Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten. Ferner ist das am 1.1.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz zu beachten.