Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Görlitz (Schadstoffsammlung und -entsorgung, Los 1, sowie Verwertung von Bioabfall einschließlich Weihnachtsbäumen, Los 2)
Los 1: Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffkleinmengen: — Entgegennahme von Schadstoffen (in der Ausschreibung auch als Problemstoffe bezeichnet) aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen an den Sammelstellen, die durch ein Schadstoffmobil des Auftragnehmers anzufahren sind, — Verwiegung der Schadstoff-Abfälle, — Sortierung und Umverpackung der eingesammelten Schadstoffe, — Befördern der Schadstoffe zu einer Entsorgungseinrichtung, — Entsorgung der Schadstoffe bzw. Veranlassung der Entsorgung und — Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung des Begleitscheinverfahrens (Hinweis: Der Auftraggeber führt das Verfahren als Abfallerzeuger durch) und Einholung aller für die Durchführung der Sammlung und des Beförderns erforderlichen Genehmigungen und Nachweise gegenüber dem Auftraggeber. Los 2: Verwerten des Bioabfalls aus der getrennten Bioabfallsammlung nebst Weihnachtsbäumen: — Annahme und Verwiegung der angelieferten Bioabfälle sowie der Weihnachtsbäume an einer Verwertungsanlage oder Übergabestelle (Umschlagstation) im Gebiet des ehemaligen Altkreises Löbau-Zittau in einer Transportentfernung von max. 10 km zum Betriebshof der EGLZ mbH, — ggf. Umladen und Befördern der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume von der Umschlagstation (Übergabestelle) zur Verwertungsanlage, sofern durch den Auftragnehmer die Annahme der Bioabfälle an einer von ihm vorgegebenen Umschlagstation erfolgen soll, — Verwertung der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume in geeigneten und zugelassenen Verwertungsanlagen und — Befördern von Verwertungsrückständen zu einer oder mehreren Anlagen einschließlich der Veranlassung der ordnungs- und rechtmäßigen Entsorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Für Los 1 sind die Erfassungsmengen an Schadstoffabfällen der letzten fünf Jahre in den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Tabelle 1 aufgeführt.Für Los 2 beträgt die Gesamtmenge im Leistungszeitraum ca. 20.000 Mg/a Bioabfall einschließlich Weihnachtsbäumen. Eine monatliche Einzelaufstellung der Mengen der letzten fünf Jahre befindet sich in den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung.
Für Los 1 sind die Erfassungsmengen an Schadstoffabfällen der letzten fünf Jahre in den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Tabelle 1 aufgeführt.Für Los 2 beträgt die Gesamtmenge im Leistungszeitraum ca. 20.000 Mg/a Bioabfall einschließlich Weihnachtsbäumen. Eine monatliche Einzelaufstellung der Mengen der letzten fünf Jahre befindet sich in den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH (EGLZ)
Postanschrift: Streitfelder Straße 2
Postleitzahl: 02708
Postort: Lawalde
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfall-eglz.de/🌏
Telefon: +49 358541690📞
Fax: +49 3585416969 📠
Allgemeine Hinweise zu Ziff. 3.2:
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Angebotsabgabe noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dies gilt für die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu - für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen, diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Sinne des ausreichenden Versicherungsschutzes sind für jedes Mitglied vorzulegen vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Die genannten Nachweise werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, ebenso die Vorlage einer Verpflichtungserklärung.
Für die abgefragten Angaben und Nachweise des Bieters sollen vorzugsweise die hierfür vorbereiteten Formulare, die dem Vordruck zum Angebotsschreiben beigefügt sind, verwendet werden.
Die Nachweise und Erklärungen können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann – soweit er dies für erforderlich hält – zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor.
Für den Einsatz von Unterauftragnehmern gelten bei Los 1 und 2 folgende Besonderheiten:
Bei Los 1 kann der Bieter zur Entsorgung der Schadstoffe Unterauftragnehmer einsetzen (also insbesondere Entsorgungsanlagen). Für diese sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zunächst nur eingeschränkt vorzulegen: Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder ein vergleichbarer Nachweis) sowie die Verpflichtungserklärung und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Gründen nach § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG sollen für diese Entsorgungsunternehmen grundsätzlich schon mit dem Angebot eingereicht werden. Weitere Erklärungen und Nachweise sind nur auf ausdrückliche Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Bei Los 2 gelten für die ggf. als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen zur Entsorgung von Anlagenoutput (Störstoffen/Reststoffen) aus der Verwertung der Bioabfälle folgende Besonderheiten: Soweit ein Bieter für diesen Leistungsausschnitt den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht, sind diese ebenfalls in der Liste der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Angebotsschreiben zu benennen und auch bei der Darstellung des Bieters zu den weiteren Entsorgungswegen anzugeben. Mit dem Angebot wird für diese Unterauftragnehmer zunächst nur die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt. Weitere Erklärungen und Nachweise für diese Unterauftragnehmer sind erst auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Hinweise zum Nachprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße. 2, 04013 Leipzig, Telefon: 0341 977 1040, Fax: 0341 977 1049, Postfachadresse: Postfach 101364, 04013 Leipzig wenden.
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 107 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Angebotsabgabe noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dies gilt für die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu - für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen, diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Sinne des ausreichenden Versicherungsschutzes sind für jedes Mitglied vorzulegen vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Die genannten Nachweise werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, ebenso die Vorlage einer Verpflichtungserklärung.
Für die abgefragten Angaben und Nachweise des Bieters sollen vorzugsweise die hierfür vorbereiteten Formulare, die dem Vordruck zum Angebotsschreiben beigefügt sind, verwendet werden.
Die Nachweise und Erklärungen können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann – soweit er dies für erforderlich hält – zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor.
Für den Einsatz von Unterauftragnehmern gelten bei Los 1 und 2 folgende Besonderheiten:
Bei Los 1 kann der Bieter zur Entsorgung der Schadstoffe Unterauftragnehmer einsetzen (also insbesondere Entsorgungsanlagen). Für diese sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zunächst nur eingeschränkt vorzulegen: Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder ein vergleichbarer Nachweis) sowie die Verpflichtungserklärung und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Gründen nach § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG sollen für diese Entsorgungsunternehmen grundsätzlich schon mit dem Angebot eingereicht werden. Weitere Erklärungen und Nachweise sind nur auf ausdrückliche Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Bei Los 2 gelten für die ggf. als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen zur Entsorgung von Anlagenoutput (Störstoffen/Reststoffen) aus der Verwertung der Bioabfälle folgende Besonderheiten: Soweit ein Bieter für diesen Leistungsausschnitt den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht, sind diese ebenfalls in der Liste der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Angebotsschreiben zu benennen und auch bei der Darstellung des Bieters zu den weiteren Entsorgungswegen anzugeben. Mit dem Angebot wird für diese Unterauftragnehmer zunächst nur die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt. Weitere Erklärungen und Nachweise für diese Unterauftragnehmer sind erst auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Hinweise zum Nachprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße. 2, 04013 Leipzig, Telefon: 0341 977 1040, Fax: 0341 977 1049, Postfachadresse: Postfach 101364, 04013 Leipzig wenden.
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 107 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffkleinmengen:
— Entgegennahme von Schadstoffen (in der Ausschreibung auch als Problemstoffe bezeichnet) aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen an den Sammelstellen, die durch ein Schadstoffmobil des Auftragnehmers anzufahren sind,
— Verwiegung der Schadstoff-Abfälle,
— Sortierung und Umverpackung der eingesammelten Schadstoffe,
— Befördern der Schadstoffe zu einer Entsorgungseinrichtung,
— Entsorgung der Schadstoffe bzw. Veranlassung der Entsorgung und
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung des Begleitscheinverfahrens (Hinweis: Der Auftraggeber führt das Verfahren als Abfallerzeuger durch) und Einholung aller für die Durchführung der Sammlung und des Beförderns erforderlichen Genehmigungen und Nachweise gegenüber dem Auftraggeber.
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung des Begleitscheinverfahrens (Hinweis: Der Auftraggeber führt das Verfahren als Abfallerzeuger durch) und Einholung aller für die Durchführung der Sammlung und des Beförderns erforderlichen Genehmigungen und Nachweise gegenüber dem Auftraggeber.
Los 2: Verwerten des Bioabfalls aus der getrennten Bioabfallsammlung nebst Weihnachtsbäumen:
— Annahme und Verwiegung der angelieferten Bioabfälle sowie der Weihnachtsbäume an einer Verwertungsanlage oder Übergabestelle (Umschlagstation) im Gebiet des ehemaligen Altkreises Löbau-Zittau in einer Transportentfernung von max. 10 km zum Betriebshof der EGLZ mbH,
— Annahme und Verwiegung der angelieferten Bioabfälle sowie der Weihnachtsbäume an einer Verwertungsanlage oder Übergabestelle (Umschlagstation) im Gebiet des ehemaligen Altkreises Löbau-Zittau in einer Transportentfernung von max. 10 km zum Betriebshof der EGLZ mbH,
— ggf. Umladen und Befördern der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume von der Umschlagstation (Übergabestelle) zur Verwertungsanlage, sofern durch den Auftragnehmer die Annahme der Bioabfälle an einer von ihm vorgegebenen Umschlagstation erfolgen soll,
— ggf. Umladen und Befördern der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume von der Umschlagstation (Übergabestelle) zur Verwertungsanlage, sofern durch den Auftragnehmer die Annahme der Bioabfälle an einer von ihm vorgegebenen Umschlagstation erfolgen soll,
— Verwertung der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume in geeigneten und zugelassenen Verwertungsanlagen und
— Befördern von Verwertungsrückständen zu einer oder mehreren Anlagen einschließlich der Veranlassung der ordnungs- und rechtmäßigen Entsorgung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffkleinmengen
Kurze Beschreibung:
Von der beauftragten Leistung der Sammlung und Entsorgung der in Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen anfallenden Problem- bzw. Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen (Abgabe am Schadstoffmobil in Gebinden bis maximal 20 l bzw. 20 kg pro Abfallbesitzer/-erzeuger und Jahr) sind…
… umfasst:— Entgegennahme von Schadstoffen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen an den Sammelstellen, die durch ein Schadstoffmobil des Auftragnehmers anzufahren sind,— Verwiegung der Schadstoff-Abfälle,— Sortierung und Umverpackung der eingesammelten Schadstoffe,— Befördern der Schadstoffe zu einer Entsorgungseinrichtung,— Entsorgung der Schadstoffe bzw. Veranlassung der Entsorgung und— Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung des Begleitscheinverfahrens (Hinweis: Der Auftraggeber führt das Verfahren als Abfallerzeuger durch) und Einholung aller für die Durchführung der Sammlung und des Beförderns erforderlichen Genehmigungen und Nachweise gegenüber dem Auftraggeber.
… umfasst:
— Entgegennahme von Schadstoffen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen an den Sammelstellen, die durch ein Schadstoffmobil des Auftragnehmers anzufahren sind,
Menge oder Umfang: Die Erfassungsmengen an Schadstoffabfällen ergeben sich im Einzelnen aus den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung, dort Tabelle 1.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwerten des Bioabfalls aus der getrennten Bioabfallsammlung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:— Annahme und Verwiegung der angelieferten Bioabfälle sowie der Weihnachtsbäume an einer Verwertungsanlage oder Übergabestelle (Umschlagstation) im Gebiet des ehemaligen Altkreises Löbau-Zittau in einer Transportentfernung von max. 10 km zum Betriebshof der EGLZ mbH,— ggf. Umladen und Befördern der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume von der Umschlagstation (Übergabestelle) zur Verwertungsanlage, sofern durch den Auftragnehmer die Annahme der Bioabfälle an einer von ihm vorgegebenen Umschlagstation erfolgen soll,— Verwertung der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume in geeigneten und zugelassenen Verwertungsanlagen und— Befördern von Verwertungsrückständen zu einer oder mehreren Anlagen einschließlich der Veranlassung der ordnungs- und rechtmäßigen Entsorgung.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:— Annahme und Verwiegung der angelieferten Bioabfälle sowie der Weihnachtsbäume an einer Verwertungsanlage oder Übergabestelle (Umschlagstation) im Gebiet des ehemaligen Altkreises Löbau-Zittau in einer Transportentfernung von max. 10 km zum Betriebshof der EGLZ mbH,— ggf. Umladen und Befördern der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume von der Umschlagstation (Übergabestelle) zur Verwertungsanlage, sofern durch den Auftragnehmer die Annahme der Bioabfälle an einer von ihm vorgegebenen Umschlagstation erfolgen soll,— Verwertung der Bioabfälle und der Weihnachtsbäume in geeigneten und zugelassenen Verwertungsanlagen und— Befördern von Verwertungsrückständen zu einer oder mehreren Anlagen einschließlich der Veranlassung der ordnungs- und rechtmäßigen Entsorgung.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
Menge oder Umfang: Es wird geschätzt, dass im Leistungszeitraum ca. 20.000 Mg/a Bioabfall einschließlich Weihnachtsbäumen anfallen werden. Die Mengen der letzten Jahre ergeben sich im Einzelnen aus den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung.
Für Los 1 sind die Erfassungsmengen an Schadstoffabfällen der letzten fünf Jahre in den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung Tabelle 1 aufgeführt.
Für Los 2 beträgt die Gesamtmenge im Leistungszeitraum ca. 20.000 Mg/a Bioabfall einschließlich Weihnachtsbäumen. Eine monatliche Einzelaufstellung der Mengen der letzten fünf Jahre befindet sich in den Unterlagen zur Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht die Option der einmaligen Verlängerung (vgl. unten Ziffer II.2.3) jeweils bis zum 31.12.2022 in beiden Losen zu. Sofern er von dieser Option Gebrauch machen will, muss er dies bis zum 31.03.2020 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären.
Dem Auftraggeber steht die Option der einmaligen Verlängerung (vgl. unten Ziffer II.2.3) jeweils bis zum 31.12.2022 in beiden Losen zu. Sofern er von dieser Option Gebrauch machen will, muss er dies bis zum 31.03.2020 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet des Altlandkreises Löbau-Zittau und der Stadt Görlitz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgmeine Hinweise zur Abfrage der Erklärungen und Nachweise siehe Abschnitt VI.3.
— Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister;
— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und über die regelmäßige Entrichtung von Beiträgen
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung für das Unternehmen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Hinweise zur Abfrage der Erklärungen und Nachweise siehe Abschnitt VI.3.
— Nachweis einer Betriebs- einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden und 300 T EUR für Vermögensschäden eines Jahres durch Vorlage entweder der Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Betriebs- sowie Umwelthaftpflichtversicherung mit dem geforderten Umfang oder der Erklärung eines Versicherungsuntenehmens über die Bereitschaft, eine solche Betriebs- sowie Umwelthaftpflichtversicherung im Auftragsfall im geforderten Umfang mit dem Bieter abzuschließen, soweit noch keine entsprechende Versicherung besteht bzw. den Umfang einer bestehenden Versicherung an den geforderten Umfang anzupassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebs- einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden und 300 T EUR für Vermögensschäden eines Jahres durch Vorlage entweder der Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Betriebs- sowie Umwelthaftpflichtversicherung mit dem geforderten Umfang oder der Erklärung eines Versicherungsuntenehmens über die Bereitschaft, eine solche Betriebs- sowie Umwelthaftpflichtversicherung im Auftragsfall im geforderten Umfang mit dem Bieter abzuschließen, soweit noch keine entsprechende Versicherung besteht bzw. den Umfang einer bestehenden Versicherung an den geforderten Umfang anzupassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Hinweise zur Abfrage der Erklärungen und Nachweise siehe Abschnitt VI.3.
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung für die ausgeschriebene Leistung (Sammlung, Befördern und ggf. Lagern sowie Behandeln von gefährlichen Abfällen der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abfallschlüsselnummern) bei Los 1, Verwertung der von der Leistungsbeschreibung erfassten Bioabfälle bei Los 2) oder gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes des Bieters durch Vorlage einer Kopie des Zertifikats/der Zertifikate. Das Zertifikat muss bei Angebotsabgabe gültig sein.
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung für die ausgeschriebene Leistung (Sammlung, Befördern und ggf. Lagern sowie Behandeln von gefährlichen Abfällen der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abfallschlüsselnummern) bei Los 1, Verwertung der von der Leistungsbeschreibung erfassten Bioabfälle bei Los 2) oder gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes des Bieters durch Vorlage einer Kopie des Zertifikats/der Zertifikate. Das Zertifikat muss bei Angebotsabgabe gültig sein.
— Belege zur technischen und personellen Ausrüstung wie folgt:
o Für Los 1:
a) Benennung der Fachkraft gem. Ziffer 5.1 und 5.2 der TRGS 520 als Verantwortlicher der Sammelstelle sowie des Stellvertreters und Nachweis ihrer chemiespezifischen bzw. gleichwertigen Fachausbildung sowie Beleg ihrer erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen (letzteres z.B. durch Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend Anlage 3).
a) Benennung der Fachkraft gem. Ziffer 5.1 und 5.2 der TRGS 520 als Verantwortlicher der Sammelstelle sowie des Stellvertreters und Nachweis ihrer chemiespezifischen bzw. gleichwertigen Fachausbildung sowie Beleg ihrer erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen (letzteres z.B. durch Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend Anlage 3).
b) Qualifikationsnachweis für den / die Fahrer des Schadstoffmobiles durch Vorlage der gültigen GGVSEB-ADR-Scheine.
c) Verbale und grafische Beschreibung des Schadstoffmobils (z.B. Foto).
d) Benennung der für die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der Schadstoffabfälle vorgesehenen Zwischenlager und Behandlungsanlage/n nebst Angabe
— des Betreibers und
— des Standortes (Adresse).
e) Erst auf Aufforderung der Vergabestelle: Vorlage der Genehmigungen für die zur Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der Schadstoffabfälle eingesetzten Anlagen.
o Für Los 2:
a) Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Verwertungsanlage/n für Bioabfälle und Weihnachtsbäume unter Angabe von
— Standort (Adresse)
— Betreiber (Bezeichnung mit Firma und Adresse)
— Gesamtkapazität der Anlage und bei Vertragsbeginn voraussichtlich zur Verfügung stehender freier Kapazität
— Beschreibung des Verwertungsverfahrens
— für den Fall einer Direktanlieferung (wenn Anlage in Transportentfernung von 10 km vom Betriebsstandort der EGLZ und im Altkreis Löbau-Zittau liegt): Beschreibung des Annahmebereiches der Anlage einschließlich Angaben über die Möglichkeit der Verwiegung an einer dortigen geeichten Waage.
— für den Fall einer Direktanlieferung (wenn Anlage in Transportentfernung von 10 km vom Betriebsstandort der EGLZ und im Altkreis Löbau-Zittau liegt): Beschreibung des Annahmebereiches der Anlage einschließlich Angaben über die Möglichkeit der Verwiegung an einer dortigen geeichten Waage.
— Vorlage von Genehmigungen bzw. Zulassungen der Anlage, aus denen der Zeitpunkt der Genehmigung bzw. Zulassung, der Gegenstand der Genehmigung sowie eine etwaige Befristung der Genehmigung bzw. Zulassung hervorgehen.
b) Falls eine Umladestation erforderlich und vorgesehen ist (weil Anlage in mehr als 10 km Transportentfernung vom Betriebshof der EGLZ oder außerhalb des Altkreises Löbau-Zittau gelegen ist), Angaben zu deren
— Genehmigungssituation (Vorlage der Genehmigung bzw. – falls Umladestation noch in Planung
— Angaben zur voraussichtlichen Genehmigung z.B. durch behördliche Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit)
— sowie zum Annahmebereich und der Verwiegungsmöglichkeit an dortiger geeichter Waage.
c) Beschreibung der weiteren Wege zur Entsorgung des bei der Verwertung des Bioabfalls entstehenden Anlagenoutputs d.h. Benennung der für die Entsorgung der entstehenden Reststoffe/Störstoffe vorgesehenen Anlagen unter Angabe des Standortes (Adresse) und Betreibers (mit Firma und Adresse) sowie Konzept zur Vermarktung des bei der Verwertung ggf. entstehenden Kompostes, Gärrestes etc. einschließlich Angaben zum dafür vorgesehenen Kreis der Abnehmer.
c) Beschreibung der weiteren Wege zur Entsorgung des bei der Verwertung des Bioabfalls entstehenden Anlagenoutputs d.h. Benennung der für die Entsorgung der entstehenden Reststoffe/Störstoffe vorgesehenen Anlagen unter Angabe des Standortes (Adresse) und Betreibers (mit Firma und Adresse) sowie Konzept zur Vermarktung des bei der Verwertung ggf. entstehenden Kompostes, Gärrestes etc. einschließlich Angaben zum dafür vorgesehenen Kreis der Abnehmer.
d) Nachweis eines Ausfallverbundes für den Fall, dass die Verwertungsanlage vorübergehend ausfällt, durch Benennung mindestens einer Ersatzanlage einschließlich Angabe des Standortes (Adresse) und Betreibers (Bezeichnung mit Firma und Adresse).
e) Auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle sind Unterlagen zur Genehmigung der Anlagen für die Entsorgung des Outputs und der Reststoffe sowie der Ausfallanlage/n vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Finden sich in den Vergabeunterlagen, dort insbesondere Teil II und Teil III.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die besonderen Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen (insbesondere in deren Teil II) näher beschrieben. Hervorzuheben ist bereits an dieser Stelle, dass der Auftragnehmer bei Los 2 eine Verwertungsanlage als Anlieferstelle zur Anlieferung der von der Ausschreibung erfassten Abfälle oder eine Umladestation benennen muss, welche im Gebiet des Altkreises Löbau-Zittau gelegen ist, und mit einer Transportentfernung von nicht mehr als 10 km vom Betriebshof der EGLZ, Streitfelder Str.2, 02708 Lawalde, erreichbar ist (Entfernung bemessen nach google maps). Diese Anlieferstelle bei Los 2 muss bei Leistungsbeginn über eine gültige erforderliche Genehmigung verfügen, die Anlagen bei Los 1 und Los 2 müssen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genehmigt bzw. zugelassen sein.
Die besonderen Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen (insbesondere in deren Teil II) näher beschrieben. Hervorzuheben ist bereits an dieser Stelle, dass der Auftragnehmer bei Los 2 eine Verwertungsanlage als Anlieferstelle zur Anlieferung der von der Ausschreibung erfassten Abfälle oder eine Umladestation benennen muss, welche im Gebiet des Altkreises Löbau-Zittau gelegen ist, und mit einer Transportentfernung von nicht mehr als 10 km vom Betriebshof der EGLZ, Streitfelder Str.2, 02708 Lawalde, erreichbar ist (Entfernung bemessen nach google maps). Diese Anlieferstelle bei Los 2 muss bei Leistungsbeginn über eine gültige erforderliche Genehmigung verfügen, die Anlagen bei Los 1 und Los 2 müssen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genehmigt bzw. zugelassen sein.
Bei Los 1 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern für die Leistungen des Sammelns mit dem Schadstoffmobil unzulässig.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Kosten für den Erhalt der Unterlagen sind vom Bieter auf das folgende Konto zu überweisen:
Empfänger:
Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH
IBAN: DE48 8505 0100 3000 0918 73
BIC: WELADED1GRL
Sparkasse Oberlautsitz-Niederschlesien
Mit der Abforderung der Vergabeunterlagen bei der EGLZ mbH ist vom Bieter eine Kopie des Überweisungsbeleges beizufügen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-29 📅
Öffnungsort:
Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH, Streitfelder Str. 2, 02708 Lawalde
Ort des Eröffnungstermins: Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH, Streitfelder Str. 2, 02708 Lawalde
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kleich
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Hinweise zu Ziff. 3.2:
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Angebotsabgabe noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.
Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Angebotsabgabe noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dies gilt für die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu - für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen, diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Sinne des ausreichenden Versicherungsschutzes sind für jedes Mitglied vorzulegen vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Die genannten Nachweise werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, ebenso die Vorlage einer Verpflichtungserklärung.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dies gilt für die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu - für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen, diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Sinne des ausreichenden Versicherungsschutzes sind für jedes Mitglied vorzulegen vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Die genannten Nachweise werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, ebenso die Vorlage einer Verpflichtungserklärung.
Für die abgefragten Angaben und Nachweise des Bieters sollen vorzugsweise die hierfür vorbereiteten Formulare, die dem Vordruck zum Angebotsschreiben beigefügt sind, verwendet werden.
Die Nachweise und Erklärungen können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann – soweit er dies für erforderlich hält – zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor.
Für den Einsatz von Unterauftragnehmern gelten bei Los 1 und 2 folgende Besonderheiten:
Bei Los 1 kann der Bieter zur Entsorgung der Schadstoffe Unterauftragnehmer einsetzen (also insbesondere Entsorgungsanlagen). Für diese sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zunächst nur eingeschränkt vorzulegen: Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder ein vergleichbarer Nachweis) sowie die Verpflichtungserklärung und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Gründen nach § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG sollen für diese Entsorgungsunternehmen grundsätzlich schon mit dem Angebot eingereicht werden. Weitere Erklärungen und Nachweise sind nur auf ausdrückliche Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Bei Los 1 kann der Bieter zur Entsorgung der Schadstoffe Unterauftragnehmer einsetzen (also insbesondere Entsorgungsanlagen). Für diese sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zunächst nur eingeschränkt vorzulegen: Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder ein vergleichbarer Nachweis) sowie die Verpflichtungserklärung und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Gründen nach § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG sollen für diese Entsorgungsunternehmen grundsätzlich schon mit dem Angebot eingereicht werden. Weitere Erklärungen und Nachweise sind nur auf ausdrückliche Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Bei Los 2 gelten für die ggf. als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen zur Entsorgung von Anlagenoutput (Störstoffen/Reststoffen) aus der Verwertung der Bioabfälle folgende Besonderheiten: Soweit ein Bieter für diesen Leistungsausschnitt den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht, sind diese ebenfalls in der Liste der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Angebotsschreiben zu benennen und auch bei der Darstellung des Bieters zu den weiteren Entsorgungswegen anzugeben. Mit dem Angebot wird für diese Unterauftragnehmer zunächst nur die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt. Weitere Erklärungen und Nachweise für diese Unterauftragnehmer sind erst auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Bei Los 2 gelten für die ggf. als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen zur Entsorgung von Anlagenoutput (Störstoffen/Reststoffen) aus der Verwertung der Bioabfälle folgende Besonderheiten: Soweit ein Bieter für diesen Leistungsausschnitt den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht, sind diese ebenfalls in der Liste der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Angebotsschreiben zu benennen und auch bei der Darstellung des Bieters zu den weiteren Entsorgungswegen anzugeben. Mit dem Angebot wird für diese Unterauftragnehmer zunächst nur die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt. Weitere Erklärungen und Nachweise für diese Unterauftragnehmer sind erst auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Hinweise zum Nachprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße. 2, 04013 Leipzig, Telefon: 0341 977 1040, Fax: 0341 977 1049, Postfachadresse: Postfach 101364, 04013 Leipzig wenden.
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße. 2, 04013 Leipzig, Telefon: 0341 977 1040, Fax: 0341 977 1049, Postfachadresse: Postfach 101364, 04013 Leipzig wenden.
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 107 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3419771049 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH
Quelle: OJS 2015/S 085-152945 (2015-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-01 📅
Name: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rosenstraße 99
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.veolia-umweltservice.de🌏
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweise zum Nachprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße. 2, 04013 Leipzig, Telefon: +49 3419771040, Fax: +49 3419771049, Postfachadresse: Postfach 101364, 04013 Leipzig wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße. 2, 04013 Leipzig, Telefon: +49 3419771040, Fax: +49 3419771049, Postfachadresse: Postfach 101364, 04013 Leipzig wenden.
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 107 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.