Vergabe von Leistungen bei Ingenieurbauwerken nach HOAI § 43, Verkehrsanlagen nach HOAI § 47 und Technische Ausrüstung nach HOAI § 55, Leistungsphasen 8 und 9 für die Kreisstraße K7725 neu, Südumfahrung Kehlen (Meckenbeuren)

Landratsamt Bodenseekreis

Der Bodenseekreis plant den Bau der K 7725 neu Südumfahrung Kehlen mit einer Streckenlänge von ca. 1,5 km mit Anschluss an die B 30 mittels eines Kreisverkehrsplatzes. Die Länge der zugehörenden Anschlüsse, kreuzenden Straßen und Wege, Rampen und Abbiegespuren beträgt ca. 1 km. Die Trasse überquert mit einem 208 m langen Brückenbauwerk die Bahnlinie Ulm-Friedrichshafen und das FFH-Gebiet Schussen. Zur Wahrung der Interessen der Flora und Fauna wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Ferner sind Durchlässe für einen Wirtschaftweg und einen Geh-/Radweg, Lärmschutzwände, eine Sedimentationsanlage, Gabionenstützwände, sowie ein Pumpwerk vorgesehen.
Der Baubeginn mit vorbereitenden Maßnahmen wie Untergrundverbesserung und Pilotschüttung ist für April 2015 vorgesehen, die diese Ausschreibung betreffenden Baumaßnahmen sind ab September 2015 vorgesehen und sollen Anfang 2019 fertiggestellt sein.
Die Gesamtbaukosten betragen ca. 17 500 000 EUR brutto, die Kosten der diese Ausschreibung betreffenden Bauteile sind mit ca. 11 500 000 EUR brutto veranschlagt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) in Bezug auf das vorstehend beschriebene Bauvorhaben. Dazu gehören insbesondere:
— Leistungen bei Ingenieurbauwerken HOAI § 43, Anlage 12, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen bei Verkehrsanlagen nach HOAI § 47, Anlage 13, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen bei technischer Ausrüstung nach HOAI, § 55, Anlage 15, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen als Bauüberwacher Bahn (BÜB)/konstruktiver Ingenieurbau gemäß RIL 809.0301V04 für die Kreisstraße K7725 neu, Südumfahrung Kehlen (Meckenbeuren).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-29 Auftragsbekanntmachung
2015-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) in Bezug auf das vorstehend beschriebene Bauvorhaben. Dazu gehören insbesondere:— Leistungen bei Ingenieurbauwerken HOAI § 43, Anlage 12, Leistungsphasen 8 und 9.— Leistungen bei Verkehrsanlagen nach HOAI § 47, Anlage 13, Leistungsphasen 8 und 9.— Leistungen bei technischer Ausrüstung nach HOAI, § 55, Anlage 15, Leistungsphasen 8 und 9.— Leistungen als Bauüberwacher Bahn (BÜB)/konstruktiver Ingenieurbau gemäß RIL 809.0301V04 für die Kreisstraße K7725 neu, Südumfahrung Kehlen (Meckenbeuren).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Bodenseekreis
Postanschrift: Glärnischstraße 1-3
Postleitzahl: 88045
Postort: Friedrichshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bodenseekreis.de/ 🌏
E-Mail: clemens.brugger@bodenseekreis.de 📧
Telefon: +49 75412045499 📞
Fax: +49 75412047499 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 023-038264
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der in Anhang A.II) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bodenseekreis plant den Bau der K 7725 neu Südumfahrung Kehlen mit einer Streckenlänge von ca. 1,5 km mit Anschluss an die B 30 mittels eines Kreisverkehrsplatzes. Die Länge der zugehörenden Anschlüsse, kreuzenden Straßen und Wege, Rampen und Abbiegespuren beträgt ca. 1 km. Die Trasse überquert mit einem 208 m langen Brückenbauwerk die Bahnlinie Ulm-Friedrichshafen und das FFH-Gebiet Schussen. Zur Wahrung der Interessen der Flora und Fauna wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Ferner sind Durchlässe für einen Wirtschaftweg und einen Geh-/Radweg, Lärmschutzwände, eine Sedimentationsanlage, Gabionenstützwände, sowie ein Pumpwerk vorgesehen.
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Der Baubeginn mit vorbereitenden Maßnahmen wie Untergrundverbesserung und Pilotschüttung ist für April 2015 vorgesehen, die diese Ausschreibung betreffenden Baumaßnahmen sind ab September 2015 vorgesehen und sollen Anfang 2019 fertiggestellt sein.
Die Gesamtbaukosten betragen ca. 17 500 000 EUR brutto, die Kosten der diese Ausschreibung betreffenden Bauteile sind mit ca. 11 500 000 EUR brutto veranschlagt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) in Bezug auf das vorstehend beschriebene Bauvorhaben. Dazu gehören insbesondere:
— Leistungen bei Ingenieurbauwerken HOAI § 43, Anlage 12, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen bei Verkehrsanlagen nach HOAI § 47, Anlage 13, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen bei technischer Ausrüstung nach HOAI, § 55, Anlage 15, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen als Bauüberwacher Bahn (BÜB)/konstruktiver Ingenieurbau gemäß RIL 809.0301V04 für die Kreisstraße K7725 neu, Südumfahrung Kehlen (Meckenbeuren).
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) in Bezug auf das vorstehend beschriebene Bauvorhaben. Dazu gehören insbesondere:
— Leistungen bei Ingenieurbauwerken HOAI § 43, Anlage 12, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen bei Verkehrsanlagen nach HOAI § 47, Anlage 13, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen bei technischer Ausrüstung nach HOAI, § 55, Anlage 15, Leistungsphasen 8 und 9.
— Leistungen als Bauüberwacher Bahn (BÜB)/konstruktiver Ingenieurbau gemäß RIL 809.0301V04 für die Kreisstraße K7725 neu, Südumfahrung Kehlen (Meckenbeuren).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meckenbeuren-Kehlen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die Teilnahmeformulare sind bei der in Anhang A.II.) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Sofern Nachunternehmer
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eingesetzt werden, welche mehr als 50 % der Leistung oder einer Leistungsphase erbringen („verantwortliche Nachunternehmer“) ist der für die Erbringung der Leistung bzw. Leistungsphase jeweils verantwortliche Nachunternehmer zu benennen. Zudem sind von diesen verantwortlichen Nachunternehmern ebenfalls die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit der Bewerbung vorzulegen. Der Nachweis einer
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Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer III.2.2.3 ist bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von verantwortlichen Nachunternehmern jedoch nur einmal vorzulegen. Ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie ein verantwortlicher Nachunternehmer muss die geforderten Referenzen gemäß Ziffer III.2.3.1.1 und III.2.3.1.2 jedoch nur für den jeweils übernommenen Bereich der Leistung vorlegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
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Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.2.2) und III.2.3) zu beachten.
2.1.1 Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 2 Abs. 3 VOF bestehen.
2.1.2 Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet, § 4 Abs. 2 VOF.
2.1.3 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF bestehen.
2.1.4 Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Architekten- und Ingenieurkammer etc.)
2.1.5 Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten.
2.2.2 Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen bei Ingenieurbauwerken nach HOAI § 43, Leistungsphasen 8 und 9 sowie mit Leistungen bei Verkehrsanlagen nach HOAI § 47, Leistungsphasen 8 und 9, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
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Geschäftsjahre. Der Umsatz muss die Eignung für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen erkennen lassen.2.2.3 Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Vorlage von Referenzen:
a) über eigenerbrachte Leistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke nach HOAI § 43, Leistungsphasen 8 und 9 bei Brückenbauwerken der Gruppe 6 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen) gemäß Anlage 12, 12.2 zu HOAI § 43 und
b) über eigenerbrachte Leistungen bei Verkehrsanlagen nach HOAI § 47, Leistungsphasen 8 und 9 bei außerörtlichen Straßen gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, 13.2 lit. a).
In Bezug auf Referenzen zu a) und b) gilt: Die Fertigstellung erfolgte jeweils in den letzten 8 Jahren. Leistungen der Leistungsphase 9 müssen nicht abgeschlossen sein, es reicht aus, wenn diese spätestens am 1.1.2013 begonnen haben.
Für die Prüfung der Referenzen zu a) und b) sind jeweils folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer).
2. Angaben zu den erbrachten Leistungen (Leistungszeitraum, Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzone und Honorarsumme).
3. Bei Referenzen zu a): Anrechenbare Herstellkosten des Ingenieurbauwerks nach HOAI § 43.
Bei Referenzen zu b): Anrechenbare Herstellkosten des Ingenieurbauwerks bzw. der Verkehrsanlage nach HOAI § 47.
4. Zeitpunkt der Fertigstellung.
5. Projektbeschreibung in Wort und ggf. Bild in digitaler Form (PDF-Format), im Umfang von max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen Soweit vorhanden, ist eine Referenzbescheinigung beizulegen.
In Bezug auf Referenzen zu a) gilt: Vorzugsweise beziehen sich die Leistungen auf eine Brücke, die eine Gleisanlage überspannt.
Bitte beachten Sie: Es sind jeweils nicht mehr als 3 Referenzen für den Leistungsbereich a) und für den Leistungsbereich b) gewünscht.
Mindeststandards:
Folgende Mindestreferenzen sind im Rahmen der Referenzen gemäß Ziffer III.2.3.1 nachzuweisen:
2.3.1.1 Zu a) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI § 43 und im Bereich der Bauüberwachung bei Brückenbauwerken der Gruppe 6 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, gemäß Anlage 12, 12.2 zu HOAI § 43) in Bezug auf eine Großbrücke mit einer Gesamtlänge von mindestens 100 m aus Stahlbeton oder Spannbeton. Die anrechenbaren Herstellkosten betragen mindestens 2 000 000 EUR brutto. Die Fertigstellung erfolgte in den letzten 8 Jahren. Leistungen der Leistungsphase 9 müssen nicht abgeschlossen sein, es reicht aus, wenn diese spätestens am 1.1.2013 begonnen haben.
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und
2.3.1.2 Zu b) Vorlage mindestens einer Referenz über eigenerbrachte Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI § 47 und im Bereich der Bauüberwachung bei einer außerörtlichen Straße gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, 13.2, lit. a) mit mindestens einem Knotenpunkt. Die anrechenbaren Herstellkosten betragen mindestens 1 000 000 EUR brutto.
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Die Fertigstellung erfolgte in den letzten 8 Jahren.
Leistungen der Leistungsphase 9 müssen nicht abgeschlossen sein, es reicht aus, wenn diese spätestens am 1.1.2013 begonnen haben.
2.3.2 Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und ihrer Qualifikation und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2014, 2013, 2012).
2.3.3 Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter, dessen Stellvertreter sowie weitere Personen, die ggf. erforderliche Fachkompetenzen abdecken), einschließlich deren berufliche Qualifikation (Benennung der persönlichen beruflichen Qualifikation und Erfahrungen im Bereich der Bauüberwachung/Qualitätskontrolle bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen).
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2.3.4 Befähigungsnachweis sowie gültige Prüfungsbescheinigung als Bauüberwacher Bahn (BÜB)/konstruktiver Ingenieurbau gemäß RIL 809.0301V04.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen:
— für Personenschäden: 5 000 000 EUR.
— für Sach- und Vermögensschäden: 5 000 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Leistungen gemäß HOAI. Näheres regelt der Vertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, eine bestimmte Rechtsform ist insoweit nicht vorgeschrieben. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufzuführen sind und der zu Zwecken des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter rechtsverbindlich zu benennen ist. Darüber hinaus ist die Aufgabenteilung anzugeben sowie zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
3.1.1 Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind.
3.1.2 Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach vorstehender Ziffer 1. benennen.
3.1.3 Qualifikation als Bauüberwacher Bahn (BÜB)/konstruktiver Ingenieurbau gemäß RIL 809.0301V04.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen gemäß Ziffer III.2.3.1.1 und III.2.3.1.2 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besondersgeeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Straßenbauamt
Herrn Clemens Brugger
Name: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Dr. Valeska Pfarr
Telefon: +49 7118604000 📞
E-Mail: suedumfahrungkehlen@menoldbezler.de 📧
Fax: +49 71186040550 📠
URL für weitere Informationen: http://www.menoldbezler.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-01 📅
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die Teilnahmeformulare sind bei der in Anhang A.II) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich.
Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberge.de.servlet//pBmenu/1159131/ 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.6.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende gesetzlichen Bestimmungen wird im Zusammenhang mit der Einleitung von Nachprüfungsverfahren hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 023-038264 (2015-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 161-295345
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 23-038264
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der in Anhang A.II) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-11 📅
Name: IGS Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 1
Postort: Hermaringen
Postleitzahl: 89568
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 161-295345 (2015-08-18)