Auftraggeber nicht in der Lage, das Los 3 im Einklang mit dem Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung zu vergeben. Er beabsichtigt daher, die Konzeption der im Los 3 zusammengefassten Leistungen zu überprüfen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut auszuschreiben. Sofern es zu einer erneuten Ausschreibung der Leistungen kommt, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Bekanntmachung hierüber informieren.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-03 📅
Name: REMONDIS Olpe GmbH
Postanschrift: Raiffeisenstraße 39
Postort: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind.