Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Entlang der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen. Der Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Die Wassertiefen der Außen- und Unterweser lassen tideabhängig einen maximalen Schiffstiefgang von bis zu 11,9 m bis Brake zu; eine Anpassung auf 12,8 m ist in Planung. Die Hafenanlagen des Seehafen Brake erstrecken sich auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser. Hier werden leistungsfähige Umschlaganlagen und Lagerflächen für Stückgut und Schüttgut vorgehalten. Daneben wurden nördlich hiervon weitere 450 m Kaje mit 2 Schiffsliegeplätzen in Betrieb genommen. Hier können auch Schwerlastgüter (insbesondere Eisen und Offshore-Anlagen) abgefertigt werden. Der Seehafen Brake wird durch die Bundesstraße 212 (1 km Entfernung) und die BAB 27 (5 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Niedersachsen Ports stehen im Bereich des Boitwarder Grodens (bis zu ca. 50 ha) verschiedene Grundstücksflächen als Eigentümer zur Verfügung, auf denen hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen insbesondere Unternehmen angesiedelt werden, deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehenden Umschlagsgüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen umfasst. Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Dauerverhandlungsverfahren für gewerbliche Ansiedlungen auf diesen Flächen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und zur Inbetriebnahme der Betriebsgebäude/Produktionsstätten) durch. Für die Teilnahme wird weder eine Vergütung, noch der Ersatz von Auslagen gewährt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-01.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
Menge oder Umfang: Ca. 50 ha im Bereich des Boitwarder Groden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr📦
Die abzuschließenden Erbbaurechtsverträge für die Grundstücke am Boitwarder Groden werden ohne Rückgriff auf die Sektorenrichtlinie im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verfahrens ausgeschrieben. Es wird klargestellt, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass die hier vorgenommene Ausschreibung der Erbbaurechtsverträge als Dienstleistungskonzession auf freiwilliger Basis erfolgt. Für Dienstleistungskonzessionen, welche durch das Vergaberegime bislang nicht geregelt sind, schreibt die Rechtsprechung nur eine Vergabe nach den EU-primärrechtlichen Grundsätzen vor. Auch die Vorwirkung der bis zum April 2016 umzusetzenden Konzessions-Richtlinie 2014/23/EU gebietet keine abweichende Vorgehensweise. Diese schreibt zwar in Art. 30 die Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit vor, überlässt es jedoch dem Auftraggeber das Verfahren zur Wahl des Konzessionsnehmers frei zu gestalten.
Es handelt sich bei der gewählten Verfahrensart um ein Dauerverhandlungsverfahren, das erst dann beendet sein wird, wenn das in diesem Verhandlungsverfahren zu vergebende Grundstückskontingent so weit vergeben ist, dass keine Fläche oder keine wirtschaftlich als Erbbaurecht zu nutzende Fläche mehr zur Verfügung steht. Es endet auch, wenn die Verhandlungen mit den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, welche sich innerhalb der für dieses Verhandlungsverfahren vorgesehenen Frist um die Teilnahme beworben haben, nicht zur Vergabe aller vorhandenen Flächen geführt hat. Der Auftraggeber behält sich vor, die etwaigen verbliebenen Flächen im Rahmen eines weiteren, gesondert bekannt zu machenden Dauerverhandlungsverfahrens zu vergeben.
Auf der Ansiedlungsfläche des Boitwarder Grodens soll das von dem Auftraggeber verfolgte Ziel der prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen, die eine effiziente und logistikoptimierte Arbeitsweise innerhalb des Boitwarder Grodens ermöglicht, realisiert werden. Die Entscheidung über die örtliche Verteilung der Erbbaurechte/Ansiedlungen auf der Fläche des Boitwarder Grodens behält sich der Auftraggeber entsprechend der beabsichtigten prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen („Perspektivpapier“) vor. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften Informationen zur Aufstellung des Perspektivpapiers nachzufordern.
Das Grundstückskontingent wird wegen der Besonderheit des Dauerverhandlungsverfahrens zum einen nach zeitlichen Kriterien vergeben. Zum anderen werden der Auftraggeber und dessen Kontrollgremien die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Erbbaurechtsvertrag unter anderem anhand der in Ziffer III.2.3) abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben, weder für ein beliebiges noch für ein bestimmtes Grundstück. Der Auftraggeber behält sich die schrittweise Verringerung der zu verhandelnden Erbbaurechte im Laufe des Dauerverhandlungsverfahrens vor.
Der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungen ist wie folgt für den Zuschlag entscheidend:
Sobald wegen der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen und der hierbei geäußerten Flächenbedarfe feststeht, dass das gesamte von diesem Dauerverhandlungsverfahren umfasste Grundstückskontigent oder das von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft konkret gewünschte Grundstück bereits in Verhandlungen steht, werden weitere Bewerbungen nur mit der Maßgabe angenommen, dass diese späteren Bewerber/Bewerbergemeinschaften auf eine Warteliste gesetzt werden. Sollte eine der Verhandlungen bzw. bei einem konkreten Grundstückswunsch die Verhandlung zu dem spezifischen Grundstück nicht mit dem Abschluss eines notariellen Erbbaurechtsvertrages beendet werden, wird der Auftraggeber entscheiden, ob bezüglich dieses nicht mehr in Verhandlung stehenden Grundstücks/Grundstückskontingentes Verhandlungen mit dem/der auf der Warteliste an nächster Stelle stehenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgenommen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften können die Vergabeunterlagen mit weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen, zu dem Ablauf des Verhandlungsverfahrens und den örtlichen Gegebenheiten (Informationsmemorandum) schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bei dem Auftraggeber bis zum 25.5.2017, 15:00 Uhr anfordern. Dieser wird das Informationsmemorandum samt Anlagen auf Wunsch per E-Mail, Post oder Telefax übersenden.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich sodann schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) unter Verwendung der übersandten Formblätter um die Aufnahme von Verhandlungen bis zum 1.6.2017, 15:00 Uhr bewerben.
Nach Eingang der Bewerbung wird der Auftraggeber einzelfallbezogen die grundsätzliche Geeignetheit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor. Nach erfolgreicher einzelfallbezogener Eignungsprüfung durch den Auftraggeber erhalten die Bewerber/Bewerbergemeinschaften weitere Vergabeunterlagen, in denen u. a. auch weitere Angaben zu dem Ablauf des Verfahrens und den Wertungskriterien bekannt gegeben werden, sowie einen Muster-Erbbaurechtsvertrag. Der Vertragsentwurf und die Vertragsbedingungen werden in einer, gegebenenfalls in mehreren, Verhandlungsrunden verhandelt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der spezielle Rechtsschutzweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für Dienstleitungskonzessionen mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB nicht eröffnet ist. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist nach Auffassung des Auftraggebers die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Die abzuschließenden Erbbaurechtsverträge für die Grundstücke am Boitwarder Groden werden ohne Rückgriff auf die Sektorenrichtlinie im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verfahrens ausgeschrieben. Es wird klargestellt, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass die hier vorgenommene Ausschreibung der Erbbaurechtsverträge als Dienstleistungskonzession auf freiwilliger Basis erfolgt. Für Dienstleistungskonzessionen, welche durch das Vergaberegime bislang nicht geregelt sind, schreibt die Rechtsprechung nur eine Vergabe nach den EU-primärrechtlichen Grundsätzen vor. Auch die Vorwirkung der bis zum April 2016 umzusetzenden Konzessions-Richtlinie 2014/23/EU gebietet keine abweichende Vorgehensweise. Diese schreibt zwar in Art. 30 die Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit vor, überlässt es jedoch dem Auftraggeber das Verfahren zur Wahl des Konzessionsnehmers frei zu gestalten.
Es handelt sich bei der gewählten Verfahrensart um ein Dauerverhandlungsverfahren, das erst dann beendet sein wird, wenn das in diesem Verhandlungsverfahren zu vergebende Grundstückskontingent so weit vergeben ist, dass keine Fläche oder keine wirtschaftlich als Erbbaurecht zu nutzende Fläche mehr zur Verfügung steht. Es endet auch, wenn die Verhandlungen mit den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, welche sich innerhalb der für dieses Verhandlungsverfahren vorgesehenen Frist um die Teilnahme beworben haben, nicht zur Vergabe aller vorhandenen Flächen geführt hat. Der Auftraggeber behält sich vor, die etwaigen verbliebenen Flächen im Rahmen eines weiteren, gesondert bekannt zu machenden Dauerverhandlungsverfahrens zu vergeben.
Auf der Ansiedlungsfläche des Boitwarder Grodens soll das von dem Auftraggeber verfolgte Ziel der prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen, die eine effiziente und logistikoptimierte Arbeitsweise innerhalb des Boitwarder Grodens ermöglicht, realisiert werden. Die Entscheidung über die örtliche Verteilung der Erbbaurechte/Ansiedlungen auf der Fläche des Boitwarder Grodens behält sich der Auftraggeber entsprechend der beabsichtigten prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen („Perspektivpapier“) vor. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften Informationen zur Aufstellung des Perspektivpapiers nachzufordern.
Das Grundstückskontingent wird wegen der Besonderheit des Dauerverhandlungsverfahrens zum einen nach zeitlichen Kriterien vergeben. Zum anderen werden der Auftraggeber und dessen Kontrollgremien die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Erbbaurechtsvertrag unter anderem anhand der in Ziffer III.2.3) abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben, weder für ein beliebiges noch für ein bestimmtes Grundstück. Der Auftraggeber behält sich die schrittweise Verringerung der zu verhandelnden Erbbaurechte im Laufe des Dauerverhandlungsverfahrens vor.
Der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungen ist wie folgt für den Zuschlag entscheidend:
Sobald wegen der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen und der hierbei geäußerten Flächenbedarfe feststeht, dass das gesamte von diesem Dauerverhandlungsverfahren umfasste Grundstückskontigent oder das von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft konkret gewünschte Grundstück bereits in Verhandlungen steht, werden weitere Bewerbungen nur mit der Maßgabe angenommen, dass diese späteren Bewerber/Bewerbergemeinschaften auf eine Warteliste gesetzt werden. Sollte eine der Verhandlungen bzw. bei einem konkreten Grundstückswunsch die Verhandlung zu dem spezifischen Grundstück nicht mit dem Abschluss eines notariellen Erbbaurechtsvertrages beendet werden, wird der Auftraggeber entscheiden, ob bezüglich dieses nicht mehr in Verhandlung stehenden Grundstücks/Grundstückskontingentes Verhandlungen mit dem/der auf der Warteliste an nächster Stelle stehenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgenommen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften können die Vergabeunterlagen mit weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen, zu dem Ablauf des Verhandlungsverfahrens und den örtlichen Gegebenheiten (Informationsmemorandum) schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bei dem Auftraggeber bis zum 25.5.2017, 15:00 Uhr anfordern. Dieser wird das Informationsmemorandum samt Anlagen auf Wunsch per E-Mail, Post oder Telefax übersenden.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich sodann schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) unter Verwendung der übersandten Formblätter um die Aufnahme von Verhandlungen bis zum 1.6.2017, 15:00 Uhr bewerben.
Nach Eingang der Bewerbung wird der Auftraggeber einzelfallbezogen die grundsätzliche Geeignetheit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor. Nach erfolgreicher einzelfallbezogener Eignungsprüfung durch den Auftraggeber erhalten die Bewerber/Bewerbergemeinschaften weitere Vergabeunterlagen, in denen u. a. auch weitere Angaben zu dem Ablauf des Verfahrens und den Wertungskriterien bekannt gegeben werden, sowie einen Muster-Erbbaurechtsvertrag. Der Vertragsentwurf und die Vertragsbedingungen werden in einer, gegebenenfalls in mehreren, Verhandlungsrunden verhandelt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der spezielle Rechtsschutzweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für Dienstleitungskonzessionen mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB nicht eröffnet ist. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist nach Auffassung des Auftraggebers die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Entlang der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen.
Der Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Die Wassertiefen der Außen- und Unterweser lassen tideabhängig einen maximalen Schiffstiefgang von bis zu 11,9 m bis Brake zu; eine Anpassung auf 12,8 m ist in Planung. Die Hafenanlagen des Seehafen Brake erstrecken sich auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser. Hier werden leistungsfähige Umschlaganlagen und Lagerflächen für Stückgut und Schüttgut vorgehalten. Daneben wurden nördlich hiervon weitere 450 m Kaje mit 2 Schiffsliegeplätzen in Betrieb genommen. Hier können auch Schwerlastgüter (insbesondere Eisen und Offshore-Anlagen) abgefertigt werden. Der Seehafen Brake wird durch die Bundesstraße 212 (1 km Entfernung) und die BAB 27 (5 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Der Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Die Wassertiefen der Außen- und Unterweser lassen tideabhängig einen maximalen Schiffstiefgang von bis zu 11,9 m bis Brake zu; eine Anpassung auf 12,8 m ist in Planung. Die Hafenanlagen des Seehafen Brake erstrecken sich auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser. Hier werden leistungsfähige Umschlaganlagen und Lagerflächen für Stückgut und Schüttgut vorgehalten. Daneben wurden nördlich hiervon weitere 450 m Kaje mit 2 Schiffsliegeplätzen in Betrieb genommen. Hier können auch Schwerlastgüter (insbesondere Eisen und Offshore-Anlagen) abgefertigt werden. Der Seehafen Brake wird durch die Bundesstraße 212 (1 km Entfernung) und die BAB 27 (5 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Niedersachsen Ports stehen im Bereich des Boitwarder Grodens (bis zu ca. 50 ha) verschiedene Grundstücksflächen als Eigentümer zur Verfügung, auf denen hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen insbesondere Unternehmen angesiedelt werden, deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehenden Umschlagsgüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen umfasst.
Niedersachsen Ports stehen im Bereich des Boitwarder Grodens (bis zu ca. 50 ha) verschiedene Grundstücksflächen als Eigentümer zur Verfügung, auf denen hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen insbesondere Unternehmen angesiedelt werden, deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehenden Umschlagsgüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen umfasst.
Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Dauerverhandlungsverfahren für gewerbliche Ansiedlungen auf diesen Flächen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und zur Inbetriebnahme der Betriebsgebäude/Produktionsstätten) durch.
Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Dauerverhandlungsverfahren für gewerbliche Ansiedlungen auf diesen Flächen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und zur Inbetriebnahme der Betriebsgebäude/Produktionsstätten) durch.
Für die Teilnahme wird weder eine Vergütung, noch der Ersatz von Auslagen gewährt.
Referenznummer: 100-14 Dauerverhandlungsverfahren Boitwarder Groden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brake.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind einzureichen:
a) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass:
— über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird.
b) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers, zusätzlich oder alternativ: Organigramm beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind einzureichen:
a) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
b) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind einzureichen:
a) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; – soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; – soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
b) Geeigneter Nachweis, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Geeigneter Nachweis, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein;
c) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung des beabsichtigten Baubeginns, der beabsichtigten hafenaffinen Nutzung und der Inbetriebnahme. Hierzu hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren folgende Angaben zu machen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung des beabsichtigten Baubeginns, der beabsichtigten hafenaffinen Nutzung und der Inbetriebnahme. Hierzu hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren folgende Angaben zu machen:
— Gewünschte Grundstücksgröße des Erbbaugrundstücks;
— Gewünschte Lage des Erbbaugrundstücks (Grundstücksfläche A oder B);
— Gewünschter Grundstückszuschnitt;
— Angabe, ob Gleisanschluss gewünscht;
— Nutzungsabsicht unter Darstellung der Hafenaffinität;
— Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme;
— Ggf. nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagszahlen;
— Anzahl der Arbeitsplätze die geschaffen werden;
— Beabsichtigtes Investitionsvolumen (aufgeteilt in Fläche und Bauwerke/Anlagen);
— Bedarf an dinglichen Sicherheiten;
— Projektbeschreibung in Textform.
Soweit sich Bewerber/Bewerbergemeinschaften hinsichtlich der eigenen Eignung auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern berufen oder insbesondere auch auf deren Referenzen zurückgreifen, wird der Auftraggeber jeweils entsprechende Verpflichtungserklärungen des Drittunternehmens anfordern.
Soweit sich Bewerber/Bewerbergemeinschaften hinsichtlich der eigenen Eignung auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern berufen oder insbesondere auch auf deren Referenzen zurückgreifen, wird der Auftraggeber jeweils entsprechende Verpflichtungserklärungen des Drittunternehmens anfordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls weitere Auskünfte/Nachweise anzufordern.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerber/Bewerbergemeinschaft bzw. als Bieter/Bietergemeinschaft.
2. Auch nach Beginn der Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren bis spätestens zur Angebotsabgabe ist ein Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft möglich, soweit dieser Zusammenschluss keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2. Auch nach Beginn der Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren bis spätestens zur Angebotsabgabe ist ein Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft möglich, soweit dieser Zusammenschluss keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
3. Bei einem Zusammenschluss müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Sie haben spätestens mit Angebotsabgabe eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Im Falle des Vertragsschlusses haben sie sich mindestens zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenzuschließen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
3. Bei einem Zusammenschluss müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Sie haben spätestens mit Angebotsabgabe eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Im Falle des Vertragsschlusses haben sie sich mindestens zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenzuschließen.
4. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist berechtigt, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen. Niedersachsen Ports behält sich vor, hierfür besondere Voraussetzungen vorzugeben, z. B. auch besondere Sicherheiten wie harte Patronatserklärungen, etc., abzufordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
4. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist berechtigt, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen. Niedersachsen Ports behält sich vor, hierfür besondere Voraussetzungen vorzugeben, z. B. auch besondere Sicherheiten wie harte Patronatserklärungen, etc., abzufordern.
5. Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports die Bestätigung der exklusiven Beauftragung durch die Vorlage einer formellen Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Eine Mehrfachvertretung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft im Verhandlungsstadium ist unzulässig, daher ist dieser Nachweis der Exklusivität der Vertretung im Verhandlungsstadium erforderlich. Die Vollmacht muss die Bestätigung enthalten, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt. Dritte wie Makler, Projektentwickler etc., die ohne konkrete Verhandlungsvollmacht eines potentiellen Ansiedlers mit konkretem Ansiedlungsvorhaben einen Teilnahmeantrag abgeben und in Verhandlungen eintreten wollen, können ohne Nachweis der eigenen Geeignetheit i. S. d. vorstehenden Regelungen nicht zu dem Verfahren zugelassen werden. Der Nachweis der eigenen Geeignetheit kann auch durch „Nachunternehmer“ wie Mieter/Pächter erbracht werden. Die entsprechende schriftliche Bestätigung über das diesbezügliche Vertragsverhältnis muss spätestens bis zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
5. Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports die Bestätigung der exklusiven Beauftragung durch die Vorlage einer formellen Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Eine Mehrfachvertretung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft im Verhandlungsstadium ist unzulässig, daher ist dieser Nachweis der Exklusivität der Vertretung im Verhandlungsstadium erforderlich. Die Vollmacht muss die Bestätigung enthalten, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt. Dritte wie Makler, Projektentwickler etc., die ohne konkrete Verhandlungsvollmacht eines potentiellen Ansiedlers mit konkretem Ansiedlungsvorhaben einen Teilnahmeantrag abgeben und in Verhandlungen eintreten wollen, können ohne Nachweis der eigenen Geeignetheit i. S. d. vorstehenden Regelungen nicht zu dem Verfahren zugelassen werden. Der Nachweis der eigenen Geeignetheit kann auch durch „Nachunternehmer“ wie Mieter/Pächter erbracht werden. Die entsprechende schriftliche Bestätigung über das diesbezügliche Vertragsverhältnis muss spätestens bis zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.
6. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Niederlassungsleitung
Quelle: OJS 2015/S 105-191823 (2015-06-01)