Vergabe von Apothekenleistungen

Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH

Auftraggeber ist die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH, ein modernes medizinisches Leistungszentrum mit dem Status eines Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit überregionaler Bedeutung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zur Versorgung der Patienten stehen 9 klinische Fachabteilungen mit 418 Betten bereit. Jährlich werden rund 20 000 stationäre und 30 000 ambulante Patienten behandelt. Weiterhin gehören zum Gesundheitszentrum 2 Tageskliniken mit 30 Plätzen, ein Seniorenpflegeheim sowie ein Medizinisches Versorgungszentrum.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe der Apothekenleistungen ist ausschließlich die Versorgung der stationären Bereiche (außer Seniorenpflegeheim) und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln einschließlich anwendungsfertiger Zytostatikazubereitungen und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze, vor allem § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Apotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Apotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll mit der Apotheke ein Krankenhausversorgungsvertrag gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden. Der Krankenhausversorgungsvertrag ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 4 EG VOL/A. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate beginnend ab dem 1.1.2016 bei einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Lieferung der Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte soll nach Bedarf erfolgen, in der Regel fünfmal wöchentlich, d. h. einmal täglich, spätestens am gleichen Tag nachmittags bei Onlinebestellung bis 10:00 Uhr und Bestelleingang in der Apotheke. Sonderanforderungen sollen bis 11:00 Uhr bei der Apotheke bestellt werden. Hier gilt ebenfalls die Lieferung bis am gleichen Tag nachmittags. Die Bestellung der anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen bei der Apotheke erfolgt per Fax mit einem vom Arzt erstellten Formular. Ist das Fax bis spätestens 13:00 Uhr abgeschickt worden, hat die Lieferung durch die Apotheke am Nachmittag desselben Tages zu erfolgen. Wird das Fax nach 13:00 Uhr abgeschickt, erfolgt die Lieferung am nächst folgenden Tag.
Als Vergütungsmodell für die externe Apotheke ist im Krankenhausversorgungsvertrag vorgegeben:
— Belieferung des Auftraggebers mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zum Apothekenrechnungspreis. Mit Apothekenrechnungspreis ist der Preis gemeint, zu dem die Apotheke die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst bei ihrem Lieferanten bezieht;
— Vergütung aller von der krankenhausversorgenden Apotheke nach dem Krankenhausversorgungsvertrag weiter geschuldeten Dienstleitungen mit Ausnahme der Sonderleistungen durch eine monatliche Bettpauschale (Euro pro Krankenhausbett) ausgehend von einer Lieferung nach Bedarf, in der Regel fünfmal wöchentlich, d. h. einmal täglich;
— Vergütung für Sonderleistungen. Dies sind Sonderfahrten außerhalb des regelmäßigen Lieferungsturnus je Fahrt (durchschnittlich 10 pro Jahr), die Herstellung von anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen je Zubereitung (durchschnittlich 95 pro Jahr), Prüfung medizinischer Druckluft nach dem Europäischen Arzneibuch je Prüfung (durchschnittlich eine pro Jahr) und die Lieferung Betäubungsmittelbücher nach § 13 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) je Buch (durchschnittlich 30 pro Jahr).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang: Jährlicher Umfang ca. 1 750 000 EUR Brutto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Postanschrift: Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2
Postleitzahl: 06749
Postort: Bitterfeld-Wolfen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gzbiwo.de/ 🌏
E-Mail: tbobach@gzbiwo.de 📧
Telefon: +49 3493313005 📞
Fax: +49 3493313003 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 122-222531
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der oben unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch per E-Mail versandt. Die Angebote, samt Nachweise sind schriftlich einzureichen in einem wie folgt gekennzeichneten Umschlag: Nicht öffnen! Angebot zur Vergabe von Apothekenleistungen, Aktenzeichen W/1-2015. Das Angebot ist innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1.) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Angebotsunterlagen sind soweit möglich, entsprechend der geforderten Angaben der Reihenfolge nach geordnet abzugeben. Die Einreichung per Telefax oder in elektronischer Form ist nicht zulässig. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes findet nicht statt. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1.) angegebene E-Mail-Adresse zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH, ein modernes medizinisches Leistungszentrum mit dem Status eines Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit überregionaler Bedeutung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zur Versorgung der Patienten stehen 9 klinische Fachabteilungen mit 418 Betten bereit. Jährlich werden rund 20 000 stationäre und 30 000 ambulante Patienten behandelt. Weiterhin gehören zum Gesundheitszentrum 2 Tageskliniken mit 30 Plätzen, ein Seniorenpflegeheim sowie ein Medizinisches Versorgungszentrum.
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Gegenstand der beabsichtigten Vergabe der Apothekenleistungen ist ausschließlich die Versorgung der stationären Bereiche (außer Seniorenpflegeheim) und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln einschließlich anwendungsfertiger Zytostatikazubereitungen und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze, vor allem § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Apotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Apotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll mit der Apotheke ein Krankenhausversorgungsvertrag gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden. Der Krankenhausversorgungsvertrag ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 4 EG VOL/A. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate beginnend ab dem 1.1.2016 bei einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Lieferung der Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte soll nach Bedarf erfolgen, in der Regel fünfmal wöchentlich, d. h. einmal täglich, spätestens am gleichen Tag nachmittags bei Onlinebestellung bis 10:00 Uhr und Bestelleingang in der Apotheke. Sonderanforderungen sollen bis 11:00 Uhr bei der Apotheke bestellt werden. Hier gilt ebenfalls die Lieferung bis am gleichen Tag nachmittags. Die Bestellung der anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen bei der Apotheke erfolgt per Fax mit einem vom Arzt erstellten Formular. Ist das Fax bis spätestens 13:00 Uhr abgeschickt worden, hat die Lieferung durch die Apotheke am Nachmittag desselben Tages zu erfolgen. Wird das Fax nach 13:00 Uhr abgeschickt, erfolgt die Lieferung am nächst folgenden Tag.
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Als Vergütungsmodell für die externe Apotheke ist im Krankenhausversorgungsvertrag vorgegeben:
— Belieferung des Auftraggebers mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zum Apothekenrechnungspreis. Mit Apothekenrechnungspreis ist der Preis gemeint, zu dem die Apotheke die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst bei ihrem Lieferanten bezieht;
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— Vergütung aller von der krankenhausversorgenden Apotheke nach dem Krankenhausversorgungsvertrag weiter geschuldeten Dienstleitungen mit Ausnahme der Sonderleistungen durch eine monatliche Bettpauschale (Euro pro Krankenhausbett) ausgehend von einer Lieferung nach Bedarf, in der Regel fünfmal wöchentlich, d. h. einmal täglich;
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— Vergütung für Sonderleistungen. Dies sind Sonderfahrten außerhalb des regelmäßigen Lieferungsturnus je Fahrt (durchschnittlich 10 pro Jahr), die Herstellung von anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen je Zubereitung (durchschnittlich 95 pro Jahr), Prüfung medizinischer Druckluft nach dem Europäischen Arzneibuch je Prüfung (durchschnittlich eine pro Jahr) und die Lieferung Betäubungsmittelbücher nach § 13 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) je Buch (durchschnittlich 30 pro Jahr).
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: W/1-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind beizubringen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Wird die Apotheke von mehreren Apothekern gem. § 8 ApoG betrieben, haben alle betreibenden Apotheker die Eigenerklärungen abzugeben. Im Falle einer Krankenhausapotheke ist die Eigenerklärung vom Träger der Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke bzw. seinem rechtlichen Vertreter abzugeben. Die nicht rechtzeitige Vorlage der Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmende Nachfrist nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
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B) Besondere Teilnahmebedingungen:
a) Soweit eine Eintragung vorliegt, Vorlage eines aktuellen (maximal 6 Monate alten) Auszugs aus dem Handelsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
b) Nachweis der Apothekenbetriebserlaubnis nach § 1 ApoG bzw. bei Krankenhausapotheken nach § 14 ApoG. Wird die Apotheke von mehreren Apothekern gem. § 8 ApoG betrieben, haben alle betreibenden Apotheker ihre Apothekenbetriebserlaubnis nachzuweisen.
c) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 6 EG Abs. 4, 6 VOL/A (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angaben zu Gesamtumsätzen (Brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Angaben zu Bruttoumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf der Erbringung von Apothekenleistungen für Plankrankenhäuser gem. § 108 SGB V (Referenz) entfällt. Hierbei muss insgesamt ein Mindestbruttoumsatz von 1 400 000 EUR pro Geschäftsjahr erreicht werden. Bei Krankenhausapotheken von Plankrankenhäusern gem. 108 SGB V kommt das eigene Krankenhaus als Referenz in Betracht. Folgende Angaben sind zu machen für jedes realisierte Referenzobjekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers im Referenzobjekt;
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Art und Umfang der Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber;
— Angaben zum eingesetzten Personal und zur technischen Ausstattung für die Leistungserbringung;
— Angaben zur Projektgröße in Form des Bruttoumsatzvolumens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Name der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
b) Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte des Bieters, gegliedert nach Berufsgruppen (Apotheker, Fachapotheker Klinische Pharmazie, weiteres pharmazeutisches Fachpersonal [PTA/PKA] und sonstiges Personal), welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
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c) Eigenerklärung des Bieters zum geplanten Einsatz von Personal für die Versorgung des Auftraggebers, gegliedert nach Anzahl und Berufsgruppen (Apotheker, Fachapotheker Klinische Pharmazie, weiteres pharmazeutisches Fachpersonal [PTA/PKA] und sonstiges Personal). Es müssen mindestens drei Apotheker (nicht notwendigerweise ausschließlich) für die Versorgung des Auftraggebers zur Verfügung stehen.
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d) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement gem. § 135a SGB V, § 2a ApBetrO (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
e) Der Bieter stellt dem Auftraggeber eine webbasierte Bestellmöglichkeit (Onlinebestellung) zur Verfügung. Die Kosten der Zurverfügungstellung der webbasierten Bestellmöglichkeit sind vom Bieter selbst zu tragen.
f) Kurzdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten) des beabsichtigten Versorgungskonzeptes: Es ist kurz darzustellen, wie der Vertragspartner (krankenhausversorgende Apotheke) die Genehmigungsvoraussetzung in Bezug zur Auftraggeberin gemäß § 14 Abs. 5 Nr. 1-6 ApoG zu erfüllen beabsichtigt. Insbesondere muss durch den gewählten Vertragspartner eine ordnungsgemäße Versorgung der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH mit Arzneimitteln gewährleistet werden, d. h. der Vertragspartner muss die Versorgung im Bedarfsfall unverzüglich (Orientierungswert: in max. 60 Minuten) durchführen. Arzneimittel (inkl. Zytostatika) müssen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Sollte die versorgende Apotheke die anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen nicht selbst herstellen, sondern gem. § 11 Abs. 3 ApoG, §11a ApBetrO über einen anderen Betrieb beziehen, ist anzugeben: Name und Sitz des herstellenden Betriebes, Ansprechpartner, Telefonnummer. Insbesondere ist darzustellen, wie die bedarfsgerechte Versorgung des Auftraggebers mit anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen und die nach § 11a Abs. 2 Satz 2 ApBetrO von der Apotheke selbst geschuldete Information und Beratung gewährleistet wird. Ferner sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) und mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist die Einrichtung eines verbrauchstellenunabhängigen Notfalldepots vorzusehen. (Bestandteil Versorgungsvertrag).
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g) Aufstellung Bereitschaftsdienst: Die Anlage 8 zum Krankenhausversorgungsvertrag ist auszufüllen (Bestandteil Vergabeunterlagen). Neben der Hauptrufnummer für die Erreichbarkeit eines Apothekers außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Apotheke sind bis zu drei, mindestens aber zwei weitere Rufnummern anzugeben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit Einreichung der Vergabeunterlagen hat der Bieter einen Nachweis über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit folgenden Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen abzugeben:
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a) Sachschäden 5 000 000 EUR,
b) Personenschäden 10 000 000 EUR,
c) Sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß § 14 Krankenhausversorgungsvertrag (Bestandteil Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft ist nicht möglich, da die versorgende Apotheke ihre Leistungen selbst aus einer Hand anbieten muss, vgl. Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil v. 11.10.2012 – 3 A 193/11. Obwohl sich die versorgende Apotheke im Falle des § 11 Abs. 3 ApoG mit anwendungsfertigen Zytostatikazubereitungen selbst beliefern lassen kann, ist die versorgende Apotheke der einzige Vertragspartner des Krankenhauses, § 11a Abs. 2 Satz 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
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Sonstige besondere Bedingungen:
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Krankenhausversorgungsvertrages ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Behörde.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Herrn Tino Bobach, Justiziar

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: W/1-2015
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der oben unter I.1) bezeichneten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch per E-Mail versandt.
Die Angebote, samt Nachweise sind schriftlich einzureichen in einem wie folgt gekennzeichneten Umschlag: Nicht öffnen! Angebot zur Vergabe von Apothekenleistungen, Aktenzeichen W/1-2015. Das Angebot ist innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1.) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Angebotsunterlagen sind soweit möglich, entsprechend der geforderten Angaben der Reihenfolge nach geordnet abzugeben.
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Die Einreichung per Telefax oder in elektronischer Form ist nicht zulässig.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes findet nicht statt.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1.) angegebene E-Mail-Adresse zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamith-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziffer VI.4.1)). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auch im Übrigen sind die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 GWB bei der Einlegung von Rechtsbehelfen zu beachten.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Justiziariat der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
Postanschrift: Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2
Postort: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06749
Telefon: +49 3493313005 📞
Internetadresse: http://www.gzbiwo.de/ 🌏
Fax: +49 3493313003 📠
Quelle: OJS 2015/S 122-222531 (2015-06-23)