Am Standort Neustadt am Rübenberge sind die Region Hannover als zuständige Behörde für den übergemeindlichen Brandschutz und die Stadt Neustadt am Rübenberge als zuständige Behörde für den örtlichen Brandschutz gemeinsam für die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung tätig. Die Region Hannover unterhält dort ihre Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) für die Einzugsbereiche Neustadt, Wunstorf und Garbsen, die Stadt Neustadt am Rübenberge ihren Feuerwehrschwerpunkt und die zentrale Ausbildung der Stadtfeuerwehr. Aufgrund ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags und der räumlichen Nähe ist die Aufgabenerledigung in vielfältiger Weise miteinander verknüpft. Bereits jetzt sind die FTZ und die Schwerpunktfeuerwehr räumlich verbunden und findet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Personal der FTZ und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt am Rübenberge statt. Die Region Hannover und die Stadt Neustadt am Rübenberge beabsichtigen, auf dem sich im Eigentum der Stadt Neustadt am Rübenberge befindlichen Grundstück Nienburger Straße Nord in 31535 Neustadt am Rübenberge ein Gebäude zwecks gemeinsamer Nutzung als Feuerwehrzentrum zu planen, zu finanzieren und zu errichten. Das gemeinsame Feuerwehrzentrum wird sowohl für die Erfüllung der städtischen Aufgaben (Feuerwehrgerätehaus) als auch der regionseigenen Aufgaben (insb. Feuerwehrtechnische Zentrale) und für gemeinsame Zwecke genutzt werden. Darüber hinaus wird die Region Hannover für Krisenfälle ein Tierseuchenlogistikzentrum für das Gesamtgebiet der Region Hannover sowie einen Redundanzstabsraum für den Katastrophenschutzstab des HVB einrichten. Die Gesamtbaukosten (KG 200-700) werden auf brutto 18 250 000 EUR geschätzt. Es ist beabsichtigt, Planung, Bau und Finanzierung für den Neubau des Feuerwehrzentrums europaweit auf der Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung als ganzheitliche Leistung auszuschreiben in einem Verhandlungsverfahren nach europaweitem Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Vorbereitung und Durchführung des ÖPP-Projekts sollen zur Unterstützung des Auftraggebers umfassende Beratungsleistungen an ein Beraterteam vergeben werden. Es handelt sich hierbei um die erforderlichen wirtschaftlichen und technischen (Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung) Beratungsleistungen einschließlich des kompletten Vergabemanagements sowie ein planungs- und baubegleitendes Baucontrolling. Neben der Koordination, Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung einer outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibung, die Vorgabe der Eckpunkte der Finanzierung sowie vertraglicher Inhalte auf der Grundlage von Vertragsmustern, die Begleitung der Vertragsverhandlungen, die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung, die Erarbeitung einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bauwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neustadt am Rübenberge
Postanschrift: Theresenstraße 4
Postleitzahl: 31535
Postort: Neustadt
Kontakt
Telefon: +49 503284263📞
Fax: +49 5032847263 📠
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Zif. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Neustadt am Rübenberge einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (per E-Mail oder per Fax) darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 107 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Zif. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Neustadt am Rübenberge einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (per E-Mail oder per Fax) darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 107 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort Neustadt am Rübenberge sind die Region Hannover als zuständige Behörde für den übergemeindlichen Brandschutz und die Stadt Neustadt am Rübenberge als zuständige Behörde für den örtlichen Brandschutz gemeinsam für die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung tätig. Die Region Hannover unterhält dort ihre Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) für die Einzugsbereiche Neustadt, Wunstorf und Garbsen, die Stadt Neustadt am Rübenberge ihren Feuerwehrschwerpunkt und die zentrale Ausbildung der Stadtfeuerwehr. Aufgrund ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags und der räumlichen Nähe ist die Aufgabenerledigung in vielfältiger Weise miteinander verknüpft. Bereits jetzt sind die FTZ und die Schwerpunktfeuerwehr räumlich verbunden und findet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Personal der FTZ und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt am Rübenberge statt.
Am Standort Neustadt am Rübenberge sind die Region Hannover als zuständige Behörde für den übergemeindlichen Brandschutz und die Stadt Neustadt am Rübenberge als zuständige Behörde für den örtlichen Brandschutz gemeinsam für die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung tätig. Die Region Hannover unterhält dort ihre Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) für die Einzugsbereiche Neustadt, Wunstorf und Garbsen, die Stadt Neustadt am Rübenberge ihren Feuerwehrschwerpunkt und die zentrale Ausbildung der Stadtfeuerwehr. Aufgrund ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags und der räumlichen Nähe ist die Aufgabenerledigung in vielfältiger Weise miteinander verknüpft. Bereits jetzt sind die FTZ und die Schwerpunktfeuerwehr räumlich verbunden und findet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Personal der FTZ und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt am Rübenberge statt.
Die Region Hannover und die Stadt Neustadt am Rübenberge beabsichtigen, auf dem sich im Eigentum der Stadt Neustadt am Rübenberge befindlichen Grundstück Nienburger Straße Nord in 31535 Neustadt am Rübenberge ein Gebäude zwecks gemeinsamer Nutzung als Feuerwehrzentrum zu planen, zu finanzieren und zu errichten. Das gemeinsame Feuerwehrzentrum wird sowohl für die Erfüllung der städtischen Aufgaben (Feuerwehrgerätehaus) als auch der regionseigenen Aufgaben (insb. Feuerwehrtechnische Zentrale) und für gemeinsame Zwecke genutzt werden. Darüber hinaus wird die Region Hannover für Krisenfälle ein Tierseuchenlogistikzentrum für das Gesamtgebiet der Region Hannover sowie einen Redundanzstabsraum für den Katastrophenschutzstab des HVB einrichten. Die Gesamtbaukosten (KG 200-700) werden auf brutto 18 250 000 EUR geschätzt. Es ist beabsichtigt, Planung, Bau und Finanzierung für den Neubau des Feuerwehrzentrums europaweit auf der Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung als ganzheitliche Leistung auszuschreiben in einem Verhandlungsverfahren nach europaweitem Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die Region Hannover und die Stadt Neustadt am Rübenberge beabsichtigen, auf dem sich im Eigentum der Stadt Neustadt am Rübenberge befindlichen Grundstück Nienburger Straße Nord in 31535 Neustadt am Rübenberge ein Gebäude zwecks gemeinsamer Nutzung als Feuerwehrzentrum zu planen, zu finanzieren und zu errichten. Das gemeinsame Feuerwehrzentrum wird sowohl für die Erfüllung der städtischen Aufgaben (Feuerwehrgerätehaus) als auch der regionseigenen Aufgaben (insb. Feuerwehrtechnische Zentrale) und für gemeinsame Zwecke genutzt werden. Darüber hinaus wird die Region Hannover für Krisenfälle ein Tierseuchenlogistikzentrum für das Gesamtgebiet der Region Hannover sowie einen Redundanzstabsraum für den Katastrophenschutzstab des HVB einrichten. Die Gesamtbaukosten (KG 200-700) werden auf brutto 18 250 000 EUR geschätzt. Es ist beabsichtigt, Planung, Bau und Finanzierung für den Neubau des Feuerwehrzentrums europaweit auf der Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung als ganzheitliche Leistung auszuschreiben in einem Verhandlungsverfahren nach europaweitem Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die Vorbereitung und Durchführung des ÖPP-Projekts sollen zur Unterstützung des Auftraggebers umfassende Beratungsleistungen an ein Beraterteam vergeben werden. Es handelt sich hierbei um die erforderlichen wirtschaftlichen und technischen (Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung) Beratungsleistungen einschließlich des kompletten Vergabemanagements sowie ein planungs- und baubegleitendes Baucontrolling.
Die Vorbereitung und Durchführung des ÖPP-Projekts sollen zur Unterstützung des Auftraggebers umfassende Beratungsleistungen an ein Beraterteam vergeben werden. Es handelt sich hierbei um die erforderlichen wirtschaftlichen und technischen (Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung) Beratungsleistungen einschließlich des kompletten Vergabemanagements sowie ein planungs- und baubegleitendes Baucontrolling.
Neben der Koordination, Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung einer outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibung, die Vorgabe der Eckpunkte der Finanzierung sowie vertraglicher Inhalte auf der Grundlage von Vertragsmustern, die Begleitung der Vertragsverhandlungen, die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung, die Erarbeitung einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung.
Neben der Koordination, Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung einer outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibung, die Vorgabe der Eckpunkte der Finanzierung sowie vertraglicher Inhalte auf der Grundlage von Vertragsmustern, die Begleitung der Vertragsverhandlungen, die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung, die Erarbeitung einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt a. Rbge.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1. Angabe zum Bewerber bzw. sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse).
2. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gemäß § 5 Abs. 5 h) VOF zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen, vorzulegen.
2. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gemäß § 5 Abs. 5 h) VOF zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen, vorzulegen.
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Ziffer a)-g) VOF.
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 9 Ziffer a)-e) VOF.
7. Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Durch den Auftraggeber können weitere Nachweise gefordert werden. In dem Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen – insbesondere Nr. 2 – Nr. 6 – auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Durch den Auftraggeber können weitere Nachweise gefordert werden. In dem Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen – insbesondere Nr. 2 – Nr. 6 – auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail)
vom Bewerber anzufordern. Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
2. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Dienstleistungen (ÖPP-Beratungsleistungen). Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Umsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Dienstleistungen (ÖPP-Beratungsleistungen). Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Umsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Durch den Auftraggeber können weitere Nachweise gefordert werden. In dem Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Durch den Auftraggeber können weitere Nachweise gefordert werden. In dem Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2012, 2013, 2014) ersichtlich ist, gegliedert in Führungskräfte/Büroinhaber, Architekten/Ingenieure oder vergleichbar gegliedert nach Fachdisziplinen, Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie sonstige Mitarbeiter. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft darzustellen.
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2012, 2013, 2014) ersichtlich ist, gegliedert in Führungskräfte/Büroinhaber, Architekten/Ingenieure oder vergleichbar gegliedert nach Fachdisziplinen, Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie sonstige Mitarbeiter. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft darzustellen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Durch den Auftraggeber können weitere Nachweise gefordert werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklä-rungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Durch den Auftraggeber können weitere Nachweise gefordert werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklä-rungen auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
2. Benennung des/der Projektverantwortlichen und des/der stellvertretenden Projektverantwortlichen für die einzelnen ÖPP-Beratungsleistungen für den Auftragsfall:
a. Benennung des/der Projektverantwortlichen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung und des/der stellvertretenden Projektverantwortlichen für die Gesamtkoordination/Verfahrensabwicklung des Projekts;
b. Benennung des/der Projektverantwortlichen für die wirtschaftliche Beratung;
c. Benennung des/der Projektverantwortlichen für die technische Beratung (Hochbau);
d. Benennung des/der Projektverantwortlichen für die technische Beratung (Technische Gebäudeausrüstung);
e. Benennung des/der Projektverantwortlichen für das planungs- und baubegleitende Controlling.
Hinweis: Personen dürfen auch als Projektverantwortliche bzw. stv. Projektverantwortliche für mehrere ÖPP-Beratungsleistungen benannt werden, soweit sie im vorliegenden Projekt die entsprechenden ÖPP-Beratungsleistungen erbringen.
Für die benannten Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
a. Nachweis der beruflichen Qualifikation,
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c. Benennung von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre, welche im Hinblick auf das vorliegende Projekt vergleichbar sind und bei denen der benannte Projektverantwortliche bzw. stv. Projektverantwortliche die maßgebliche ÖPP-Beratungsleistung erbracht hat, für die er im vorliegenden Projekt benannt wurde.
c. Benennung von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre, welche im Hinblick auf das vorliegende Projekt vergleichbar sind und bei denen der benannte Projektverantwortliche bzw. stv. Projektverantwortliche die maßgebliche ÖPP-Beratungsleistung erbracht hat, für die er im vorliegenden Projekt benannt wurde.
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt zu benennen.
Hinweis: Ein Referenzprojekt darf mehrmals als Nachweis für unterschiedliche Projektverantwortliche bzw. stv. Projektverantwortliche benannt werden. Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung mit aufgenommen.
Hinweis: Ein Referenzprojekt darf mehrmals als Nachweis für unterschiedliche Projektverantwortliche bzw. stv. Projektverantwortliche benannt werden. Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung mit aufgenommen.
3. Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre, welche im Hinblick auf das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt zu benennen.
Hinweis: Ein Referenzprojekt darf auch benannt werden, wenn es bereits als Nachweis für Projektverantwortliche bzw. stv. Projektverantwortliche benannt wurde. Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung mit aufgenommen.
Hinweis: Ein Referenzprojekt darf auch benannt werden, wenn es bereits als Nachweis für Projektverantwortliche bzw. stv. Projektverantwortliche benannt wurde. Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung mit aufgenommen.
Mindeststandards:
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt für die benannten Projektverantwortlichen undstellvertretenden Projektverantwortlichen sowie das Bewerbers zu benennen.
Vergleichbar sind nur Referenzen, bei denen wirtschaftliche und/oder technische ÖPP-Beratungsleistungen für Einrichtungen der Feuerwehr oder vergleichbar mit Gesamtbaukosten (KG 200-700) größer/gleich brutto 6 000 000 EUR erbracht wurden und bei denen nach dem 1.1.2010 eine Abnahme und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist.
Vergleichbar sind nur Referenzen, bei denen wirtschaftliche und/oder technische ÖPP-Beratungsleistungen für Einrichtungen der Feuerwehr oder vergleichbar mit Gesamtbaukosten (KG 200-700) größer/gleich brutto 6 000 000 EUR erbracht wurden und bei denen nach dem 1.1.2010 eine Abnahme und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist.
Im Rahmen der Benennung der Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
— Art und Umfang der erbrachten ÖPP-Beratungsleistungen;
— Referenzschreiben (soweit vorhanden).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Kautionen und Sicherheiten werden nicht gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Mit dem Ausdruck „Bewerber“ sind in den Vergabeunterlagen daher auch Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften gemeint. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben zu erbringen. Die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebne Erklärung abzugeben:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Mit dem Ausdruck „Bewerber“ sind in den Vergabeunterlagen daher auch Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften gemeint. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben zu erbringen. Die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebne Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind, und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Bei der technischen Beratung (Hochbau und TGA) sowie dem planungs- und baubegleitende Controlling handelt es sich um Architekten- bzw. Ingenieurleistungen.
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Bewerben sich mehr als drei geeignete Bewerber, wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Es werden mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
3. Bewerben sich mehr als drei geeignete Bewerber, wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Es werden mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Projektverantwortlicher (planungs- und baubegleitende Controlling) = 10 %;
Büro = 20 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde der/des benannten Projektverantwortlichen bzw. stv. Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten, vergleichbaren Referenzen berücksichtigt.Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde der/des benannten Projektverantwortlichen bzw. stv. Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten, vergleichbaren Referenzen berücksichtigt.Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Immobilien
Herrn Michael Kunath
Name: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Dietrich Borchert
Telefon: +49 5112200740📞
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de📧
Fax: +49 51122007499 📠
URL für weitere Informationen: http://www.bbt-kanzlei.de🌏
Postleitzahl: 30171
Kontaktperson: Dr. Dietrich Borchert
URL der Dokumente: http://www.bbt-kanzlei.de🌏
Name: Stadt Neustadt a. Rbge.
Postort: Neustadt am Rübenberge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151331📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingabe der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingabe der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 209-379780 (2015-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 5032/84-263📞
Fax: +49 5032/84-7263 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-15 📅
Name: kplan AG
Postort: Siegen
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Vi.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingabe der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Vi.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingabe der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).