1. Diese Auftragsbekanntmachung ist eine freiwillige Bekanntmachung der IHK Saarland. Die IHK Saarland ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kein öffentlicher Auftraggeber im Sinn von § 98 GWB. Nach § 2 der Beschaffungssatzung der IHK Saarland vom 2.12.2014 lehnt sich die IHK Saarland bei ihren Beschaffungsverfahren an die vergaberechtlichen Verfahrensgrundsätze an. Die für die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme der energetischen Sanierung erforderlichen Ausschreibungen werden deshalb nach öffentlichem Vergaberecht durchgeführt, wobei lediglich eine Selbstbindung der IHK Saarland hinsichtlich der Anwendung des materiellen Vergaberechts (GWB, VgV, VOB/A, VOL/A, VOF) entsteht. Eine Eröffnung des Vergaberechtswegs zu der Vergabekammer bzw. dem Vergabesenat wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit in dieser Bekanntmachung von „öffentlicher Auftrag“, „öffentlicher Auftraggeber“, „Auftragsgegenstand“ etc. die Rede ist, liegt das daran, dass für freiwillige Bekanntmachungen von Aufträgen, die nicht dem Vergaberegime unterliegen, vom Amt für Veröffentlichungen der EU kein spezielles Formular bereitgestellt wird.