Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem. § 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Rostock. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten werden jährlich ca. 865 000 Fahrplankilometer, davon ca. 25 000 Fahrplankilometer in alternativen Bedienformen (Flughafenzubringer, ALF), betragen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Die Leistungsvergabe ist für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2017 begrenzt. Die zu vergebenden Leistungen werden in 5 Lose aufgeteilt. Kein einzelner Bieter oder Bietergemeinschaft erhält den Zuschlag auf mehr als 2 Lose. Der Auftraggeber verfügt zum Zeitpunkt der Vergabe über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Vorgaben und Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von Fahrzeugen und Personal sowie der Qualitätssicherung gelten auch für Nachauftragnehmer. Der Auftraggeber hat die Wiedererteilung der Liniengenehmigungen gem. § 42 PBefG zum 1.1.2016 beantragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 865 000 Fahrplankilometer/Jahr.
Gesamtwert des Auftrags: 528 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: rebus Regionalbus Rostock GmbH
Postanschrift: Parumer Weg 35
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Kontakt
Internetadresse: http://www.rebus.de🌏
E-Mail: info@rebus.de📧
Telefon: +49 3843694010📞
Fax: +49 3843694015 📠
A. Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, werden gebeten, sich bei der unter der in Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anzumelden. Sämtliche Bewerber- und Bieterinformationen sowie –unterlagen und ggf. Änderungen an den Teilnahmebedingungen und Vergabeunterlagen werden durch die Vergabestelle per E-Mail bereitgestellt. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Erhalt von Informationen und Unterlagen von der Vergabestelle unverzüglich nach Erhalt per E-Mail zu bestätigen.
B. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Diese beantwortet diese per E-Mail.
C. Dem Teilnahmeantrag ist ein eigenhändig unterschriebenes Anschreiben voranzustellen. In diesem Anschreiben können nähere Erläuterungen zum Teilnahmeantrag erfolgen.
D. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich (Original) und in dreifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist mit einer fortlaufenden Nummerierung zu versehen.
E. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Betriebsleistungen im Landkreis Rostock – Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Ziff. IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziff. I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
F. Zur Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke (vgl. Ziff. III.2.1)) zwingend zu verwenden. Diese Vordrucke sind im Original (keine Kopie) an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben.
G. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
H. Der Auftraggeber wird Inhaber der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen für den Linienverkehr mit Omnibussen sein. Die entsprechende Genehmigung wird für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns allein von dem Auftraggeber beantragt.
I. Die Vergabeunterlagen werden nur an formell und materiell geeignete Bewerber übermittelt, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
A. Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, werden gebeten, sich bei der unter der in Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anzumelden. Sämtliche Bewerber- und Bieterinformationen sowie –unterlagen und ggf. Änderungen an den Teilnahmebedingungen und Vergabeunterlagen werden durch die Vergabestelle per E-Mail bereitgestellt. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Erhalt von Informationen und Unterlagen von der Vergabestelle unverzüglich nach Erhalt per E-Mail zu bestätigen.
B. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Diese beantwortet diese per E-Mail.
C. Dem Teilnahmeantrag ist ein eigenhändig unterschriebenes Anschreiben voranzustellen. In diesem Anschreiben können nähere Erläuterungen zum Teilnahmeantrag erfolgen.
D. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich (Original) und in dreifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist mit einer fortlaufenden Nummerierung zu versehen.
E. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Betriebsleistungen im Landkreis Rostock – Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Ziff. IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziff. I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
F. Zur Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke (vgl. Ziff. III.2.1)) zwingend zu verwenden. Diese Vordrucke sind im Original (keine Kopie) an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben.
G. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
H. Der Auftraggeber wird Inhaber der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen für den Linienverkehr mit Omnibussen sein. Die entsprechende Genehmigung wird für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns allein von dem Auftraggeber beantragt.
I. Die Vergabeunterlagen werden nur an formell und materiell geeignete Bewerber übermittelt, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem. § 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Rostock. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten werden jährlich ca. 865 000 Fahrplankilometer, davon ca. 25 000 Fahrplankilometer in alternativen Bedienformen (Flughafenzubringer, ALF), betragen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Die Leistungsvergabe ist für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2017 begrenzt.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem. § 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Rostock. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten werden jährlich ca. 865 000 Fahrplankilometer, davon ca. 25 000 Fahrplankilometer in alternativen Bedienformen (Flughafenzubringer, ALF), betragen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Die Leistungsvergabe ist für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2017 begrenzt.
Die zu vergebenden Leistungen werden in 5 Lose aufgeteilt. Kein einzelner Bieter oder Bietergemeinschaft erhält den Zuschlag auf mehr als 2 Lose.
Der Auftraggeber verfügt zum Zeitpunkt der Vergabe über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Vorgaben und Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von Fahrzeugen und Personal sowie der Qualitätssicherung gelten auch für Nachauftragnehmer. Der Auftraggeber hat die Wiedererteilung der Liniengenehmigungen gem. § 42 PBefG zum 1.1.2016 beantragt.
Der Auftraggeber verfügt zum Zeitpunkt der Vergabe über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Vorgaben und Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von Fahrzeugen und Personal sowie der Qualitätssicherung gelten auch für Nachauftragnehmer. Der Auftraggeber hat die Wiedererteilung der Liniengenehmigungen gem. § 42 PBefG zum 1.1.2016 beantragt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rostock Region Nordost, Südost
Kurze Beschreibung: Das Los umfasst Beförderungsleistungen auf den Linien des Auftraggebers.
Menge oder Umfang: Ca. 330 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rostock Region Süd
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst Beförderungsleistungen auf den Linien des Auftraggebers. Ausreichend sind Fahrzeuge mit mindestens 12 Sitzplätzen. Für ca. 25 000 Fahrplankilometer werden Fahrzeuge mit 8 Sitzplätzen benötigt.
Menge oder Umfang: Ca. 123 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Rostock Region Ost, Gnoien Region
Menge oder Umfang: Ca. 190 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Rostock Region West
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst Beförderungsleistungen auf den Linien des Auftraggebers. Erforderlich sind Fahrzeuge mit mindestens 28 Sitzplätzen.
Menge oder Umfang: Ca. 105 000 km pro Jahr.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Güstrow Region Südwest
Menge oder Umfang: Ca. 115 000 km pro Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
(1) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass die Ausschlussgründe des § 21 SektVO nicht vorliegen. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden (zu beziehen bei der Kontaktstelle nach Ziff. I.1.).
(1) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass die Ausschlussgründe des § 21 SektVO nicht vorliegen. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden (zu beziehen bei der Kontaktstelle nach Ziff. I.1.).
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass das Unternehmen die Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 Berufszugangsverordnung zum Personenverkehr (PBZugV). Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden (zu beziehen bei der Kontaktstelle nach Ziff. I.1).
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass das Unternehmen die Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 Berufszugangsverordnung zum Personenverkehr (PBZugV). Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden (zu beziehen bei der Kontaktstelle nach Ziff. I.1).
(3) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
(3) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
(4) Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen etc.), auch in Privatrechtsform, müssen im Hinblick auf den Nachweis ihrer rechtlichen Leistungsfähigkeit erklären, dass nach Bundesrecht und dem für sie geltenden Landes- und Kommunalrecht keine kommunal-, haushalts-, vergabe- und beihilfenrechtlichen Bedenken gegen ihre Beteiligung an diesem Verfahren bestehen.
(4) Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen etc.), auch in Privatrechtsform, müssen im Hinblick auf den Nachweis ihrer rechtlichen Leistungsfähigkeit erklären, dass nach Bundesrecht und dem für sie geltenden Landes- und Kommunalrecht keine kommunal-, haushalts-, vergabe- und beihilfenrechtlichen Bedenken gegen ihre Beteiligung an diesem Verfahren bestehen.
B. Bildung von Bewerbergemeinschaften
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages:
(1) sämtliche Unternehmen, die an der Bewerbergemeinschaft beteiligt sind, namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail zu benennen;
(2) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziff. III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach Ziff. III.2.3) ist ausreichend, wenn die geforderten Unterlagen von mindestens einem oder mehreren Mitgliedern vorgelegt werden. Für die Vorlage der Bewerbergemeinschaftserklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle zu Ziff. I.1) zu verwenden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziff. III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach Ziff. III.2.3) ist ausreichend, wenn die geforderten Unterlagen von mindestens einem oder mehreren Mitgliedern vorgelegt werden. Für die Vorlage der Bewerbergemeinschaftserklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle zu Ziff. I.1) zu verwenden.
C. Eignungsleihe
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmebedingungen nach Ziff. III.2.2) und III.2.3) können sich die Unternehmen oder Bewerbergemeinschaften gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen (Eigentumsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.2) und III. 2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat sich der Bewerber die unter Ziff. III.2.1) A. Nr. (1) bis Nr. (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesem benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Dritte im vorgenannten Sinne können auch konzernangehörige Unternehmen sein. Im Falle der Eignungsleihe nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmebedingungen nach Ziff. III.2.2) und III.2.3) können sich die Unternehmen oder Bewerbergemeinschaften gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen (Eigentumsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.2) und III. 2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat sich der Bewerber die unter Ziff. III.2.1) A. Nr. (1) bis Nr. (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesem benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Dritte im vorgenannten Sinne können auch konzernangehörige Unternehmen sein. Im Falle der Eignungsleihe nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A. Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBZugV zum 31.12.2014.
B. Erklärung zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden (zu beziehen bei der Kontaktstelle nach Ziff. I.1.). Entsprechende Nachweise und Bescheinigungen sind auf Anforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B. Erklärung zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden (zu beziehen bei der Kontaktstelle nach Ziff. I.1.). Entsprechende Nachweise und Bescheinigungen sind auf Anforderung vorzulegen.
C. Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (Anzahl und Größe der Fahrzeuge) und die Personalstärke.
D. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern verfügbar – den Umsatz in dem Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung (Verkehrsleistungen ÖPNV) ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
E. Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sach-/Personenschäden und 500 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
E. Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sach-/Personenschäden und 500 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mindestens eine mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten drei Jahre (Kalenderjahre oder Fahrplanjahre ab 1.1.2012) vor Ablauf der Bewerbungsfrist erbrachte Busverkehrsleistungen darzustellen. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
A. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mindestens eine mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten drei Jahre (Kalenderjahre oder Fahrplanjahre ab 1.1.2012) vor Ablauf der Bewerbungsfrist erbrachte Busverkehrsleistungen darzustellen. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
(1) Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder sonstigen Linien- sowie Bedarfsverkehren sowie freigestellten Schülerverkehren,
(2) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber oder Nachauftragnehmer erbracht wurde,
(3) Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu beinhalten:
a. Name des Auftraggebers,
b. jährliches Leistungsvolumen nach Nutzwagenkilometern,
c. Leistungszeitraum.
Bei der Abgabe des/der Auftragsgeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mailadresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr muss folgende Kriterien erfüllen:
— Leistungsumfang: mindestens 1 Fahrzeug (Kleinbus oder größer),
— Leistungsmenge: mindestens 30 000 Nutzwagenkilometer pro Jahr,
— Durchführung des Referenzverkehrs vom Bewerber mindestens über drei abgeschlossene Jahre (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist).
Für die Darstellung der Referenzen ist die entsprechende Formularvorlage der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle zu Ziff. I.1) zu verwenden.
B. Vorlage einer Bescheinigung nach der Anlage 4 der PBZugV (Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr) oder Vorlage einer gültigen Genehmigung für den Linienverkehr oder Vorlage einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder Vorlage einer Bescheinigung nach Anhang III der VO (EG) 1071/2009 über die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr/Personenkraftverkehr.
B. Vorlage einer Bescheinigung nach der Anlage 4 der PBZugV (Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr) oder Vorlage einer gültigen Genehmigung für den Linienverkehr oder Vorlage einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder Vorlage einer Bescheinigung nach Anhang III der VO (EG) 1071/2009 über die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr/Personenkraftverkehr.
C. Der Bewerber hat durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass sein Fahrpersonal die Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BrKrFQG) absolviert hat und soweit Taxifahrer beschäftigt werden, die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllt sind. Für die Vorlage der Erklärungen ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle zu Ziff. I.1) zu verwenden.
C. Der Bewerber hat durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass sein Fahrpersonal die Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BrKrFQG) absolviert hat und soweit Taxifahrer beschäftigt werden, die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllt sind. Für die Vorlage der Erklärungen ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle zu Ziff. I.1) zu verwenden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftraggeber rechnet monatlich die vertraglich erbrachten Leistungsmengen ab.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
A. Der Einsatz von Nachunternehmern ist in einem Umfang von bis zu 25 % der im jeweiligen Kalenderjahr geschuldeten Verkehrsleistung zulässig. Der Einsatz von Nachauftragnehmern ist vom Auftraggeber vorab genehmigen zu lassen.
B. Die Bieter verpflichten sich, mit ihrem Angebot eine geeignete Abstellfläche für die eingesetzten Fahrzeuge im Einsatzgebiet einzurichten und zu unterhalten. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
C. Die Bieter verpflichten sich durch Unterzeichnung einer Erklärung (zu beziehen bei der Kontaktstelle zu Ziff. I.1), die zur Ausführung der hier gegenständlichen Verkehrsleistungen Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für die Branche in Mecklenburg-Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag zu entlohnen, wenn sie nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet sind. Die Erklärung ist spätestens mit der Angebotsabgabe einzureichen. Angebote, in denen eine solche Erklärung fehlt oder zu denen eine solche Erklärung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten Frist nachgereicht wird, werden von der Wertung ausgeschlossen.
C. Die Bieter verpflichten sich durch Unterzeichnung einer Erklärung (zu beziehen bei der Kontaktstelle zu Ziff. I.1), die zur Ausführung der hier gegenständlichen Verkehrsleistungen Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für die Branche in Mecklenburg-Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag zu entlohnen, wenn sie nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet sind. Die Erklärung ist spätestens mit der Angebotsabgabe einzureichen. Angebote, in denen eine solche Erklärung fehlt oder zu denen eine solche Erklärung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten Frist nachgereicht wird, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonennahverkehr (PBZugV).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: rebus Regionalbus Rostock GmbH
Simone Stephan
Internetadresse: www.rebus.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Internetadresse: www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB (Einleitung und Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2. § 101 a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101 a GWB (Informations- und Wartepflicht)
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB (Unwirksamkeit)
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2015/S 088-159293 (2015-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge