Vergabe von Apothekenleistungen

Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH

Auftraggeber ist die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH, ein modernes medizinisches Leistungszentrum mit dem Status eines Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit überregionaler Bedeutung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zur Versorgung der Patienten stehen 9 klinische Fachabteilungen mit 418 Betten bereit. Jährlich werden rund 20 000 stationäre und 30 000 ambulante Patienten behandelt. Weiterhin gehören zum Gesundheitszentrum 2 Tageskliniken mit 30 Plätzen, ein Seniorenpflegeheim sowie ein Medizinisches Versorgungszentrum.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe der Apothekenleistungen ist ausschließlich die Versorgung der stationären Bereiche (außer Seniorenpflegeheim) und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln einschließlich anwendungsfertiger Zytostatikazubereitungen und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze, vor allem § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Apotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Apotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll mit der Apotheke ein Krankenhausversorgungsvertrag gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden. Der Krankenhausversorgungsvertrag ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 4 EG VOL/A. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate beginnend ab dem 1.1.2016 bei einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Lieferung der Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte soll nach Bedarf erfolgen, in der Regel fünfmal wöchentlich, d. h. einmal täglich, spätestens am gleichen Tag nachmittags bei Onlinebestellung bis 10:00 Uhr und Bestelleingang in der Apotheke. Sonderanforderungen sollen bis 11:00 Uhr bei der Apotheke bestellt werden. Hier gilt ebenfalls die Lieferung bis am gleichen Tag nachmittags. Die Bestellung der anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen bei der Apotheke erfolgt per Fax mit einem vom Arzt erstellten Formular. Ist das Fax bis spätestens 13:00 Uhr abgeschickt worden, hat die Lieferung durch die Apotheke am Nachmittag desselben Tages zu erfolgen. Wird das Fax nach 13:00 Uhr abgeschickt, erfolgt die Lieferung am nächst folgenden Tag.
Als Vergütungsmodell für die externe Apotheke ist im Krankenhausversorgungsvertrag vorgegeben:
— Belieferung des Auftraggebers mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zum Apothekenrechnungspreis. Mit Apothekenrechnungspreis ist der Preis gemeint, zu dem die Apotheke die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst bei ihrem Lieferanten bezieht;
— Vergütung aller von der krankenhausversorgenden Apotheke nach dem Krankenhausversorgungsvertrag weiter geschuldeten Dienstleitungen mit Ausnahme der Sonderleistungen durch eine monatliche Bettpauschale (Euro pro Krankenhausbett) ausgehend von einer Lieferung nach Bedarf, in der Regel fünfmal wöchentlich, d. h. einmal täglich;
— Vergütung für Sonderleistungen. Dies sind Sonderfahrten außerhalb des regelmäßigen Lieferungsturnus je Fahrt (durchschnittlich 10 pro Jahr), die Herstellung von anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen je Zubereitung (durchschnittlich 95 pro Jahr), Prüfung medizinischer Druckluft nach dem Europäischen Arzneibuch je Prüfung (durchschnittlich eine pro Jahr) und die Lieferung Betäubungsmittelbücher nach § 13 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) je Buch (durchschnittlich 30 pro Jahr).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-23.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-23 Auftragsbekanntmachung