Verkehrsvertrag zur Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ab Fahrplanwechsel im Dezember 2017 auf folgenden Linien im Gebiet des ZVMS: — Chemnitz Hbf – Annaberg-Buchholz Süd – Cranzahl (heutige Bezeichnung: „RB 80“) — Chemnitz Hbf – Olbernhau – Olbernhau-Grünthal (heutige Bezeichnung: „RB 81“) — Zwickau Hbf – Schwarzenberg – Johanngeorgenstadt (heutige Bezeichnung: „RB 95“). Für die einzelnen Linien werden nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Optionen vorgesehen. Die Optionen betreffen sowohl den Umfang der für das Dieselnetz Erzgebirge insgesamt zu vergebenden Verkehrsleistungen als auch die Laufzeit des Verkehrsvertrags in Bezug auf die einzelnen Linien. Die Verkehrsleistungen umfassen in Abhängigkeit der einzelnen Optionen zwischen ca. 500.000 Zug-km/Jahr und ca. 2 Mio. Zug-km/Jahr. Die Laufzeit beträgt in Abhängigkeit der einzelnen Optionen bis zu 7 Jahre (bis Fahrplanwechsel im Dezember 2024). Weitere Hinweise zum Leistungsumfang siehe Abschnitt VI.3). Einzelheiten zur Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den geeigneten Bietern übersandt werden.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2016-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-18.
1. Zu Abschnitt II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die vorliegend zu vergebenden Leistungen umfassen nicht die in der Vorinformation vom 23.07.2014 genannten optionalen Leistungen auf der Linie Freiberg – Holzhau (heutige Bezeichnung: „RB 83“). Die Leistungen auf der Linie Freiberg – Holzhau werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben.
2. Zu Abschnitt III.1.3) Bietergemeinschaften: Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
3. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Form einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, die auf den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung beruht. Im Hinblick auf die Entscheidungen der VK Sachsen (Beschluss vom 27.05.2013, Az. 1/SVK/029-12 sowie vom 08.08.2013, Az. 1/SVK/025-13) sowie der VK Münster (Beschluss vom 25.02.2015, Az. VK 23/14) wird der Auftraggeber entsprechend § 1 EG Abs. 3 VOL/A i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV die Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3, 7 VOL/A, die Regelungen in §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB anwenden. Die Bezeichnung des Verfahrens als „Verhandlungsverfahren“ in Abschnitt IV.1.1.) erfolgte nur deswegen, weil im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1370/2007“ oder sonstige Konkretisierungen nicht möglich sind.
4. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung in 2 Stufen durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bieter. Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen und die hierzu von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise und Erklärungen. In der 2. Stufe erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. Hierzu werden den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern die Vergabeunterlagen übersandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden. Weitere Hinweise zu Struktur des Vergabeverfahrens und Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe Dieselnetz Erzgebirge (DNE) – nicht öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
6. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen zu berufen, muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß Formblatt; bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern) des anderen Unternehmens nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Abschnitt III.2.2) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Die unter Abschnitt III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sind für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt), die im Falle einer Bewerbergemeinschaft nach Abschnitt III.1.3) geforderte Erklärung der Bewerbergemeinschaft und sonstige vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
8. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
9. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen.
10. Die Zuschlagserteilung in diesem Verfahren steht unter dem Vorbehalt, dass der ZVMS nach Abschluss der aktuell laufenden Revision der Regionalisierungsmittel Zuweisungen in einer Höhe erhält, dass unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des ZVMS auch die mit diesem Verfahren ausgeschriebenen SPNV-Leistungen auf den in Abschnitt II.1.5) genannten Linien des Dieselnetzes Erzgebirge beauftragt werden können. Schadenersatzansprüche des Bewerbers/Bieters / der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, wenn der ZVMS das Vergabeverfahren aufgrund Ausbleibens oder einer nicht ausreichenden Höhe der Zuweisungen aufhebt.
11. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen werden gebeten, bei Anforderung der für den Teilnahmeantrag einzureichenden Formblätter bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zugleich einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu benennen, welcher für die Kommunikation mit der Kontaktstelle zuständig ist.
12. Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten oder Fehler, so sind diese unverzüglich nach Erkennen und vor Abgabe des Teilnahmeantrags der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder per E-Mail / Telefax mitzuteilen. Entsprechendes gilt für etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung. Schriftliche Fragen oder Fragen per E-Mail / Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens sechs Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Sofern Anfragen und die diesbezüglichen Antworten des Auftraggebers wettbewerbsrelevant sind, werden diese – soweit erforderlich anonymisiert – in einem „Bewerberfragenkatalog“ zusammengefasst, welcher bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
1. Zu Abschnitt II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die vorliegend zu vergebenden Leistungen umfassen nicht die in der Vorinformation vom 23.07.2014 genannten optionalen Leistungen auf der Linie Freiberg – Holzhau (heutige Bezeichnung: „RB 83“). Die Leistungen auf der Linie Freiberg – Holzhau werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben.
2. Zu Abschnitt III.1.3) Bietergemeinschaften: Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
3. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Form einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, die auf den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung beruht. Im Hinblick auf die Entscheidungen der VK Sachsen (Beschluss vom 27.05.2013, Az. 1/SVK/029-12 sowie vom 08.08.2013, Az. 1/SVK/025-13) sowie der VK Münster (Beschluss vom 25.02.2015, Az. VK 23/14) wird der Auftraggeber entsprechend § 1 EG Abs. 3 VOL/A i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV die Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3, 7 VOL/A, die Regelungen in §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB anwenden. Die Bezeichnung des Verfahrens als „Verhandlungsverfahren“ in Abschnitt IV.1.1.) erfolgte nur deswegen, weil im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1370/2007“ oder sonstige Konkretisierungen nicht möglich sind.
4. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung in 2 Stufen durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bieter. Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen und die hierzu von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise und Erklärungen. In der 2. Stufe erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. Hierzu werden den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern die Vergabeunterlagen übersandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden. Weitere Hinweise zu Struktur des Vergabeverfahrens und Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe Dieselnetz Erzgebirge (DNE) – nicht öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
6. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen zu berufen, muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß Formblatt; bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern) des anderen Unternehmens nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Abschnitt III.2.2) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Die unter Abschnitt III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sind für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt), die im Falle einer Bewerbergemeinschaft nach Abschnitt III.1.3) geforderte Erklärung der Bewerbergemeinschaft und sonstige vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
8. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
9. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen.
10. Die Zuschlagserteilung in diesem Verfahren steht unter dem Vorbehalt, dass der ZVMS nach Abschluss der aktuell laufenden Revision der Regionalisierungsmittel Zuweisungen in einer Höhe erhält, dass unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des ZVMS auch die mit diesem Verfahren ausgeschriebenen SPNV-Leistungen auf den in Abschnitt II.1.5) genannten Linien des Dieselnetzes Erzgebirge beauftragt werden können. Schadenersatzansprüche des Bewerbers/Bieters / der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, wenn der ZVMS das Vergabeverfahren aufgrund Ausbleibens oder einer nicht ausreichenden Höhe der Zuweisungen aufhebt.
11. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen werden gebeten, bei Anforderung der für den Teilnahmeantrag einzureichenden Formblätter bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zugleich einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu benennen, welcher für die Kommunikation mit der Kontaktstelle zuständig ist.
12. Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten oder Fehler, so sind diese unverzüglich nach Erkennen und vor Abgabe des Teilnahmeantrags der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder per E-Mail / Telefax mitzuteilen. Entsprechendes gilt für etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung. Schriftliche Fragen oder Fragen per E-Mail / Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens sechs Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Sofern Anfragen und die diesbezüglichen Antworten des Auftraggebers wettbewerbsrelevant sind, werden diese – soweit erforderlich anonymisiert – in einem „Bewerberfragenkatalog“ zusammengefasst, welcher bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsvertrag zur Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ab Fahrplanwechsel im Dezember 2017 auf folgenden Linien im Gebiet des ZVMS:
Für die einzelnen Linien werden nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Optionen vorgesehen. Die Optionen betreffen sowohl den Umfang der für das Dieselnetz Erzgebirge insgesamt zu vergebenden Verkehrsleistungen als auch die Laufzeit des Verkehrsvertrags in Bezug auf die einzelnen Linien. Die Verkehrsleistungen umfassen in Abhängigkeit der einzelnen Optionen zwischen ca. 500.000 Zug-km/Jahr und ca. 2 Mio. Zug-km/Jahr. Die Laufzeit beträgt in Abhängigkeit der einzelnen Optionen bis zu 7 Jahre (bis Fahrplanwechsel im Dezember 2024).
Für die einzelnen Linien werden nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Optionen vorgesehen. Die Optionen betreffen sowohl den Umfang der für das Dieselnetz Erzgebirge insgesamt zu vergebenden Verkehrsleistungen als auch die Laufzeit des Verkehrsvertrags in Bezug auf die einzelnen Linien. Die Verkehrsleistungen umfassen in Abhängigkeit der einzelnen Optionen zwischen ca. 500.000 Zug-km/Jahr und ca. 2 Mio. Zug-km/Jahr. Die Laufzeit beträgt in Abhängigkeit der einzelnen Optionen bis zu 7 Jahre (bis Fahrplanwechsel im Dezember 2024).
Weitere Hinweise zum Leistungsumfang siehe Abschnitt VI.3).
Einzelheiten zur Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den geeigneten Bietern ĂĽbersandt werden.
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt II.1.5) der Bekanntmachung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den geeigneten Bietern ĂĽbersandt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist zwingend folgende Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben:
1.1. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens und keine wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt, dass die Zuverlässigkeit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in Frage stellt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 EBZugV (Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung));
1.1. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens und keine wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt, dass die Zuverlässigkeit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in Frage stellt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 EBZugV (Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung));
1.2. dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.3. dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- oder Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.4. dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des AEG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.5. dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten oder gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.5. dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten oder gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.6. dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen Umwelt schützende Vorschriften vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.7. dass die Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister vorliegt (nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ansässig ist);
1.8. dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilt.
Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen.
Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag / der Frist zur Angebotsabgabe oder auf sonstige Aufforderung des Auftraggebers nicht vorgelegt wurden, nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist zwingend folgende Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben:
— dass nicht über das Vermögen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— dass sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft nicht in Liquidation befindet;
— dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Eisenbahnbetriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügt (§ 2 Abs. 1 EBZugV).
Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen.
Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag / der Frist zur Angebotsabgabe oder auf sonstige Aufforderung des Auftraggebers nicht vorgelegt wurden, nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden in Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die folgenden in Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde, insbesondere im Sinne von § 3 EBZugV verfügt.
1. Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde, insbesondere im Sinne von § 3 EBZugV verfügt.
2. Nachweis, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft seit dem Fahrplanjahr 2010/2011 (seit Fahrplanwechsel am 12.12.2010) bis zum Ablauf des Fahrplanjahres 2014/2015 (bis Fahrplanwechsel am 13.12.2015) Leistungen im Eisenbahnpersonenverkehr in der Europäischen Union und der Schweiz erbracht hat. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung zu Referenzen gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Referenz (z. B. Name des Vergabenetzes); Leistungsvolumen (in Zugkilometer); Leistungszeit; Leistungsort ((Bundes-)Land, wesentliche Linienendpunkte); Auftraggeber (Name, Anschrift).
2. Nachweis, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft seit dem Fahrplanjahr 2010/2011 (seit Fahrplanwechsel am 12.12.2010) bis zum Ablauf des Fahrplanjahres 2014/2015 (bis Fahrplanwechsel am 13.12.2015) Leistungen im Eisenbahnpersonenverkehr in der Europäischen Union und der Schweiz erbracht hat. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung zu Referenzen gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Referenz (z. B. Name des Vergabenetzes); Leistungsvolumen (in Zugkilometer); Leistungszeit; Leistungsort ((Bundes-)Land, wesentliche Linienendpunkte); Auftraggeber (Name, Anschrift).
3. Nachweis der Genehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen nach § 6 AEG (Vorlage einer einfachen Kopie der Genehmigung ausreichend).
4. Die unter 1. und 2. genannten Erklärungen haben zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
5. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag / der Frist zur Angebotsabgabe oder auf sonstige Aufforderung des Auftraggebers nicht vorgelegt wurden, nachzufordern.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 2.: insgesamt 1,2 Mio. Zugkilometer erbrachte Leistungen im Eisenbahnpersonenverkehr in der Europäischen Union und der Schweiz. Berücksichtigt werden Leistungen, die seit dem Fahrplanjahr 2010/2011 (seit Fahrplanwechsel am 12.12.2010) bis zum Ablauf des Fahrplanjahres 2014/2015 (bis Fahrplanwechsel am 13.12.2015) erbracht wurden.
Zu Ziffer 2.: insgesamt 1,2 Mio. Zugkilometer erbrachte Leistungen im Eisenbahnpersonenverkehr in der Europäischen Union und der Schweiz. Berücksichtigt werden Leistungen, die seit dem Fahrplanjahr 2010/2011 (seit Fahrplanwechsel am 12.12.2010) bis zum Ablauf des Fahrplanjahres 2014/2015 (bis Fahrplanwechsel am 13.12.2015) erbracht wurden.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Die vorgenannte Erklärung der Bewerbergemeinschaft muss auf einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt erfolgen und von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Weitere Hinweise siehe Abschnitt VI.3).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Die vorgenannte Erklärung der Bewerbergemeinschaft muss auf einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt erfolgen und von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Weitere Hinweise siehe Abschnitt VI.3).
Die AusfĂĽhrung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Friedbert Straube
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-12-10 đź“…
Datum des Endes: 2024-12-14 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-23 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 139-249639
Zusätzliche Informationen
1. Zu Abschnitt II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die vorliegend zu vergebenden Leistungen umfassen nicht die in der Vorinformation vom 23.07.2014 genannten optionalen Leistungen auf der Linie Freiberg – Holzhau (heutige Bezeichnung: „RB 83“). Die Leistungen auf der Linie Freiberg – Holzhau werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben.
1. Zu Abschnitt II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die vorliegend zu vergebenden Leistungen umfassen nicht die in der Vorinformation vom 23.07.2014 genannten optionalen Leistungen auf der Linie Freiberg – Holzhau (heutige Bezeichnung: „RB 83“). Die Leistungen auf der Linie Freiberg – Holzhau werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben.
2. Zu Abschnitt III.1.3) Bietergemeinschaften: Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
2. Zu Abschnitt III.1.3) Bietergemeinschaften: Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
3. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Form einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, die auf den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung beruht. Im Hinblick auf die Entscheidungen der VK Sachsen (Beschluss vom 27.05.2013, Az. 1/SVK/029-12 sowie vom 08.08.2013, Az. 1/SVK/025-13) sowie der VK Münster (Beschluss vom 25.02.2015, Az. VK 23/14) wird der Auftraggeber entsprechend § 1 EG Abs. 3 VOL/A i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV die Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3, 7 VOL/A, die Regelungen in §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB anwenden. Die Bezeichnung des Verfahrens als „Verhandlungsverfahren“ in Abschnitt IV.1.1.) erfolgte nur deswegen, weil im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1370/2007“ oder sonstige Konkretisierungen nicht möglich sind.
3. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Form einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, die auf den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung beruht. Im Hinblick auf die Entscheidungen der VK Sachsen (Beschluss vom 27.05.2013, Az. 1/SVK/029-12 sowie vom 08.08.2013, Az. 1/SVK/025-13) sowie der VK Münster (Beschluss vom 25.02.2015, Az. VK 23/14) wird der Auftraggeber entsprechend § 1 EG Abs. 3 VOL/A i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV die Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3, 7 VOL/A, die Regelungen in §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB anwenden. Die Bezeichnung des Verfahrens als „Verhandlungsverfahren“ in Abschnitt IV.1.1.) erfolgte nur deswegen, weil im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1370/2007“ oder sonstige Konkretisierungen nicht möglich sind.
4. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung in 2 Stufen durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bieter. Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen und die hierzu von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise und Erklärungen. In der 2. Stufe erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. Hierzu werden den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern die Vergabeunterlagen übersandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden. Weitere Hinweise zu Struktur des Vergabeverfahrens und Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung in 2 Stufen durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bieter. Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen und die hierzu von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise und Erklärungen. In der 2. Stufe erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. Hierzu werden den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern die Vergabeunterlagen übersandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden. Weitere Hinweise zu Struktur des Vergabeverfahrens und Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe Dieselnetz Erzgebirge (DNE) – nicht öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
5. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe Dieselnetz Erzgebirge (DNE) – nicht öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
6. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen zu berufen, muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß Formblatt; bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern) des anderen Unternehmens nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Abschnitt III.2.2) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Die unter Abschnitt III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sind für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
6. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen zu berufen, muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß Formblatt; bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern) des anderen Unternehmens nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Abschnitt III.2.2) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Die unter Abschnitt III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sind für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt), die im Falle einer Bewerbergemeinschaft nach Abschnitt III.1.3) geforderte Erklärung der Bewerbergemeinschaft und sonstige vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
7. Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt), die im Falle einer Bewerbergemeinschaft nach Abschnitt III.1.3) geforderte Erklärung der Bewerbergemeinschaft und sonstige vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
8. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
8. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
9. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen.
10. Die Zuschlagserteilung in diesem Verfahren steht unter dem Vorbehalt, dass der ZVMS nach Abschluss der aktuell laufenden Revision der Regionalisierungsmittel Zuweisungen in einer Höhe erhält, dass unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des ZVMS auch die mit diesem Verfahren ausgeschriebenen SPNV-Leistungen auf den in Abschnitt II.1.5) genannten Linien des Dieselnetzes Erzgebirge beauftragt werden können. Schadenersatzansprüche des Bewerbers/Bieters / der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, wenn der ZVMS das Vergabeverfahren aufgrund Ausbleibens oder einer nicht ausreichenden Höhe der Zuweisungen aufhebt.
10. Die Zuschlagserteilung in diesem Verfahren steht unter dem Vorbehalt, dass der ZVMS nach Abschluss der aktuell laufenden Revision der Regionalisierungsmittel Zuweisungen in einer Höhe erhält, dass unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des ZVMS auch die mit diesem Verfahren ausgeschriebenen SPNV-Leistungen auf den in Abschnitt II.1.5) genannten Linien des Dieselnetzes Erzgebirge beauftragt werden können. Schadenersatzansprüche des Bewerbers/Bieters / der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, wenn der ZVMS das Vergabeverfahren aufgrund Ausbleibens oder einer nicht ausreichenden Höhe der Zuweisungen aufhebt.
11. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen werden gebeten, bei Anforderung der für den Teilnahmeantrag einzureichenden Formblätter bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zugleich einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu benennen, welcher für die Kommunikation mit der Kontaktstelle zuständig ist.
11. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen werden gebeten, bei Anforderung der für den Teilnahmeantrag einzureichenden Formblätter bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zugleich einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu benennen, welcher für die Kommunikation mit der Kontaktstelle zuständig ist.
12. Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten oder Fehler, so sind diese unverzüglich nach Erkennen und vor Abgabe des Teilnahmeantrags der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder per E-Mail / Telefax mitzuteilen. Entsprechendes gilt für etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung. Schriftliche Fragen oder Fragen per E-Mail / Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens sechs Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Sofern Anfragen und die diesbezüglichen Antworten des Auftraggebers wettbewerbsrelevant sind, werden diese – soweit erforderlich anonymisiert – in einem „Bewerberfragenkatalog“ zusammengefasst, welcher bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
12. Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten oder Fehler, so sind diese unverzüglich nach Erkennen und vor Abgabe des Teilnahmeantrags der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder per E-Mail / Telefax mitzuteilen. Entsprechendes gilt für etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung. Schriftliche Fragen oder Fragen per E-Mail / Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens sechs Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Sofern Anfragen und die diesbezüglichen Antworten des Auftraggebers wettbewerbsrelevant sind, werden diese – soweit erforderlich anonymisiert – in einem „Bewerberfragenkatalog“ zusammengefasst, welcher bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2015/S 248-452367 (2015-12-18)
Ergänzende Angaben (2016-04-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben