Vergabe von einer Zulassung für die Drittabfertigung am Flughafen Berlin-Tegel (TXL) in den beschränkten Bereichen Gepäckabfertigung, Vorfelddienste und vorfeldseitige Fracht- und Postabfertigung – (siehe Punkt II.1.5) der Bekanntmachung)

Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG)

A) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i. S. d. GWB und der SektVO ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht.
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung eines Drittabfertigern (im Folgenden auch (Bodenabfertigungs-)Dienstleister, zuzulassender Drittabfertiger oder Bewerber genannt) für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin-Tegel (TXL) für folgende Bodenabfertigungsdienste, soweit diese nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Punkt II.1.5) b) betrifft:
— Gepäckabfertigung Anlage 1 Nr. 3 BADV (Die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum),
— Fracht- und Postabfertigung gem. Anlage 1 Nr. 4 BADV (Nummer 4 soweit es die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen dem Abfertigungsgebäude und dem Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.1 BADV (das Lotsen des Flugzeugs bei der Ankunft und beim Abflug, soweit diese nicht von der zentralen Infrastruktureinrichtung gemäß 2.5.3 der FBO umfasst sind),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.2 BADV (die Unterstützung beim Parken des Flugzeugs und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.3 BADV (die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV (das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV (die Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV (das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft und die Bereitstellung und den Einsatz der entsprechenden Mittel.
Der zuzulassende Drittabfertiger hat alle oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit anzubieten (Bündel), da diese Bündelung betrieblich geboten und notwendig ist zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten. Bewerbungen für einen Teil innerhalb des Bündels sind nicht zulässig. Interessenbekundungen, die sich nur auf einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden ausgeschlossen.
Die Berliner Flughafen GmbH (BFG) erbringt in diesen zuvor dargestellten Bereichen selbst keine Bodenabfertigungsdienstleistungen.
b) Am Flughafen Berlin-Tegel sind gemäß § 6 BADV Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, die ausschließlich von einem von der BFG Beauftragten vorgehalten, verwaltet und betrieben werden. Sie sind zu nutzen; ihre Nutzung kann mit der Entrichtung eines Entgelts nach § 6 Abs. 3 BADV und der jeweils geltenden Entgeltordnung verbunden werden, soweit das Nutzungsentgelt nicht Bestandteil der Start- und Landebahnentgelte ist.
Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Anlage 5 der FBO (BFG) sind:
— Entsorgungssystem für Fäkalien;
— Flugzeugenteisungssystem;
— Tanklager;
— Versorgungssystem für Frischwasser;
— Lärmschutzanlage für Triebwerksprobeläufe;
— Baggage Reconciliation System (BRS).
Weitere Einzelheiten sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
c) Der zuzulassende Drittabfertiger hat die Bodenabfertigungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten.
d) Die Erbringung weiterer Dienste gemäß Anlage 1 der BADV kann mit angeboten werden; sie sind jedoch nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens. Ungeachtet dessen hat der zuzulassende Drittabfertiger auch hierfür einer ausdrücklichen Zulassung der BFG einzuholen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG)
Postanschrift: Flughafen
Postleitzahl: 13405
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: bvd@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 30609170150 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 054-095355
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
1.) Gegenstand dieser Bekanntmachung ist weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i. S. d. GWB und SektVO. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung eines Drittabfertigers für die gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin-Tegel. 2.) Das Auswahlverfahren ist aufgrund § 7 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 BADV festgelegt. Die Entscheidungen im Teilnahmewettbewerb und in der endgültigen Auswahl erfolgt durch die BFG, da diese selbst keine gleichartigen Bodenabfertigungsdienste erbringt und kein Unternehmen, das derartige Dienste erbringt, direkt oder indirekt beherrscht und in keiner Weise an einem solchen Unternehmen beteiligt ist. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich sind die Kriterien gemäß Anlage 3 zur BADV (§ 8 Absatz 1 BADV). 3.) Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind nach Anlage 3 zur BADV: a) die Zuverlässigkeit des Unternehmens und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, b) die Gewährleistung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, c) die fachliche Eignung des Unternehmens oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen. 4.) Es ist zweistufig strukturiert: a) Zunächst sind alle interessierten Unternehmen durch diese Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse am Erhalt der Zulassung zur Erbringung der Bodenabfertigungsdienste bei der BFG zu bekunden, wobei diese Interessenbekundung dem Zweck dient, die prinzipielle Eignung der einzelnen Unternehmen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungsbereiche feststellen zu können. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich ist die vorherige Erfüllung der unter Punkt III. 2) beschriebenen Bedingungen sowie die Einreichung der geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen im Teilnahmewettbewerb gemäß Sonstige besondere Bedingungen Punkt III.1.4), Ziff. 1 und 2. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die erforderliche Abfertigungsleistung erbringen können oder wollen, sind als ungeeignet anzusehen und werden durch die BFG von ihrem Ausschluss unterrichtet. b) Diejenigen Unternehmen, die im Interessenbekundungsverfahren ihre prinzipielle Eignung dargelegt und nachgewiesen haben, erhalten voraussichtlich im April 2015 die Bewerbungsunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) für die Teilnahme am weiteren Verfahren (Auswahlverfahren). aa) Die dann von den Bewerbern bei der BFG einzureichenden Unterlagen werden durch die BFG nach Ablauf der Frist geöffnet. Ein Vertreter des Nutzerausschusses und ein Vertreter des Betriebsrates des Flugplatzunternehmens sind zu der Öffnung zugelassen. bb) Die BFG bewertet die Bewerbungen anhand der festgelegten maßgeblichen Bewertungskriterien und hört hierzu den Nutzerausschuss und den Betriebsrat der BFG an. cc) Gegebenenfalls führt die BFG Präsentationstermine und Verhandlungsgespräche unter Anwesenheit des Nutzerausschusses und des Betriebsrats der BFG durch. dd) Die BFG trifft die Auswahlentscheidung anhand der festgelegten maßgeblichen Bewertungskriterien zugunsten des „wirtschaftlichsten Angebotes“. ee) Einzelheiten hierzu, insbesondere die FBO, das Pflichtenheft, SLAs, Anforderungskatalog und technische Spezifikation sowie die Gewichtung der Kriterien werden in den Bewerbungsunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) mitgeteilt. Die Wirtschaftlichkeit setzt sich dabei wie folgt zusammen: (1) Kommerzielle Angebotsinhalte: Die Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation, (darunter ist der Nachweis zu verstehen, dass die Anzahl und Kosten der eingesetzten Ressourcen Personal und Gerät sowie die angesetzten Aufwendungen für Sach- und Overheadkosten für das Gesamtvolumen der angebotenen Abfertigungsleistungen einen wirtschaftlichen und verlässlichen Abfertigungsbetrieb gewährleisten); inklusive der Höhe der Abfertigungspreise, die der Dienstleister für die einzelnen, im Musterflugplan enthaltenen Flugzeugtypen kalkuliert; (2) Qualitative Angebotsinhalte, aufgeteilt in die folgenden 3 Unterkriterien: (2.1) Personaleinsatzkonzept, (Darstellung des Personaleinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der personellen Ressourcen, der Erfahrung der Mitarbeiter und der Schulungs-/Qualifizierungsprogramme beurteilt nach einem Musterflugplan), (2.2) Geräteeinsatzkonzept, (Darstellung des Geräteeinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der materiellen Ressourcen, Verfügbarkeit und Umweltfreundlichkeit von Ausrüstungen beurteilt nach einem Musterflugplan), (2.3) Organisationskonzept zu Betriebsaufnahme und Durchführung. 5.) Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.9.2015. Die Zulassungsdauer beträgt maximal 7 Jahre. Sie endet automatisch mit der Schließung des Flughafens Berlin-Tegel und geht nicht auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) über. 6.) Die BFG weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Nutzerausschuss und dem Betriebsrat der BFG Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Sollten die Interessenbekundungsunterlagen/Bewerbungsunterlagen nicht vollständig zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss und/oder den Betriebsrat der BFG geeignet sein, da Daten und Angaben enthalten sind, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, sind ergänzend zu den geforderten Unterlagen und Nachweisen 2 weitere Ausfertigungen beizufügen, die keine Daten und Angaben enthalten, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Zum Zweck der Weiterleitung sind diese mit dem Vermerk „Zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss und den Betriebsrat der BFG“ zu kennzeichnen. 7.) Die Übermittlung von Fragen hat schriftlich (per Fax oder E-Mail) unter Angabe des Aktenzeichens Ausschreibung BVD TXL 2015 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle vorliegen. 8.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 9.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Sollten die Teilnahmeanträge nicht vollumfänglich dem Nutzerausschuss/Betriebsrat zur Verfügung gestellt werden, müssen die Exemplare für den Nutzerausschuss/Betriebsrat ebenfalls die zuvor genannten Bedingungen erfüllen. 10.) Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens „Ausschreibung BVD TXL 2015“ sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. 11.) Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden. 12.) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 13.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. 14.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
A) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i. S. d. GWB und der SektVO ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht.
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung eines Drittabfertigern (im Folgenden auch (Bodenabfertigungs-)Dienstleister, zuzulassender Drittabfertiger oder Bewerber genannt) für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin-Tegel (TXL) für folgende Bodenabfertigungsdienste, soweit diese nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Punkt II.1.5) b) betrifft:
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— Gepäckabfertigung Anlage 1 Nr. 3 BADV (Die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum),
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— Fracht- und Postabfertigung gem. Anlage 1 Nr. 4 BADV (Nummer 4 soweit es die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen dem Abfertigungsgebäude und dem Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.1 BADV (das Lotsen des Flugzeugs bei der Ankunft und beim Abflug, soweit diese nicht von der zentralen Infrastruktureinrichtung gemäß 2.5.3 der FBO umfasst sind),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.2 BADV (die Unterstützung beim Parken des Flugzeugs und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.3 BADV (die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV (das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude),
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— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV (die Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV (das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft und die Bereitstellung und den Einsatz der entsprechenden Mittel.
Der zuzulassende Drittabfertiger hat alle oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit anzubieten (Bündel), da diese Bündelung betrieblich geboten und notwendig ist zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten. Bewerbungen für einen Teil innerhalb des Bündels sind nicht zulässig. Interessenbekundungen, die sich nur auf einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden ausgeschlossen.
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Die Berliner Flughafen GmbH (BFG) erbringt in diesen zuvor dargestellten Bereichen selbst keine Bodenabfertigungsdienstleistungen.
b) Am Flughafen Berlin-Tegel sind gemäß § 6 BADV Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, die ausschließlich von einem von der BFG Beauftragten vorgehalten, verwaltet und betrieben werden. Sie sind zu nutzen; ihre Nutzung kann mit der Entrichtung eines Entgelts nach § 6 Abs. 3 BADV und der jeweils geltenden Entgeltordnung verbunden werden, soweit das Nutzungsentgelt nicht Bestandteil der Start- und Landebahnentgelte ist.
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Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Anlage 5 der FBO (BFG) sind:
— Entsorgungssystem für Fäkalien;
— Flugzeugenteisungssystem;
— Tanklager;
— Versorgungssystem für Frischwasser;
— Lärmschutzanlage für Triebwerksprobeläufe;
— Baggage Reconciliation System (BRS).
Weitere Einzelheiten sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
c) Der zuzulassende Drittabfertiger hat die Bodenabfertigungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten.
d) Die Erbringung weiterer Dienste gemäß Anlage 1 der BADV kann mit angeboten werden; sie sind jedoch nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens. Ungeachtet dessen hat der zuzulassende Drittabfertiger auch hierfür einer ausdrücklichen Zulassung der BFG einzuholen.
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Referenznummer: BVD TXL 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tegel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber haben im Folgenden vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin-Tegel gemäß Punkt II.1.5) zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Die BFG behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben. Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer durch den Bewerber ist zugelassen, jedoch dürfen diese Unterauftragnehmer wiederum keine weiteren Unterauftragnehmer beauftragen.
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2.) Schriftliche, rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers:
a) dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts stattgefunden hat;
b) dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen.
3.) Nachweise des Bewerbers:
a) Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 18 Monate sein),
b) Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse aller zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (die Zeugnisse sollen zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 18 Monate sein) und der Personen, die gem. III. 2.3.2.
Alternativ können Zuverlässigkeitsüberprüfungen für diese Personen gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz vorgelegt werden,
c) Handelsregisterauszug des Unternehmens (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 18 Monate sein),
d) Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Sitzes des Unternehmens (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 18 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehend unter 1.)-4.) genannten Erklärungen, Angaben und Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die BFG behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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1.) Schriftliche, rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers:
a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde;
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b) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden;
c) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start-/Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden.
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2.) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 Ziff. 2 B, Abs. 6 und 7 der BADV) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen; ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung.
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3.) Vorlage der letzten 3 Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inkl. der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung und Nachweis über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den Jahren 2012-2014.
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Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
4.) Erklärung und Nachweis über den Umsatz für entsprechende Abfertigungsdienstleistungen (falls vorhanden) in den Jahren 2012-2014. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Sofern das Geschäftsjahr 2014 noch nicht abgeschlossen ist, sind die Umsatzangaben für 3.) und 4.) des Unternehmens für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2011 bis 2013 anzugeben.
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Die Umsatzangaben für 3.) und 4.) sind für jedes der Jahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Angaben, Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Die BFG behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners, welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Betreuung des Auftraggebers vorgesehen ist. Anzugeben ist ferner die berufliche Erfahrung und die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person.
2) Vorlage des Prüfungszeugnisses des verantwortlichen Ansprechpartners der Industrie- und Handelskammer (IHK) „Geprüfter Flugzeugabfertiger“ und Arbeitszeugnis über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und Arbeitszeugnis des verantwortlichen Ansprechpartners über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder Arbeitszeugnis über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit des verantwortlichen Ansprechpartners in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt.
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3) Nennung der Erfahrungen hinsichtlich der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen an Verkehrsflughäfen. Hierzu sind Angaben zu durchgeführten und/oder zu bestehenden vergleichbaren Aufträgen zu machen zu Referenzen aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jeden Referenz-Auftrag bzw. für jede Referenz-Konzession:
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a) Name und Adresse des Auftraggebers/Konzessionsgebers samt Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber/Konzessionsgeber ggf.: mit Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse;
b) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages/der Referenzkonzession mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Projektgröße (Art und Umfang der Leistung) und Vertragsdauer;
c) Angabe, ob die Referenz-Leistungen als vollständige Eigenleistung des Bewerbers, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, sowie ggf. insoweit mit Angabe des Eigenleistungsanteils.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Angaben, Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Die BFG behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragsentwurf folgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vertragsentwurf folgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Ausschreibungsverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1.) Nach § 3 Abs. 3 BADV hat die BFG die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste einem Dienstleister zu ermöglichen, der weder durch sie (den Flughafenunternehmer), noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 vom 100 der am Flughafen Berlin-Tegel registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird, die sie (den Flughafenunternehmer) oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird („unabhängiger Dienstleister“).
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Der Bewerber hat daher eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben, ob er unabhängiger Dienstleister i. S. von § 3 Abs. 3 BADV ist oder nicht.
2.) Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer durch den Bewerber ist zugelassen, jedoch dürfen diese Unterauftragnehmer wiederum keine weiteren Unterauftragnehmer beauftragen. Die Bewerber, die einen oder mehrere Unterauftragnehmer beschäftigen, tragen dafür Sorge, dass die Unterauftragnehmer den Verpflichtungen der BADV nachkommen und melden der BFG den Namen der betreffenden Unterauftragnehmer und deren Tätigkeiten mit der einzureichenden Bewerbung.
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3.) Das einzusetzende Personal muss bei Leistungsbeginn positiv luftsicherheitsüberprüft sein.
4.) Der ausgewählte Bodenabfertigungsdienstleister ist verpflichtet, sich vor Leistungsbeginn mit den Flughafenprozessen vor Ort vertraut zu machen.
5.) Der Vertragsentwurf folgt mit den Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG)
Quelle: OJS 2015/S 054-095355 (2015-03-13)