Die abzuschließenden Erbbaurechtsverträge für die Grundstücke am Boitwarder Groden werden ohne Rückgriff auf die Sektorenrichtlinie im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verfahrens ausgeschrieben. Es wird klargestellt, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass die hier vorgenommene Ausschreibung der Erbbaurechtsverträge als Dienstleistungskonzession auf freiwilliger Basis erfolgt. Für Dienstleistungskonzessionen, welche durch das Vergaberegime bislang nicht geregelt sind, schreibt die Rechtsprechung nur eine Vergabe nach den EU-primärrechtlichen Grundsätzen vor. Auch die Vorwirkung der bis zum April 2016 umzusetzenden Konzessions-Richtlinie 2014/23/EU gebietet keine abweichende Vorgehensweise. Diese schreibt zwar in Art. 30 die Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit vor, überlässt es jedoch dem Auftraggeber das Verfahren zur Wahl des Konzessionsnehmers frei zu gestalten.